PBH Verwaltungs-GmbH
Am Fliegerberg 12, 46325 Borken, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthias Nienhaus seit 17.1.2018 | Geschäftsführer |
Felix Heinrich Bresser seit 17.1.2018 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PBH Verwaltungs-GmbHBorkenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis 31.12.2016BilanzAKTIVA
Anhang zum 31. Dezember 2016Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft ist nach den Größenkriterien zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs.1 HGB einzustufen. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Beachtung der Gliederungsvorschriften gemäß § 266 Abs. 2 HGB. Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung sind grundsätzlich aufbauend auf dem Vorjahresabschluss ordnungsgemäß aus der Buchführung entwickelt worden (§ 252 Abs. 1 HGB). Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden gem. den Vorgaben des BilRuG gegliedert. Materielle Abweichungen zum Vorjahr ergeben sich hieraus nicht. Eine weitergehende Gliederung wurde abweichend von §§ 266, 275 HGB vorgenommen, als dies zur besseren Übersicht zweckmäßig war. Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen. Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgte nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung (Going-Concern-Prinzip; § 252 Abs.1 Nr. 2 HGB). Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet (§ 252 Abs.1 Nr. 3 HGB). Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet werden (Verrechnungsverbot; § 246 Abs. 2 Satz 1 HGB). Das Realisationsprinzip bzw. das Imparitätsprinzip sowie der Grundsatz der Vorsicht wurden beachtet (§ 252 Abs.1 Nr. 4 HGB). Angaben zur Bilanz Sonstige angabepflichtige Geschäftsvorfälle im Sinne von § 285 HGB i.V.m. § 288 HGB waren nicht gegeben. Sonstige Angaben Im Geschäftsjahr erfolgte die Geschäftsführung durch die Geschäftsführer: Frau Maria Höing, Borken Frau Anne Reßmann, Borken (bis Ende Oktober 2016) Von den Befreiungsvorschriften des § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss wurde unter der vollständigen Gewinnverwendung aufgestellt.
Borken Maria Höing Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss wurde durch die Gesellschafterversammlung am 16. März 2017 festgestellt. |
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