LoEa GmbHLiquidiert
92637 Weiden in der Oberpfalz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniela Wesley seit 20.12.2010 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
LoEa GmbHWeidenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 12.11.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB). Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die Gesellschaft wurde am 12.11.2010 gegründet. Vorjahreszahlen gem. § 265 II 1 HGB können demzufolge nicht angegeben werden. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Soweit der Jahresabschluss der LoEa GmbH entsprechende Positionen ausweist, wurden sie wie folgt bewertet: Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wird gem. § 246 I 4 HGB i.V.m. § 253 I 1 HGB mit den Anschaffungskosten angesetzt und gem. § 253 III 1, 2 HGB auf seine voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear oder degressiv abgeschrieben. Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände werden gem. § 255 IIa HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den Vollkosten (§ 255 II HGB). Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 werden entsprechend § 6 II EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 I 1 HGB). Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten bilanziert, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen ist (§ 253 IV HGB). Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB). Fremdkapitalzinsen werden nicht einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, werden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a II HGB bewertet (§ 284 II Nr. 2 HGB). Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB). Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären Differenzen zwischen den Bilanzposten aus handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und -entlastungen werden unverrechnet angesetzt (§ 274 I 3 HGB). Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 30%. Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei ca. 400%. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II 2 HGB). Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB). III. Angaben zur Bilanz Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben i.H.v. € 0,00 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr. Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) haben am Abschlussstichtag nicht bestanden.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB) stellen sich wie folgt dar:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 III GmbHG) betragen € 200,40. Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (§ 268 VII HGB). IV. Sonstige Pflichtangaben Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch Frau Daniela Wesley, Bekleidungsschneiderin.
Daniela Wesley Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 10.5.2012. |
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