KA/TE Events & Media UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stephan Bettzieche seit 4.2.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stephan Betzische | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gemineo GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2023Gemineo GmbH, MünchenAmtsgericht München HR B 254.554A. Allgemeine Erläuterungen Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilRUG) erstellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. 1. Gliederung Die Gliederung der Bilanz und die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB sowie den ergänzenden Vorschriften des § 42 GmbHG, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung in Übereinstimmung mit § 275 Abs. 2 HGB das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften erstellt. Beträge, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten, sind im Jahresabschluss zum Kurswert am Bilanzstichtag bewertet. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten. Bilanzierungswahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen. B. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 1. Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um steuerlich zulässige Abschreibungen, bewertet. Die Sachanlagen werden in der Regel planmäßig linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten von nicht mehr als € 800,-- werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben (geringwertige Wirtschaftsgüter). 2. Vorräte Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt zu den steuerlichen Anschaffungskosten, ggf. vermindert um notwendige Teilwertabschreibungen. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert oder dem niedrigeren Tageswert bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind im Jahresabschluss in Höhe von T€ 6 enthalten (Vorjahr T€ 6). Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von T€ 5 (Vorjahr T€ 0). 4. Kassenbestände, Bankguthaben Kassenbestand und Bankguthaben werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips zum Nennwert bewertet. 5. Rechnungsabgrenzungsposten Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten Ausgaben, die Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen. 6. Stammkapital Das Stammkapital beträgt € 25.000,--. Es ist zur Hälfte einbezahlt. 7. Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewissen Verpflichtungen und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des Betrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit Laufzeiten über einem Jahr werden abgezinst. Latente Steuern werden grundsätzlich nicht bilanziert. Von der Aufgliederung der sonstigen Rückstellungen nach § 285 Nr. 12 HGB ist die kleine Kapitalgesellschaft befreit. 8. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Alle Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr. Von den Verbindlichkeiten entfallen T€ 15 (Vorjahr T€ 27) auf Steuern; Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 1 (Vorjahr T€ 1) Gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag keine Verbindlichkeiten (Vorjahr T€ 3). Es bestehen keine Verbindlichkeiten, die durch Grundpfandrechte oder ähnliche Rechte am eigenen Vermögen der Gesellschaft gesichert sind. Für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen ggf. die üblichen Eigentumsvorbehalte. Eine Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach Fristigkeiten (Verbindlichkeitenspiegel) sowie Vermerke über Pfandrechte oder ähnliche Sicherheiten nach § 285 Nr. 2 HGB ist für kleine Kapitalgesellschaften nicht erforderlich (§ 288 HGB). C. ERGÄNZENDE ANGABEN 1. Haftungsverhältnisse Am Bilanzstichtag bestanden keine Eventualverbindlichkeiten aus Wechseln, Wechsel- und Scheckbürgschaften oder Gewährleistungsverträgen. Eine Haftungsübernahme für fremde Verbindlichkeiten wurde nicht eingegangen, Sicherheiten dafür nicht verpfändet. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Kleine Kapitalgesellschaften sind von der Angabe der sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3 a HGB befreit. 3. Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2023 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 30 Mitarbeiter (einschließlich Geschäftsführer). 4. Beteiligungsverhältnisse Die Gesellschaft war zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 an keinem anderen Unternehmen mit 20% oder mehr beteiligt. 5. Angaben zu den Organen der Gesellschaft Organmitglied war während des Geschäftsjahres neben der Gesellschafterversammlung der Geschäftsführer Stephan Bettzieche. Er vertritt die Gesellschaft einzeln. Von der Angabe der Bezüge der Geschäftsführungsorgane nach § 285 Nr. 9 HGB ist die kleine Kapitalgesellschaft befreit. 6. Außerordentliches Ergebnis Außerordentliche Aufwendungen oder außerordentliche Erträge haben das Ergebnis nicht wesentlich beeinflusst. 7. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.
München, 2. Januar 2025 gez. Geschäftsführer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 02. Januar 2025 |
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