Expert
Systemtechnik GmbH
Bielefeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
288.010,00 |
302.958,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
152.041,00 |
166.319,00 |
| II.
Sachanlagen |
135.969,00 |
136.639,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.542.436,29 |
1.852.076,87 |
| I.
Vorräte |
839.147,85 |
1.149.252,65 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
449.454,84 |
495.388,36 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
648.828,17 |
270.475,42 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
80.477,05 |
80.382,90 |
| davon
gegen Gesellschafter |
514,46 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
54.460,27 |
432.348,80 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
23.514,82 |
28.481,35 |
| Aktiva |
1.853.961,11 |
2.183.516,22 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
59.563,24 |
427.545,91 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
425.000,00 |
425.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.545,91 |
-56.441,19 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
367.982,67 |
-58.987,10 |
| B.
Rückstellungen |
595.981,47 |
564.453,53 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.198.416,40 |
1.191.516,78 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
713.226,40 |
486.156,78 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
425.190,00 |
100,00 |
| Passiva |
1.853.961,11 |
2.183.516,22 |
Anhang
I.
Allgemeines
Die Expert Systemtechnik GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 HGB.
Der Jahresabschluss wurde nach den
Rechnungslegungsvorschriften der §§ 266 ff. und
§§ 275 ff. HGB aufgestellt und gegliedert.
Zusätzliche Angaben zu den einzelnen Posten gem.
§§ 268, 277 HGB wurden überwiegend in der
Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut
Registergericht:
|
Expert Systemtechnik
GmbH
|
Firmensitz laut
Registergericht:
|
Bielefeld
|
Registereintrag:
|
Handelsregister
|
Registergericht:
|
Bielefeld
|
Register-Nr:
|
HRB 35003
|
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden erfolgte unter der Annahme der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit, § 252 Abs. 1 Nr. 2
HGB, obwohl die Gesellschaft zum Bilanzstichtag einen
nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag ausweist.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
abzüglich planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Die Anschaffungskosten enthalten die sowohl nach
steuerrechtlichen als auch nach handelsrechtlichen
Vorschriften anzusetzenden aktivierungspflichtigen
Beträge. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer wurde auf
betriebliche Erfahrungen abgestellt, die sich weitgehend
mit den Angaben in den steuerlichen AfA-Tabellen decken.
Bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden linear, unbewegliche, deren
Nutzung zeitlich begrenzt ist, wurden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden
gemäß § 6 Abs. 2 EstG sofort abgeschrieben.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu
Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips. Posten mit verminderter
Marktgängigkeit wurden auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden mit
den Herstellungskosten oder mit dem niedrigeren
beizulegenden Wert angesetzt. Die Wertansätze werden
unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt. Zinsen
werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Handelswaren werden mit den Anschaffungskosten
zuzüglich Anschaffungsnebenkosten bewertet.
Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens sind mit den Anschaffungskosten oder
mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag
bewertet worden.
Erhaltene Anzahlungen wurden mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt und gemäß
§ 268 Absatz 5 Satz 2 HGB offen von den Vorräten
und geleisteten Anzahlungen abgesetzt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken nach dem
Niederstwertprinzip bewertet worden.
Alle erkennbaren Einzelrisiken werden durch
angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Zur Abgeltung der allgemeinen Risiken wurde eine
Pauschalwertberichtigung gebildet.
Die flüssigen Mitteln sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind
Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit
sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem
Zeitpunkt darstellen.
Das Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde
die Projected Unit Credit Methode angewendet.
Für die Verpflichtungen aus der Begebung einer
betrieblichen Altersversorgung (Pensionszusage an den
Gesellschafter-Geschäftsführer) wurde eine
angemessene Rückstellung gebildet, deren Höhe
nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt
wurde. Die Ansprüche aus der
Rückdeckungsversicherung wurden mit der
Rückstellung saldiert.
Rückstellungen wurden auf der Grundlage des
§ 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendige Erfüllungsbetrag gemäß §
253 Abs. 1 HGB.
Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr wurden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze wurden die den Restlaufzeiten der
sonstigen Rückstellungen entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen
sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie in der
Deutschen Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden. Rückstellungen für
Altersvorsorgeverpflichtungen sind mit einem
durchschnittlichen Marktzinssatz abzuzinsen, der sich aus
den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergibt.
Verbindlichkeiten und erhaltene Anzahlungen sind mit
ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt worden.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Vorräte
Die Bestände des Vorratsvermögens wurden
durch Inventur zum Bilanzstichtag ermittelt. Sie setzen
sich wie folgt zusammen:
Roh-, Hilfs-, und Betriebsstoffe:352.787,10 €
2.
Forderungen
Die Forderungen haben folgende Struktur:
Art der Forderung zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
|
31.12.2022
|
|
kleiner 1 Jahr
|
größer 1 Jahr
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
553,3
|
553,3
|
0,0
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
0,5
|
0,5
|
0,0
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
95,0
|
14,5
|
80,5
|
Summe
|
648,8
|
568,3
|
80,5
|
Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen €
514,46.
3.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben folgende Struktur:
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2022
|
|
kleiner 1 J.
|
größer 1 Jahr
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
638,9
|
153,7
|
425,2
|
erhaltene Anzahlungen
|
2,0
|
2,0
|
0,0
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
409,0
|
409,0
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
148,5
|
148,5
|
0,0
|
Summe
|
1.198,4
|
713,2
|
425,2
|
Es bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern.
4.
Angaben zu ausschüttungsgesperrten
Beträgen
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen sind nach den anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der
"Projected-Unit-Methode" errechnet worden. Als biometrische
Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018" von Klaus
Heubeck verwendet. Im Berichtsjahr wird ein von der
Deutschen Bundesbank vorgegebener durchschnittlicher
Marktzinssatz von 1,78% bei der Bewertung zugrunde gelegt.
Gehalts- und Rentenanpassungen sind mit 2,0 % p.a.
eingerechnet worden.
Ausschüttungssperre
Gemäß dem Gesetz zur Umsetzung der
Wohninmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung
handelsrechtlicher Vorschriften unterliegt in jedem
Geschäftsjahr der sich aus der sich aus der Anpassung
des Durchschnittsbildungszeitraums zur Feststellung des
maßgeblichen Abzinsungssatzes ergebende
Differenzbetrag einer Ausschüttungssperre.
Zur Bestimmung dieses Betrages ist der
Erfüllungsbetrag zu ermitteln, der sich unter
Anwendung des durchschnittlichen Marktzinses der
vergangenen sieben Geschäftsjahre von 1,44 % ergibt.
Erfüllungsbetrag
bei einem Rechnungszins von 1,44%
|
Euro
699.734,00
|
handelsrechtlicher
Erfüllungsbetrag
|
Euro
678.294,00
|
der
Ausschüttungssperre unterliegender
Differenzbetrag
|
Euro
21.440,00
|
IV.
Sonstige Angaben
Geschäftsführer: Sebastian Bruder,
Paderborn
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von T€ 247
jährliche sonstige finanzielle Verpflichtungen.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 20.
Vorgänge von besonderer Bedeutung -
zusätzlich zu den Unwägbarkeiten durch die
Ausbreitung des Corona-Viruses - sind nach Ende des
Geschäftsjahres angefallen.
Die Gesellschaft befindet sich in einer angespannten
Liquiditätssituation. Dies deutet auf das Bestehen
einer Unsicherheit hin, die Zweifel an der Fähigkeit
zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit
aufwerfen könnte.
Bielefeld, den
18.12.2023
gez.
Sebastian Bruder
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.01.2024
festgestellt.
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