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Handels GmbH
Kümmersbruck
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
429,00 |
504,00 |
| I.
Sachanlagen |
429,00 |
504,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
24.356,93 |
22.633,44 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
24.201,80 |
22.195,31 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
155,13 |
438,13 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
156.194,76 |
155.350,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
180.980,69 |
178.487,61 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
325.000,00 |
325.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.217,70 |
-12.217,70 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
312.782,30 |
312.782,30 |
| II.
Kapitalrücklage |
16.794,02 |
16.794,02 |
| III.
Verlustvortrag |
485.771,08 |
484.926,49 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
156.194,76 |
155.350,17 |
| B.
Rückstellungen |
1.680,00 |
1.680,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
179.300,69 |
176.807,61 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
847,65 |
209,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
180.980,69 |
178.487,61 |
Anhang
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
2010
|
2011
|
|
Euro
|
Euro
|
Ausleihungen
|
0,00
|
0,00
|
Forderungen
|
0,00
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
176.597,92
|
178.453,04
|
Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge,
die den Geschäftsführern zuzurechnen sind.
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Geschäftsführer:
|
Bernhard Schwarzer
|
ausgeübter Beruf:
|
Geschäftsführer
|
Entwicklungsbeeinträchtigende oder
bestandsgefährdende Tatsachen
Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses weisen
wir auf folgende Tatsachen hin, die den Bestand des
Unternehmens gefährden oder seine Entwicklung
wesentlich beeinträchtigen können:
Die Bilanz der Gesellschaft weist zum 31. Dezember
2011 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag
von Euro 156.194,76 aus. Ein buchmäßiger
Fehlbetrag ist grundsätzlich nicht geeignet, eine
Überschuldung der Gesellschaft i. S. der
Insolvenzordnung festzustellen.
Um eine mögliche Überschuldung der
Gesellschaft zu vermeiden, hat Herr Bernhard Schwarzer
einen Rang- rücktritt seiner Forderung an die
Gesellschaft erklärt. Herr Schwarzer hat sich danach
verpflichtet, hinsichtlich seiner Forderung von Euro
156.194,76 zum 31. Dezember 2011 sowie künftig aus der
Geschäftsverbindung entstehenden Forderungen gegen die
Gesellschaft zugunsten aller anderen gegenwärtigen und
zukünftigen Gläubiger im Range
zurückzutreten, solange die Überschuldung
besteht. Für den Fall, dass ein Insolvenzverfahren
über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet
wird, verzichtet Herr Bernhard Schwarzer auf die
Rückzahlung seiner Forderung aus dem
Darlehensverhältnis und damit auch auf die nachrangige
Befriedigung nach § 39 Abs. 2 InsO.
Wir haben die Geschäftsführung auf §
64 GmbHG sowie auf die Auswirkungen der
höchstrichterlichen Rechtsprechung zum
Eigenkapitalersatz hingewiesen.
Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.12.2012 festgestellt.
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