EVIAG AG
Duisburg
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2010
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010
EVIAG AG, DUISBURG
A K T I V A
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
|
A. AUFWENDUNGEN FÜR DIE INGANGSETZUNG DES
GESCHÄFTSBETRIEBS
|
0,00 |
4.382.956,83 |
|
B. ANLAGEVERMÖGEN
|
14.912.228,91 |
20.517.279,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
14.238.063,00 |
19.582.034,00 |
| II.
Sachanlagen |
674.165,91 |
935.245,00 |
|
C. UMLAUFVERMÖGEN
|
1.700.359,34 |
11.961.534,67 |
| I.
Vorräte |
133.902,00 |
7.162.524,24 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
711.096,72 |
1.385.156,68 |
| III.
Guthaben bei Kreditinstituten |
855.360,62 |
3.413.853,75 |
|
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
|
11.792,14 |
258.235,84 |
| -
davon Disagio: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR
249.030,00) |
|
|
|
16.624.380,39 |
37.120.006,34 |
P A S S I V A
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
|
A. EIGENKAPITAL
|
4.506.238,72 |
19.550.764,42 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
35.035.475,00 |
35.035.475,00 |
| III.
Bilanzverlust |
-30.579.236,28 |
-15.534.710,58 |
|
B. RÜCKSTELLUNGEN
|
1.397.900,00 |
953.000,00 |
|
C. VERBINDLICHKEITEN
|
10.418.566,67 |
16.616.241,92 |
|
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
|
301.675,00 |
0,00 |
|
16.624.380,39 |
37.120.006,34 |
EVIAG
AG, DUISBURG
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010
A. Grundsätzliches zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgetzbuches (HGB) in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und des Aktiengesetzes
(AktG) aufgestellt.
Die EVIAG AG, Duisburg, ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wählte die
Gesellschaft das Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB. Größenabhängige
Erleichterungen gemäß § 276 HGB sind nicht
in Anspruch genommen worden.
Im Interesse einer besseren Klarheit und
Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen
Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die
Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und
Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang
aufgeführt.
B. Grundsätze der Bilanzierung und
Bewertung
Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der
§§ 265, 266 und 275 Abs. 2 HGB. Die
Vermögens- und Schuldposten sowie die Aufwendungen und
Erträge sind den einzelnen Posten des
Jahresabschlusses zutreffend zugeordnet worden.
Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur
Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden
"BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und
Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft
anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der
Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs.
3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Einführung des BilMoG kann in der sogenannten
BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 zu
Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des
Vorjahres führen. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen
im Rahmen der erstmaligen Anwendung ist nach Art. 67 Abs. 8
Satz 2 EGHGB unterblieben.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
entspricht den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften
der §§ 252 bis 256 HGB. Die Bewertung der
einzelnen Bilanzposten richtet sich im Einzelnen nach
folgenden Grundsätzen:
- Der Posten Aufwendungen für die
Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs umfasst im Vorjahr
die im Geschäftsjahr 2009 vor Aufnahme des vollen
laufenden Geschäftsbetriebes entstandenen Kosten der
Gesellschaft mit Ausnahme der Kosten der Gründung und
Kapitalbeschaffung. Im Rahmen der Umstellung auf BilMoG
wurde das Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 5 EGHGB
nicht ausgeübt und der Posten in Höhe von TEUR
4.383 gemäß Art. 67 Abs. 7 EGHGB als
außerordentlicher Aufwand behandelt.
- Das Anlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger
nutzungsbedingter Abschreibungen angesetzt. Der
beizulegende Zeitwert der von der EVIAG S.à r.l.,
Luxemburg eingelegten Lizenz wurde im Jahr 2008 von der
Warth & Klein GmbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf,
unter Anwendung der Discounted Cash Flow-Methode ermittelt
und durch ein Gutachten dokumentiert. Die Abschreibungen
erfolgen linear entsprechend der planmäßigen
Nutzungsdauer. Daneben wird, insbesondere bzgl. der
Lizenzen, regelmäßig, mindestens jährlich
die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen
Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert
geprüft. Im Geschäftsjahr 2009 wurde für die
in 2008 eingelegte Lizenz der EVIAG S.à.r.l.,
Luxemburg eine außerplanmäßige
Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert
vorgenommen. In 2010 wurde eine weitere
außerplanmäßige Abschreibung in Höhe
von TEUR 1.702 vorgenommen.
- Geringwertige Wirtschaftsgüter im
Einzelwert von nicht mehr als EUR 150,00 werden sofort
abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten
zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 werden in einen
Sammelposten eingestellt und über fünf Jahre
linear abgeschrieben.
- Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit
ihren jeweiligen Anschaffungskosten bzw. ggf. zu den
niedrigeren Wiederbeschaffungskosten zum Bilanzstichtag
bewertet.
- Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse
erfolgte zu Herstellungskosten einschließlich
angemessener Zuschläge für Material- und
Personalgemeinkosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden
Wert unter Berücksichtigung der verlustfreien
Bewertung.
- Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
ausgewiesen.
- Das Eigenkapital wurde mit dem Nennwert
angesetzt.
- Die sonstigen Rückstellungen decken in
angemessenem Umfang die ungewissen Verbindlichkeiten und
Wagnisse. Sie werden aufgrund der im Zeitpunkt der
Bilanzaufstellung vorliegenden Erkenntnisse in Höhe
der Erfüllungsbeträge gebildet und bei
Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr abgezinst.
- Die Verbindlichkeiten werden zum
Rückzahlungsbetrag bilanziert.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Bei den unter den immateriellen
Vermögensgegenständen aktivierten Lizenzen wurden
neben den planmäßigen linearen Abschreibungen
außerplanmäßige Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis
zu einem Jahr.
Unter den unfertigen Erzeugnissen werden bereits
bearbeitete Komponenten von Windkraftanlagen ausgewiesen.
Erhaltene Anzahlungen auf Vorräte werden in der Bilanz
offen abgesetzt. Dagegen betreffen die auf der Passivseite
ausgewiesenen erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen
Anzahlungen für sonstige Dienstleistungen.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden
vorausbezahlte Aufwendungen für Zeiträume nach
dem Bilanzstichtag, insbes. Mieten und
Versicherungsbeiträge, ausgewiesen.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft von TEUR 50 ist
aufgeteilt in 50.000 nicht verbriefte Stückaktien, die
auf den Inhaber lauten. Die STINAG New Energy GmbH &
Co. KG hat der EVIAG AG mit Schreiben vom 02.03.2010
mitgeteilt, dass sie eine Beteiligung von mehr als einem
Viertel an deren Grundkapital hält. Die Bekanntmachung
nach § 20 Abs. 6 AktG erfolgte am 08.04.2010.
In die Kapitalrücklage wurden im Jahr 2008 aufgrund
von Einzahlungen der Aktionäre TEUR 16.545
eingestellt. Im Zuge der Übertragung eines
Lizenzvertrages für Produktion und Vertrieb von
Windkraftanlagen seitens der Aktionärin EVIAG
S.à r.l., Luxemburg, wurden der Kapitalrücklage
in 2008 weitere TEUR 18.485 zugeführt.
Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag aus dem Vorjahr
von EUR 15.534.710,58 enthalten.
Einen Überblick über die Restlaufzeiten gibt
folgender Verbindlichkeitenspiegel:
| |
Summe |
Restlaufzeit bis zu
einem Jahr |
Restlaufzeit zwischen einem und fünf
Jahren |
Restlaufzeit mehr als
5 Jahre |
| |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| Verbindlichkeiten |
10.418.566,67 |
9.036.066,67 |
1.382.500,00 |
0,00 |
| (Vorjahr) |
(16.616.241,92) |
(14.178.741,92) |
(2.437.500,00) |
(0,00) |
Von den erhaltenen Anzahlungen, die in der Bilanz offen
von den Vorräten abgesetzt wurden, sind TEUR 30.687
durch Sicherungsübereignung unter den unfertigen
Leistungen ausgewiesener Komponenten gesichert. Weitere
durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherte
Verbindlichkeiten bestehen nicht. Die auf der Passivseite
ausgewiesenen erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen
beinhalten Anzahlungen für sonstige
Dienstleistungen.
Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden
vorausbezahlte Entgelte für einen Servicevertrag
erfasst, soweit sie auf die Zeit nach dem Abschlussstichtag
entfallen. Die Auflösung erfolgt bis zum November
2011.
D. Sonstige Angaben
Die Mitglieder des Vorstandes waren im
Geschäftsjahr 2010:
- Herr Wilhelm Hecking, Vorstandsvorsitzender (bis
28.02.2011)
- Herr Achim Kettlack, Dipl.-Betriebswirt (bis
30.09.2011)
- Herr Peter-Heinrich Boysen, Dipl.-Ingenieur (bis
30.09.2011)
Mitglieder des Aufsichtsrates waren im
Geschäftsjahr 2010 (bis 02.05.2011):
- Herr Rudolf Schulz, Geschäftsführer und
Unternehmer, (Vorsitzender des Aufsichtsrats)
- Herr Bernhard A. Rebel, Vorstandsmitglied der STINAG
AG, Stuttgart
- Herr Dr. Stephen Kenyon-Slade,
Geschäftsführer und Unternehmer
Prokura war im Geschäftsjahr erteilt:
- Herrn Patrick Grieger (bis 03.08.2011)
- Herrn David Melzer (bis 03.08.2011)
- Herrn Sascha Brücker (bis 13.01.2011)
- Herrn Dr. Michael Pöhls (ab 30.04.2010 bis
03.08.2011)
Schlusserklärung zum
Abhängigkeitsbericht
Nach den aktienrechtlichen Bestimmungen ist der Vorstand
verpflichtet, einen Bericht nach § 312 AktG für
das Jahr 2010 aufzustellen (Abhängigkeitsbericht).
Dieser Bericht schließt mit der Feststellung:
"Nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt
bekannt waren, in dem Rechtsgeschäfte vorgenommen oder
Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, hat
unsere Gesellschaft bei den Rechtsgeschäften in jedem
Fall eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist
dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen
wurden, nicht benachteiligt worden."
Duisburg, den 31. Dezember 2011
Dr.-Ing. Volker Weiß
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