ManiMakin UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Arie Carasso-Lev seit 30.5.2016 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Globe International Holdings S.A. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Globe Edutainment GmbHUnterföhringJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BilanzAktiva
AnhangALLGEMEINE ANGABEN Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242 ff HGB) und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) wurden in Anspruch genommen. BILANZIERUNGS UND BEWERTUNGSMETHODEN Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB) und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags. Darüber hinaus hat die Gesellschaft die ergänzenden Vorschriften zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Kapitalgesellschaften beachtet. Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Anlagewerte werden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibung vermindert. Die Abschreibung erfolgt zeitanteilig linear. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410 EUR netto werden mit der Anschaffung als Aufwand gebucht. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs-bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen -und Marktpreis nicht festgelegt war. werden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden nicht durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird nicht durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor. Die Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen und werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgt bei den Forderungen mit dem Geldkurs am Entstehungstag bzw. mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag sowie bei Verbindlichkeiten mit dem Briefkurs am Entstehungstag bzw. dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibung des Geschäftsjahres. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren bestehen nicht. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter betragen 661.897,07 EUR. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE Am Abschlussstichtag liegen weder Eventualverbindlichkeiten noch andere nicht aus der Bilanz ersichtliche wesentliche Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB vor. AUFSTELLUNG DES ANTEILSBESITZES Das Unternehmen ist am Bilanzstichtag zu mindestens 1/5 an keinen Unternehmen mehr beteiligt gewesen. SONSTIGE ANGABEN Geschäftsführer
sonstige BerichtsbestandteileUNTERZEICHUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
Unterföhring, 12.05.2015 gez. S. Heneka Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 12.05.2015 festgestellt. |
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