Magus Car
Parts GmbH
Henstedt-Ulzburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.109,00 |
4.945,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
4.107,00 |
4.943,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
779.024,90 |
835.392,14 |
| I.
Vorräte |
677.233,37 |
634.516,83 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
56.413,20 |
113.760,51 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
11.891,67 |
11.894,84 |
| davon
gegen Gesellschafter |
12.010,59 |
12.013,79 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
45.378,33 |
87.114,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.739,95 |
11.665,19 |
| Aktiva |
794.873,85 |
852.002,33 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
589.073,84 |
594.929,06 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
260.000,00 |
260.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
334.929,06 |
398.897,82 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
5.855,22 |
63.968,76 |
| B.
Rückstellungen |
9.294,40 |
5.822,21 |
| C.
Verbindlichkeiten |
196.505,61 |
251.251,06 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
196.505,61 |
251.151,06 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
100,00 |
| Passiva |
794.873,85 |
852.002,33 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Magus Car Parts GmbH hat Ihren Sitz in
Henstedt-Ulzburg und ist eingetragen in das Handelsregister
beim Amtsgericht Kiel unter der Register-Nr. HRB 10344 KI.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs.1 HGB auf. Der
Jahresabschluss umfasst somit die Bilanz, die Gewinn- und
Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgt nach
Berücksichtigung der Gewinnverwendung.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden
grundsätzlich an den handelsrechtlichen Vorschriften
ausgerichtet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen
Abschreibungen erfolgen linear über die
voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer.
Für die im Geschäftsjahr angeschafften
geringwertigen Wirtschaftsgüter wurde von der
Bewertungsfreiheit gem. §6 Abs. 2 EStG Gebrauch
gemacht (Sofortabschreibung).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Bei zweifelhaften Forderungen werden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die Bewertung des Kassenbestandes sowie die Guthaben
bei Kreditinstituten erfolgen zum Nominalbetrag.
Als Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor
dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
Das Stammkapital wird als Gezeichnetes Kapital
ausgewiesen und ist zum Nennwert bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Bilanz
Die Entwicklung der Anlagenwerte ist dem
Anlagenspiegel zu entnehmen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden im
Wesentlichen für Abschluss- und Prüfungskosten
gebildet.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten mit bis zu
einem Jahr ergeben sich aus der Bilanz.
Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 6.
Zu den Geschäftsführern waren im
Geschäftsjahr 2023 bestellt
* Herr Uwe Schneider.
* Herr Daniel János Schneider
sonstige Berichtsbestandteile
Henstedt-Ulzburg, den
14.11.2024
gez.
Daniel Schneider
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.03.2024
festgestellt.
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