Herstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Optik Baldus GmbH
Am Mühlberg 5, 35428 Langgöns, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Baldus seit 25.9.2003 | Geschäftsführer |
Nicole Baldus seit 25.9.2003 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Optik Baldus GmbHLanggönsJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Entwicklung des Anlagevermögens
Erläuterungen zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 20101. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Optik Baldus GmbH, Am Mühlberg 5, 35428 Langgöns, wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches unter Berücksichtigung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und der steuerlichen Vorschriften (insbesondere Körperschaftsteuergesetz, Einkommensteuergesetz) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und die Verlautbarungen der Steuerberater-Kammer zu beachten. Die nach § 265 Abs. 2 HOB angegebenen Vorjahresbeträge beziehen sich auf den Jahresabschluss zum 31 . Dezember 2009. Sie wurden nicht an die geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften nach dem am 29. Mai 2009 in Kraft getretenen BilMoG angepasst. Die GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB, § 66 EGHGB, da sämtliche Größenmerkmale die Schwellenwerte für kleine Kapitalgesellschaften nicht überschreiten. Deshalb wird gemäß § 264 Abs. l HGB auf die Erstellung eines Lageberichtes verzichtet. Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist gemäß § 316 HGB nicht prüfungspflich- Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet sofern dem nicht handelsrechtliche Regelungen entgegenstehen. Für das Geschäftsjahr wurden die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) angewandt. Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz wurden, sofern vorhanden, gesondert erläutert und in einer separaten Überleitungsrechnung erfasst. Änderungen bei Ansatz und Bewertung von Bilanzpositionen gegenüber dem Vorjahr betreffen die Rückstellung für Pensionen und beruhen auf den Regelungen des BilMoG. Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear abgeschrieben. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit nutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden entsprechend der nach steuerlichen Grundsätzen ermittelten Nutzungsdauer vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter, das sind bewegliche Gegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis einschließlich EUR 150, werden im Jahr des Zuganges voll abgeschrieben. Hierzu werden die Anschaffungskosten direkt auf die Aufwandskonten gebucht. Für Anlagenzugänge deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne bewegliche Anlagegut mehr als EUR 150, aber nicht mehr als EUR l.000 betragen, wird seit dem l. Januar 2008 die steuerliche Regelung des § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG angewendet und ein Sammelposten gebildet. Der jeweilige Sammelposten wird im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel ergebniswirksam aufgelöst. Das Umlaufvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Sofern die Tageswerte der Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens am Bilanzstichtag aufgrund einer voraussichtlich dauernden Wertminderung niedriger waren, wurde entsprechend § 6 Abs. l Nr. 2 EStG eine entsprechende Bewertung vorgenommen. Soweit aufgrund des handelsrechtlichen Niederstwertprinzips eine Abwertung erforderlich ist, die steuerlich nicht geboten ist, wird diese in den Erläuterungen separat aufgeführt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie liquide Mittel wurden zum Nominalwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Risiken bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird, sofern erforderlich, durch die separate Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen. Flüssige Mittel sind zum Nennwert bilanziert. Rückstellungen wurden für alle erkennbaren Ungewisse Verbindlichkeiten und Risiken gebildet. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen wurden entsprechend der handelsrechtlichen und steuerlichen Vorschriften unterschiedlich bewertet. Zudem erfolgt im Rahmen der Handelsbilanz eine Saldierung der Zeitkontenrückdeckung. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Für Ansatz- und Bewertungsunterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz erfolgte eine Abgrenzung passiver latenter Steuern und Zugrundelegung eines Ertragssteuersatzes von 30 v.H. 3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn und Verlustrechnung Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens zeigt der beigefügte Bruttoanlagenspiegel. Forderungen Alle unter den Forderungen ausgewiesenen Beträge sind innerhalb einer Restlaufzeit bis zu l Jahr fällig. Eigenkapital Das Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 25.000,00 war am Bilanzstichtag volleingezahlt. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von über 5 Jahren liegen nicht vor. Unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von über einem Jahr wurden entsprechend den handels- und steuerrechtlichen Vorgaben abgezinst. Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. 4. Sonstige Pflichtangaben Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Während des Geschäftsjahres erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch Herrn Stefan Baldus und Frau Nicole Baldus. Die Geschäftsführer haben Einzelvertretungsbefugnis und sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Personalstand zum Bilanzstichtag betrug 2 Arbeitnehmer. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber dem Gesellschafter und ihnen nahe stehenden Personen bestehen am Bilanzstichtag die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Vollständigkeitserklärung Als Geschäftsführer erklären wir hiermit im eigenen Namen sowie namens und im Auftrag der Gesellschafter folgendes: Die Aufklärungen und Nachweise, um die Sie uns gebeten haben, haben wir nach bestem Wissen und Gewissen vollständig gegeben. Die vorgelegten Buchführungsunterlagen sowie die Aufzeichnungen des Inventars sind nach unserer Überzeugung fortlaufend und vollständig. Es sind zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung keine Tatbestände erkennbar, die eine Änderung der Bilanzansätze oder der Gewinn- und Verlustrechnung rechtfertigen könnten. Wir sind darüber informiert, dass die Erstellung des Jahresabschlusses durch den Steuerberater uns nicht von unserer gesetzlichen Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Buchführung und des Jahresabschlusses befreit. Wir versichern, dass der vorstehende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 alle bilanzierungspflichtigen Vermögensgegenstände und Verpflichtungen sowie alle Aufwendungen und Erträge der Gesellschaft zum Bilanzstichtag enthält. Nach unserer Überzeugung sind alle Geschäftsvorfalle ordnungsgemäß verbucht.
Langgöns Stefan Baldus, Geschäftsführer Nicole Baldus, Geschäftsführerin |
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