Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 206283
Eingetragen
17.12.1996
Branche
Vermittlungstätigkeiten für die GüterbeförderungVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels CarsharingPersonenbeförderung im Linienverkehr auf der Straße
Gegenstand
ist der Fern- und Nahverkehr und das Speditionsgeschäft, gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, private Arbeitsvermittlung, land- und forstwirtschaftliche Lohnarbeiten und Beförderungen, kommunale Dienstleistungen, Werkstattservice inklusive Pflege, Wartung und Vermietung von Fahrzeugen aller Art, soweit sie keiner besonderen Erlaubnis und/oder Genehmigung bedarf.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MTE Transport GmbH

Hainspitz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

31.12.2023
EUR

31.12.2022
EUR

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

632.574,84

576.469,84

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

38.448,00

20.940,00

II. Forderungen

164.226,18

202.845,20

III. sonstige Vermögensgegenstände

32.047,77

12.631,17

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

964.341,43

805.342,72

C. Rechnungsabgrenzungsposten

4.301,23

2.834,67

Summe Aktiva

1.835.939,45

1.621.063,60



PASSIVA

31.12.2023 EUR

31.12.2023
EUR

31.12.2022
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25.564,59

II. Kapitalrücklage

1.275,95

1.275,95

III. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

1.208.328,32

1.125.760,27

IV. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

240.819,95

82.568,05

B. Sonderposten

44.585,00

60.145,00

C. Rückstellungen

91.326,52

26.388,76

D. Verbindlichkeiten

224.039,12

299.360,98

davon mit einer Restlaufzeit bis 1 Jahr

224.039,12

Summe Passiva

1.835.939,45

1.621.063,60

ANHANG

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der MTE Transport GmbH in 07607 Hainspitz auf den 31.12.2023 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechtes des Artikels 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB.

Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen Durchbrechung der Bilanzkontinuität durch die erstmalige Anwendung des BilMoG, stimmen die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen (ggf. außerplanmäßigen) Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen auf Zugänge im Geschäftsjahr wurden zeitanteilig berechnet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. In den sonstigen Vermögensgegenständen ist eine staatliche Zuwendung nach der Richtlinie "De-minimis"-Förderperiode 2023 in Höhe von 30.000,00 EUR ausgewiesen. Die Zuwendung wurde mit Bescheid vom 15.06.2023 zugesagt und am 29.01.2024 ausgezahlt.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Das Bundesamt für Güterverkehr hat mit Bescheid vom 07.06.2021 einen Zuschuss für die Verschrottung von Bestandsfahrzeugen und den Erwerb von Neufahrzeugen im Sinne der Richtlinie "Erneuerung der Nutzfahrzeuge" gewährt. Die Neufahrzeuge wurden in 2022 angeschafft. Der Zuschuss wurde in einem Sonderposten in der Bilanz erfasst. Der Sonderposten wird über die Grundmietzeit der Fahrzeuge ratierlich erfolgswirksam aufgelöst.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen.

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Erläuterungen zur Bilanz

Der Betrag der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr beläuft sich auf 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).

Der Jahresabschluss wurde ohne Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Für gewährte öffentliche Zuschüsse für anzuschaffende Neufahrzeuge wurde die Bildung des Sonderpostens beibehalten Der Sonderposten wird mit der Grundmietzeit der Fahrzeuge aufgelöst.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen u.a. die Kosten für die Erstellung, Aufbewahrung und Offenlegung des Jahresabschlusses sowie für die Anfertigung der Steuererklärungen. Der Posten "sonstige Rückstellungen" beinhaltet darüber hinaus Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub.

Die Fristigkeiten der bestehenden Verbindlichkeiten sind dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:

Verbindlichkeiten

Stand 31.12.2023

bis zu 1 Jahr

aus Lieferungen und Leistungen

168.285,98 €

168.285,98 €

Sonstige

55.753,14 €

55.753,14 €

Summe

224.039,12 €

224.039,12 €

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Sonstige Angaben

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 240.819,95 € auf neue Rechnung vorzutragen.

Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer

Im Jahr 2023 waren durchschnittlich 17,5 Arbeitnehmer beschäftigt.

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Hermanus T. van Otterdijk und Herrn Peter J. van Eijk geführt.

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB

Gegenüber den Gesellschaftern und verbundenen Unternehmen bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte

Betrag in EUR

Ausleihungen

0,00

Forderungen

7.738,67

Verbindlichkeiten

61.468,04

 

Hainspitz, den 27. Mai 2024

gez. Peter van Eijk

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27. Mai 2024

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