Thomas Lebensmittel Import & Export GmbHLiquidiert
50127 Bergheim, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Emil Terhorst seit 19.1.2004 | Geschäftsführer |
Stefan Thomas seit 15.8.2002 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Thomas Lebensmittel Import & Export GmbHBergheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009BILANZ
ANHANGder Firma Thomas Lebensmittel Import & Export GmbH, Bergheim, für das Geschäftsjahr 2009 A. Allgemeine Angaben Die am 15. Februar 2001 gegründete Thomas Lebensmittel Import & Export GmbH wird beim Amtsgericht Köln unter der Register-Nr. B 41303 geführt. Zum Unternehmenszweck zählt insbesondere der Handel mit Geflügel. Die Gesellschaft ist nach den in § 267 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) bezeichneten Größenmerkmalen als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Gleichwohl hat die Gesellschaft weitgehend auf die Nutzung größenabhängiger Erleichterungen verzichtet, so dass im Wesentlichen die Bilanzierungs- und Bewertungsregeln großer Kapitalgesellschaften zur Anwendung kamen. Demgemäß wurde der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009 nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften in §§ 264 ff. HGB erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung basiert wie in den Vorjahren auf dem national üblichen Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Auf die Erstellung des für kleine Kapitalgesellschaften nicht obligatorischen Lageberichtes hat die Gesellschaft verzichtet. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit das Wahlrecht besteht, eine Pflichtangabe entweder in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang zu machen, ist das Wahlrecht überwiegend dahingehend ausgeübt worden, die Angabe in der Bilanz oder G.- und V.-Rechnung zu machen. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Im Einzelnen kamen bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nachfolgend erläuterte Methoden zur Anwendung: Die Bewertung des Anlagevermögen erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der abnutzbaren Vermögensgegenstände liegt zwischen drei und zehn Jahren. Die Nutzungszeiten orientieren sich an den von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen. Zur Zeit gelten die "AfA-Tabellen 2001 für die allgemein verwendbaren Anlagegüter" lt. BMF-Schreiben vom 15.12.2000. Abschreibungen werden grundsätzlich pro rata temporis, also zeitanteilig vorgenommen. Die Sachanlagen wurden mit den Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen nach der linearen Methode bewertet. Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten EUR 150,00 aber nicht EUR 1.000,00 übersteigen, werden nach den steuerlichen Regelungen gem. § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt, der im Jahr der Anschaffung sowie in den vier folgenden Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte zu Einstandskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips gem. § 253 HGB. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel sind mit dem Nominalwert aktiviert. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme ausgewiesen. Sämtlichen erkennbaren Risiken wurde Rechnung getragen. Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsverpflichtungen passiviert. Abzinsungserfordernisse wegen langfristiger, unverzinslicher Verpflichtungen waren zum Bilanzstichtag nicht vorhanden. Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände oder Schulden existierten nicht. Geschäftsvorfälle in fremden Währungen werden im Lauf des Geschäftsjahres mit aktuellen Kursen umgerechnet. Am Geschäftsjahresende werden Fremwährungsforderungen zum Anschaffungskurs bzw. zum niedrigeren Briefkurs am Bilanzstichtag, Fremdwährungs-verbindlichkeiten zum Anschaffungskurs bzw. zum höheren Geldkurs am Bilanzstichtag bewertet. Die Bewertung der Bankguthaben in Fremdvaluta erfolgt zum Briefkurs, die der Bankverbindlichkeiten zum Geldkurs am Bilanzstichtag.
Stefan Terhorst & Stefan Thomas |
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