Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 20905
Eingetragen
23.4.2008
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Gegenstand
Die Führung, die Verwaltung, der Erwerb und die Veräußerung von Gesellschaften im In- und Ausland, die sich schwerpunktmäßig auf den Gebieten industrieller Fertigung, Vertrieb und Dienstleistungen insbesondere im Bereich "Regenerative Energien" betätigen. Die Gesellschaft kann auf den in diesem Absatz genannten Geschäftsgebieten auch selbst tätig werden.

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Gabriel
seit 24.8.2011
Prokura
Vorstandsmitglied
Volker König
seit 7.5.2009
Prokura

Konzern- und Jahresabschlüsse

EVIAG AG

Duisburg

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2010

EVIAG AG, DUISBURG

A K T I V A

31.12.2010 
EUR
31.12.2009 
EUR
A. AUFWENDUNGEN FÜR DIE INGANGSETZUNG DES GESCHÄFTSBETRIEBS 0,00 4.382.956,83
B. ANLAGEVERMÖGEN 14.912.228,91 20.517.279,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 14.238.063,00 19.582.034,00
II. Sachanlagen 674.165,91 935.245,00
C. UMLAUFVERMÖGEN 1.700.359,34 11.961.534,67
I. Vorräte 133.902,00 7.162.524,24
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 711.096,72 1.385.156,68
III. Guthaben bei Kreditinstituten 855.360,62 3.413.853,75
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 11.792,14 258.235,84
- davon Disagio: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 249.030,00)
16.624.380,39 37.120.006,34

P A S S I V A

31.12.2010 
EUR
31.12.2009 
EUR
A. EIGENKAPITAL 4.506.238,72 19.550.764,42
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Kapitalrücklage 35.035.475,00 35.035.475,00
III. Bilanzverlust -30.579.236,28 -15.534.710,58
B. RÜCKSTELLUNGEN 1.397.900,00 953.000,00
C. VERBINDLICHKEITEN 10.418.566,67 16.616.241,92
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 301.675,00 0,00
16.624.380,39 37.120.006,34

EVIAG AG, DUISBURG
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010

A. Grundsätzliches zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.

Die EVIAG AG, Duisburg, ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wählte die Gesellschaft das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. Größenabhängige Erleichterungen gemäß § 276 HGB sind nicht in Anspruch genommen worden.

Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt.

B. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung

Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften der §§ 265, 266 und 275 Abs. 2 HGB. Die Vermögens- und Schuldposten sowie die Aufwendungen und Erträge sind den einzelnen Posten des Jahresabschlusses zutreffend zugeordnet worden.

Das am 29. Mai 2009 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts, das sogenannte Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (im nachfolgenden "BilMoG"), ist in Bezug auf Ansatz- und Bewertungsvorschriften erstmals auf den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 der Gesellschaft anzuwenden (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB). Von der Möglichkeit einer vorzeitigen Anwendung (Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB) wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Einführung des BilMoG kann in der sogenannten BilMoG-Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2010 zu Bewertungs- und Ausweisänderungen von Bilanzposten des Vorjahres führen. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen im Rahmen der erstmaligen Anwendung ist nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB unterblieben.

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten entspricht den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 HGB. Die Bewertung der einzelnen Bilanzposten richtet sich im Einzelnen nach folgenden Grundsätzen:

-  Der Posten Aufwendungen für die Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs umfasst im Vorjahr die im Geschäftsjahr 2009 vor Aufnahme des vollen laufenden Geschäftsbetriebes entstandenen Kosten der Gesellschaft mit Ausnahme der Kosten der Gründung und Kapitalbeschaffung. Im Rahmen der Umstellung auf BilMoG wurde das Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 5 EGHGB nicht ausgeübt und der Posten in Höhe von TEUR 4.383 gemäß Art. 67 Abs. 7 EGHGB als außerordentlicher Aufwand behandelt.

-  Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger nutzungsbedingter Abschreibungen angesetzt. Der beizulegende Zeitwert der von der EVIAG S.à r.l., Luxemburg eingelegten Lizenz wurde im Jahr 2008 von der Warth & Klein GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, unter Anwendung der Discounted Cash Flow-Methode ermittelt und durch ein Gutachten dokumentiert. Die Abschreibungen erfolgen linear entsprechend der planmäßigen Nutzungsdauer. Daneben wird, insbesondere bzgl. der Lizenzen, regelmäßig, mindestens jährlich die Notwendigkeit einer außerplanmäßigen Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert geprüft. Im Geschäftsjahr 2009 wurde für die in 2008 eingelegte Lizenz der EVIAG S.à.r.l., Luxemburg eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. In 2010 wurde eine weitere außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von TEUR 1.702 vorgenommen.

-  Geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwert von nicht mehr als EUR 150,00 werden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 werden in einen Sammelposten eingestellt und über fünf Jahre linear abgeschrieben.

-  Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit ihren jeweiligen Anschaffungskosten bzw. ggf. zu den niedrigeren Wiederbeschaffungskosten zum Bilanzstichtag bewertet.

-  Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erfolgte zu Herstellungskosten einschließlich angemessener Zuschläge für Material- und Personalgemeinkosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert unter Berücksichtigung der verlustfreien Bewertung.

-  Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert ausgewiesen.

-  Das Eigenkapital wurde mit dem Nennwert angesetzt.

-  Die sonstigen Rückstellungen decken in angemessenem Umfang die ungewissen Verbindlichkeiten und Wagnisse. Sie werden aufgrund der im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung vorliegenden Erkenntnisse in Höhe der Erfüllungsbeträge gebildet und bei Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr abgezinst.

-  Die Verbindlichkeiten werden zum Rückzahlungsbetrag bilanziert.

C. Erläuterungen zur Bilanz

Bei den unter den immateriellen Vermögensgegenständen aktivierten Lizenzen wurden neben den planmäßigen linearen Abschreibungen außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Unter den unfertigen Erzeugnissen werden bereits bearbeitete Komponenten von Windkraftanlagen ausgewiesen. Erhaltene Anzahlungen auf Vorräte werden in der Bilanz offen abgesetzt. Dagegen betreffen die auf der Passivseite ausgewiesenen erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen Anzahlungen für sonstige Dienstleistungen.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden vorausbezahlte Aufwendungen für Zeiträume nach dem Bilanzstichtag, insbes. Mieten und Versicherungsbeiträge, ausgewiesen.

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft von TEUR 50 ist aufgeteilt in 50.000 nicht verbriefte Stückaktien, die auf den Inhaber lauten. Die STINAG New Energy GmbH & Co. KG hat der EVIAG AG mit Schreiben vom 02.03.2010 mitgeteilt, dass sie eine Beteiligung von mehr als einem Viertel an deren Grundkapital hält. Die Bekanntmachung nach § 20 Abs. 6 AktG erfolgte am 08.04.2010.

In die Kapitalrücklage wurden im Jahr 2008 aufgrund von Einzahlungen der Aktionäre TEUR 16.545 eingestellt. Im Zuge der Übertragung eines Lizenzvertrages für Produktion und Vertrieb von Windkraftanlagen seitens der Aktionärin EVIAG S.à r.l., Luxemburg, wurden der Kapitalrücklage in 2008 weitere TEUR 18.485 zugeführt.

Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag aus dem Vorjahr von EUR 15.534.710,58 enthalten.

Einen Überblick über die Restlaufzeiten gibt folgender Verbindlichkeitenspiegel:

Summe Restlaufzeit bis zu einem Jahr Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR
Verbindlichkeiten 10.418.566,67 9.036.066,67 1.382.500,00 0,00
(Vorjahr) (16.616.241,92) (14.178.741,92) (2.437.500,00) (0,00)

Von den erhaltenen Anzahlungen, die in der Bilanz offen von den Vorräten abgesetzt wurden, sind TEUR 30.687 durch Sicherungsübereignung unter den unfertigen Leistungen ausgewiesener Komponenten gesichert. Weitere durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesicherte Verbindlichkeiten bestehen nicht. Die auf der Passivseite ausgewiesenen erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen beinhalten Anzahlungen für sonstige Dienstleistungen.

Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden vorausbezahlte Entgelte für einen Servicevertrag erfasst, soweit sie auf die Zeit nach dem Abschlussstichtag entfallen. Die Auflösung erfolgt bis zum November 2011.

D. Sonstige Angaben

Die Mitglieder des Vorstandes waren im Geschäftsjahr 2010:

- Herr Wilhelm Hecking, Vorstandsvorsitzender (bis 28.02.2011)

- Herr Achim Kettlack, Dipl.-Betriebswirt (bis 30.09.2011)

- Herr Peter-Heinrich Boysen, Dipl.-Ingenieur (bis 30.09.2011)

Mitglieder des Aufsichtsrates waren im Geschäftsjahr 2010 (bis 02.05.2011):

- Herr Rudolf Schulz, Geschäftsführer und Unternehmer, (Vorsitzender des Aufsichtsrats)

- Herr Bernhard A. Rebel, Vorstandsmitglied der STINAG AG, Stuttgart

- Herr Dr. Stephen Kenyon-Slade, Geschäftsführer und Unternehmer

Prokura war im Geschäftsjahr erteilt:

- Herrn Patrick Grieger (bis 03.08.2011)

- Herrn David Melzer (bis 03.08.2011)

- Herrn Sascha Brücker (bis 13.01.2011)

- Herrn Dr. Michael Pöhls (ab 30.04.2010 bis 03.08.2011)

Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht

Nach den aktienrechtlichen Bestimmungen ist der Vorstand verpflichtet, einen Bericht nach § 312 AktG für das Jahr 2010 aufzustellen (Abhängigkeitsbericht). Dieser Bericht schließt mit der Feststellung:

"Nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, hat unsere Gesellschaft bei den Rechtsgeschäften in jedem Fall eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden."

Duisburg, den 31. Dezember 2011

Dr.-Ing. Volker Weiß   

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