Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 15858
Eingetragen
22.6.2000
Branche
Lackieren von KraftwagenMalerei- und LackiergewerbeSonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Gegenstand
Lackierung von Kraftfahrzeugen aller Art

Historie

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Management

NameRolle
Ronald Blackstein
seit 19.1.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

06786 Wörlitz
12.500 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Lindau Autolackierung GmbH

Dessau-Roßlau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 63.577,00 79.753,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 53,00
II. Sachanlagen 63.575,00 79.700,00
B. Umlaufvermögen 207.900,73 270.274,06
I. Vorräte 22.115,66 26.688,31
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 81.324,73 102.563,69
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 104.460,34 141.022,06
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.071,55 957,96
Bilanzsumme, Summe Aktiva 272.549,28 350.985,02

Passiva

   
  31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 169.619,29 249.880,25
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 124.880,25 220.547,66
III. Jahresüberschuss 19.739,04 4.332,59
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 438,00 618,00
C. Rückstellungen 31.367,39 29.622,64
D. Verbindlichkeiten 54.095,60 60.554,13
E. Passive latente Steuern 17.029,00 10.310,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 272.549,28 350.985,02

Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015

I. Allgemeine Angaben

Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, die ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrages zugrunde.

Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit sowie die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr wurden beachtet.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 2 HGB Anwendung. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie der Anwendung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften, §§ 268 - 274a, 276 -278 HGB erstellt.

Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 - 256a HGB erstellt. Die Bewertungswahlrechte wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:

ANLAGEVERMÖGEN

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bewertet.

Sachanlagen wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten abzüglich Skonti bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten linear bzw. geometrisch degressiv unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 410,00 wurden in voller Höhe abgeschrieben (§ 6 Abs. 2a EStG).

UMLAUFVERMÖGEN

Vorräte betreffen zum Bilanzstichtag auszuweisende Roh-, Hilfs,- und Betriebsstoffe; sie wurden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihren Nominalwerten abzüglich Pauschalwertberichtigungen angesetzt. Pauschale Wertberichtigungen wurden mit 1 % des Nettoforderungsbestands gebildet. Die Pauschalwertberichtigung trägt dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko entsprechend den Erfahrungen der Gesellschaft Rechnung. Einzelwertberichtigungen waren nicht zu bilden.

Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks wurden zu Nennwerten angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden zu Nennwerten bewertet.

Das Eigenkapital wurde zum Nennwert bewertet. Es setzt sich aus dem gezeichneten Kapital (EUR 25.000,00), dem Gewinnvortrag (EUR 124.880,25) und dem Jahresüberschuss des Berichtsjahres (EUR 19.739,04) zusammen.

Der Sonderposten mit Rücklageanteil beinhaltet Sonderabschreibungen (§ 7g EStG) aus den Jahren vor Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes, vermindert um planmäßige Auflösungen. Insoweit wurde von dem Beibehaltungswahlrecht des Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB Gebrauch gemacht.

Die Steuerrückstellungen sind in Höhe des voraussichtlichen Anfalls entsprechend den steuerlichen Bemessungsgrundlagen dotiert.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Sie sind hinsichtlich der Restlaufzeiten wie folgt zu gliedern:

bis zu einem Jahr
EUR
ein bis fünf Jahre
EUR
mehr als fünf Jahre
EUR
Bilanzansatz
EUR
Gesamtsumme 52.647,45 1.448,15 0,00 54.095,60

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Steuern mit TEUR 7,8 (i.V. TEUR 6,4), Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit mit TEUR 0,6 (i.V. TEUR 1,1) sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern im Sinne des § 42 Abs. 3 GmbHG mit TEUR 12,5 (i.V. TEUR 22,6).

Die Berechnung der passiven latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und -entlastungen werden dabei unverrechnet angesetzt (§ 274 Abs. 1 Satz 3 HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 31,57%. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 450%.

III. Ergänzende Angaben

Zum Geschäftsführer des Geschäftsjahres war Herr Ronald Blackstein bestellt.

Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Nach Auskunft der Geschäftsführung bestanden keine nicht benannten Gewährleistungsverpflichtungen und keine nicht benannten sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

IV. Ergebnisverwendung

Der Geschäftsführer schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Dessau-Roßlau, den 11. August 2016

Ronald Blackstein, Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 19.08.2016 festgestellt.

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