Kreissparkasse Ravensburg
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Patrick Jörg Dr. Kuchelmeister seit 10.4.2025 | Vorsitzender des Vorstands |
Benedikt Martin Kißlinger seit 10.4.2025 | Vorsitzender des Vorstands |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kreissparkasse RavensburgRavensburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023der Kreissparkasse Ravensburg
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Kreissparkasse RavensburgDie Kreissparkasse Ravensburg ist gemäß § 1 Sparkassengesetz Baden-Württemberg eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbands Baden-Württemberg (SVBW), Stuttgart und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Ulm unter der Nummer A 551336 im Handelsregister eingetragen. Träger der Sparkasse ist der Landkreis Ravensburg. Organe der Sparkasse sind der Vorstand, der Kreditausschuss und der Verwaltungsrat. Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband Baden-Württemberg und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung"). Die Sparkasse bietet als selbstständiges, regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft - insbesondere des Mittelstands - und der öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen sicherzustellen. Die Geschäfte der Sparkasse sind dabei nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen. Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich bis zum 31.12.2023 gegenüber dem Vorjahr um 2,8 % auf 659 erhöht, von denen 359 vollzeitbeschäftigt, 253 teilzeitbeschäftigt sowie 47 in Ausbildung sind. 2. Wirtschaftsbericht2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023Volkswirtschaftliches UmfeldDie Weltwirtschaft hatte in den letzten Jahren mit der Pandemie, dem Krieg in der Ukraine und schließlich der Inflation und den damit einhergehenden steigenden Lebenshaltungskosten zu kämpfen. Hinzu kamen zunehmende geopolitische Spannungen, die Unsicherheit schürten. Zugleich dämpften die Zinserhöhungen zahlreicher Notenbanken die Wirtschaftsaktivität. Das alles belastete das globale Wachstum merklich. Laut Internationalem Währungsfonds (IWF) ist die globale Wirtschaftsleistung 2023 um voraussichtlich 3,1 % gewachsen. Im Euro-Raum ist sie lediglich um 0,4 % gestiegen. Die deutsche Volkswirtschaft verzeichnete 2023 ein um 0,3 % schrumpfendes Bruttoinlandsprodukt. Ursächlich hierfür waren die hohen Preise auf allen Wirtschaftsstufen, die ungünstigen Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen sowie eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. In Baden-Württemberg ist aufgrund der engen globalen Verflechtung der Wirtschaft das Bruttoinlandsprodukt sogar um 0,6 % zurückgegangen. Das außenwirtschaftliche Umfeld zeigte sich eingetrübt, die Inflation belastete weiter die Kaufkraft der privaten Haushalte und die Ertragserwartungen der Unternehmen. Die wirtschaftliche Entwicklung ist maßgeblich auf zurückgehende Aufträge und die rückläufige Produktion im verarbeitenden Gewerbe zurückzuführen. Der deutsche Arbeitsmarkt war trotz schwacher Konjunktur robust. Die Arbeitslosenquote stieg nach der Bundesagentur für Arbeit lediglich leicht von durchschnittlich 5,4 % in 2022 auf 5,7 % in 2023 und in Baden-Württemberg von 3,6 % auf 4,0 %. Gleichzeitig haben Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den Jahreswerten etwas zugenommen. Die gemeldete Nachfrage nach neuen Mitarbeitern hat spürbar nachgelassen, ist aber weiterhin vergleichsweise hoch. Die konjunkturell bedingte Kurzarbeit lag im Jahresverlauf auf einem im langjährigen Vergleich moderaten Niveau. Die Verbraucherpreise in Deutschland sind 2023 gemessen am Verbraucherpreisindex um 5,9 % im Durchschnitt gegenüber 2022 gestiegen. Zwar lagen sie damit unter dem historischen Höchststand des Jahres 2022 seit Einführung des Euros von 6,9 %, jedoch verharren die Preissteigerungsraten über dem 2 %-Ziel der Europäischen Zentralbank (EZB). Auch 2023 hat die EZB daher den Kampf gegen die anhaltend hohen Inflationsraten weitergeführt. Insgesamt hat die EZB im Berichtsjahr 2023 ihren Hauptrefinanzierungssatz um insgesamt 200 Basispunkte auf 4,50 % erhöht. Den Einlagensatz hat sie ebenfalls um insgesamt 200 Basispunkte auf 4,0 % erhöht. Auf den Immobilienmärkten wurde 2023 eine deutliche Preiskorrektur vollzogen. Die Zinswende übte einen Abwärtsdruck auf die Bewertung von Immobilien aus. Sowohl die Preise für Wohnimmobilien als auch die Preise für Bürogebäude waren 2023 rückläufig. Die Wohnungs- und Büromieten tendierten hingegen aufwärts. Die Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr in Folge, 2023 noch einmal preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau und das trotz Wohnungsknappheit. 2023 wurden bundesweit 26,6 % weniger Baugenehmigungen für Wohnungen als 2022 erteilt; in Baden-Württemberg war ein Rückgang von 32,1 % zu verzeichnen. Bauunternehmen und Bauträger kämpfen mit massiv gestiegenen Baukosten und höheren Zinsen. Nach einem ungünstigen Börsenjahr 2022 legten die großen Aktienindizes 2023 deutlich zu. Mit einem Jahresschlussstand von 13.923 Punkten Ende 2022 und 16.751 Punkten Ende 2023 errechnet sich im DAX eine positive Jahresperformance von 20,3 %. Die wirtschaftliche Entwicklung in der Region Bodensee-Oberschwaben wurde in nahezu allen Branchen durch schwierige Rahmenbedingungen erschwert. Zu den besonders belastenden Risiken zählten hohe Energiekosten, schwächere Nachfrage im In- und Ausland sowie der Fachkräftemangel. Die Industrieunternehmen litten unter einem Auftragsrückgang der auch durch Exporte nicht ausgeglichen werden konnte. Die Baubranche, insbesondere der Wohnungsbau, erlebte eine nachhaltige Auftragsflaute verursacht durch hohe Bauzinsen und Kostensteigerungen. Insgesamt war das Kaufverhalten im Einzelhandel durch die Inflation gedämpft. Im Jahresverlauf stiegen die Umsätze zum Weihnachtsgeschäft an. Das Hotel- und Gaststättengewerbe erlebte eine recht gute Sommersaison, wenngleich das Vor-Coronaniveau nicht erreicht werden konnte. Die Arbeitslosenquote im Geschäftsstellenbezirk Ravensburg der Bundesagentur für Arbeit lag im Jahresdurchschnitt 2023 bei 1,6 % (Vorjahr 2,4 %). Branchenumfeld und rechtliche Rahmenbedingungen 2023Das makrofinanzielle Umfeld ist von der Zinswende und einer erhöhten Unsicherheit geprägt. Dabei hat sich das seit 2022 gestiegene Zinsniveau, welches sich in 2023 invers entwickelte, sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite deutlich auf das Geschäft der Kreditinstitute ausgewirkt. Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um 1,0 % von Dezember 2022 bis Dezember 2023, nach einem Anstieg um 6,5 % im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1 % über dem Wert des Vorjahreszeitraums. Bei den Krediten an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus von 0,7 %. Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von Wohneigentum entwickelte sich - nach dem Einbruch um gut 60 % im Jahresverlauf 2022 - weiterhin schwach. Die Sparkassen in Baden-Württemberg verzeichneten nur eine geringfügige Zunahme des Kreditvolumens (1,8 %). Dieses Plus wurde von den Unternehmenskunden getragen (3,5 %), während das Privatkundengeschäft konstant blieb. Im Neugeschäft ging insbesondere die Nachfrage nach privaten Wohnungsbaukrediten im Vergleich zum Vorjahr zurück (-46,6 %). Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw. Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt. Im Zuge des steigenden Zinsniveaus kam es zu erheblichen Umschichtungen von Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen dürften. In Summe nahmen laut der Deutschen Bundesbank die Einlagen von Nichtbanken bei Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0 % zu (2022: +4,1 %). Während die täglich fälligen Bankguthaben um 6,6 % zurückgingen, gab es deutliche Steigerungen bei Termineinlagen (+25,9 %). Die Entwicklung bei den baden-württembergischen Sparkassen bewegte sich im Trend der gesamten Kreditwirtschaft. Insgesamt nahmen die Kundeneinlagen um 1,5 % leicht zu, bei gleichzeitig deutlichen zinsbedingten Umschichtungen von Sicht- und Spareinlagen (-16,2 %) zu Gunsten einer Vervierfachung von Termingeldern und Eigenemissionen. Das nicht bilanzwirksame Kunden-Wertpapiergeschäft der baden-württembergischen Sparkassen hat sich in Folge des gestiegenen Zinsniveaus spürbar belebt und insbesondere zu einer höheren Nachfrage nach festverzinslichen Papieren geführt. Der gesamte Wertpapierumsatz erreichte 25 Mrd. Euro und lag damit fast ein Viertel über dem Vorjahreswert. Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte, führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern, demgegenüber werden die Kreditinstitute voraussichtlich eine höhere Kreditvorsorge zu bilden haben. Die Analyse für die Ertragsentwicklung in der Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch für die baden-württembergischen Sparkassen. Die Zinswende der EZB führte zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss". Dagegen erhöhte sich der Verwaltungsaufwand bedingt durch die hohe Inflation deutlich. Vor dem Hintergrund der aktuellen Krisen ergibt sich ein steigendes Kreditrisiko, das sich in einer verstärkten Risikovorsorge für Kredite bei baden-württembergischen Sparkassen widerspiegelt. Die Stabilität der Sparkassen-Finanzgruppe insgesamt ist durch das Verbundrating erneut bestätigt worden. Die Ratingagenturen Fitch (A+), DBRS (A high) und Moodys (Aa2) haben an ihren Einstufungen festgehalten. Aufsichtsrechtliche Änderungen ergaben sich durch die Aktualisierung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk-Novelle) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Juni 2023. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen an die Kreditvergabe und Überwachung sowie Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäfts und der Nachhaltigkeitsrisiken angepasst bzw. ergänzt. Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Für neue Anforderungen galt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2024. Dies bezog sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften. Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde beispielsweise am 29. Mai 2024 die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin veröffentlicht. Die regionale Wettbewerbssituation vor Ort hat sich für die Sparkasse gegenüber dem Vorjahr nicht signifikant geändert. Im September 2023 erfolgte die Fusion der Volksbank Friedrichshafen-Tettnang eG mit der VR-Bank Ravensburg-Weingarten eG zur Volksbank Bodensee-Oberschwaben eG. Aufgrund ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen Verantwortung und Funktion spielen die Kreditinstitute bei den gesetzlichen Maßnahmen zum Thema "Nachhaltigkeit" eine bedeutsame Rolle. Ab dem Geschäftsjahr 2024 bestehen erweiterte Berichtspflichten auf Basis detaillierter gesetzlicher Vorgaben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank haben seit 2016 im Rahmen des aufsichtsrechtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation Process - SREP) die Grundzüge für die Festsetzung von zusätzlichen Eigenmittelanforderungen der Kreditinstitute bekannt gegeben. Der SREP-Kapitalzuschlag dient der Unterlegung von Zinsänderungsrisiken sowie weiterer, wesentlicher Risiken, die nicht oder nicht ausreichend über die Säule I-Anforderungen abgedeckt sind. Daneben werden weitere Eigenmittelanforderungen zur Unterlegung von Risiken in Stresssituationen festgelegt. Die BaFin hat die hierfür individuell durch die Sparkasse einzuhaltenden Eigenmittelanforderungen (SREP-Kapitalzuschlag, Eigenmittelempfehlung) mit Bescheiden vom 04.12.2023 (SREP-Zuschlag) und 24.01.2023 (Eigenmittelempfehlung) letztmals festgesetzt. Von besonderer Bedeutung sind die bereits im Jahr 2021 von der BaFin bzw. der Europäischen Kommission vorbereiteten bzw. eingeleiteten Maßnahmen im Zusammenhang mit den von Banken zu erfüllenden Eigenmittelanforderungen. Zum 01.02.2022 erhöhte sich der antizyklische Kapitalpuffer von null auf 0,75 % der risikogewichteten Aktiva. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor eingeführt. Beide Kapitalpufferanforderungen sind seit dem 01.02.2023 einzuhalten. Diese Maßnahmen, die mit der starken Kreditvergabe durch den Bankensektor und der Preisentwicklung an den Immobilienmärkten begründet werden, wirken kurzfristig auf die Eigenmittelanforderungen. 2.2. Bedeutsamste finanzielle LeistungsindikatorenAls bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren dienen in Übereinstimmung mit der sparkasseninternen Berichterstattung folgende Steuerungsgrößen:
Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren stellen sich zum Bilanzstichtag im Vergleich mit dem Vorjahr wie folgt dar:
Die CRR-Gesamtkapitalquote hat sich mit 21,8 % entgegen einem erwarteten leichten Rückgang leicht erhöht. Die Einhaltung der bankenaufsichtlichen Kennziffer wurde durchgängig gewährleistet. Die Cost-Income-Ratio (Kosten-Ertrags-Relation) konnte mit 49,0 % gravierend verbessert werden. Die deutliche Erhöhung des Verwaltungsaufwandes war dabei nicht in der erwarteten gravierenden Höhe zu verzeichnen. Der Zinsüberschuss und der Provisionsüberschuss sind erwartungsgemäß angestiegen. Im Lagebericht 2022 wurde für das Geschäftsjahr 2023 eine deutliche Verschlechterung der Cost-Income-Ratio prognostiziert. Beim Verwaltungsaufwand war mit 72,6 Mio. EUR eine deutliche Erhöhung zu verzeichnen. Ein erwarteter gravierender Anstieg der Verwaltungskosten blieb aus, da sowohl die Personalkosten als auch die Sachkosten nicht in erwarteter Höhe angestiegen sind.
1 Verhältnis der angerechneten Eigenmittel
bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte
2.3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des GeschäftsverlaufsDie nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die erzielten Kennzahlen auf Basis der Bilanz der Sparkasse:
a) Geschäftsvolumen = Bilanzsumme zzgl.
Passivposten 1 unter dem Strich (Eventualverbindlichkeiten)
b) inklusive Passivposten 1 unter dem Strich
f) Passivposten 4, 5, 6, 7 und Passivposten 1
unter dem Strich (Eventualverbindlichkeiten)
2.3.1. Bilanzsumme und GeschäftsvolumenDie Bilanzsumme der Sparkasse hat sich gegenüber dem Vorjahr mit 5.728,7 Mio. EUR (Vorjahr: 5.514,6 Mio. EUR) merklich um 3,9 % erhöht. Das Geschäftsvolumen steigerte sich ebenfalls merklich um 3,8 % bzw. 211,8 Mio. EUR. 2.3.2. Aktivgeschäft2.3.2.1. Forderungen an KreditinstituteDie Forderungen an Kreditinstitute erhöhten sich in 2023 gravierend. Der Anstieg ist auf die Zinsentwicklung und die damit einhergehende kurzfristige Anlage liquider Mittel zurückzuführen. 2.3.2.2. KundenkreditvolumenDas Kundenkreditvolumen (einschließlich Treuhandkredite und Avalkredite) beläuft sich auf Vorjahresniveau. Im Wesentlichen beruhen die sich nivellierenden Veränderungen auf steigenden Forderungen gegenüber Privatkunden und sinkenden Forderungen gegenüber Geschäftskunden. 2.3.2.3. WertpapiervermögenDas Wertpapiervermögen erhöhte sich im Geschäftsjahr gravierend. Es dient primär der Liquiditätsreserve. Die Erhöhung war insbesondere auf Investitionen in einen Spezialfonds zurückzuführen. 2.3.2.4. Sonstige VermögenswerteDie sonstigen Vermögenswerte sind gegenüber dem Vorjahr deutlich zurückgegangen, was auf die Reduzierung der liquiden Mittel bei der Deutschen Bundesbank, den Bargeldbestand und die Auflösung abgegrenzter Agien zurückzuführen ist. 2.3.3. Passivgeschäft2.3.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr gravierend angestiegen. Die Sparkasse hat insbesondere kurzfristige Verbindlichkeiten aufgestockt. 2.3.3.2. Mittelaufkommen von KundenDas Mittelaufkommen von Kunden (einschließlich verbriefter Verbindlichkeiten) hat sich in 2023 auf Vorjahresniveau gehalten. Vor dem Hintergrund gestiegener Zinsen wurden von unseren Kunden höherverzinsliche Anlageformen mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist bevorzugt. 2.3.4. DienstleistungsgeschäftVermittlung von WertpapierenDie Wertpapierumsätze mit Kunden legten um 9,2 % auf einen Gesamtjahresumsatz von 505,0 Mio. EUR zu und stiegen damit deutlich (Vorjahr 462,6 Mio. EUR ohne Tilgungen und Auslosungen). ImmobilienvermittlungIm Immobilienvermittlungsgeschäft konnten im Geschäftsjahr 2023 insgesamt 106 Objekte vermittelt werden, was einem deutlichen Rückgang von 7,8 % entspricht. Vermittlung von Bausparverträgen und VersicherungenIm Geschäftsjahr wurden insgesamt 1.060 Bausparverträge abgeschlossen, was einem gravierenden Rückgang entspricht. Mit einer Bausparsumme von insgesamt 90,5 Mio. EUR war auch ein gravierender Rückgang im realisierten Volumen zu verzeichnen. Im Geschäftsjahr 2023 konnten insgesamt 2.738 neue Sach-, Lebens- und Rentenversicherungen vermittelt werden. Im Bereich der Lebens- und Rentenversicherungen war im Hinblick auf die Anzahl der vermittelten Verträge eine deutliche Erhöhung um 7,7 % auf 1.036 Verträge zu verzeichnen. Die realisierten Beitragssummen beliefen sich dabei auf 36,7 Mio. EUR was einer gravierenden Erhöhung von 14,7 % entspricht. Die Anzahl der vermittelten Sachversicherungen gingen in 2023 gegenüber dem Vorjahr gravierend um 14,1 % auf 1.702 zurück. 2.3.5. DerivateZur Absicherung von Adressausfallrisiken nutzt die Sparkasse Kreditbasket-Transaktionen. Hierbei werden Klumpenrisiken abgegeben und diversifizierte Adressausfallrisiken übernommen. Darüber hinaus werden zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang verwiesen. 2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage2.4.1. VermögenslageDer Anteil des Kundenkreditvolumens am Geschäftsvolumen ist im Geschäftsjahr 2023 leicht zurückgegangen. Beim anteiligen Mittelaufkommen von Kunden am Geschäftsvolumen war ein merklicher Rückgang zu verzeichnen. Die Anteile der Forderungen an Kreditinstitute am Geschäftsvolumen haben sich leicht erhöht. Beim Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten am Geschäftsvolumen war ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Einzelheiten sind dem Anhang zum Jahresabschluss zu entnehmen. Die Sparkasse hält per 31.12.2023 zur Sicherung gegen die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute Vorsorgereserven gemäß § 340f HGB. Der für allgemeine Bankrisiken gebildete Fonds nach § 340g HGB ist nach einer Zuführung von 43,2 Mio. EUR zum Ende des Geschäftsjahres auf 379,2 Mio. EUR angestiegen. Darüber hinaus konnte die Sparkasse die Sicherheitsrücklage einschließlich Bilanzgewinn gegenüber dem Vorjahr um 6,4 Mio. EUR auf 300,3 Mio. EUR erhöhen. Nach der durch den Verwaltungsrat noch zu beschließenden Zuführung des Bilanzgewinns werden diese Eigenmittel 679,5 Mio. EUR betragen. Dies entspricht einer Steigerung von 7,9 % gegenüber dem Vorjahr. Die bankenaufsichtlichen Kennzahlen zur Eigenmittelausstattung, sowie der entsprechende bedeutsamste finanzielle Leistungsindikator zeigen in der folgenden Tabelle, dass Gesamtkennziffer und Kernkapitalquote weiterhin eingehalten wurden:
Die Eigenmittelanforderungen wurden unter Berücksichtigung des Kapitalerhaltungspuffers sowie des antizyklischen Kapitalpuffers im Jahresablauf jederzeit eingehalten. Die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote liegen bei jeweils 20,7 % (Vorjahr jeweils 20,4 %). Damit erfüllt die Sparkasse zum Bilanzstichtag die gesetzlichen Anforderungen an die harte Kernkapitalquote (7,0 %), die Kernkapitalquote (8,5 %) und die Gesamtkapitalquote (10,5 %) deutlich - jeweils unter Berücksichtigung des gemäß § 10c KWG aus hartem Kernkapital zusätzlich vorzuhaltenden Kapitalerhaltungspuffers. Auch der durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mit SREP-Bescheid festgelegte Kapitalzuschlag wurde eingehalten. Zudem können wir die von der Aufsicht festgelegte Eigenmittelempfehlung, inklusive des den Kapitalerhaltungspuffer übersteigenden Anteils zur Abdeckung von Risiken in Stresssituationen vorhalten. Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31.12.2023 11,36 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %. Zum Bilanzstichtag verfügt die Kreissparkasse Ravensburg über eine solide Eigenmittelbasis. Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2026 ist auch eine gute Kapitalbasis für die geplante zukünftige Geschäftsausweitung und die Erreichung unserer strategischen Geschäftsziele vorhanden. 2.4.2. FinanzlageIm Berichtszeitraum hatte die Sparkasse einen uneingeschränkten Zugang zum Geld- und Kapitalmarkt. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr aufgrund einer planvollen und ausgewogenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Das Liquiditätsmanagement der Sparkasse liegt in der Verantwortung der Abteilung Finanzeigenanlagen in Abstimmung mit der Abteilung Banksteuerung und Kreditmanagement (BSKM). Die Steuerung der täglichen Zahlungszuflüsse und -abflüsse, die Planung der erwarteten Zahlungsströme und die Steuerung des Zugangs zu Refinanzierungsmitteln der Deutschen Bundesbank ist Aufgabe des operativen Liquiditätsmanagements. Ergänzend verantwortet die Abteilung Finanzeigenanlagen den Zugang zu den Refinanzierungsquellen im Geld- und Kapitalmarkt sowie das Management des Liquiditätsportfolios. Die Steuerung liquiditätsrelevanter Aktiva und Passiva im Rahmen gesetzter Limite erfolgt innerhalb des strategischen Liquiditätsmanagements. Zur Überwachung unserer Zahlungsbereitschaft bedienen wir uns kurz- und mittelfristiger Finanzpläne, welche die nach Monaten gestaffelten fälligen Geldanlagen und -aufnahmen sowie die statistisch aus der Vergangenheit entwickelten Prognosewerte des Kundengeschäfts enthalten. Der Prognosezeitraum der Finanzplanung beginnt am 1. Januar des Geschäftsjahres und endet zum Jahresultimo des darauffolgenden Jahres. Die zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit eines Instituts über einen Betrachtungszeitraum von 30 Kalendertagen zu erfüllende Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) von mindestens 100,0 % hat die Sparkasse in 2023 mit Werten von 144,37 % bis 215,27 % und zum 31.12.2023 mit 214,30 % durchgängig eingehalten. Die strukturelle Liquiditätsquote (Net-Stable Funding Ratio - NSFR) lag in einer Bandbreite von 129,30 % bis 135,62 %. Damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100,0 % durchgängig eingehalten. Das Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktgeschäften abzuschließen, wurde in 2023 selten genutzt. Die Sparkasse nahm 2023 am elektronischen Verfahren "MACCs (Mobilisation and Administration of Credit Claims)" der Deutschen Bundesbank zur Nutzung von Kreditforderungen als notenbankfähige Sicherheiten teil. Die gemeldeten Kreditforderungen dienen durch eine generelle Verpfändungserklärung als Sicherheiten für Refinanzierungsgeschäfte mit der Deutschen Bundesbank. Das zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften notwendige Guthaben wurde im gesamten Jahr in der erforderlichen Höhe bei der Deutschen Bundesbank unterhalten. Nach unserer Finanzplanung ist die Zahlungsbereitschaft auch für die absehbare Zukunft gewährleistet. 2.4.3. ErtragslageDie nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Ertragslage auf Basis der Gewinn- und Verlustrechnung der Sparkasse:
a) Zinsüberschuss = GuV-Positionen 1,2,3,4
b) Provisionsüberschuss = GuV-Positionen
Nr. 5,6
c) Bewertungsergebnis = GuV-Positionen
13,14,15,16
Der Zinsüberschuss hat sich im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr aufgrund des angestiegenen Zinsniveaus gravierend auf 114,5 Mio. EUR erhöht. Beim Provisionsüberschuss war ein merklicher Anstieg um 2,5 % auf 35,5 Mio. EUR zu verzeichnen, was im Wesentlichen auf den Rückgang der Provisionsaufwendungen zurückzuführen ist. Bei den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen war ein deutlicher Anstieg um 8,1 % auf 75,1 Mio. EUR zu verzeichnen. Das Bewertungsergebnis für das Kreditgeschäft hat in 2023 ein negatives Ergebnis von 1,5 Mio. EUR ausgewiesen (Vorjahr: positives Bewertungsergebnis). Das Bewertungsergebnis für das Wertpapiergeschäft stellte sich, geprägt durch Bewertungserträge bei festverzinslichen Wertpapieren, positiv mit 5,5 Mio. EUR dar. Auf Anteile an verbundenen Unternehmen entfiel ein Bewertungsaufwand in Höhe von 1,2 Mio. EUR. Das Ergebnis nach Bewertung (ohne die Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken) erhöhte sich gravierend auf 73,2 Mio. EUR. Die Zuführung zu den Eigenmitteln mit insgesamt 49,6 Mio. EUR (Vorjahr 21,5 Mio. EUR) lag gravierend höher als im Geschäftsjahr 2022. Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse u. a. in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss. Auf dieser Basis beträgt das Betriebsergebnis vor Bewertung 1,34 % (Vorjahr 0,90 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023. Es lag damit über dem Durchschnitt der baden-württembergischen Sparkassen vergleichbarer Größenordnung. Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs und der Auswirkungen der Veränderung des Zinsniveaus sind wir mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 zufrieden. Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offenzulegende Kapitalrendite, als Quotient berechnet aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, belief sich in 2023 auf 0,11 %. 2.4.4. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur LageVor dem Hintergrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen bewerten wir die Geschäftsentwicklung als zufriedenstellend. Mit unserer Ertragslage im Jahr 2023 sind wir insgesamt zufrieden, was sich unter anderem auch in einer im Vergleich zur Prognose verbesserten CIR widerspiegelt. 3. NachtragsberichtNach dem Schluss des Geschäftsjahres zum 31.12.2023 haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung ergeben. 4. Risikobericht4.1. RisikomanagementsystemZur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. In der Geschäftsstrategie werden die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Die Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:
Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 894,3 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 450,0 Mio. EUR wurde so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken. Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den und innerhalb der wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem in der ökonomischen Perspektive stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar: Limitsystem
Das Marktpreisrisiko limitiert die Sparkasse auf Portfolioebene wie folgt:
Die zuständige Abteilung Banksteuerung und Kreditmanagement steuert die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgabe des Vorstands. Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2026. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung) und die Eigenmittelempfehlung sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von drei Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind. Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung). Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogen. Daneben ist die Sparkasse an zwei Kreditbasket-Transaktionen der Sparkassen-Finanzgruppe beteiligt. Die hieraus resultierenden Kreditderivate werden sowohl in der Position des Sicherungsnehmers als auch als Sicherungsgeber gehalten. Dabei handelt es sich um in emittierte Credit Linked Notes eingebettete Credit Default Swaps. Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit regelmäßig durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch bei außergewöhnlichen Ereignissen die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht. Der Bericht enthält neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat. Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (interne Kontrollverfahren) dienen neben der Einrichtung von Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeit der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision. Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Funktion, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren und die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet die Risikocontrolling-Funktion die Umsetzung der aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die für die Überwachung und Steuerung von Risiken zuständige Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeiter der Gruppe Controlling in der Abteilung BSKM wahrgenommen. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt dem Geschäftsbereichsleiter BSKM, der dem Marktfolgevorstand unterstellt ist. Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten. Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig. Es sind Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen. 4.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken4.2.1. AdressenrisikoUnter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners erfolgt. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) eines Schuldners verändert hat. Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat. Die Messung des Adressenrisikos erfolgt in der ökonomischen Perspektive über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei wird die Wertentwicklung der einzelnen Geschäfte in einem jeweils spezifischen ökonomischen Umfeld simuliert. Zur Bewertung werden neben den Portfoliodaten der Sparkasse Risikoparameter (z. B. Ausfallzeitreihen, Korrelationen, Migrations- und Shiftmatrizen, Verwertungs-, Neubewertungs- und Einbringungsquoten) verwendet, die aus historischen Daten aller Sparkassen ermittelt wurden. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die Risikokennzahlen wie z. B. der Value-at-Risk abgeleitet werden. Die Risikomessung von Kunden- und Eigengeschäft erfolgt jeweils isoliert. 4.2.1.1. Adressenrisiko im KundengeschäftDas Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäft erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Bezogen auf das Gesamtkreditvolumen 4 wurden zum 31.12.2023 32,9 % der zum Jahresende ausgelegten Kreditmittel an Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen vergeben, 33,9 % an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen. Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kundenkreditgeschäft der Sparkasse wider. Den Schwerpunktbereich der Kredite an Unternehmen bilden mit 26,4 % die Kreditvergaben an Grundstücks- und Wohnungswesen sowie mit 12,6 % an das Verarbeitende Gewerbe. Darüber hinaus entfallen 9,0 % auf das Kredit- und Versicherungswesen. Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Gesamtkreditvolumens 4. 25,3 % des Kundenkreditvolumens entfallen dabei auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von über 55,0 Mio. EUR. Die Kredit-/Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Dies wird durch die Neugeschäftsplanung unterstützt. Aus der Betrachtung des Gesamtkreditvolumens 4 zum 31.12.2023 ergibt sich folgende Ratingklassenstruktur:
Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in der Risikokonzentration aufgrund der regionalen Begrenzung des Geschäftsgebietes und bei Immobilienfinanzierungen. Insgesamt sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist. Zur Absicherung von Adressenausfallrisiken hat die Sparkasse zwei Einzelkreditnehmer mit einem Kreditvolumen von insgesamt 6,0 Mio. EUR in die Sparkassen-Kreditbaskets eingebracht. Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine Ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren. Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigungen ist im Anhang zum Jahresabschluss erläutert. Die Risikovorsorge zeigt in 2023 im Vergleich zum Vorjahr insgesamt eine Steigerung i.H.v. 773 TEUR aufgrund dessen, dass die Summe aus Neubildungen und Erhöhungen, das Gesamtvolumen der Auflösungen und Verwendungen übersteigt. 4.2.1.2. Adressenrisiko im EigengeschäftDas Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen. Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten. Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Die Eigengeschäfte (ohne Guthaben bei der Deutschen Bundesbank) umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 1.745,7 Mio. EUR und bestehen aus Schuldverschreibungen und Anleihen, Forderungen an Kreditinstitute sowie einem Wertpapierspezialfonds. Die direkt durch die Sparkasse gehaltenen Wertpapiere verfügen ausnahmslos über ein Rating im Bereich des Investmentgrades. Keine Ratings liegen bei Anteilen an Investmentfonds vor, bei denen aber die Anlagerichtlinien Vorgaben enthalten, dass ausschließlich Anlagen in Aktien und aktienähnliche Genussscheine investiert werden, die einem konkreten Aktienindex zugrunde liegen. Eine Risikokonzentration besteht hinsichtlich der Landesbank Baden-Württemberg. 4.2.2. MarktpreisrisikoDas Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt. Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung des festgelegten Limits und der vereinbarten Anlagerichtlinien für den Spezialfonds. Der Anlageausschuss hat die Aufgabe den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen. 4.2.2.1. ZinsänderungsrisikoDas Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welche sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie die Bildung oder Erhöhung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Im Sinne dieser Definition werden alle zinstragenden Positionen des Anlagebuchs betrachtet. Schwankungen im Zinskonditions- bzw. Strukturbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Im Rahmen der Gesamtbanksteuerung wurden zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss). 4.2.2.2. Marktpreisrisiko aus SpreadsDas Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
4.2.2.3. AktienrisikoDas Aktienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Aktienkursen ergibt. Neben dem Marktpreisrisiko beinhalten Aktien auch eine Adressenrisikokomponente. In der normativen Perspektive umfasst das Aktienrisiko darüber hinaus das Risiko, dass Dividendenerträge nicht in der erwarteten Höhe erzielt werden können. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Aktien werden zurzeit ausschließlich in einem Spezialfonds gehalten. Das Aktiensegment mit Aktienanteil wird passiv anhand einer vorgegebenen Benchmark gesteuert. 4.2.2.4. ImmobilienrisikoDas Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (eigen genutzte Immobilien, Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften). Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
4.2.2.5. InfrastrukturrisikoDas Infrastrukturrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Infrastrukturmaßnahmen ergibt. Infrastrukturinvestitionen umfassen indirekte Investitionen (in Infrastrukturfonds und Beteiligungen in Infrastrukturgesellschaften). Das Infrastrukturrisiko wurde aus Materialitätsgründen zum Stichtag 31.12.2023 nicht auf die Limitauslastung angerechnet. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
4.2.2.6. WährungsrisikoDas Währungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Währungskursen ergibt. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Währungsrisiken, die durch Devisengeschäfte mit Kunden entstehen, werden im Rahmen einer Währungsgesamtposition gedeckt. Durch diese Vorgehensweise entstehen für die Sparkasse nur geringe "Spitzenbeträge" als offene Devisenposition. 4.2.3. LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko setzt sich allgemein aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen. Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen. Das Refinanzierungskostenrisiko wurde aus Materialitätsgründen zum Stichtag 31.12.2023 nicht auf die Limitauslastung angerechnet. Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet. Die Steuerung der Liquiditätsrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Verbindlichkeiten gegenüber Kunden als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird. Die Survival Period der Sparkasse beträgt zum 31. Dezember 2023 im kombinierten Stressszenario länger als 6 Monate (<=9 Monate). Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. 4.2.4. Operationelles RisikoDas operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten können. Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie. Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:
Konzentrationen bestehen bei den operationellen Risiken in folgenden Bereichen: Aufgrund der ausschließlichen Nutzung von IT-Anwendungen der Sparkassen-Finanzgruppe bzw. der S-Rating und Risikosysteme GmbH bestehen hohe Abhängigkeiten im Falle eines Ausfalls der IT. 4.3. Gesamtbeurteilung der RisikolageUnser Haus verfügt über ein hinreichendes, dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Durch das Risikomanagement und -controlling der Sparkasse können frühzeitig die wesentlichen Risiken identifiziert und gesteuert und Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden. In 2023 bewegten sich die Risiken jederzeit innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Limitsystems. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 83,3 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Die Risikotragfähigkeit war und ist derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen im Hinblick auf die Auswirkungen des Ukraine-Krieges und durch die Regulatorik sowie die Zinsentwicklung. Gemäß der durchgeführten Kapitalplanung ist trotz der weiter steigenden Eigenkapitalanforderungen mittelfristig mit keiner Einschränkung der Risikotragfähigkeit zu rechnen. Die Auswirkungen des Ukraine-Krieges haben wir im Einklang mit unserem internen Reporting bei der Darstellung der Risiken berücksichtigt. Seit dem 31.03.2023 führt die Sparkasse die Risikotragfähigkeitsrechnung entsprechend dem Leitfaden "Aufsichtliche Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte und deren prozessualer Einbindung in die Gesamtbanksteuerung ("ICAAP") - Neuausrichtung" der BaFin von Mai 2018 in einer ökonomischen und einer normativen Perspektive durch. Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Sparkassenverbands Baden-Württemberg teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer Monitoringstufe zugeordnet. Die Sparkasse ist der besten Bewertungsstufe zugeordnet. Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als ausgewogen. 5. Chancen- und Prognosebericht5.1. ChancenberichtDas Chancenmanagement der Kreissparkasse Ravensburg ist in den jährlichen strategischen Planungsprozess integriert. Unsere Fachbereiche nutzen bei der Planung des Neugeschäfts unter Einbindung eines ganzheitlichen Vertriebssteuerungsprozesses die vorliegenden Marktpotential-Analysemodelle aller Geschäftsfelder. Dies ermöglicht es, Trends und Veränderungen im Marktumfeld zu erkennen und zu analysieren und dient als Grundlage zur Bewertung von Chancen und Implementierung möglicher Maßnahmen. Neben der Neugeschäfts- und Ertragsplanung stehen die Erfolgsdimensionen "Kundenzufriedenheit und Kundenbindung" weiterhin im Fokus. Verantwortlich für die Planung ist die Abteilung Banksteuerung und Kreditmanagement (BSKM). In den strategischen Planungsprozess sind als Planungsbeteiligte darüber hinaus die Fachbereiche Vorstandssekretariat, Marketing und Vertriebsmanagement, Organisation, Personal sowie die Divisionen Privatkunden, Vermögensmanagement und Firmenkunden eingebunden. Identifizierte erfolgversprechende Chancen werden nach Erörterung und Entscheidung durch den Vorstand in die Geschäftsstrategie aufgenommen. Im Rahmen der Kommunikation der Geschäftsstrategie werden unsere Mitarbeiter über die identifizierten Chancenpotenziale informiert. Die Zielerreichung wird auf Basis von Soll-Ist-Abweichungen durch einen turnusmäßigen Reportingprozess überwacht. Wir sehen in folgenden Bereichen Chancen auf eine Stabilisierung bzw. Steigerung unserer Ertragskraft und damit eine weitere Stärkung der Eigenmittel:
5.2. PrognoseberichtDie nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar. Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen. Zu diesen gehören insbesondere die Konjunktur-, Inflations- und Zinsentwicklung, die Entwicklung der Immobilienmärkte, aber auch geopolitische Krisen. Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr. Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. 5.2.1. RahmenbedingungenNach dem Internationalen Währungsfonds (IWF) dürfte die Weltwirtschaft im laufenden Jahr um 3,1 % wachsen. Im Euroraum soll das Wirtschaftswachstum 2024 leicht anziehen auf 0,9 % nach 0,5 % im Jahr zuvor. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt soll nach der Konjunkturprognose des ifo Instituts vom März 2024 im laufenden Jahr nur um 0,2 % wachsen; in Baden-Württemberg nach der Landesbank Baden-Württemberg um 0,1 %. Getrieben sind diese Werte von einem negativen statistischen Überhang aus 2023 und dem schwachen Jahresauftakt 2024. Getragen wird das Wachstum vor allem von einer unterstellten Erholung des privaten Konsums, der in 2024 preisbereinigt um 1,0 % zulegen könnte. Für die Lage bei den Bauinvestitionen und im Außenhandel bleibt eine Prognose für 2024 dagegen noch schwierig. Die konjunkturelle Schwäche wird den Beschäftigungsaufbau verlangsamen und die Arbeitslosigkeit zunächst weiter steigen lassen. Für die Arbeitslosenquote wird nach der Konjunkturprognose des ifo Instituts erwartet, dass diese in diesem Jahr mit durchschnittlich 5,9 % um 0,2 %-Punkte höher liegt als noch im Jahr 2023. Der weitgehend geräumte Arbeitsmarkt dürfte die gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Gütermärkte mit einer Seitwärtsbewegung bei der Erwerbstätigkeit begleiten. Diese Prognosen stehen natürlich unter dem Vorbehalt, dass es nicht zu weiteren Verschärfungen bei den zahlreichen geostrategischen und politischen Konflikten kommt. Die Inflationsraten dürften auch aufgrund gesunkener Energiepreise im laufenden Jahr weiter zurückgehen. In Deutschland ist mit einer Inflationsrate von 2,5 % zu rechnen. Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an. Nach einem Ausblick der Deutschen Bundesbank wird erwartet, dass der zunehmende Wettbewerb im Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft sowie steigende Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u. a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur verstärkten Digitalisierung) die Ertragslage der nächsten Jahre belasten werden. Eine schwache gesamtwirtschaftliche Entwicklung könnte zusätzlich zu einem Anstieg von Kreditausfällen führen. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation unterliegt die Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. Der DAX dürfte sich nach Meinung der Landesbank Baden-Württemberg bis zum Jahresende 2024 auf voraussichtlich 18.000 Punkte verbessern. Für den Euro Stoxx 50 wird ebenso mit einer positiven Entwicklung gerechnet. Die Sparkasse sieht sich den Herausforderungen eines dynamischen Wettbewerbsumfeldes gegenüber. Hierzu zählen neben dem sich weiter verstärkenden Wettbewerb zwischen Kreditinstituten auch Kundenansprüche sowie kontinuierlich zunehmende bankenaufsichtsund verbraucherschutzrechtliche Anforderungen. 5.2.2. Voraussichtliche Entwicklung der SparkasseVor dem Hintergrund der dargestellten Erwartungen hinsichtlich der Entwicklung der Rahmenbedingungen erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024 die nachfolgend dargestellte Entwicklung unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren. Den Erwartungen zur Entwicklung der harten Kernkapitalquote 5 , die für das Geschäftsjahr 2024 erstmals als bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator festgelegt wird, liegen die Berechnungen zur mittelfristigen Kapitalplanung zugrunde. Die Sparkasse verwendet für die Herleitung der Prognosewerte der Cost-Income-Ratio 6 und des Verwaltungsaufwandes 7 die Ergebnisvorschaurechnung, deren Aufbau sich am bundeseinheitlichen Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation orientiert. Die harte Kernkapitalquote erwarten wir für das Folgejahr in gleichbleibender Höhe. Wir rechnen mit einem Rückgang des Zinsüberschusses und einer Erhöhung des Provisionsüberschusses im nächsten Jahr. Für den Verwaltungsaufwand erwarten wir im Geschäftsjahr 2024 eine merkliche Erhöhung. Insgesamt rechnen wir mit einer deutlichen Verschlechterung der Cost-Income-Ratio gegenüber dem Berichtsjahr. Wir erwarten eine merkliche Erhöhung des Verwaltungsaufwands. Wir rechnen mit erhöhtem Sachaufwand. Beim Personalaufwand rechnen wir in Anbetracht eines Fachkräftemangels und der Intensivierung der Stellenbesetzung offener Stellen sowie Tariferhöhungen ebenfalls mit einer Kostensteigerung. 5.3. GesamtaussageVor dem Hintergrund der von uns erwarteten Entwicklungen der Rahmenbedingungen und unserer bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren beurteilen wir unsere Perspektiven für das Geschäftsjahr 2024 zusammenfassend als zufriedenstellend. Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir daher davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtsrechtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind.
5 Verhältnis des angerechneten harten
Kernkapitals bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhangder Kreissparkasse RavensburgAllgemeine AngabenDie Kreissparkasse Ravensburg hat ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Eine Konsolidierung der Tochterunternehmen der Sparkasse wäre für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung, da die Vermögenswerte aller Tochterunternehmen in Relation zur Bilanzsumme der Sparkasse und die Jahresergebnisse im Verhältnis zu den GV-Posten der Sparkasse unwesentlich sind. Die Sparkasse hat daher in Anwendung von § 296 Abs. 2 HGB auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses verzichtet. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Forderungen an Kunden und Kreditinstitute (einschließlich Schuldscheine und Namensschuldverschreibungen) sind zum Nennwert bilanziert. Bei der Auszahlung von Darlehen einbehaltene Disagien sowie bezahlte Agien werden auf deren Laufzeit bzw. Festzinsbindungsdauer verteilt. Für die im Rahmen unserer Kreditprozesse insbesondere zur Forderungsbewertung identifizierten akuten Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung entspricht i. d. R. dem Blankokreditanteil des ausfallgefährdeten Kreditengagements. Sicherheiten werden dabei mit ihrem erwarteten Realisationswert berücksichtigt. Das latente Kreditrisiko ist durch Pauschalwertberechtigungen abgeschirmt. Die Berechnung erfolgt auf Basis der Grundsätze des IDW RS BFA 7. Hierbei wurde das Bewertungsvereinfachungsverfahren angewandt und der erwartete Verlust über einen Betrachtungszeitraum von zwölf Monaten ohne eine Anrechnung von Bonitätsprämien angesetzt. Die Berechnung des erwarteten Verlusts erfolgt mit der Anwendung, die in der internen Steuerung eingesetzt wird. Basis dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Kreditnehmer, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachtet werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Bewertungsverfahrens sind nach dem Ergebnis unserer Analysen gegeben. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Modelle und Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider. Die Wertpapiere werden zu den Anschaffungskosten bzw. niedrigeren Kurswerten oder den niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert (strenges Niederstwertprinzip). Für die Ermittlung des Bewertungskurses haben wir die Wertpapiere daraufhin untersucht, ob zum Bilanzstichtag ein aktiver Markt vorliegt. Die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. In den Fällen, in denen wir insoweit nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von gerechneten Kursen des kursversorgenden Systems vorgenommen, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted Cashflow-Modell zugrunde liegt. Die Wertpapiere des Handelsbestandes wurden gemäß § 340e Abs. 3 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlages bewertet. Der Risikoabschlag wurde entsprechend der internen Risikosteuerung auf Einzelgeschäftsebene ermittelt und vollständig bei der Aktivaposition 6a berücksichtigt. Die Berechnung erfolgte in Form eines Value at Risk (VaR) auf Basis eines Konfidenzniveaus von 99 %, einer Haltedauer von 250 Tagen und eines Beobachtungszeitraums von 20 Jahren. Zum Bilanzstichtag betrug der so ermittelte Risikoabschlag insgesamt 234 TEUR. In Übereinstimmung mit der internen Risikosteuerung haben wir die laufenden Erträge aus Finanzinstrumenten des Handelsbestands in der GuV-Position 3 ausgewiesen. Die institutsinternen Kriterien für die Einbeziehung von Finanzinstrumenten in den Handelsbestand wurden im Berichtsjahr nicht geändert. Die Beteiligungen wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die Anteile an verbundenen Unternehmen wurden, nachdem diese im Vorjahr teilweise nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet waren, im Berichtsjahr vollständig zum strengen Niederstwertprinzip bewertet. Wir gehen im Vergleich zum Vorjahr nicht mehr von einer vorübergehenden Wertminderung bei einer Grundstücksverwaltungsgesellschaft aus. Durch die Änderung dieser Bewertungsmethode ergaben sich im Berichtsjahr Abschreibungen in Höhe von 1.248 TEUR. Die immateriellen Anlagewerte und das Sachanlagevermögen werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die steuerlichen Abschreibungstabellen, bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Aus Vereinfachungsgründen werden bei den Sachanlagen in Anlehnung an die steuerlichen Regelungen Vermögensgegenstände von geringem Wert (bis 250 EUR) sofort als Sachaufwand erfasst und geringwertige Vermögensgegenstände (bis 1.000 EUR) in einen Sammelposten eingestellt und linear über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Die in den Sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen Forderungen und Vermögenswerte wurden mit dem Niederstwert bewertet. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Unterschied zwischen Erfüllungs- und Ausgabebetrag wird unter den Rechnungsabgrenzungen ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Pensionsrückstellungen wurden unter Anwendung versicherungsmathematischer Grundsätze mit dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Zugrundelegung der Richttafeln Heubeck 2018 G ermittelt. Für die Abzinsung wurde der sich aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergebende durchschnittliche Marktzinssatz von 1,83 % bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Die Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes seit dem letzten Abschlussstichtag werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Bei der Berechnung wurden jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,0 % und ein Rententrend von jährlich 2,5 % berücksichtigt. Einen Fluktuationsabschlag haben wir weiterhin nicht angesetzt. Aus der Berechnung der Rückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre und der vergangenen sieben Geschäftsjahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 194 TEUR. Eine Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde. Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlchen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg (ZVK). Die ZVK finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut. Die ZVK erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag auf 84.992.245 EUR. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigerung von 1 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2005 G (in einer an den Bestand der ZVK angepassten Modifikation) ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde. Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der ZVK in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der ZVK. Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden sowie derivative Finanzinstrumente (insbesondere Zins-Swaps) des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum Bilanzstichtag ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss. Die strukturierten Produkte (Forwarddarlehen) wurden unter Berücksichtigung des IDW RS HFA 22 einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte) und die Kredithandelstransaktionen (SKB XVI und XVIII) unter Abspaltung der Nebenrechte bilanziert und ggf. bewertet. Die als "erhaltene" Kreditsicherheiten behandelte Credit Default Swaps werden nicht eigenständig bilanziert, sondern bei der Bewertung der besicherten Forderung berücksichtigt. Die übernommenen Adressenausfallrisiken aus Credit Linked Notes, die als "gestellte" Kreditsicherheit behandelt werden, wurden nach IDW RS BFA 1 als Eventualverbindlichkeit ausgewiesen. Für akute Ausfallrisiken wurde eine Rückstellung gebildet. Die zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in die verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen und waren somit nicht gesondert zu bewerten. Das Währungsrisiko wird über eine Währungsgesamtposition je Währung als Einheit gesteuert. In diese werden je Währung die einzelnen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sowie Kassageschäfte eingestellt. Eine besondere Deckung gemäß § 340h HGB wird in Höhe der sich hierbei betragsmäßig ausgleichenden Positionen je Währung angenommen. Die Umrechnung der auf fremde Währung lautenden Bilanzposten erfolgte mit dem Kassamittelkurs. Die Sortenbestände wurden zum Bewertungskurs der Landesbank Hessen-Thüringen bewertet. Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Die Erträge aus der Umrechnung besonders gedeckter Geschäfte wurden ebenfalls erfolgswirksam vereinnahmt. Der Ausweis der Aufwendungen und Erträge aus besonders gedeckten Positionen erfolgte saldiert im sonstigen betrieblichen Ergebnis. ERLÄUTERUNGEN ZUR JAHRESBILANZAKTIVSEITE 3. FORDERUNGEN AN KREDITINSTITUTE
4. FORDERUNGEN AN KUNDEN
5. SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND ANDERE FESTVERZINSLICHE WERTPAPIERE
6. AKTIEN UND ANDERE NICHT FESTVERZINSLICHE WERTPAPIEREAn folgenden Investmentvermögen halten wir mehr als 10 % der Anteile:
Für die dargestellten Investmentvermögen lagen keine Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe vor. 6a. HANDELSBESTANDDer Handelsbestand besteht ausschließlich aus anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren. 9. TREUHANDVERMÖGENDas ausgewiesene Treuhandvermögen stellt in voller Höhe Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) dar. 12. SACHANLAGENIn dieser Position sind enthalten:
13. SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDEIn dieser Position sind enthalten:
14. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
MEHRERE POSITIONEN BETREFFENDE ANGABEN
Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023
PASSIVSEITE1. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KREDITINSTITUTEN
2. VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBER KUNDEN
3. VERBRIEFTE VERBINDLICHKEITEN
4. TREUHANDVERBINDLICHKEITENBei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Passivposten 1). 6. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
MEHRERE POSITIONEN BETREFFENDE ANGABEN
PASSIVSEITE UNTER DEM STRICH2. ANDERE VERPFLICHTUNGENIm Posten "Andere Verpflichtungen" sind im Unterposten c) "Unwiderrufliche Kreditzusagen" drei Einzelposten von wesentlicher Bedeutung in Bezug auf die Gesamttätigkeit der Sparkasse enthalten; die Einzelbeträge liegen zwischen 10.790 TEUR und 15.000 TEUR. Bei den genannten unwiderruflichen Kreditzusagen handelt es sich mit 39.245 TEUR um Darlehen. Wir gehen derzeit grundsätzlich davon aus, dass die unwiderruflichen Kreditzusagen künftig von den Kreditnehmern in Anspruch genommen werden. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG12. SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN
29. BILANZGEWINNDer Verwaltungsrat wird den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 in seiner Sitzung am 2. August 2024 feststellen. Der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses sieht vor, den Bilanzgewinn vollständig der Sicherheitsrücklage zuzuführen. SONSTIGE ANGABENAnteile an verbundenen Unternehmen und BeteiligungenBeteiligungsspiegel zum 31. Dezember 2023
2 Keine Angabe gemäß § 286 Abs.
3 Satz 2 HGB
3 Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag
mit der Kreissparkasse Ravensburg.
Der übrige Anteilsbesitz nach § 285 Nr. 11 HGB ist für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung. Wir sind unbeschränkt haftende Gesellschafterin der RWSO-Grundstücksgesellschaft TBS der Württembergischen Sparkassenorganisation (GbR), Fellbach und der DKE-GbR, Berlin. Der Sparkassenverband Baden-Württemberg hat sich zusammen mit den weiteren Trägern quotal entsprechend seinem Stammkapitalanteil an der Bereitstellung von zusätzlichem Eigenkapital für die Landesbank Baden-Württemberg beteiligt. Als Mitglied des Sparkassenverbands Baden-Württemberg sind wir verpflichtet, über Umlagen den nicht anderweitig gedeckten Verbandsaufwand entsprechend dem maßgeblichen Umlageschlüssel abzudecken. Darüber hinaus sind wir Mitglied des Sicherungssystems der Deutschen Sparkassenorganisation, wobei das System der freiwilligen Institutssicherung beibehalten wurde. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des Einlagensicherungsgesetzes. Aus diesen Verpflichtungen ist über die laufenden jährlichen Beitragsverpflichtungen hinaus derzeit ein akutes Risiko einer wesentlichen Inanspruchnahme nicht erkennbar. Zum Erwerb der Landesbank Berlin Holding AG (LBBH) durch die S-Finanzgruppe haben wir uns über den Deutschen Sparkassen- und Giroverband ö. K. (DSGV) an der Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG (Erwerbsgesellschaft) als Kommanditistin unterbeteiligt. In diesem Zusammenhang besteht ein Aufwendungsersatzanspruch des DSGV gegenüber den Unterbeteiligten für den Fall, dass die über die Erwerbsgesellschaft auszuschüttenden Dividenden der LBBH die laufenden Aufwendungen (im Wesentlichen aus der Fremdfinanzierung) nicht abdecken. Aktuell ist aus dieser Verpflichtung kein akutes Risiko einer Inanspruchnahme erkennbar. Derivative FinanzinstrumenteDie am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäfte gliedern sich wie folgt:
Für die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Derivate, die nicht einer Bewertungseinheit gemäß § 254 HGB zugeordnet sind, ergeben sich folgende zusätzliche Angaben nach § 285 Nr. 19 HGB:
1 Aus der Sicht der Sparkasse werden negative
Zeitwerte mit einem Minuszeichen angegeben.
Kontrahentenstruktur im Derivategeschäft per 31. Dezember 2023
Bei den OTC-gehandelten derivativen Finanzinstrumenten werden theoretisch ermittelte Werte als Zeitwerte angesetzt (Mark to Model Bewertung). Dabei wird wie folgt verfahren: Zinsswaps werden in die Basisbestandteile Kuponanleihe und Floater zerlegt und unter Zugrundelegung entsprechender Zinsstrukturkurven getrennt bewertet. Der Barwert des Swaps ergibt sich dabei aus der Differenz der Barwerte der beiden Basisprodukte. Die beizulegenden Zeitwerte der Kreditderivate werden nach der JPMorgen-Methodik bewertet. Kern der Methodik ist, dass der vereinbarte Spread und der aktuelle faire Spread auf den jeweiligen Bewertungszeitpunkt abdiskontiert werden. Die Differenz der Barwerte der beiden Cash Flow-Reihen bildet den Zeitwert des Credit Default Swaps. Dabei wird der faire Spread anhand der Ausfallwahrscheinlichkeit des Referenzschuldners ermittelt, die aus historischen Ausfallzeitreihen (bei nicht marktgängigen Adressen) oder gehandelten Marktspreads (implizite Ausfallwahrscheinlichkeit, bei Vorhandensein eines liquiden Marktes für die Adresse) abgeleitet werden. Latente SteuernAufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum Bilanzstichtag Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Ein Ausweis passiver latenter Steuern war insoweit nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern hat die Sparkasse entsprechend § 274 Abs. 1 HGB verzichtet. Die wesentlichen künftigen Steuerbelastungen resultieren aus bilanziellen Ansatzunterschieden bei den Sachanlagen. Die zum Ausgleich der künftigen Steuerbelastungen benötigten absehbaren künftigen Steuerentlastungen ergeben sich im Wesentlichen aus unterschiedlichen bilanziellen Ansätzen bei den Forderungen an Kunden, Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren, Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren sowie den Pensionsrückstellungen. Der Ermittlung der latenten Steuern wurde ein Steuersatz von 29,090 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zzgl. Solidaritätszuschlag) zugrunde gelegt. Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen wurden bei den Berechnungen mit einem Steuersatz von 15,825 % berücksichtigt. AbschlussprüferhonorareFür das Geschäftsjahr wurden von unserem Abschlussprüfer für folgende Leistungen Honorare berechnet:
OrganeDem Verwaltungsrat der Sparkasse gehören an: Harald Sievers, Vorsitzender, Landrat
Volker Restle, 1. Stellvertreter, Bürgermeister der Gemeinde Horgenzell
Oliver Spieß, 2. Stellvertreter, Bürgermeister der Gemeinde Fronreute Rudolf Bindig, Mitglied des Deutschen Bundestages a. D. Benjamin Boos, Leiter Controlling Sales Rolls-Royce Powersystem AG Walter Braun, Sparkassenangestellter, Kreissparkasse Ravensburg Michael Bucher, Schreinereiinhaber Christof Frick, Bürgermeister a. D. der Gemeinde Bodnegg Kerstin Geschwentner, Sparkassenangestellte, Kreissparkasse Ravensburg Roswitha Geyer-Fäßler, Bäuerin Oliver Gleich, Sparkassenangestellter, Kreissparkasse Ravensburg Gottfried Härle, Geschäftsführer der Brauerei Clemens Härle KG Boris Hildebrand, Sparkassenangestellter, Kreissparkasse Ravensburg Claudia Hlawatsch, Sparkassenangestellte, Kreissparkasse Ravensburg Thomas Lambert, Sparkassenangestellter, Kreissparkasse Ravensburg Michael Lang, Oberbürgermeister der Stadt Wangen Ozan Önder, Inhaber ViktualienMARKT Liv Pfluger, Diplom-Sozialpädagogin i.R. Dr. Daniel Rapp, Oberbürgermeister der Stadt Ravensburg Joseph Scharpf, Schornsteinfegermeister (seit 05.12.2023) Siegfried Scharpf, Schornsteinfegermeister (bis 19.10.2023) Thomas Walser, Sparkassenangestellter, Kreissparkasse Ravensburg (bis 31.12.2023) Dem Vorstand der Sparkasse gehören an: Heinrich Pumpmeier, Vorsitzender Dr. Patrick Kuchelmeister Eines unserer Vorstandsmitglieder ist Mitglied im Aufsichtsrat der SV SparkassenVersicherung Holding AG, Stuttgart. Bezüge und Kreditgewährungen an Vorstand und VerwaltungsratFür die früheren Mitglieder des Vorstands bzw. deren Hinterbliebene wurden Versorgungsbezüge in Höhe von 710 TEUR bezahlt. Für diese Personengruppe bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 11.926 TEUR. Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhielten für ihre Tätigkeit im Berichtsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 207 TEUR. Die Kredite und die sonstigen Haftungsverhältnisse beliefen sich zum 31.12.2023 gegenüber Vorstandsmitgliedern auf 204 TEUR, gegenüber Verwaltungsratsmitgliedern auf 1.119 TEUR. Mitarbeiter/innenIm Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:
Ravensburg, den 10. Juli 2024 Der Vorstand Pumpmeier Dr. Kuchelmeister Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung")Die Kreissparkasse Ravensburg hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Kreissparkasse Ravensburg besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die Kreissparkasse Ravensburg definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen, Nettoertrag/-aufwand des Handelsbestands und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 153.218 TEUR. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 515. Der Gewinn vor Steuern beträgt 29.921 TEUR. Die Steuern auf den Gewinn betragen 23.356 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern. Die Kreissparkasse Ravensburg hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Kreissparkasse Ravensburg, Ravensburg VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTSPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Kreissparkasse Ravensburg (im Folgenden: Sparkasse) bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 Handelsgesetzbuch (im Folgenden: HGB) erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden: EU-APrVO) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Bewertung von Forderungen an Kundena) Sachverhalt und ProblemstellungDas Kundenkreditgeschäft ist ein maßgebliches Geschäftsfeld der Sparkasse. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, sowie die Bewertung der ggf. vorliegenden Sicherheiten, maßgeblich. Die Bewertung dieser Forderungen beruht somit in einem hohen Maße auf den Einschätzungen und Annahmen des Vorstands der Sparkasse zu den genannten Sachverhalten. Die Unsicherheiten bei diesen Ermessensentscheidungen sind aktuell insbesondere durch die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geprägt. Von besonderer Bedeutung ist hierbei die Einschätzung, inwieweit die hieraus resultierenden Belastungen die Kapitaldienstfähigkeit der betroffenen Kreditnehmer dauerhaft negativ beeinflussen. Diese Thematik hat daher wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Für die Zwecke der Rechnungslegung sind insofern die Kreditprozesse zur Bewertung der Forderungen von besonderer Bedeutung. Die Bewertung von Forderungen an Kunden bedarf insoweit einer besonderen Befassung durch den Abschlussprüfer. b) Prüferisches Vorgehen und ErkenntnisseBereits im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten haben wir die Ordnungsmäßigkeit der Kreditprozesse, u. a. den Forderungsbewertungsprozess, betrachtet. Die relevanten Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems bei der Bewertung der Kundenforderungen beurteilen wir regelmäßig auf Grundlage von Aufbau- und Funktionsprüfungen. Bei einer risikoorientierten - unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen - vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen in Form von Einzelfallprüfungen vorgenommen und auf der Grundlage von Kreditunterlagen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen nachvollzogen. c) Verweis auf weitergehende InformationenWeitere Informationen und Erläuterungen sind in den Anhangangaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie zu den Beständen zum Bilanzposten Aktiva 4 enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitt 2.3.2.2 (Kundenkreditvolumen) und 4.2.1.1 (Adressenausfallrisiken im Kundengeschäft). Sonstige InformationenDer Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die uns vor dem Datum des Bestätigungsvermerks vorgelegte sonstige Information umfasst den gemäß § 340a Abs. 1a HGB i. V. m. § 289b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2a HGB zusammen mit dem Lagebericht nach § 325 HGB zu veröffentlichenden nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2023. Die sonstige Information, die uns vereinbarungsgemäß nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt wird, umfasst:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsachen zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den LageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und, sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGENÜbrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVOWir sind nach § 30 Abs. 2 Satz 2 Sparkassengesetz für Baden-Württemberg i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Art. 11 EU-APrVO in Einklang stehen. Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:
VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFERDer für die Prüfung vorrangig verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Florian Stroppel.
Stuttgart, den 16. Juli 2024 Sparkassenverband
Baden-Württemberg
Witt, Wirtschaftsprüfer Stroppel, Wirtschaftsprüfer Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss 2023 wurde am 2. August 2024 festgestellt. GewinnverwendungDer Verwaltungsrat hat am 2. August 2024 beschlossen, dass der Bilanzgewinn in Höhe von 6.351.032,21 Euro der Sicherheitsrücklage zugeführt wird. |
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