Konservierung und Restaurierung von kulturellem Erbe
Hartensteiner Kommunal GmbHLiquidiert
Höflaser Straße 1, 91235 Hartenstein, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bernhard Vizethum seit 26.11.2019 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Gemeinde Hartenstein | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hartensteiner Kommunal GmbHHartensteinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Der Hartensteiner Kommunal GmbHGrundlagen des Unternehmens Die Hartensteiner Kommunal GmbH ging am 06.08.2012 aus der Burg AG (Gründungsdatum 24.08.2004) hervor. Ziel war die Förderung der Entwicklung der Gemeinde Hartenstein in den Bereichen Wirtschaft, Tourismus und Infrastruktur einschließlich Errichtung und Betrieb der dazu erforderlichen Einrichtungen. Die Burg wurde umfassend renoviert und umgebaut. Das entstandene Restaurant und das Rittermuseum sind verpachtet. Im Januar 2008 wurde die Kommunal GmbH erweitert durch eine Biomasse Fernheizung, welche 2018 modernisiert und erweitert wurde. Im Dezember 2011 ging eine Photovoltaikanlage in Betrieb, in 2018 dann die Eröffnung des Dorfladens. Darstellung des Geschäftsverlaufs Entwicklung der Branche im abgelaufenen Geschäftsjahr Energieverbrauch ist 2023 kräftig gesunken Prognose der AG Energiebilanzen / Schwache Wirtschaft / Hohes Preisniveau Berlin (20.12.2023) - Der Energieverbrauch in Deutschland ist 2023 auf ein historisches Tief gefallen. Die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AG Energiebilanzen) rechnet mit einem Rückgang um 7,9 Prozent auf 10.791 Petajoule (PJ) oder 368,2 Millionen Tonnen Steinkohleneinheiten (Mio. t SKE). Damit liegt der Verbrauch an Primärenergien in Deutschland um mehr als ein Viertel unter dem bisherigen Höchststand von 1990, teilte die AG Energiebilanzen mit. Den größten Einfluss auf den Rückgang des Energieverbrauchs hatte die zurückgehende wirtschaftliche Leistung in Deutschland. Vor allem die energieintensiven Industriezweige verzeichneten Produktionsrückgänge, was spürbare Auswirkungen auf den Energieverbrauch hat. Von der im Jahresverlauf gegenüber dem Vorjahr leicht wärmeren Witterung ging nach Berechnungen der AG Energiebilanzen nur ein schwacher verbrauchssenkender Effekt aus. Witterungsbereinigt hätte sich der Energieverbrauch um etwa 7,4 Prozent vermindert. Der einzige verbrauchssteigernde Effekt ging 2023 von der demographischen Entwicklung aus. Zuwächse nur bei erneuerbaren Energien Der Verbrauch von Mineralöl sank 2023 im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um 5,5 Prozent auf 3.879 PJ (132,4 Mio. t SKE). Während der Verbrauch von Ottokraftstoff um 2,3 Prozent zunahm, verringerte sich der Verbrauch von Dieselkraftstoff um gut 4 Prozent. Der Verbrauch von Flugkraftstoff stieg um 3,9 Prozent. Der Absatz von leichtem Heizöl verringerte sich dagegen leicht um 2,3 Prozent. Die Lieferungen von Rohbenzin an die chemische Industrie sanken um 16,7 Prozent. Der Erdgasverbrauch verringerte sich 2023 um 4,3 Prozent auf 2.641 PJ (90,1 Mio. t SKE). Der Nachfragerückgang betraf sowohl die Industrie wie auch private Haushalte und den Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD). Zur Stromerzeugung wurde gegenüber dem Vorjahr etwas mehr Erdgas (+ ?1 Prozent) eingesetzt. Die Erzeugung von Fernwärme aus Erdgas verminderte sich um 2 Prozent. Die Witterung hatte nur einen eher geringen Einfluss auf die Verbrauchsentwicklung. Vielmehr geht der Verbrauchsrückgang vorrangig auf Einsparungen bei den Verbrauchern zurück. Der Verbrauch an Steinkohle nahm im Berichtszeitraum um 16,9 Prozent auf 937 PJ (32,0 Mio. t SKE) ab. Die Kraftwerke reduzierten ihren Brennstoffeinsatz um gut 30 Prozent. Der Bedarf an Kohle und Koks in der Eisen- und Stahlindustrie verringerte sich dagegen nur relativ gering um 2,1 Prozent. 2023 lag der Primärenergieverbrauch von Braunkohle mit 912 PJ (31,1 Mio. t SKE) um 21,9 Prozent unter dem Niveau des Vorjahres. Die Lieferungen von Braunkohle an die Kraftwerke der allgemeinen Versorgung sanken um 23 Prozent. Die Stromerzeugung aus Braunkohle blieb um rund 25 Prozent unter dem Vorjahresergebnis. Ursachen dieser Entwicklung waren der allgemeine Rückgang des Stromverbrauchs in Deutschland, die Verringerung weiterer Erzeugungskapazitäten im Zuge des schrittweisen Kohleausstiegs, die angestiegene Stromproduktion aus Windenergieanlagen sowie erhöhte Stromimporte aus dem benachbarten Ausland. Die Stromerzeugung aus Kernenergie ging 2023 um knapp 80 Prozent zurück. Der starke Rückgang ist auf den Streckbetrieb der letzten drei Kernkraftwerke und deren endgültige Stilllegung zum 15. April 2023 zurückzuführen. Seit diesem Zeitpunkt leistet die Kernenergie in Deutschland keinen Beitrag mehr zur Energieversorgung. 2023 wurden 9,2 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) Strom mehr aus dem Ausland importiert als exportiert. Damit wurde Deutschland erstmals seit 2002 wieder Netto-Importeur von Strom. Die Ausfuhren sanken 2023 gegenüber dem Vorjahr um 24 Prozent, die Importe stiegen dagegen um 38 Prozent an. Der Beitrag der erneuerbaren Energien erhöhte sich 2023 insgesamt um 2,3 Prozent auf 2.118 PJ (72,3 Mio. t SKE). Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien wuchs um etwa 5 Prozent. Wichtigste Ursache dieser Entwicklung war die vor allem in der zweiten Jahreshälfte deutlich höhere Stromproduktion der Windenergieanlagen an Land (plus 15 Prozent). Bei der Solarenergie gab es trotz eines starken Zubaus bei den PV-Anlagen nur einen leichten Zuwachs bei der Stromproduktion (plus 1 Prozent). Die Stromerzeugung aus Wasserkraft erhöhte sich um 11 Prozent. Die Biomasse, auf die mehr als Hälfte des gesamten Primärenergieverbrauchs der erneuerbaren Energien entfällt, blieb um 4 Prozent hinter dem Vorjahreswert zurück. Kohlen und Kernkraft verlieren Anteile im Energiemix Der Energiemix der deutschen Energieversorgung wird weiterhin von einem breiten Energieträgerangebot geprägt. Als Resultat der energie- und klimapolitischen Beschlüsse und Vorgaben kommt es allerdings zu einer stetigen Veränderung bei den Anteilen der einzelnen Energieträger. 2023 reduzierte die Kernkraft nach Auslaufen des Streckbetriebs der drei verbliebenen Anlagen ihren Anteil auf eine marginale Restgröße. Die Steinkohle verminderte ihren Anteil am Energiemix um knapp einen Prozentpunkt und die Braunkohle um 1,5 Prozentpunkte. Leichte Anteilserhöhungen gab es dagegen beim Mineralöl und beim Erdgas mit jeweils 0,9 Prozentpunkten. Mit knapp zwei Prozentpunkten konnten die erneuerbaren Energien ihren Beitrag zum Energiemix am stärksten ausweiten. Rückgang der Co2-Emissionen Die energiebedingten CO2 -Emissionen nahmen nach Schätzung der AG Energiebilanzen 2023 infolge des gesunkenen Gesamtverbrauchs insbesondere bei den fossilen Energieträgern um gut 10 Prozent ab. Dies entspricht einer Reduktion in der Größenordnung von 66 Millionen Tonnen (Mio. t). Quelle: https://ag-energiebilanzen.de/energieverbrauch-ist-2023-kraeftig-gesunken/ Einzelhandel Der Einzelhandel in Deutschland hat nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Jahr 2023 real (preisbereinigt) 3,3 % weniger Umsatz und nominal (nicht preisbereinigt) 2,3 % mehr Umsatz erwirtschaftet als im Jahr 2022. Das erste vorliegende reale Jahresergebnis liegt damit leicht unter der am 5. Januar 2024 veröffentlichten Schätzung. Im Vergleich zu 2021, als der bisher höchste Umsatz seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 1994 erzielt wurde, sank der reale Jahresumsatz 2023 um 3,9 %. Während der Corona-Pandemie im Jahr 2020 hatte der deutsche Einzelhandel, unter anderem getragen durch den Internet- und Versandhandel, einen hohen realen Umsatzzuwachs von 4,8 % erzielt, 2021 war der Umsatz nochmals um real 0,6 % gestiegen. Dagegen war die reale Umsatzentwicklung 2022 (-0,7 %) und 2023 (-3,3 %) rückläufig. Damit lag der reale Jahresumsatz im Einzelhandel 2023 noch 1,3 % über dem Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019. Quelle: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/01/PD24_041_45212.html Entwicklung der Hartensteiner Kommunal GmbH im abgelaufenen Wirtschaftsjahr Darstellung der Lage Die Erträge der einzelnen Betriebsteile mit den direkt zuordenbaren Aufwendungen ergeben sich aus folgender Tabelle: Burganlage
Biomassekraftwerk
Photovoltaikanlage
Dorfladen
Finanzlage Die Finanzlage stellt sich wie folgt da Guthaben
Verbindlichkeiten
Zur Deckung des zukünftigen Finanzbedarfs, insbesondere für wesentliche geplante Investitionen, wurden in den vergangenen Jahren Zuschüsse der Gesellschafterin zur Verfügung gestellt, soweit die Zahlungsverpflichtungen nicht aus eignen Mitteln erfüllt werden können Voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Risiken Zukünftige Entwicklung Burganlage Die Höhe der Pachteinnahmen hat sich gegenüber dem Vorjahr deutlich verringert, da in den Vorjahren ein Pachtzuschlag von 200 Euro monatlich enthalten war, der aber vertraglich ausgelaufen ist. Die Afa ist nur geringfügig weniger, die zu zahlende Pacht an die Gemeinde gegenüber dem Vorjahr gleichgeblieben. Eine positive Prognose kann derzeit nicht gestellt werden, da der Leerstand des Rittermuseums und der Kemenate negativ zu Buche schlägt. Derzeit werden Nutzungsmöglichkeiten gesucht. Biomassekraftwerk und Photovoltaikanlage Im Bereich Energieerzeugung ist auf Grund der Preisbindung bei der Stromeinspeisung für das kommende Jahr keine große Veränderung zu erwarten. Im Bereich Wärmeerzeugung kam es zu einem Umsatzeinbruch von etwas über 38 Prozent, was zum größten Teil an den von der Regierung geforderten Gutschriften für die Kunden nach EWSG liegt. Die Frist zur Beantragung der Erstattung durch die Regierung wurde leider versäumt. Positiv zu vermerken ist ein Rückgang der Afa im Jahr 2023 um 32737 Euro, dies führt kurzfristig zu einem geringen positiven Ergebnis. Dem gegenüber steht jedoch der Austausch aller Wärmemengenzähler in naher Zukunft. Hier ist mit einem Investitionsvolumen von € 45.000,00 zu rechnen. Eine Kostenanalyse wurde durchgeführt, die Megawattstunde kostet nun statt bisher 79 € ab 01.01.2025 95 €, was zu einem Umsatzplus von 20,25 % führt und ein wesentlicher Faktor zur künftigen Kostendeckung ist. Dorfladen Der Dorfladen konnte erneut ein Umsatzplus von etwas über 10 % erzielen, gleichzeitig ist der Wareneinkauf nur um 2,7 % gestiegen. Die Personalkosten verzeichnen ein leichtes Plus. Geeignete Maßnahmen sind nun im Jahr 2024 angelaufen. So ist eine deutliche Sortimentsreduzierung, jahreszeitliche Aktionen und eine Analyse, welche Lebensmittel zu häufig reduziert verkauft oder gar vernichtet werden müssen, geplant bzw. werden schon umgesetzt, es zeigen sich erste positive Ergebnisse in 2024. Ferner wird derzeit geprüft, ob für den Laden nicht ein sogenanntes 24/7 Konzept in Frage kommt. Dies hätte eine deutliche Reduzierung der Öffnungszeiten, an denen Personal vor Ort ist, zufolge. Dementsprechend könnte Personal erheblich eingespart werden. Insgesamt ist jedoch hier anzumerken, dass der Laden sehr gut von der Bevölkerung angenommen wird und eine deutliche Verbesserung der Infrastruktur Hartensteins darstellt. Chancen Wir erkennen im Bereich Nahversorgung eine größere Nachfrage, die im Augenblick im Gemeindegebiet Hartenstein nicht durch andere Anbieter erfüllt wird. Bei einem ausreichend großem Einzugsgebiet und einem breit gefächerten Angebot von sowohl günstigem wie auch regionalem Warenbestand besteht die Chance auf eine erfolgreiche Kundenwerbung. Wir sehen aufgrund von langfristig möglichen höheren Umsätzen im Dorfladen die Chance auf einen annähernd kostendeckenden Umsatz. Risiken Wir sind gesetzlich verpflichtet, auf wesentliche Risiken der künftigen Entwicklung, die bestandsgefährdende oder wesentliche Einflüsse auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage haben können, hinzuweisen. Grundsätzliche Ertragsrisiken sehen wir in konjunkturellen Einflüssen und im Kaufverhalten der Kunden sowie in der Preispolitik des Wettbewerbs, insbesondere im Bereich Wareneinkauf. Angesichts dessen lässt sich eine künftige Beeinträchtigung der operativen Ergebnissituation, insbesondere in dem Bereich Lebensmittelnahversorgung, nicht ausschließen. Wir rechnen mit Verlusten im Bereich Abschreibung auf Warenbestände und auch mit gestiegenen Personalkosten nach Neueinstellungen. Der Liquiditätsbedarf der Hartensteiner Kommunal GmbH kann bei Investitionen und der Begleichung von laufenden Kosten aufgrund der negativen Ertragslage nicht durch den Cash-Flow gedeckt werden. Der Gesellschafter gewährt Liquiditätszuschüsse, diese sind ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Das Darlehen des Gesellschafters ist mit einer Rangrücktrittsvereinbarung verbunden. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Gemeinde weiterhin im Rahmen von Zuschüssen und Darlehen die notwendigen liquide Mittel bereitstellt. Im Übrigen lässt sich der Einfluss der genannten Risiken auf unsere wirtschaftliche Lage nicht hinreichend quantifizieren. Prognose Wir gehen davon aus, dass die Umsatzerlöse im Jahr 2024 sich leicht erhöhen werden. Aufgrund des erwarteten höheren Wareneingangsaufwendungen und der höheren Personalaufwendungen wird Geschäftsjahr 2024 eine deutliche Erhöhung des negativen Ergebnisses gegenüber dem Vorjahr erwartet. Es ist eine Verschmelzung im Jahr 2025 (rückwirkend 01.01.2025) durch die Gesellschafter geplant. Unter dieser Voraussetzung sind nach unseren Erkenntnissen keine bestandsgefährdenden Risiken gegeben.
Hartenstein, den 08.01.2025 B. Vizethum, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Rückstellungen und Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Anlagespiegel für die einzelnen Posten des AnlagevermögensDie Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Angaben zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern Der Wert der Forderungen gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 47.290,78 EUR (Vorjahr: 16.885,85 EUR). Angaben zu Forderungen gegenüber Geschäftsführer In den sonstigen Vermögensgegenständen ist eine Forderung aufgrund eines Treuhandkontos des Geschäftsführers enthalten. Das Konto wird nicht verzinst. Der aktuelle Saldo beträgt 3.565,64 EUR (Vorjahr 789,61 EUR). Die Wertänderung von 2.776,03 EUR beruht auf der Lottoabwicklung. Angaben zu antizipativen Posten in den sonstigen Vermögensgegenständen In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Umsatzsteuererstattungen für Vorjahre in Höhe von 9.767,21 EUR enthalten. Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 215.079,05 EUR (Vorjahr: 211.900,54 EUR). Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt 0,00 EUR. Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 245.245,69 EUR (Vorjahr: 185.553,79 EUR). Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 2.796.815,33 EUR (Vorjahr: 2.760.506,43 EUR). Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 2.836.826,62 EUR (Vorjahr: 2.785.728,70 EUR). Latente Steuern Steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 1.835.416 EUR in Bezug auf die Körperschaftsteuer bzw. 1.814.135 EUR in Bezug auf die Gewerbesteuer wurden bei der Berechnung aktiver latenter Steuern nicht berücksichtigt, da innerhalb der nächsten fünf Jahre nicht mit einer Inanspruchnahme zu rechnen ist. Von der Möglichkeit, einen Aktiv-Posten für latente Steuererträge zu bilden wurde kein Gebrauch gemacht. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Aufgliederung der Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden gemäß § 285 Nr. 4 HGB wie folgt aufgegliedert:
Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen ist ein Gesellschafterzuschuss in Höhe von 342.000,00 EUR (Vorjahr 100.000,00 EUR) enthalten. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Name des Geschäftsführers Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt: Geschäftsführer: Bernhard Vizethum ausgeübter Beruf: Verwaltungsangestellter Vergütungen des Geschäftsführers Als Vergütung für die geleisteten Tätigkeiten im Berichtsjahr wurden 9.000,00 EUR gewährt. Honorar des Abschlussprüfers Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt 9.500,00 EUR. Vorschlag bzw. Beschluss zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss beträgt 105.380,34 EUR. Auf neue Rechnung werden 105.380,34 EUR vorgetragen. Überschuldung Die Gesellschaft weist einen nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag i.H.v. EUR 1.459.810,69 aus und ist somit handelsbilanziell überschuldet. Wegen der handelsbilanziellen Überschuldung wurden folgende Maßnahmen getroffen: - Abschluss einer qualifizierten Rangrücktrittsvereinbarung mit der Gesellschafterin der Gesellschaft Auf Grund der Beurteilung der wirtschaftlichen Gesamtsituation und der Zukunftsaussichten der Gesellschaft durch die Geschäftsführung ist diese unter der von ihr angenommenen Prämissen der Auffassung, dass bei planmäßiger Umsetzung des Unternehmenskonzeptes die Fortführung der Gesellschaft überwiegend wahrscheinlich ist und dass die Gesellschaft insbesondere auch ihren aktuellen und in absehbarer Zeit fällig werdenden Zahlungsverpflichtungen voraussichtlich wird nachkommen können. Unter Zugrundelegung einer derartigen positiven Zahlungsfähigkeits- und Fortbestehensprognose und der von der Geschäftsleitung ergriffenen Maßnahmen, besteht nach Auffassung der Geschäftsführung somit keine rechtliche Überschuldung. Eine Prüfung der uns vorgelegten Unterlagen, der Angaben, der Erwartungen und der Schlussfolgerungen der Geschäftsführung war nicht Gegenstand des Auftrags. Auf die Vorschriften der §§ 15a InsO und 64 GmbHG wurde hingewiesen. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Aufgrund des Ukrainekonfliktes können sich Auswirkungen auf die Energiepreise ergeben. Die Gesellschaft erwartet keine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Rangrücktrittsvereinbarung und Darlehensvereinbarung mit dem Gesellschafter, der Gemeinde Hartenstein, wurde mit Beschluss des Gemeinderates vom 7. März 2024 bis zum 31.12.2025 verlängert. Zum 01.01.2025 ist eine Verschmelzung der Gesellschaft mit der Gemeinde Hartenstein geplant. Bis zum 31.08.2025 soll rückwirkend auf den 01.01.2025 die Verschmelzung mit der Gemeinde Hartenstein erfolgen. Weitere berichtspflichtige Vorgänge haben sich nicht ereignet. Unterschrift der Geschäftsführung
Hartenstein Unterschrift sonstige Berichtsbestandteile
Hartenstein, 13.08.2025 gez. Bernhard Vizethum Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 21.08.2025 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Hartensteiner Kommunal GmbH Eingeschränktes Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und Prüfungsurteil zum Lagebericht Wir haben den Jahresabschluss der Hartensteiner Kommunal GmbH, Hartenstein - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Hartensteiner Kommunal GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss, mit Ausnahme der möglichen Auswirkungen des im Abschnitt Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und für das Prüfungsurteil zum Lagebericht beschriebenen Sachverhalts, in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften. Der Jahresabschluss vermittelt mit Ausnahme dieser möglichen Auswirkungen unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit einem den deutschen gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung mit Ausnahme der genannten Einschränkung des Prüfungsurteils zum Jahresabschluss zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und für das Prüfungsurteil zum Lagebericht Der Wertansatz der im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 unter der Bilanzposition Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken ausgewiesenen anderen Bauten und Außenanlagen in Höhe von Euro 883.867,00 ist nicht hinreichend nachgewiesen. Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass für diese sogenannten Mietereinbauten eine dauernde Wertminderung vorliegen könnte. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass der Jahresabschluss insoweit fehlerhaft ist. Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser eingeschränktes Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und unser Prüfungsurteil zum Lagebericht zu dienen. Hinweis zur Anhangangabe zur bilanziellen Überschuldung und zur Lageberichtsangabe bezüglich der Finanzlage Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir pflichtgemäß darauf hin, dass der mittel- und langfristige Fortbestand der Gesellschaft durch Risiken bedroht ist, die im Anhang unter dem Abschnitt Überschuldung dargestellt sind. Im Lagebericht führt die Gesellschaft in den Angaben zur Finanzlage aus, dass zur Deckung des zukünftigen Finanzbedarfs für wesentliche geplante Investitionen und zur Deckung laufender Kosten Darlehen der Gesellschafterin und Liquiditätszuschüsse zur Verfügung gestellt werden, soweit die Zahlungsverpflichtungen nicht aus eigenen Mitteln erfüllt werden können. Der Fortbestand der Gesellschaft ist von der weiteren finanziellen Unterstützung durch die Gesellschafterin abhängig. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Bayreuth, 23. Juli 2025 UNION AG Daniel Buhl, Wirtschaftsprüfer |
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