Metz GmbHLiquidiert
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Metz GmbHMeiningenJahresabschluss zum 31.12.2006BILANZ
Anhang zum 31.12.2006
Metz GmbH, Elektrotechnische Produkte, 98617 Meiningen
Die Metz GmbH ist zum Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.
Die dem Jahresabschluss 2006 zugrunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im wesentlichen unverändert zum Vorjahr angewendet.
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB).
(1) Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze ermittelt. Für die Zugänge werden die zeitanteiligen Jahresabschreibungen angesetzt. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis 410,00 EUR werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
(2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.
(3) Sonderabschreibungen werden unter Sonderposten mit Rücklageanteil ausgewiesen. Die Bildung des Sonderposten mit Rücklageanteil erfolgte gemäß § 273 HGB in Verbindung mit § 281 Abs. 1 HGB insoweit, als das Steuerrecht die Anerkennung des Wertansatzes bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung hiervon abhängig macht. Der Sonderposten ist insoweit aufzulösen, als die Vermögensgegenstände, für den er gebildet worden ist, aus dem Vermögen ausscheiden oder die steuerrechtliche Wertberichtigung durch handelsrechtliche Abschreibungen ersetzt wird - § 281 Abs. 1 Satz 3 HGB.
(4) Nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse werden ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung in den gesonderten Passivposten (§ 265 Abs. 5 Satz 2 HGB) Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen gemäß der Stellungnahme HFA 1/1984 des IDW eingestellt. Die Auflösung dieses Postens erfolgt entsprechend der tatsächlichen Abschreibung der geförderten Investitionen.
(5) Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.
(6) Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
II. Angaben zur Bilanz
(7) In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 169.366,89 EUR (43.216,94 EUR) enthalten. Es handelt sich hierbei um Forderungen gegen die Gesellschafterin Drespa GmbH in Höhe von 169.366,89 EUR (43.216,94 EUR). Darin sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von Euro 10.965,51 (Euro 0,00) enthalten.
(8) Der Sonderposten mit Rücklageanteil bezieht sich in voller Höhe auf Sonderabschreibungen nach § 7g EStG zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe.
(9) Der Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen bezieht sich in voller Höhe auf Investitionszuschüsse für am Bilanzstichtag bereits durchgeführte Investitionen und wird als gesonderte Postition in der Bilanz ausgewiesen.
(10) In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 78.208,42 EUR (51.250,57 EUR) enthalten. Diese beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin Drespa GmbH in Höhe von Euro 27.079,23 (Euro 121,38).
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Verbindlichkeiten aus der Begebung und der Übertragung von Wechseln.
Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr an:
Herr Ulrich Stumpf, Roßdorf bis 24.11.2006 Herr Serge Kalkhoven, Meiningen ab 24.11.2006 Herr Marc Hoeijmans, BX Milsbeek, Niederlande ab 24.11.2006
Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Mitglieder der
Geschäftsführung für das Geschäftsjahr
2006 wird
Meiningen, 26. Juni 2007
gez. ______________________________
Serge Kalkhoven
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Marc Hoeijmans
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