KTS Metall GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Waffen und Munition
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Friedrich Rombach seit 23.6.2014 | Geschäftsführer |
Clemens Neese seit 2.2.2012 | Geschäftsführer |
Robert Rieder seit 2.2.2012 | Prokura |
Hennes Fischer seit 2.2.2012 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 95.11% | |
| 2.66% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
2 von 3 Anteilseignern sichtbar
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HOREX GmbHAugsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz zum 31.12.2011AKTIVA
AnhangI. Allgemeiner Teil Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen. Der Jahresabschluss der Firma - HOREX GmbH - wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften aufgestellt. Der Jahresabschluss ist in Euro aufgestellt Geschäftsvorfälle in fremder Währung wurden zum jeweiligen Tageskurs in Euro eingebucht. Die Gliederung der Bilanz entspricht der Gliederung für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 266 HGB. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. II. Erläuterungen zu den Bewertungsmethoden der Bilanz zum 31.12.2011 (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB ) Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten bzw. zu Herstellungskosten (gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) angesetzt. Immaterielle Vermögensgegenstände wurden mit ihren Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Es wurde linear, entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei dem Ansatz der Marke "HOREX" wurde abweichend von § 255 Abs. 4 Satz 2 HGB gemäß Satz 3 HGB von einer planmäßigen linearen Abschreibung von 15 Jahren ausgegangen. Die Geschäftsleitung vertritt die Auffassung, dass die Marke "HOREX" ein langlebiges Wirtschaftsgut ist, wie in der Automobilbranche üblich. Trivialprogramme wurden sofort abgeschrieben, andere Programme wurden linear auf ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Immaterielle Vermögensgegenstände in Entwicklung wurden soweit die Teile abgeschlossen und abgenommen waren, linear abgeschrieben. Die bezahlten Entwicklungs- und Herstellungskosten für sechs zweirädrige Funktions-Prototypen und die Entwicklungs- und Herstellungskosten von fünf Testserienfahrzeugen wurden mit den Kosten aktiviert und als immaterielle Vermögensgegenstände behandelt. Die Bewertung und Ansatz dieser beiden Posten erfolgte zu Anschaffungs-/Herstellungskosten abzüglich linearer Abschreibung (Abschreibungsdauer sechs Jahre). Es liegen keine Erkenntnisse vor, wie werthaltig diese Posten tatsächlich sind. Die geleisteten Anzahlungen aus dem Kalenderjahr 2010 wurden im Kalenderjahr 2011 umgebucht. Sachanlagen: Die beweglichen Wirtschaftsgüter wurden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibung angesetzt. Es wurde grundsätzlich linear, entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei Neuzugängen erfolgte die Abschreibung zeitanteilig entsprechend den steuerlichen Vorschriften. Vermögensgegenstände mit einem Wert bis € 410,-- wurden sofort als Betriebsausgaben berücksichtigt. Der Sammelposten aus den Jahren 2009 und 2010 wurde zu 20 % gewinn mindernd aufgelöst. Vorräte (Muster/Teile, etc.) wurden mit den ungekürzten Anschaffungs- / Herstellungskosten angesetzt bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Angaben über Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten (§ 284 Abs. 2 Nr. 5 HGB) - Fremdkapitalzinsen wurden nicht berücksichtigt. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Rechnungsbetrag (netto) angesetzt und im Folgejahr ausgeglichen. Wertberichtigungen waren nicht erforderlich. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennbetrag angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB passiviert. Eine Abzinsung wurde nicht vorgenommen. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Angaben zur Bilanz zum 31.12.2011 Für Verbindlichkeit in Höhe von € 765.917,46 wurden folgende Sicherheiten zugunsten des Gläubigers bestellt: a) Abtretung von Außenstände b) Verpfändung von Patenten, angemeldet in Deutschland v. 26.05.10 c) Verpfändung von Rechten - Schutzrechtsart: Gebrauchsmuster d) Verpfändung von der Bildmarke "HOREX" e) Verpfändung Wortmarke und Wortbildmarke "HOREX" f) Verpfändung des Patents des Gesellschafter-Geschäftsführers Die Inanspruchnahmewahrscheinlichkeit wird von der Geschäftsleitung zurzeit als gering eingeschätzt. Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand mit Rückzahlungsverpflichtung, soweit gewisse Auflagen/Bestimmungen nicht erfüllt werden, wurden nicht passiviert. Die Geschäftsführung ist zuversichtlich, dass die Rückzahlungsverpflichtung nicht eintritt, weil die vertraglichen Auflagen/Bestimmungen bis zum Erfüllungszeitpunkt erfüllt werden. Bis 31.12.2011 wurden folgende steuerfreie Zuschüsse gewährt und als sonstige betriebliche Erträge erfasst: a) ZIM Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (2010) €72.101,- b) ZIM Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (2011) €13.500,- c) Regierung von Schwaben - Zuschuss 2011 € 780.000,- IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Es waren durchschnittlich 9,75 beschäftigte Arbeitnehmer angestellt. Auf die Vorräte wurde eine außerplanmäßige Abschreibung in Höhe von € 9.840,00 gebildet. V. Übrige Pflichtangaben (§ 285 HGB)a) Gewährte Vorschüsse und Kredite an die Geschäftsführer § 285 Nr. 9 c HGB Diesbezüglich liegt nichts vor. b) Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Gegenüber den Gesellschafter-Geschäftsführer bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von: € 650,-- c) Angaben zu Organen der Gesellschaft (§ 285 Nr. 10 HGB) Geschäftsführer sind:
Die Geschäftsführer sind alleine vertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Jahresabschluss wurde am 13.09.2012 festgestellt. |
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