Herstellung von Erfrischungsgetränken und Mineralwässern
interra engineering GmbH
Urseler Straße 19, 61348 Bad Homburg vor der Höhe, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heinrich Schumacher seit 8.10.2004 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Heinrich Schumacher | 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
interra engineering GmbHBad HomburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAllgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde unter Beachtung der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend wurden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes und die einschlägigen steuerlichen Vorschriften beachtet. Gemäß § 265 Abs. 2 HGB werden die Vorjahreszahlen zu den einzelnen Bilanzpositionen in der Bilanz angegeben. Die Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB wurden weder zum Abschlussstichtag 31.12.2009 noch zum Stichtag 31.12.2010 überschritten. Für den vorliegenden Jahresabschluss sind somit die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften anzuwenden. Die größenabhängigen Erleichterungen für die Aufstellung des Jahresabschlusses nach §§ 266 Abs. 1, 276 und 288 HGB, sowie für die Offenlegung nach §§ 326 und 327 HGB werden in Anspruch genommen. Die Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB für die nach § 285 S. 1 Nr. 9 Buchstabe a und b HGB verlangten Angaben über die Gesamtbezüge der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wird in Anspruch genommen. Für die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bei der Gesellschaft bisher angewandte Gesamtkostenverfahren fortgeführt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung. Wir haben die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, im Rahmen des handelsrechtlich Zulässigen, nach den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet. Anlagevermögen Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibung ausgewiesen. Sachanlagen wurden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten einzeln erfasst und planmäßig abgeschrieben. Die Abschreibung wurde entsprechend der Nutzungsdauer der einzelnen Wirtschaftsgüter linear, zum Teil degressiv, vorgenommen. Umlaufvermögen Der Warenbestand ist mit den Anschaffungskosten aktiviert. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren Marktpreis waren nicht erforderlich. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Nominalbetrag vermindert um Wertberichtigungen ausgewiesen. Die Vornahme von Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen war nicht erforderlich. Die sonstigen Vermögensgegenstände und die flüssigen Mittel wurden zum Nennwert angesetzt. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen sind nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung für alle weiteren erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet worden und mit den wahrscheinlichen Erfüllungsbeträgen bewertet. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden zum Nennwert angesetzt. Sie sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert. Angaben zu einzelnen Bilanzposten Umlaufvermögen Restlaufzeit der Forderungen Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden am Bilanzstichtag nicht. Verbindlichkeiten Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten Zum Ende des Berichtsjahres bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von € 39.259,54. Es bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren. Haftungsverhältnisse Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB. Sonstige Angaben Mitglieder des Geschäftsführungsorgans Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Gesellschaft war während des gesamten Geschäftsjahres Heinrich Schumacher, Groß- und Einzelhandelskaufmann. Überschuldung gemäß § 15a InsO Die Geschäftsführung prüfte die Frage der
Überschuldung nach § 15a InsO. Im Hinblick auf
die bestehende Rangrücktrittserklärung des
Gesellschafters für einen von ihm gewährten
Kredit (Valuta am 31.12.2010: € 32.129,07), nach der
er auf die Auszahlung der Gesellschaftsverbindlichkeit so
lange verzichtet, bis der Überschuldungstatbestand
beseitigt ist, wird festgestellt, dass keine
Insolvenzantragspflicht nach
Bad Homburg v.d. H., den 19.03.2012 interra engineering GmbH Heinrich Schumacher |
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