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Presents Rike Markmann GmbH
Schwabach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.08.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.8.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.929,00 |
14.192,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.946,00 |
2.578,00 |
| II.
Sachanlagen |
12.983,00 |
11.614,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
75.133,45 |
119.057,87 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
74.631,28 |
117.714,27 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
502,17 |
1.343,60 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
900,00 |
3.373,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
90.962,45 |
136.623,83 |
Passiva
|
|
31.8.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
20.319,31 |
29.421,45 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.566,00 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
135.000,00 |
135.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
140.246,69 |
131.143,14 |
| davon
Gewinnvortrag |
9.103,55 |
-3.295,35 |
| B.
Rückstellungen |
3.830,00 |
3.650,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
66.813,14 |
103.552,38 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
66.813,14 |
103.552,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
90.962,45 |
136.623,83 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches unter der Beachtung der
Gesellschaftsrechte, der Steuergesetze und der
ergänzenden Bestimmungen der Satzung aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz bzw.
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnunggewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegeben
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Befreiung von der Verpflichtung einen Lagebericht
aufzustellen, wurde in Anspruch genommen.
Die größenabhängigen Erleichterungen
wurden teilweise in Anspruch genommen. Dies wird zum Teil
aus
Fehlanzeigen ersichtlich.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Erworbene immaterialle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibung
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßige Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und in Übereinstimmung
mit den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Für den Bestand an Präsentationsmustern
würde gemäß § 240 Abs. 3 HGB ein
Festwert gebildet.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden
entsprechend der steuerlichen Vorschriften in einen
Sammelposten aktiviert. Der jährliche Sammelposten
wird über einen Zeitraum von 5 Jahren aufgelöst.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bzw. zu
Anschaffungskosten, unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken, bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten
Anlagegegenstände im Jahr 2010 ist in der Anlage
"Anlagenspiegel" sowie in der Anlage "Entwicklung des
Anlagevermögens" dargestellt.
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen folgende finanzielle
Verpflichtungen aus Miet und Pachtverträgen im
geschäftsüblichen Umfang.
Am Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB.
4. sonstige Angaben
Die Geschäfte der Gesellschaft wurden von der
hauptberuflichen Geschäftsführerin Frau
Friederike Markmann geführt. Auf die Angabe der im
Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge wird
auf Grund von § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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