Oechsle GmbH & Co. KG Betriebsverpachtung
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Margit Oechsle seit 20.5.2003 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 64.00% | |
| 36.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ODS GmbH (vormals: Oechsle Display Systeme GmbH)LeipheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtA. Geschäftsverlauf 1. Entwicklung von Branche und Gesamtwirtschaft Im Jahr 2023 reduzierte sich das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland gegenüber dem Jahr 2022 preisbereinigt um 0,3 %. Der Vorjahreswert war mit einer Steigerung von 1,8% gekennzeichnet. Die Branche der kunststoffverarbeitenden Industrie in Deutschland war geprägt durch den Ukrainekrieg und die Energiekrise. Die Gesellschaft hat zum 31.03.2023 ihr operatives Geschäft im Rahmen eines sog. Asset Deals verkauft. Ab dem 01.04.2023 ist die Gesellschaft im Bereich Vermögensverwaltung, insbesondere Vermietung der bisherigen Betriebsgebäudes, tätig. Eine nähere Darstellung der bisherigen Branchenentwicklung erscheint obsolet. 2. Umsatz- und Auftragsentwicklung Im Geschäftsjahr 2023 reduzierte sich der Umsatz der Gesellschaft auf TEUR 3.961. Der Umsatzrückgang steht insbesondere mit dem Verkauf des bisherigen operativen Geschäfts in Zusammenhang. Ein Vergleich mit dem Vorjahr oder der Branche ist daher nicht zielführend. 3. Geschäftsergebnis Die Gesellschaft hat das Geschäftsjahr 2023 mit einem handelsrechtlichen Jahresfehlbetrag i.H.v. TEUR 31,9 (Vorjahr: Jahresfehlbetrag i.H.v. TEUR 38,5) abgeschlossen. Im Zuge des Asset Deals war die Gesellschaft mit etlichen einmaligen Ausgaben konfrontiert. Ab dem Jahr 2024 wird ein positives Ergebnis erwartet. 4. Produktion und Beschaffung Bis zum Verkauf des operativen Geschäfts Ende März 2023 erfolgte die Produktion im Bereich Spritzguss im Drei-Schicht-Betrieb. Die Einkaufspreise stiegen bei den für die Produktion benötigten Materialien im Berichtsjahr wie im Vorjahr weiterhin an. Der gesamte Vorrat wurde im Zuge des Asset Deals Ende März 2023 verkauft. 5. Investitionen Die Anlageninvestitionen betrugen im Berichtsjahr TEUR 590,2 (Vorjahr: TEUR 626,3). Sie entfielen in Höhe von TEUR 116,5 auf das Sachanlagevermögen und in Höhe von TEUR 473,7 auf das Finanzanlagevermögen. Die höchsten Investitionen im Sachanlagevermögen wurden im Bereich der technischen Anlagen und Maschinen getätigt. Die Investitionen im Finanzanlagevermögen entfielen auf Wertpapiere. Die meisten Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden im Zuge des Verkaufs des operativen Geschäfts veräußert. Die Abgänge betrugen TEUR 1.727,1. 6. Finanzierungsmaßnahmen bzw. -vorhaben Investitionen und die Finanzierung laufender Ausgaben konnten mit der vorhandenen Liquidität erfüllt werden. Finanzierungsinstrumente wie Leasingverträge oder Bankdarlehen wurden nicht eingesetzt. 7. Personal- und Sozialbereich Sämtliche Arbeitsverhältnisse (mit wenigen Ausnahmen) sind gem. § 613a BGB auf den Erwerber übergegangen. 8. Umweltschutz Die Angaben zum Umweltschutz beziehen sich auf die Tätigkeit bis zum 31.03.2023. Durch die Verarbeitung von Kunststoffgranulat und Aluminium fallen für einen verarbeitenden Betrieb vergleichsweise wenig Schadstoffe an. Abfälle werden in eigenen Containern nach Fraktionen getrennt und über Fachbetriebe entsorgt. Die hergestellten Produkte aus den genannten Rohstoffen stellen aus heutiger Sicht keine Gefährdung der Umwelt dar. 9. Sonstige wichtige Ereignisse und Entwicklungen im Geschäftsjahr Die Gesellschaft hat ihr bisheriges operatives Geschäft im Rahmen eines Asset Deals zum 31.03.2023 veräußert. Der Firmenname wurde geändert auf ODS GmbH und der Sitz nach Günzburg verlegt. Neuer Gegenstand der Gesellschaft ist nun Halten und Veraltung von eigenem Vermögen. B. Lage der Gesellschaft 1. Vermögenslage Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2023 hat sich zum Vorjahresbilanzstichtag um TEUR 1.017,3 reduziert. Die Eigenkapitalquote der Gesellschaft mit 68,2 % hat sich um 4,9 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr (63,3 %) erhöht. Die Anlagenintensität hat sich mit gegenüber dem Vorjahr (45,2%) um 7,9 Prozentpunkte auf nun 37,3 % reduziert. Ursächlich hierfür ist der Verkauf fast sämtlicher beweglicher Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens im Zuge des Asset Deals. Die Anlagendeckung hat sich im Vorjahresvergleich um 42,7 Prozentpunkte auf 182,7% erhöht. Der gesamte Vorratsbestand wurde im Rahmen der Unternehmenstransaktion verkauft. Die Vorräteintensität beträgt zum Stichtag daher 0,00 EUR. 2. Finanzlage Die Finanzierung des Unternehmens konnte im Geschäftsjahr 2023 in vollem Umfang aus dem Cashflow und vorhandenen liquiden Mitteln erfolgen. Bankkredite wurden nicht benötigt. Die liquiden Mittel haben sich im Vorjahresvergleich um TEUR 4.026,7 erhöht, dies ist auf die Veräußerung des operativen Geschäfts und Vereinnahmen des Kaufpreises zurückzuführen. Die Quote der liquiden Mittel mit 56,9 % hat sich daher gegenüber dem Vorjahr (22,4 %) mehr als verdoppelt. 3. Ertragslage Das Geschäftsjahr 2023 wurde mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 31,9 (Vorjahr: Jahresfehlbetrag i.H.v. TEUR 38,5) abgeschlossen. Auf Angaben zum Material- und Personalaufwand wird verzichtet, da diese Angaben aufgrund der Veräußerung des operativen Geschäfts als nicht zielführend erscheinen. Trotz des Verkaufs des Geschäfts und Vereinnahmung des Kaufpreises war ein Jahresfehlbetrag zu verzeichnen, da sich die Gesellschaft im Zuge der Veräußerung mit einmaligen Ausgaben konfrontiert sah. C. Voraussichtliche Entwicklung mit Hinweisen auf wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung 1. Voraussichtliche Entwicklung / Prognosebericht Gegenstand der Gesellschaft ist nun das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen. Die Gesellschaft besitzt etliche Wertpapiere und eine Immobilie, die derzeit vermietet wird. In Zukunft wird die Gesellschaft daraus einen Jahresüberschuss erzielen. 2. Risiken der künftigen Entwicklung Grundsätzliche Risiken der künftigen Entwicklung, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden würden, sehen wir nicht. 3. Chancen der künftigen Entwicklung Aufgrund der Änderung des Gesellschaftszwecks der Gesellschaft rechnen wir in Zukunft wieder mit positiven Ergebnissen.
Günzburg, den 30. Oktober 2024 Margit Oechsle, Geschäftsführerin BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Allgemeine Angaben zur Abschlusserstellung Die Gesellschaft ist verpflichtet, einen Jahresabschluss unter Beachtung der für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften zu erstellen. Sie weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittel großen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 2 HGB auf. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung. Abweichungen in der Darstellungsform aufeinander folgender Jahresabschlüsse sind nicht gegeben. Angaben zur betragsmäßigen Unvergleichbarkeit von Abschlussposten des laufenden Geschäftsjahres mit denen des Vorjahres und zu notwendig gewordenen betragsmäßigen Anpassungen von Abschlussposten des Vorjahres sind nicht veranlasst. Ergänzungen des Jahresabschlusses um für zusätzlich vorhandene Geschäftszweige vorgesehene Gliederungen sind nicht erforderlich. Abschlussposten sind nicht aus Gründen der Klarheit zusammengefasst worden. Besondere Umstände, auf Grund derer der Jahresabschluss trotz Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt, liegen nicht vor. Größenmäßige Erleichterungen wurden in Anspruch genommen. In Aufbau und Gliederung folgen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt (§ 275 Abs. 2 HGB). Vorgänge von besonderer Bedeutung im Wirtschaftsjahr Im ersten Quartal 2023 wurde der operative Teil des Unternehmens in Form eines sog. Asset Deals veräußert. Dabei wurden im Wesentlichen alle Vermögensgegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens mit Ausnahme von Grundstücken und Gebäuden, von Forderungen und Verbindlichkeiten, Rückstellungen sowie Bank- und Kassenbeständen auf den Erwerber übertragen. Im Zuge des Asset Deals wurde der Name der Firma von Oechsle Display Systeme GmbH in ODS GmbH geändert und der Sitz der Gesellschaft nach Günzburg verlegt. Die Geschäftstätigkeit der ODS GmbH beschränkt sich ab dem 2. Quartal 2023 auf die Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz sowie sonstige Vermögensverwaltung. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des HGB, sie wurden stetig angewendet. Für steuerliche Zwecke wurde eine gesonderte Steuerbilanz erstellt. Bewertungserhebliche Umstände nach dem Abschlussstichtag sind nicht bekannt geworden. Anlagevermögen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen worden. Die Abschreibungen wurden unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der einzelnen Vermögensgegenstände planmäßig nach der linearen Abschreibungsmethode unter Beachtung der allgemeinen Abschreibungsgrundsätze berechnet. Bei Anlagenzugängen und noch nicht vollständig abgeschriebenen Anlagenabgängen wurde die zeitanteilige Abschreibung verrechnet. Bei Geringwertigen Wirtschaftsgütern wurden die Vorschriften gem. § 6 (2) EStG angewandt. Beteiligungen und Wertpapiere wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Sofern Vermögensgegenstände des Anlagevermögens dauerhaft im Wert gesunken sind, wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungskosten, die den Nominalbeträgen entsprachen, bewertet. Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit den Anschaffungskosten, die den Nennbeträgen entsprachen, bilanziert. Aktive Rechnungsabgrenzung Die Aktive Rechnungsabgrenzung betrifft Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen (transitorische Abgrenzungsposten). Rückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen wurden für vertragliche Versorgungsansprüche nach versicherungsmathematischen Grundsätzen, auf Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens, mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen bewertet. Es handelt sich um Festbetragszusagen. Ein Gehalts- und Karrieretrend wurde deshalb nicht berücksichtigt. Berechnungsverfahren war das modifizierte Teilwertverfahren unter Berücksichtigung der vereinbarten Rentendynamik. Biometrische Rechnungsgrundlagen waren die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Die Berechnung erfolgte nach der kollektiven Methode. Für die Abzinsung wurde der durchschnittliche Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren mit 1,82% verwendet. Unverändert zum Vorjahr wurde nach der Vereinfachungsregel pauschal eine Restlaufzeit von 15 Jahren angenommen. Die Marktzinssätze werden von der Deutschen Bundesbank entsprechend der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) ermittelt und bekanntgegeben. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen der Gesellschaft. Sie wurden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen bewertet. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB angesetzt. III. Angaben zu den Posten der Bilanz Angaben zu AKTIVA Anlagevermögen Bezüglich der Aufgliederung der Anlagepositionen und ihrer Entwicklung verweisen wir auf den Bruttoanlagenspiegel (Anlage zum Anhang). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Restlaufzeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beträgt insgesamt weniger als 1 Jahr. Angaben zu PASSIVA Eigenkapital Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgte gem. § 272 HGB. Kapitalrücklage Bei der Verschmelzung der Oechsle Display Systeme Vertriebs GmbH mit der Gesellschaft, im Jahr 1999, war der Unterschiedsbetrag zwischen dem eingebrachten Stammkapital und den ausgegebenen neuen Geschäftsanteilen für die Gesellschafter, in die Kapitalrücklage eingestellt worden. Unterschiedsbetrages gem. § 253 Abs. 6 HGB In Höhe des Unterschiedsbetrages gem. § 253 Abs. 6 HGB von TEUR 39,6 besteht eine Ausschüttungssperre. 2. Rückstellungen Pensionsrückstellungen Die Pensionsrückstellungen wurden für die vertraglichen Versorgungsverpflichtungen des Unternehmens gebildet. Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB ist nicht vorhanden. Vom Verteilungswahlrecht gem. Art. 67 Abs. 1 EGHGB wurde nicht Gebrauch gemacht. Bezüglich der Angaben über die Bilanzierung und Bewertung wird auf die Ausführungen unter dem Gliederungspunkt II. im Anhang verwiesen. Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB betrug TEUR 39,6. Sonstige Rückstellungen Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:
Die Rückstellung für Personalkosten im Vorjahr beinhaltete im Wesentlichen Verpflichtungen aus Urlaubs- und Zeitguthaben von Mitarbeitern (Restlaufzeit < 1 Jahr). Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 ihren Betrieb veräußert, dadurch sind sämtliche Arbeitsverhältnisse gem. § 613a BGB auf den Erwerber übergangen. Eine Rückstellung für Personalkosten war im Geschäftsjahr nicht mehr erforderlich. 3. Verbindlichkeiten
Angaben zu Sicherheiten gern. § 285 Satz 1 Nr. 1b HGB waren nicht veranlasst. Haftungsverhältnisse Die Gesellschaft ist neben der Geschäftsführerin, Frau Margit Oechsle, Gesamtschuldnerin eines für Zwecke der Geschäftsführerin verwendeten LfA-Kredits der in festen Teilbeträgen bis 30.09.2025 zurückzuführen ist. Die Verbindlichkeit am Bilanzstichtag 31.12.2023 betrug TEUR 77,7. Mit einer Inanspruchnahme der Gesellschaft ist aus heutiger Sicht auf Grund der Bonitätssituation nicht zu rechnen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen§ 285 S.1 Nr. 3a HGB Sonstige finanzielle Verpflichtungen von Bedeutung, soweit nicht bereits in der Bilanz enthalten, bestanden zum Bilanzstichtag: -Aus Miet- und Pachtverträgen Sie lassen jährliche Verpflichtungen von ca. TEUR 178,1 erwarten. Die Verträge laufen auf unbestimmte Zeit. IV. Angaben zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) erstellt. Auf die Aufgliederung der Umsatzerlöse gem. § 285 Nr. 4 HGB wurde unter Bezug auf § 288 Abs. 2 HGB verzichtet. V. Sonstige Angaben Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2023 waren bis zur Veräußerung des Betriebs am 31.03.2023 durchschnittlich 154 Arbeitnehmer beschäftigt. Per 31.12.2023 war noch ein Arbeitnehmer beschäftigt. Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs 2023 beschäftigten Arbeitnehmer betrug 39. Geschäftsführung der Gesellschaft Frau Margit Oechsle, Dipl. Betriebswirtin (FH), Günzburg. und Herrn Bernd Neumaier, Kaufmann, Berlin (bis 27.04.2023) In Anwendung der Schutzklausel nach § 286 (4) HGB unterbleiben die in § 285 Nr. 9 Buchstabe a und b HGB verlangten Angaben. Beteiligungen Die Gesellschaft ist mit 60 Prozent am Stammkapital der OEK ASIA PTE.LTD. mit Sitz in Singapur beteiligt. Der Jahresabschluss der Beteiligungsgesellschaft zum 31. Dezember 2023 ist noch nicht erstellt worden. Die Beteiligung wurde im Wirtschaftsjahr 2024 veräußert. Angaben gem. § 285 Nr. 11a HGB Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der Oechsle GmbH & Co. KG Betriebsverpachtung, mit Sitz in Leipheim. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres n/a Vorschlag für die Verwendung des ErgebnissesDer Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2023 soll mit dem Gewinnvortrag verrechnet werden. Der verbleibende Gewinnvortrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. Unterzeichnung des Jahresabschlusses
Günzburg, den 30. Oktober 2024 Margit Oechsle, Geschäftsführerin Anlagenspiegel
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 30.10.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die ODS GmbH, Günzburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der ODS GmbH, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ODS GmbH, Günzburg, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellung ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf die Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheiten des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegende Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir währen unserer Prüfung feststellen.
Ulm, den 30. Oktober 2024 Dr. Werdich Wirtschaftstreuhand GmbH Prof. Dr. Hans Werdich, Wirtschaftsprüfer Alexander Grohe, Wirtschaftsprüfer |
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