Isoausbau GmbH
Selbe AdresseSonstiger Ausbau
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Holger Rußbach seit 10.10.2023 | Geschäftsführer |
Maximilian Rußbach seit 10.10.2023 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Holger RußbachRußbach Immobilien GmbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Schmidt Akustik GmbHHockenheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches über Buchführung, Inventar und Aufbewahrung sowie der Regelungen nach dem GmbH-Gesetz aufgestellt. Für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ist ein Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- u. Verlustrechnung (Gesamtkostenverfahren) und Anhang aufzustellen. Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde verzichtet. Die Vorschriften der §§ 238 bis 288 HGB finden sinngemäß Anwendung. Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264 i.V.m. 267, Abs. 1 HGB auf. Insoweit wurden größenabhängige und sachliche Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 274a, 276, 288, Abs. 1 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. II. Bilanzierungs- u. Bewertungsmethoden Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten vermindert um nutzungsbedingte planmäßige Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der Abschreibung wurde auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgestellt. Für neu angeschaffte Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens kam grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Neu angeschaffte Geringwertige Wirtschaftsgüter und Anschaffungskosten bis 410,00 € wurden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Die Entwicklung des Anlagevermögens und die Abschreibungen sind aus dem beigefügten Anlagespiegel ersichtlich. Die Vorräte sowie Roh-, Hilf- u. Betriebsstoffe wurden zu Anschaffungskosten bewertet, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen ist. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte, unter Beachtung eines evtl. Ausfallrisikos, zum Nennwert. Forderungen mit ursprünglich fremder Währung wurden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag bewertet (§§ 256a, 284, Abs. 2, Nr. 2 HGB). Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am Bilanzstichtag nicht. Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten bilanziert. Sonstige Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Preis- u. Kostensteigerungen, die nach dem Abschlussstichtag eintreten werden, sind berücksichtigt. Die übrigen Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen nicht. Neue Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB sind von der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2017 nicht eingegangen worden. III. Sonstige Pflichtangaben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durchgeführt von Herrn Wolfgang Schmidt, Lessingstraße 28, 68766 Hockenheim. Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Neben den Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB wurde auch die Schutzklausel gemäß § 286, Abs. 4 HGB in Anspruch genommen.
Hockenheim, den 20.02.2018 Schmidt Akustik GmbH gez. Wolfgang Schmidt, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 20.02.2018 festgestellt. |
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