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GmbH
Taunusstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
9.170,00 |
3.649,00 |
| I.
Sachanlagen |
9.170,00 |
3.649,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
122.874,85 |
112.816,49 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
96.722,00 |
66.568,79 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
26.152,85 |
46.247,70 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
847,42 |
748,22 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
132.892,27 |
129.713,71 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
59.623,30 |
51.520,50 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
26.520,50 |
-1.118,76 |
| III.
Jahresüberschuss |
20.602,80 |
27.639,26 |
| B.
Rückstellungen |
41.550,46 |
47.877,16 |
| C.
Verbindlichkeiten |
31.718,51 |
30.316,05 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
31.718,51 |
30.316,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
132.892,27 |
129.713,71 |
Anhang
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und
denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Bilanz ist
entsprechend den Bestimmungen der §§ 266, 275 HGB
gegliedert.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethode
Die Wertansätze in der Bilanz zum Bilanzstichtag
des Vorjahres sind unverändert als Bilanzvortrag in
neue Rechnung übernommen.
Eine Anpassungsbilanz zum 01.01.2010 auf Grund
der Durchbrechung des Bilanzzusammenhangs durch
geänderte Wertansätze in Folge der
Einführung des BilMoG wurde nicht erstellt, da keine
Abweichungen entstanden sind.
Abweichungen in der Darstellung (insbesondere
Gliederung der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung)
ergeben sich nicht (§ 265 Abs. 1 S. 2 HGB). Die
Vergleichbarkeit der in der Bilanz und/oder Gewinn- und
Verlustrechnung angegebenen Positionen zu den
Vorjahreswerten ist gegeben (§ 265 Abs. 2 S. 2 u. 3
HGB).
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. -
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibung entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer angesetzt.
Als Abschreibungsmethoden kam die lineare Absetzung
für Abnutzung gem. § 7 Abs. 1 EStG zur Anwendung.
Für bereits in Vorjahren angeschaffte
Wirtschaftsgüter wird zulässiger Weise weiterhin
die degressive Absetzung für Abnutzung gem. § 7
Abs. 2 EStG in Anspruch genommen. Beide Methoden
entsprechen den handelsrechtlichen Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu € 410,-
werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG als
sofort abzugsfähige Betriebsausgabe
berücksichtigt, geringwertige Wirtschaftsgüter
mit einem Wert von € 150,- aber nicht mehr als €
1.000,- wurden bis zum 31.12.2009 zu einem Sammelposten
zusammengefasst und gem. § 6 Abs. 2a EStG
abgeschrieben. Beide Methoden entsprechen den
handelsrechtlichen Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung.
Sonderabschreibungen nahm die Gesellschaft nicht in
Anspruch.
Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten,
bzw., soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden
Wert bewertet. Außerplanmäßige
Abschreibungen nach § 253 Abs.3 S. 4 HGB wurden,
soweit möglich, vorgenommen (§ 285 S. 1 Nr. 18
HGB).
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu den
Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am
Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die
Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie
Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen.
Fremdkapitalszinsen sind nicht berücksichtigt (§
284 Abs. 2 Nr. 5 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände, soweit diese Forderungen
darstellen, werden mit dem Nominalwert bewertet. Bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das
allgemeine Kreditrisiko durch Pauschalwertberichtigungen
berücksichtigt.
Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gebildet.
Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennwert
angesetzt.
Rückstellungen sind in Höhe des
Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verpflichtungen, eine Abzinsung nach
§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB ist nicht notwendig.
Rückstellungen für drohende Verluste aus
schwebenden Geschäften sind nicht zu bilden.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrags passiviert.
Im vorliegenden Jahresabschluss sind
Währungsforderungen zum Tageskurs am Bilanzstichtag
oder zu einem niedrigeren Kurs angesetzt.
Währungsverbindlichkeiten sind zum Tageskurs am
Bilanzstichtag bzw. einem höheren Kurs bewertet
(§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).
Forderungen und Verbindlichkeiten in
Fremdwährungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr lagen am Bilanzstichtag nicht vor.
Weitere Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden die Einfluss auf die Vermögens-
Finanz- und Ertragslage haben, sind in Übereinstimmung
mit der Geschäftsleitung nicht vorzunehmen (§ 284
Abs. 2 Nr. 3 HGB).
Informationen zur Bilanz und ggf. zur GuV
Die Gesellschaft nimmt
größenabhängige Erleichterungen gem. §
288 HGB als kleine Kapitalgesellschaft i. S. § 267
Abs. 1 HGB in Anspruch.
Sonstige Pflichtangaben (§ 285 HGB)
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach
§§ 264 ff, 294 ff HGB angabepflichtigen
Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Bei dem Mitglied der Geschäftsführung
(§ 285 Nr. 10 HGB) handelt es sich um
Markus Jestaedt.
Beteiligungen an anderen Unternehmen (§ 285 Nr.
11, bzw 11a HGB) bestehen nicht.
Die Abschreibung eines Geschäfts- oder
Firmenwerts wurde nicht vorgenommen (§ 285 S. 1 Nr. 13
HGB).
Ausleihungen oder Forderungen (€ 71.486,82) bzw.
Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern
haben bestanden (§ 42 Abs. 3 GmbHG, § 264c
Abs. 1 HGB).
Vorschüsse und Kredite an Mitglieder der
Geschäftsführung wurden nicht geleistet. Zudem
wurden für Mitglieder der Geschäftsführung
keine Haftungsverhältnisse eingegangen (§ 285 S.
1 Nr. 9c HGB).
Pensionsrückstellungen haben zum Bilanzstichtag
nicht bestanden (§ 285 Nr. 24 HGB).
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren (§ 285 S. 1 Nr. 1a HGB) bestanden zum
Abschlussstichtag nicht.
Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert (§ 285 S. 1 Nr. 1b
HGB).
Eine Verrechnung von Vermögensgegenständen
und Schulden nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB wurde nicht
vorgenommen (§ 285 S. 1 Nr. 25 HGB).
Ausschüttungssperren im Sinne von § 268
Abs. 8 HGB, aufgrund der Aktivierung selbst geschaffener
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, Aktivierung latenter Steuern oder aus
der Aktivierung von Vermögensgegenständen zum
beizulegenden Wert bestehen nicht (§ 285 S. 1 Nr. 28
HGB).
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2011 festgestellt.
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