TT Automatisierungs GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 32874
Vorher
TT ELEKTRO GmbH
Eingetragen
6.11.1996
Branche
Herstellung von elektrischem InstallationsmaterialHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit MotorantriebHerstellung von Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
Gegenstand
Ist der Vertrieb, die Montage und Wartung und die Entwicklung von Türen und Toren mit elektrischen Antrieben, Personenzutrittskontrollgeräten, Zeiterfassungsgeräten und Videoüberwachungsgeräten jedweder Art, die Elektroinstallation jedweder Art sowie der Handel mit Elektroartikeln jedweder Art.

Historie

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Management

NameRolle
Karl Friedrich Wieser
seit 15.5.2009
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

TT Automatisierungs GmbH

Eppertshausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

Bilanz

Aktiva

31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Anlagevermögen 5.230,00 17.620,00
I. Sachanlagen 5.230,00 17.620,00
B. Umlaufvermögen 464.890,44 332.737,80
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 437.357,95 329.515,19
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 27.532,49 3.222,61
C. sonstige Aktiva 0,00 272,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 470.120,44 350.629,80

Passiva

31.12.2008
EUR
31.12.2007
EUR
A. Eigenkapital 192.367,31 195.301,47
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 169.736,88 127.020,15
III. Jahresfehlbetrag 2.934,16 -42.716,73
B. Rückstellungen 13.725,19 56.224,36
C. Verbindlichkeiten 264.027,94 99.103,97
Bilanzsumme, Summe Passiva 470.120,44 350.629,80

Anhang für das Geschäftsjahr 2008


Grundlagen der Rechnungslegung


Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.


Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung


Die Wertansätze in der Bilanz der T+T Automatisierungs GmbH zum 31.12.2007 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.


Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.


Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.


Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.


Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.


Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgte zu dem am Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs ohne Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen.


Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:


Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.


Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.


Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.


Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.


Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.


Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.


Die Pensionsrückstellung beruht auf versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen.


Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.


Grundlagen der Währungsumrechnung


Im vorliegenden Jahresabschluss sind Währungsforderungen zum Tageskurs am Bilanzstichtag oder zu einem niedrigeren Kurs angesetzt. Währungsverbindlichkeiten sind zum Tageskurs am Bilanzstichtag bzw. einem höheren Kurs bewertet.


Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:


Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 181.069,21 181.069,21 58.223,77 58.223,77
Sonstige Vermögensgegen- stände 256.288,74 249.104,74 271.291,42 235.004,47


Rückstellungen


Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten sowie übrige Rückstellungen.


Verbindlichkeiten


Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:


Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.871,16 1.871,16 6.228,41 6.228,41
Sonstige Verbindlichkeiten 262.156,78 262.156,78 92.875,56 92.875,56


Haftungsverhältnisse


Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.


Sonstige finanzielle Verpflichtungen


Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.


Sonstige Angaben


Geschäftsführung


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Karl Wieser.


Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.


Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.


Maintal, den 22. Januar 2010


...........................................

Geschäftsführer

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