Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 35296
Eingetragen
7.5.2001
Branche
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer ArtVarietés und KleinkunstbühnenBetrieb von Einrichtungen für kunstschaffende Tätigkeiten und darstellende Künste a. n. g.
Gegenstand
die Führung eines Gastronomiebetriebes. In diesem Rahmen ist Unternehmensgegenstand auch die Darbietung von künstlerischen Aufführungen und Installationen, die Veranstaltung von Kolloquien und Seminaren sowie die Entwicklung von Blindenhilfsmitteln. Gegenstand des Unternehmens ist weiterhin die Vergabe von Nutzungsrechten an Restaurantkonzepten und Lizenzen sowie die Durchführung von Stadtführungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Axel Dr. Rudolph
seit 7.6.2001
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Köln
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

unsicht-Bar GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Ausstehende Einlagen

12217,70

12217,70

B. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

11,00

11,00

C. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

781155,19

784543,73

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

302068,61

278845,14

D. Rechnungsabgrenzungsposten

133.253,44

145516,50

Summe Aktiva

1228705,94

1221134,07



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

298904,98

211079,43

B. Rückstellungen

43391,66

38011,19

C. Verbindlichkeiten

886409,30

972043,45

Summe Passiva

1228705,94

1221134,07

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der Unsicht-Bar GmbH zum 31.12.2022 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgte zu dem am Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs ohne Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

 

Köln, den 28. Januar 2025

gez. Dr. L. Henrich, StB

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28. Januar 2025

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