Stammdaten

Register
Amtsgericht Kempten HRB 5303
Eingetragen
15.10.1971
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieEntwicklung und Programmierung von AnwendungssoftwareIngenieurbüros für Fachplanung von technischer Gebäudeausrüstung
Gegenstand
Beratung, Entwicklung, Implementierung und Betreuung von Software-Projekten und -Produkten, insbesondere im Rahmen spartenspezifischer Problemlösungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thorsten Heissel
seit 19.2.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Thorsten Heissel
50.00%
Christa Mokros
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Thorsten Heissel
Sonthofen
175.000 DM
50.00%
Christa Mokros
Sonthofen
175.000 DM
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

TBG-Software GmbH

Sonthofen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Umlaufvermögen 131.763,02 112.620,33
B. Rechnungsabgrenzungsposten 3.600,00 3.600,00
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 5.612,41 42.960,61
Aktiva 140.975,43 159.180,94

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen 112.480,00 115.382,00
C. Verbindlichkeiten 28.495,43 43.798,94
Passiva 140.975,43 159.180,94

Anhang für das Geschäftsjahr 2022

Fassung für Offenlegungszwecke

A. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

1. Vorbemerkung

Die TBG Software GmbH hat ihren Sitz in Sonthofen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Kempten (Reg. Nr. HRB 5303). Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Sie stellt nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB nur eine verkürzte Bilanz auf. Von den Erleichterungen gem. §§ 266 Abs. 1, 276 und 288 Abs. 1 HGB wird Gebrauch gemacht, soweit es der Übersichtlichkeit dient. Der Grundsatz der Gliederungsstetigkeit wird beachtet.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 265, 268-274a, 276-277 HGB unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252- 256a HGB aufgestellt. Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung.

Im Einzelnen sind dies folgende Grundsätze und Methoden:

Die Immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und soweit abnutzbar, um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegen der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Neuzugänge werden grundsätzlich linear, pro rata temporis abgeschrieben. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Einzelanschaffungskosten 800,00 € nicht übersteigen, werden im Wirtschaftsjahr in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt.

Die Finanzanlagen werden grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden sie gemäß § 253 Absatz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in Folgejahren die Gründe für die Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Absatz 5 HGB.

Die Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. zu Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten beinhalten gemäß § 255 Abs. 1 HGB auch die Anschaffungsnebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen. Die Herstellungskosten enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht angesetzt. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Soweit notwendig wird auf den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert abgewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennwert bewertet. Erkennbare Ausfallrisiken werden soweit notwendig durch individuelle Wertabschläge berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Kurzfristige Forderungen, die auf fremde Währung lauten, werden mit dem Währungskurs im Entstehungszeitpunkt umgerechnet. Soweit erforderlich, erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten sind gebildet, für Ausgaben und Einnahmen soweit diese Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die Rückstellungen sind mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag ausgewiesen, der unter Beachtung des Vorsichtprinzips bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewisse Verpflichtungen sowie künftig zu erwartende Preis- und Kostensteigerungen.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Aufwendungen und Erträge sind auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. Periodenfremde und außerordentliche Aufwendungen und Erträge mit Bedeutung für die Ertragslage liegen nicht vor.

B. Angaben zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Auf die Darstellung des Anlagespiegels nach § 284 Abs. 3 HGB wird nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Mit Ausnahme von Forderungen in Höhe von 94 T€ (Vj. 97 T€) haben sämtliche Forderungen eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Im Berichtsjahr bestehen Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 16 T€ (Vj. 15 T€).

3. Gezeichnetes Kapital

Das als gezeichnetes Kapital ausgewiesene Stammkapital von 178.952,16 € ist voll einbezahlt.

4. Rückstellungen

Die Pensionsrückstellungen werden unter Anwendung eines Rechnungszinssatzes von 1,8 % p.a. gemäß § 253 Abs. 2 HGB nach dem versicherungsmathematischen Verfahren der PUC-Methode und den Generationen-Richttafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt.

Anstelle des bisher verwendeten 7-Jahresdurchschnittszinssatzes wird entsprechend der gesetzlichen Änderung ein 10-Jahres-Durchschnittzinssatz verwendet. Nach dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz beträgt die Pensionsrückstellung 105.047 €. Der Unterschiedsbetrag in Höhe von 1.477 € unterliegt gemäß § 253 Abs. 6 HGB einer Ausschüttungssperre.

Auf die Angaben zu den sonstigen Rückstellungen nach § 285 Nr. 12 HGB wird unter Hinweis auf § 288 Abs. 1 HGB verzichtet.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betragen 20 T€ (Vj. 20 T€).

Die Darstellung zeigt die in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten nach Art, Höhe und - soweit feststellbar und vereinbart - die Restlaufzeit:

Verbindlichkeiten Gesamt- davon mit einer Restlaufzeit besicherte Art der
betrag in Jahren Beträge Sicherheit
T€ bis 1
T€
1-5
T€
über 5
T€
T€ Vermerk
(Vorjahr) (Vorjahr) (Vorjahr) (Vorjahr) (Vorjahr)
gegenüber Kreditinstituten 0 0 0 0 0
(7) (7) (0) (0) (0)
aus Lieferungen und Leistungen 7 7 0 0 0 1)
(8) (8) (0) (0) (0)
Darlehen mit
Rangrücktritt 20 0 20 0 0 2)
(20) (0) (20) (0) (0)
Sonstige 1 1 0 0 0 keine
(9) (9) (0) (0) (0)
Gesamt 28 8 20 0 0
(44) (24) (20) (0) (0)

1) Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen teilweise die üblichen Eigentumsvorbehalte auf Vorräte und Anlagegegenstände.

2) Bei diesen Verbindlichkeiten bestehen Rangrücktrittsvereinbarungen. Es ist somit von einer tatsächlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr auszugehen.

C. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen am Bilanzstichtag zum 31.12.2022 keine besonderen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Auf die Offenlegung der Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung wird unter Hinweis auf § 326 HGB verzichtet.

E. Sonstige Angaben

1. Geschäftsführungsorgan

Zum Geschäftsführer sind bestellt:

Herr Ralf Mokros, Sonthofen, Dipl.-Ingenieur

Herr Thorsten Heissel, Ofterschwang, Dipl.-Techn.-Mathematiker

2. Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigt im Geschäftsjahr im Durchschnitt 1,0 Mitarbeiter.

3. Lagebericht

Ein Lagebericht wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB nicht erstellt.

4. Überschuldung

Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2022 mit 5 T€ bilanziell überschuldet. Der Gesellschaft liegen Rangrücktrittserklärungen eines Gläubigers in Höhe von 20 T€ vor.

5. Ergebnisverwendungsvorschlag

Auf die Offenlegung des Vorschlags und des Beschlusses zur Verwendung des Jahresergebnisses wird verzichtet.

 

Sonthofen, 5. März 2024

gez. Thorsten Heissel

gez. Ralf Mokros

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 05.03.2024 festgestellt.

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