Stammdaten

Register
Amtsgericht Cottbus HRB 15132
Eingetragen
9.2.2021
Branche
Erbringung von LogistikdienstleistungenGüterbeförderung im StraßenverkehrVermittlungstätigkeiten für die Güterbeförderung
Gegenstand
Erbringung von Transportdienstleistungen für Gegenstände und Stoffe jeglicher Art, insbesondere solchen, derer sich ihr Besitzer entledigt hat oder entledigen musste

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Susanne Oelkrug
seit 15.9.2023
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ERF Transport GmbH

Cottbus

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

521,00

2.227,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

0,00

0,00

II. Sachanlagen

1,00

1.707,00

III. Finanzanlagen

520,00

520,00

B. Umlaufvermögen

129.067,65

95.917,64

I. Vorräte

12.410,00

13.400,00

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

108.549,28

70.863,04

III. Wertpapiere

0,00

0,00

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

8.108,37

11.654,60

C. Rechnungsabgrenzungsposten

556,00

1.569,65

Summe Aktiva

130.144,65

99.714,29



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

29.735,70

23.001,47

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

0,00

0,00

III. Gewinnrücklagen

0,00

0,00

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-1.998,53

-22.963,98

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

6.734,23

20.965,45

B. Rückstellungen

3.234,00

1.000,00

C. Verbindlichkeiten

97.174,95

75.712,82

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

0,00

Summe Passiva

130.144,65

99.714,29

Anhang zum Jahresabschluss der ERF Transport GmbH

Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 284 Abs. 1 HGB

Der Jahresabschluss der Firma ERF Transport GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Der Jahresabschluss ist nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung erstellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Bei der Erstellung der Bilanz wurde die Vereinfachung nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB in Anspruch genommen.

Die Gliederung ist nach den Vorschriften der §§ 266, 275 HGB vorgenommen worden. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewendet.

Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 284 Abs. 2 HGB

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 entspricht in seiner Gliederung und Bewertung den Vorschriften des HGB sowie den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.

Bewertung des Anlagevermögens erfolgte gemäß § 255 Abs. 1 und 2 HGB grundsätzlich zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.

Bei den Gegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder Herstellkosten um planmäßige Abschreibungen vermindert worden.

Vorräte und angearbeitete Leistungen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

Ausgewiesene Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem tatsächlichen Nominalwert angesetzt.

Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr betragen 108.549,28. Euro.

Die Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr wie einem Jahr betragen 0,00 Euro.

Liquide Mittel sind mit dem tatsächlichen Nominalwert angesetzt.

Die Rückstellungen sind in Art und Höhe nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben gebildet.

Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt.

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen 97.174,95 Euro.

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen 0,00 Euro.

Die Gesellschaft hatte zum 31. Dezember 2023 keine auf fremde oder ursprünglich fremde Währungen umzurechnenden Beträge zu bewerten.

Die Gesellschaft besitzt zum 31. Dezember 2023 keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz aufgeführt sind.

Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2023 keine Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten mit einbezogen.

Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 285 HGB

Zu 1 a) Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2023 Verbindlichkeiten in Höhe von 106.074,96 Euro mit mehr als fünf Jahren Restlaufzeit.

Zu 1 b) Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2023 Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte gesichert sind, in Höhe von 0,00 Euro.

Zu 2. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu 3. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu 4. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu 5. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu 6. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu 7. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu 8. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu 9. a-b) Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu c) Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2023 keine Vorschüsse oder Kredite an die geschäftsführenden Organe gewährt.

Zu 10. Die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 lauten: Susanne Oelkrug, Kauffrau.

Zu 11. und 11. a) Die Angabe entfällt auf Grundlage des § 286 Abs. 3 Satz 1.

Zu 12. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu 13. Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2023 weder planmäßige noch außerplanmäßige Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte vorgenommen.

Zu 14. Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2023 keine bestehenden Organverhältnisse.

Zu 15. Die Angabe entfällt, da es sich bei der Gesellschaft nicht um eine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264 a Abs. 1 handelt.

Zu 16. Die Angabe entfällt, da die Gesellschaft nicht der Publikationspflicht des § 161 AktG unterliegt.

Zu 17. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu 18. Die Angabe entfällt auf Grundlage § 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1 HGB.

Zu 19. a) Die Vermögensgegenstände der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 entsprechen im Buchwert dem beizulegenden Zeitwert der einzelnen Vermögensgegenstände.

Zu 19 b) Die Gesellschaft hat zum 31. Dezember 2023 keine Abschreibung gemäß § 253 Abs. 2 Satz 3 HGB auf Vermögensgegenstände vorgenommen.

 

Cottbus, den 26. August 2024

gez. Susanne Oelkrug

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26. August 2024

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