Eritt Investors of Global Holdings GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jasminka Eritt seit 24.5.2020 | Prokura |
Klaus Michael Eritt seit 29.12.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Eritt GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
Grundlagen der RechnungslegungDer vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft und nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der § 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch. Ebenfalls wird von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Grundsätze zur Bilanzierung und BewertungDie Wertansätze in der Bilanz der Eritt GmbH zum 31.12.2022 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear vermindert. Eine Aktivierung von Entwicklungskosten ist unterblieben. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Eine Aktivierung von Zinsen für Fremdkapital gem. § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB ist nicht erfolgt. Als Abschreibungsmethode kam im Berichtsjahr die Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungspreis von bis zu € 800,00 werden im Jahr des Erwerbs direkt aufwandswirksam erfasst. Die durchschnittlichen Nutzungsdauern betragen
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet. Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt. Von dem Wahlrecht der Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden abgezinst. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken und sind in Höhe des zu erwartenden Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Grundlagen der Währungsumrechnung Im vorliegenden Jahresabschluss sind Währungsforderungen in fremder Währung, welche über ein Jahr Restlaufzeit haben zum Tageskurs am Bilanzstichtag oder zu einem niedrigeren Kurs angesetzt. Währungsverbindlichkeiten über 1 Jahr Restlaufzeit sind zum Tageskurs am Bilanzstichtag bzw. einem höheren Kurs bewertet. Für Währungsforderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr zum Bilanzstichtag wurde § 256 a HGB beachtet. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussForderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar: Vorjahr
Geschäftsjahr
Eigenkapital Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennwert angesetzt. Auf das Stammkapital ist der Betrag von € 25.000,00 eingezahlt. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt: Vorjahr
Geschäftsjahr
Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige Angaben Forderungen gegenüber Geschäftsführer In der Position sonstige Vermögensgegenstände sind Forderungen gegenüber dem Geschäftsführer wie folgt enthalten: BSP
Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Klaus Michael Eritt. Sonstiges Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Von der Vereinfachungsregel des § 286 HGB ist Gebrauch gemacht worden. Unterzeichnung gem. § 245 HGB Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.
Frankfurt, 10. September 2024 Klaus Michael Eritt, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 11.9.2024. |
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