B-C-Collection GmbH
Schleusingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
72.113,01 |
91.309,44 |
| I.
Sachanlagen |
72.113,01 |
91.309,44 |
| B.
Umlaufvermögen |
141.597,34 |
221.801,06 |
| I.
Vorräte |
132.537,19 |
209.363,33 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.044,11 |
11.977,73 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
16,04 |
460,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.603,14 |
4.081,40 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
50.923,27 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
268.236,76 |
317.191,90 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
13.681,54 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
11.318,46 |
-57.706,58 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
64.604,81 |
69.025,04 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
50.923,27 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
14.134,29 |
14.887,53 |
| C.
Verbindlichkeiten |
254.102,47 |
288.622,83 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
254.102,47 |
288.622,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
268.236,76 |
317.191,90 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2018
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 ist nach
den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Die Gesellschaft ist nach der Bestimmung der
Größenklassen gemäß § 267 HGB
eine kleine Kapitalgesellschaft. Für die Aufstellung
des Jahresabschlusses sind die Aufstellungserleichterungen
gemäß § 288 HGB und für die
Offenlegung sind die Offenlegungserleichterungen des §
326 HGB in Anspruch genommen worden.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach dem
Gliederungsschema für kleine Kapitalgesellschaften.
Einen Lagebericht hat die Gesellschaft
gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB nicht
aufgestellt.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt. Die Steuerforderungen betreffen die
Steuern für das laufende Geschäftsjahr.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
3.
Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
4.
Angaben zu Posten der Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich
aus dem beigefügten Anlagenspiegel.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstigen Vermögensgegenstände haben alle eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Guthaben bei Kreditinstitutensind durch die
jeweiligen Tagesauszüge zum Bilanzstichtag
nachgewiesen.
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
|
230.180,14 Euro
|
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
|
0,00 Euro
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Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
Ausleihungen
|
0,00 Euro
|
Forderungen
|
0,00 Euro
|
Verbindlichkeiten
|
17.136,00 Euro
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sonstige Berichtsbestandteile
gez. Christian Brückner
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.11.2019 festgestellt.
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