Einzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
PPS-Pro Print Service GmbH
Arminiusweg 11, 32760 Detmold, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dennis Tölle seit 23.6.2022 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PPS-Pro Print Service GmbHDetmoldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Bilanz
AnhangAnhang für das Geschäftsjahr 31.12.2017Allgemeine AngabenGrundlagen der RechnungslegungDer vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Wertansätze in der Bilanz der PPS-Pro Print Service GmbH zum 31.12.2016 wurden als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Immaterielle Vermögensgegenständewurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben, bzw. bei Überschreitung der Wertgrenze gem. § 6 Abs. 2a EStG in den Sammelposten eingestellt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständewurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionensind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt. Die Pensionsrückstellungen wurden unter Anwendung der Methode der laufenden Einmalbeträge unter Berücksichtigung der "Richttafeln 2005G" von Dr. Klaus Heubeck mit einem Rechnungszins von 3,68% p.a. zum 31.Dezember 2017 ermittelt. Die für die Zusagen bestehenden und an die Empfänger verpfändeten Rückdeckungsbeträge aus Versicherungsverträgen (156.035,36 Euro) wurden mit den korrespondierenden Rückstellungen (495.276,00 Euro) saldiert. Genau bestimmbare Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr 0,00 Euro). Rückstellungen Die Pensionsrückstellung wurde aufgrund von Pensionszusagen eingestellt. Ein versicherungsmathematisches Gutachten liegt vor. Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Verpflichtung zur Archivierung, Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind ausschließlich innerhalb eines Jahres fällig und beinhalten Verbindlichkeiten gemäß § 42 III GmbHG in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr 18.350,00 Euro) Eventualverbindlichkeiten Im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit kann die Gesellschaft Ziel von Klagen werden. Zum Jahresende bestehen nach Einschätzung der Geschäftsführung keine Ansprüche gegenüber der Gesellschaft, die in Bezug auf das Geschäft, die Finanz- oder Ertragssituation der Gesellschaft wesentlich sein könnten. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige Angaben Personalstand Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 3 Arbeitnehmer beschäftigt. Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Heinz-Dieter Tölle. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB abgabepflichtigen Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Detmold, den 23. August 2018 .......................................................................... H. D. Tölle, Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 23.8.2018. |
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