Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Homburg HRB 9749
Vorher
interra Wohnbau GmbH
Eingetragen
8.10.2004
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für WohngebäudeIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen
Gegenstand
der Handel mit bebauten und/oder unbebauten Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten sowie die Projektentwicklung, Planung und Durchführung von Bauvorhaben jeder Art, ferner die Vermittlung von Vertragsabschlüssen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume und artverwandte Geschäfte sowie Dienstleistungen jeglicher Art für Immobilien, Immobilienberatung und Anlageberatung und die Herstellung und der Vertrieb von Bootszubehör sowie die dazugehörigen Ingenieurleistungen für Konstruktion und Ausführung dieses Zubehörs. Die Gesellschaft bedarf der Genehmigung nach § 34 c GewO.

Historie

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Management

NameRolle
Heinrich Schumacher
seit 8.10.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Heinrich Schumacher
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Heinrich Schumacher
Bad Homburg v.d.H.
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

interra engineering GmbH

Bad Homburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 5,00 125,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 4,00 124,00
B. Umlaufvermögen 30.762,58 43.856,28
I. Vorräte 22.937,47 34.469,65
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 6.700,08 7.369,79
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.125,03 2.016,84
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 12.926,96 35.090,24
Bilanzsumme, Summe Aktiva 43.694,54 79.071,52

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital -12.926,96 -35.090,24
I. gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto/ Kapitalanteile 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 60.090,24 78.226,91
III. Jahresüberschuss 22.163,28 18.136,67
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 12.926,96 35.090,24
B. Rückstellungen 4.435,00 4.175,00
C. Verbindlichkeiten 39.259,54 74.896,52
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 39.259,54 74.896,52
Bilanzsumme, Summe Passiva 43.694,54 79.071,52

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde unter Beachtung der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend wurden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes und die einschlägigen steuerlichen Vorschriften beachtet.

Gemäß § 265 Abs. 2 HGB werden die Vorjahreszahlen zu den einzelnen Bilanzpositionen in der Bilanz angegeben.

Die Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB wurden weder zum Abschlussstichtag 31.12.2009 noch zum Stichtag 31.12.2010 überschritten. Für den vorliegenden Jahresabschluss sind somit die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften anzuwenden.

Die größenabhängigen Erleichterungen für die Aufstellung des Jahresabschlusses nach §§ 266 Abs. 1, 276 und 288 HGB, sowie für die Offenlegung nach §§ 326 und 327 HGB werden in Anspruch genommen.

Die Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB für die nach § 285 S. 1 Nr. 9 Buchstabe a und b HGB verlangten Angaben über die Gesamtbezüge der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wird in Anspruch genommen.

Für die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bei der Gesellschaft bisher angewandte Gesamtkostenverfahren fortgeführt.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung.

Wir haben die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, im Rahmen des handelsrechtlich Zulässigen, nach den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet.

Anlagevermögen

Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibung ausgewiesen.

Sachanlagen wurden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten einzeln erfasst und planmäßig abgeschrieben. Die Abschreibung wurde entsprechend der Nutzungsdauer der einzelnen Wirtschaftsgüter linear, zum Teil degressiv, vorgenommen.

Umlaufvermögen

Der Warenbestand ist mit den Anschaffungskosten aktiviert. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren Marktpreis waren nicht erforderlich.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Nominalbetrag vermindert um Wertberichtigungen ausgewiesen. Die Vornahme von Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen war nicht erforderlich.

Die sonstigen Vermögensgegenstände und die flüssigen Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen sind nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung für alle weiteren erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet worden und mit den wahrscheinlichen Erfüllungsbeträgen bewertet.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden zum Nennwert angesetzt. Sie sind mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Bilanzposten

Umlaufvermögen

Restlaufzeit der Forderungen

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden am Bilanzstichtag nicht.

Verbindlichkeiten

Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten

Zum Ende des Berichtsjahres bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von € 39.259,54. Es bestanden keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren.

Haftungsverhältnisse

Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.

Sonstige Angaben

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Gesellschaft war während des gesamten Geschäftsjahres Heinrich Schumacher, Groß- und Einzelhandelskaufmann.

Überschuldung gemäß § 15a InsO

Die Geschäftsführung prüfte die Frage der Überschuldung nach § 15a InsO. Im Hinblick auf die bestehende Rangrücktrittserklärung des Gesellschafters für einen von ihm gewährten Kredit (Valuta am 31.12.2010: € 32.129,07), nach der er auf die Auszahlung der Gesellschaftsverbindlichkeit so lange verzichtet, bis der Überschuldungstatbestand beseitigt ist, wird festgestellt, dass keine Insolvenzantragspflicht nach
§ 15a InsO besteht.

Bad Homburg v.d. H., den 19.03.2012

interra engineering GmbH

Heinrich Schumacher

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