Holemans Niederrhein GmbH
Selbe AdresseGewinnung von anderen Natursanden und Kies
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Lukas Neijenhuis seit 15.8.2022 | Geschäftsführer |
Michael Dipl.-Ing. Hüging-Holemans seit 16.3.2017 | Geschäftsführer |
Thomas Derksen seit 16.3.2017 | Prokura |
Jürgen Puff seit 16.3.2017 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Holemans GmbHReesKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022KONZERNLAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022HOLEMANS GMBH, REESI. Grundlagen des Konzerns Geschäftsmodell des Konzerns Die Unternehmen der Holemans Gruppe sind Spezialisten für die Gewinnung und die Vermarktung von Sand und Kies. Das Kerngeschäft ist der Abbau von Sand und Kies am Niederrhein und die Vermarktung dieser Rohstoffe in Deutschland und in den Benelux-Ländern. Projekte Neue Abgrabungen bzw. Erweiterungen werden stetig entwickelt und geprüft, um den Fortbestand der Gruppe sicherzustellen. II. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Umsätze konnten im Jahr 2022 deutlich gesteigert werden. Dies ist zum einem auf die allgemeinen Preissteigerungen für die weiterhin knappen Rohstoffe und zum anderem auf die anhaltend gute Auftragslage durch Bauprojekte der öffentlichen Hand zurückzuführen. Durch steigende Zinsen und weiterhin steigende Preise für Baustoffe ist die Entwicklung im privaten Bausektor im 2. Halbjahr deutlich rückläufig. Die Konjunktur in den Benelux Ländern ist weiterhin stabil. Durch die weiter steigende Nachfrage nach den Rohstoffen Kies und Sand werden wir auch im Jahr 2023 unsere Preise deutlich anheben können. Auch wenn im 2. Halbjahr 2023 die Konjunktur leicht nachlässt, werden wir unsere Umsätze durch die oben genannte Einschätzung leicht steigern können. Geschäftsverlauf a) Den Umsatzerlösen von T€ 55.770 sowie den sonstigen betrieblichen Erträgen von T€ 3.013, welche gegenüber dem Vorjahresniveau gesteigert werden konnten, stehen Bestandsveränderungen von T€ -88 und Materialaufwendungen von T€ 26.979 gegenüber. Hieraus resultiert insgesamt ein Rohertrag von T€ 31.716 für das Berichtsjahr. Diesem Rohertrag stehen Personalaufwendungen von T€ 11.856, sonstige betriebliche Aufwendungen von T€ 5.863, sonstige Steuern von T€ 80 sowie Abschreibungen auf das Anlagevermögen von T€ 4.127 gegenüber, so dass sich für das abgelaufene Geschäftsjahr ein positives Betriebsergebnis nach sonstigen Steuern von T€ 9.790 ergibt. Durch das positive Finanzergebnis in Höhe von T€ 37 ergibt sich ein Ergebnis vor Ertragsteuern von T€ 9.827 bzw. ein Jahresergebnis von T€ 5.731 nach Ertragsteuern. Das erreichte Jahresergebnis liegt aufgrund der gestiegenen Durchschnittserlöse und des guten Absatzes deutlich über der Prognose des Vorjahres. b) Investitionen Die durchgeführten Investitionen hatten ein Gesamtvolumen von T€ 9.289 (Vorjahr: T€ 6.603). Die Investitionen betrafen im Wesentlichen Investitionen in Grundstücke. c) Finanzierungsmaßnahmen Der Kapitalbedarf für die unter Punkt b) beschriebenen Investitionen wurde durch Eigenmittel gedeckt. Lage a) Vermögenslage Zum 31.12.2022 werden Sachanlagen in Höhe von T€ 95.122 ausgewiesen (Vorjahr: T€ 92.041). Die Differenz ergibt sich durch die getätigten Investitionen abzüglich der Abgänge und Abschreibung. Das Umlaufvermögen umfasst Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 5.055 (Vorjahr: T€ 4.427). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 298. Der Kassenbestand sowie das Guthaben bei Kreditinstituten einschließlich sonstiger Wertpapiere betrugen zum Ablauf des Geschäftsjahres T€ 9.898 (Vorjahr: T€ 8.172). Zur Sicherung der gegebenen Bürgschaften für Sicherheitsleistungen wurden Festgelder in Höhe von T€ 823 hinterlegt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich um T€ 46. Die sonstigen Verbindlichkeiten minderten sich von T€ 2.020 auf T€ 1.827. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten minderten sich um T€ 1.521. b) Finanzlage Die Liquidität der Holemans-Gruppe war wie in den letzten Geschäftsjahren sehr gut. Die Finanzlage ist mit einem Cashflow aus der laufendenden Geschäftstätigkeit von T€ 12.671 gesund. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug T€ -8.524 und der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit T€ -2.421. Somit erhöhte sich der Finanzmittelfonds um T€ 1.726. c) Ertragslage Die Umsatzerlöse erhöhten sich um T€ 9.216, was im Wesentlichen auf die gute Konjunktur in Deutschland, die stabile Nachfrage in den Benelux Ländern und die deutlich gestiegenen Durchschnittserlöse zurückzuführen ist. Der Materialaufwand erhöhte sich im Vergleich zu den Umsatzerlösen nur um T€ 867, was im Wesentlichen erhöhten Aufwendungen im Vorjahr für Transportleistungen und dem Einsatz eines zusätzlichen Fremdgewinnungsgerätes geschuldet ist. Die Summe der Personalkosten erhöhte sich um T€ 1.413. Die Abschreibungen auf Anlagen und immaterielle Gegenstände erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 96. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um T€ 1.785. Dies ist im Wesentlichen auf die gestiegene Zuführung in Rückstellungen durch den deutlich gestiegenen Baupreisindex und die gestiegenen Transportkosten zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich um T€ 2.142. Im Wesentlichen resultiert die Veränderung aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen und Anpassungen an die Betriebsprüfung. Das Beteiligungs- und Finanzergebnis hat sich um T€ 147 verbessert. Dies ist im Wesentlichen auf gestiegene Zinserträge (T€ 50) und gesunkene Zinsaufwendungen (T€ 184) zurückzuführen. Das Ergebnis nach Steuern verbesserte sich um T€ 3.441. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren a) Finanzielle Leistungsindikatoren Wir ziehen für unsere interne Unternehmenssteuerung die Kennzahlen Umsatzrendite und Umsatz pro Tonne Sand bzw. Kies heran. Die Umsatzrendite ist im Vergleich zum Vorjahr um 5,34%-Punkte auf 10,28% gestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf den guten Absatz und die deutlich erhöhten Durchschnittserlöse zurückzuführen. b) Personal- und Sozialbereich Die Anzahl der im Jahr 2022 beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer und Angestellten betrug durchschnittlich 183 (Vorjahr 178). c) Umweltschutz Die Kies-/Sandförderung wird mit elektrisch betriebenen Schwimm- /Saugbaggern bzw. Tiefengreifern durchgeführt. Mit Förderbändern bzw. Rohrleitungen werden die Rohstoffe zur stationären Sieb- und Sortieranlagen transportiert und dort aufbereitet. Die Verladung erfolgt entweder über die am Rheinstrom installierten Verladeanlagen in Schiffe oder auf LKW. Der technische Zustand aller eingesetzten Geräte entspricht den Anforderungen im Hinblick auf Unfallschutz, Lärmschutz, Sicherheit, etc. Die Rekultivierung gestaltet sich wie folgt: Im Abgrabungsbereich werden der Mutterboden und die Abraummassen getrennt mit Hydraulikbaggern abgetragen. Mit LKW wird der Abraumboden sodann in die bereits entkiesten Böschungsbereiche transportiert, dort eingebaut und gestaltet. Oberhalb der Höchstwasserlinie erfolgt die Abdeckung mit Mutterboden. Anschließend werden die Böschungen, die Flachwasserbereiche und die vorgelagerten Inseln entsprechend des landschaftspflegerischen Begleitplanes in Abstimmung mit den zuständigen Behörden gestaltet. Die Tochterfirmen der Holemans Gruppe sind Vorreiter für die Entwicklung innovativer Rekultivierungskonzepte. Für ihr Engagement beim Schutz der Artenvielfalt wurde die Firma 2012 mit dem Nachhaltigkeitspreis des Bundesverbandes Mineralische Rohstoffe und 2013 mit einem Excellence Award der UEPG ausgezeichnet. Um auf dem Diersfordter Waldsee über die Dauer der Abbautätigkeit hinaus die wassersportliche Folgenutzung zu sichern, wurde im April 2017 mit dem Kreis Wesel eine Vereinbarung unterzeichnet, die eine moderate Freizeitnutzung im Einklang mit den Zielen des Naturschutzes gewährleistet. Seit 1996 ist ein Monitoring (Biologische Station, Wesel) installiert worden, welches Aufschluss über die Entwicklung der Rekultivierung gibt und für zukünftig zu schaffende Biotope Erfahrungen liefert. Das Monitoring ist vertraglich verlängert worden bis 2027. In Weilerswist wurde ein Vertrag mit der Biologischen Station Bonn/Rhein-Erft geschlossen. Mit dem Naturschutzzentrum Kreis Kleve wurde ein Vertrag geschlossen, der sich jeweils um ein Jahr bis zum Ende der Abgrabung Rees verlängert. III. Prognosebericht Mit gesicherten Vorkommen von mindestens 8 Mio. Tonnen in Rees bzw. 8 Mio. Tonnen (mit Visselbruch 9 Mio. Tonnen) im Bereich Bislich/Ellerdonk ist bei der Holemans Niederrhein der operative Betrieb für die nächsten Jahre gesichert. Zum 31.12.2023 endet zwar die Genehmigung für die Abgrabung im Reeser Bruch, es laufen derzeit aber Verhandlungen die Genehmigung bis 2029 zu verlängern, wovon die Gesellschaft derzeit ausgeht. Die Planfeststellung für die Abgrabung Histenbruch wurde am 22.12.2021 erteilt. Die Genehmigung ist durch den NABU Landesverband NRW beklagt und aktuell außer Vollzug gesetzt. Für den Standort Vernich ist der Abbau für die nächsten Jahrzehnte gesichert. Durch den Zukauf der SKB im August 2021 stärken wir unsere Position im attraktiven Markt des Großraums Köln. Insgesamt ist die Einstellung der Landes- und Regionalplanungsbehörden in NRW in Bezug auf die Ausweisung neuer Vorranggebiete für die Rohstoffgewinnung weiterhin sehr restriktiv. Mehrere Regionalpläne befinden sich aktuell in der Erarbeitung, Anpassung oder Fortschreibung. Bei der Bezirksregierung Münster läuft ein Regionalplanänderungsverfahren, mit dem auf die Darstellung von Konzentrationszonen verzichtet werden soll. Damit sind die Chancen, das Projekt Suderwick zu einer Genehmigung zu führen, deutlich gestiegen. Der Offenlagebeschluss für den geänderten Regionalplan ist erfolgt, die Offenlage läuft bis Ende September 2023. Mit einem Inkrafttreten des Plans ist frühestens im Jahr 2024 zu rechnen. Bei der Bezirksregierung Köln läuft derzeit weiterhin das Regionalplan-Änderungsverfahren "Teilplan nichtenergetische Rohstoffe". Das Unternehmen hat sich in das sehr transparent und dialogorientiert geführte Verfahren intensiv eingebracht und mehrere Flächen als BSAB vorgeschlagen. Mit einer Entscheidung bezüglich dieser Flächen ist im Rahmen der zweiten Offenlage des Plans Anfang 2024 zu rechnen. Inkrafttreten des Plans frühestens Anfang 2025. Die zweite Offenlage des Entwurfs für den Regionalplan Ruhr (RVR) fand Anfang 2022 statt. Eine dritte Offenlage im Frühjahr 2023. Im Raum Bislich ist nur ein kleinflächiges BSAB dargestellt. Die politischen Gremien und die Verwaltung des RVR verfolgen das erklärte Ziel den Feststellungsbeschluss für den RP-Ruhr spätestens Ende 2023 zu fällen. Die Bezirksregierung Düsseldorf sieht weiterhin keine Notwendigkeit zur Fortschreibung der Rohstoffabbauflächen im Regionalplan. Nach wie vor große Bedeutung für die Regionalplanerische Ausweisung von Flächen für die Rohstoffgewinnung hat das durch den Geologischen Dienst durchgeführte Abgrabungsmonitoring. Die neue schwarz-grüne Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, dieses Monitoring durch ein wissenschaftlich basiertes Rohstoffbarometer zu ersetzen. Dies kann für die Branche Chancen bergen, wenn die Nachfrageseite mehr als bisher bei der Ermittlung der Versorgungszeiträume berücksichtigt wird. Die Mitarbeiter der Holemans Gruppe werden sich nach Möglichkeit aktiv in die Entwicklung des Rohstoffbarometers einbringen. In Niedersachsen am Standort Schwegermoor ist der Abbau für die Zukunft gesichert. Mit ersten Vorarbeiten für eine Erweiterung der aktuellen Abbaufläche nach Osten wurde begonnen, das Vorverfahren wurde im Frühjahr 2023 durchgeführt. Um den Fortbestand des Firmenverbundes weiter zu sichern, werden zurzeit Projekte geprüft bzw. geplant. Ob diese sich positiv entwickeln, bleibt abzuwarten. Die Verfügbarkeit für Grundstücke in unserem Abbaugebiet ist für die nächsten Jahre gesichert (Stand 31.12.2022). Der Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken gestaltet sich schwierig aufgrund hoher Nachfrage und geringer Flächenverfügbarkeit am Markt. Ein großer Anteil der Kies und Sandmengen werden von den Handelsgesellschaften vermarktet. Deren Geschäft hängt in den nächsten Jahren stark von der Genehmigungsentwicklung der Produktionsfirmen ab. Zu den weiteren Produkten der Handelsunternehmen gehören Splitte. Aufgrund der weiterhin guten Nachfrage nach Kies und Sand rechnen wir mit deutlich steigenden Umsätzen. Es wird erwartet, dass das operative Ergebnis für 2023 ähnlich gut ausfällt wie 2022. IV. Chancen- und Risikobericht Risikobericht Branchenspezifische Risiken: Die weiterhin knappen Rohstoffe Kies und Sand führen zu weiteren Preissteigerungen, was sich positiv auf die Umsatzerlöse auswirkt. Allerdings wird es auch immer schwieriger an Flächen für den Rohstoffabbau zu kommen. Auch hier sind in den letzten Jahren die Preise deutlich gestiegen und führen dazu, dass trotz gestiegener Umsätze das Ergebnis nicht im gleichen Maße steigt. Die Energiekosten sind wieder etwas gesunken, werden allerdings nicht mehr das Niveau der Vergangenheit erreichen, was sich ebenfalls im Ergebnis niederschlagen wird. Durch die restriktive Einstellung der Planungs- und Genehmigungsbehörden und der Politik zur Ausweisung neuer Abgrabungsbereiche, wird es zunehmend schwieriger, neue Genehmigungen für Abgrabungen zu erhalten und die entsprechenden Entkiesungsflächen zu erwerben. Es besteht zudem ein Risiko von steigenden Umweltauflagen. Ertragsorientierte Risiken Für 2023 wird unser Ziel weiterhin sein, den Marktanteil in allen Regionen weiter auszubauen und die Preise nach oben zu entwickeln. In allen Werken besteht noch Potential Preise und Marktanteile zu entwickeln. Nachdem die Pandemie nun für beendet erklärt wurde, können wir rückblickend bilanzieren, dass diese keine Auswirkung auf unsere Branche hatte. Durch den weiterhin anhaltenden Krieg in der Ukraine müssen wir uns auf Lieferengpässe einstellen, die weiterhin zu allgemeinen Baustopps führen können. Vorsorglich werden Planungen langfristiger ausgelegt, um dringend benötigte Ersatzteile rechtzeitig zu bestellen. Finanzwirtschaftliche Risiken Aufgrund der stabilen Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation unseres Unternehmens sind Liquiditätsrisiken derzeit nicht erkennbar. Die Liquidität ist sehr zufriedenstellend; es sind keine Engpässe zu erwarten. Chancenbericht Um unsere Position am Markt zu behaupten, setzten wir weiterhin auf die Erfahrung unserer Mitarbeiter, Innovationen, Zuverlässigkeit und ein hohes Maß an Qualität. Gesamtaussage Zurzeit kann von einer mehrjährigen Abgrabungszeit ausgegangen werden. Risiken für den Fortbestand des Unternehmens für die nächsten Jahre werden aus heutiger Sicht nicht gesehen. Ob sich Chancen für eine Erweiterung oder eine neue Abgrabung ergeben, wird ständig untersucht und lässt sich derzeit nicht abschätzen. Möglichkeiten zum Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke, sowie Entkiesungsflächen werden laufend geprüft. VI. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Zu den bestehenden Finanzinstrumenten in unserem Unternehmen zählen im Wesentlichen Wertpapiere, Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Mit dem Großteil unserer Kunden besteht eine langjährige Zusammenarbeit. Diese sind als solvent einzustufen, somit kommt es zu sehr geringen Forderungsausfällen. Unsere Verbindlichkeiten zahlen wir innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist unter Abzug von Skonto. Die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen jegliche Art von finanziellen Risiken ist das oberste Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft. Dies erreicht das Unternehmen durch konservative Risikopolitik. Ein Instrument zur Absicherung des Liquiditätsrisikos ist der Einsatz eines Liquiditätsplans, der alle nennenswerte Geldaus- und -eingänge darstellt.
Rees, den 6. Juni 2023 Michael Hüging-Holemans BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2022HOLEMANS GMBH, REESAKTIVA
KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022
KONZERNANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022HOLEMANS GMBH, REESA. Allgemeine Angaben Das Mutterunternehmen, die Holemans GmbH, hat ihren Sitz in Rees. Es wird beim Amtsgericht Kleve unter der Registernummer HRB 3479 geführt. Der vorliegende Konzernabschluss wurde gemäß §§ 290 ff. HGB aufgestellt. Die für einzelne Positionen der Konzernbilanz und Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung geforderten Zusatzangaben wurden in den Anhang übernommen. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Bei den Vorräten und den Rückstellungen wurde eine weitergehende Untergliederung gemäß § 265 Abs. 5 HGB vorgenommen. Die "davon-Vermerke" für die Posten der Konzernbilanz sowie Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind gemäß § 313 Abs. 1 HGB im Wesentlichen in den Anhang aufgenommen worden. B. Angaben zum Konsolidierungskreis a) Vollkonsolidierung Der Konsolidierungskreis der Vollkonsolidierung umfasst neben dem Mutterunternehmen die nachstehenden zehn inländischen Tochtergesellschaften und eine ausländische Tochtergesellschaft:
Die inländischen Gesellschaften nehmen die Erleichterungen des § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264b HGB in Anspruch und sind unter den Voraussetzungen des § 264 Abs. 3 HGB von ihrer Verpflichtung befreit, einen Jahresabschluss und einen Lagebericht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufzustellen, prüfen zu lassen und offen zu legen. b) Quotenkonsolidierung Im Rahmen der Quotenkonsolidierung wurden die nachstehenden Gesellschaften gemäß § 310 HGB einbezogen:
c) Gemäß § 311 HGB nicht einbezogene Unternehmen Entsprechend dem Wahlrecht nach § 311 Abs. 2 HGB sind die nachfolgend aufgeführten Gesellschaften nicht nach der Equity-Methode bilanziert worden. Die Gesellschaften sind für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung, da das über die Buchwerte der Beteiligungen hinaus zu berücksichtigende Vermögen insgesamt weniger als 1 % der Bilanzsumme ausmacht (Vermögenslage), dauerhaft nicht mit größeren Gewinnausschüttungen zu rechnen ist (Finanzlage) und die Jahresergebnisse insgsamt von untergeordneter Bedeutung sind (Ertragslage).
C. Angaben zu den Konsolidierungsmethoden 1. Abschlussstichtag Das Geschäftsjahr des Konzerns geht vom 1. Januar bis zum 31. Dezember mit Abschlussstichtag zum 31. Dezember 2022 (§ 299 Abs. 1 HGB). Alle in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen haben mit dem 31. Dezember 2022 den gleichen Abschlussstichtag (§ 299 Abs. 2 HGB). 2. Kapitalkonsolidierung Hinsichtlich der Kapitalkonsolidierung wurde im Rahmen der Erwerbsmethode im Sinne des § 301 HGB von der Buchwertmethode (§ 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB a. F.) für die vor dem Jahr 2010 konsolidierten Gesellschaften Gebrauch gemacht. Die ab dem Jahr 2010 neu konsolidierten Gesellschaften wurden im Rahmen der Neubewertungsmethode in den Konzernabschluss einbezogen. Die Erstkonsolidierung erfolgte gemäß § 301 Abs. 2 Satz 1 HGB a. F. für die vor dem Jahr 2010 konsolidierten Gesellschaften zum Zeitpunkt der erstmaligen Aufstellung des Konzernabschlusses (1. Januar 2004) bzw. danach zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen als Tochterunternehmen erstmalig in den Konzernabschluss einbezogen wurde. Die im Jahr 2010 neu konsolidierte Gesellschaft wurde wegen Unwesentlichkeit auf Grundlage der Wertansätze zum 1. Januar 2010 einbezogen. Die im Jahr 2011 erstkonsolidierten Gesellschaften wurden auf Grundlage der Wertansätze zum 30. Juni 2011 einbezogen. Die im Jahr 2014 erstkonsolidierte Gesellschaft wurde auf Grundlage der Wertansätze zum 1. März 2014 einbezogen. Die im Jahr 2017 erstkonsolidierte Gesellschaft wurde auf Grundlage der Wertansätze zum 16. März 2017 einbezogen. Die im Jahr 2021 erstkonsolidierten Gesellschaften wurden auf Grundlage der Wertansätze zum 1. August 2021 einbezogen. Die sich aus der Erstkonsolidierung des Eigenkapitals ergebenden passivischen Unterschiedsbeträge in Höhe von TEUR 2.027 beruhen im Wesentlichen auf vor dem Erstkonsolidierungszeitpunkt entstandenen, thesaurierten Gewinnen der betreffenden Tochterunternehmen und wurden dementsprechend erfolgsneutral dem Posten "Gewinnrücklagen" innerhalb des Eigenkapitals zugeordnet. Die sich aus der erstmaligen Kapitalkonsolidierung ergebenden aktivischen Unterschiedsbeträge, bei denen es sich im Wesentlichen um Geschäfts- oder Firmenwerte handelt, wurden entsprechend § 309 Abs. 1 Satz 3 HGB a. F. in Höhe von TEUR 10.429 offen mit der Kapitalrücklage und den Gewinnrücklagen verrechnet, so dass die Gewinnrücklagen vollständig verrechnet wurden. Darüber hinaus verbleibende aktivische Unterschiedsbeträge in Höhe von TEUR 1.997 wurden als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und sofort abgeschrieben. Der sich aus der Erstkonsolidierung der Scheepvaart-, Bagger- en Aannemersmaatschappij Neba B.V., 's-Heerenberg/Niederlande, zum 1. Januar 2009 ergebende passivische Unterschiedsbetrag von TEUR 6.011 wurde erfolgsneutral in die Kapitalrücklage umgebucht, da der Erwerb der Gesellschaft im Rahmen einer Sacheinlage erfolgte. Der sich aus der Erstkonsolidierung der Tagebau Fischer Vernich GmbH, Rees, zum 1. Januar 2010 ergebende aktivische Unterschiedsbetrag von TEUR 238 wurde als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und wurde über einen Zeitraum von fünf Jahren linear abgeschrieben. Der sich nach Erwerb der restlichen Anteile an der Tagebau Fischer Vernich GmbH aus der Erstkonsolidierung zum 1. Januar 2013 ergebende passivische Unterschiedsbetrag von TEUR 473 wurde als Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung passiviert. Der Unterschiedsbetrag wurde bereits in den Vorjahren aufwandswirksam aufgelöst. Zum 31. Dezember 2015 wurden nachträgliche Anschaffungskosten in Höhe von TEUR 52 erfolgswirksam berücksichtigt. Der sich aus der Erstkonsolidierung der Halpat Management N.V., Herstal/Belgien, und der Mategro N.V., Herstal/Belgien, zum 30. Juni 2011 ergebende aktivische Unterschiedsbetrag von insgesamt TEUR 302 wurde als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und wird über einen Zeitraum von fünf Jahren linear abgeschrieben. Der sich aus der Erstkonsolidierung der Kieswerk Hochfeld GmbH, Issum, zum 1. Mai 2014 ergebende aktivische Unterschiedsbetrag von TEUR 14 wurde als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und wurde über einen Zeitraum von fünf Jahren linear abgeschrieben. Die bilanzielle Abbildung des Erwerbs der restlichen 49% der Anteile an der bereits vollkonsolidierten Kieswerk Hochfeld GmbH, Issum, (Aufstockung) im Jahr 2018 erfolgte als Kapitalvorgang. Ein Unterschiedsbetrag wurde erfolgsneutral in Höhe von TEUR 628 mit den Rücklagen verrechnet. Der sich aus der Erstkonsolidierung der SKB Sand- und Kiesbaggerei GmbH & Co. KG, Rees, zum 1. August 2021 ergebende aktivische Unterschiedsbetrag von TEUR 5 wurde als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert und wird über einen Zeitraum von fünf Jahren linear abgeschrieben. Der sich aus der Erstkonsolidierung der SKB Sand- und Kiesbaggerei Verwaltungs GmbH, Niederkassel, zum 1. August 2021 ergebende passivische Unterschiedsbetrag von TEUR 6 wurde im Geschäftsjahr 2021 aufwandswirksam aufgelöst. 3. Schuldenkonsolidierung Bei der Schuldenkonsolidierung wurden die Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften gemäß § 303 Abs. 1 HGB aufgerechnet. 4. Aufwands- und Ertragskonsolidierung In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurden konzerninterne Umsätze und sonstige Erträge mit den entsprechenden Aufwendungen gemäß § 305 HGB verrechnet. 5. Zwischenergebniseliminierung Im Rahmen der Zwischenergebniseliminierung wurden Zwischenergebnisse aus Verkäufen zwischen den einbezogenen Gesellschaften eliminiert. 6. Latente Steuerabgrenzung Aufgrund der Steuerabgrenzung nach § 306 HGB wurde im Geschäftsjahr eine aktive latente Steuerabgrenzung in Höhe von TEUR 2 auf die aus der Zwischenergebniseliminierung resultierenden Ergebnisauswirkungen vorgenommen. 7. Entwicklung des Konzerneigenkapitals Die separate Entwicklung des Konzerneigenkapitals ist nach § 297 Abs. 1 HGB integraler Bestandteil des Konzernabschlusses und nach DRS 22 im Rahmen des Konzerneigenkapitalspiegels gesondert dargestellt. 8. Währungsumrechnung Alle in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen stellen ihren Jahresabschluss in Euro auf. D. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Abschlüsse des Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen wurden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt (§§ 300, 308 HGB). Dies waren die nachfolgend genannten, für die Erstellung des Konzernabschlusses maßgebenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten aktiviert und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die aktivierten Aufwendungen zur Erlangung von Abgrabungsgenehmigungen wurden entsprechend der Substanzverringerung des jeweiligen Abgrabungsgebietes abgeschrieben. Kiesvorkommen wurden gemäß Substanzverzehr abgeschrieben. Ein Geschäfts- oder Firmenwert wird planmäßig über 15 Jahre abgeschrieben. Die individuelle betriebliche Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwertes beträgt 15 Jahre, da mit einer längeren Nutzung des Kundenstamms gerechnet wird. Der Geschäfts- oder Firmenwert aus der Erstkonsolidierung der Tagebau Fischer Vernich GmbH, Rees, der Mategro N.V., Herstal/Belgien, der Kieswerk Hochfeld GmbH, Issum, sowie der SKB Sand- und Kiesbaggerei GmbH & Co. KG, Rees, wird über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder den am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Beim Kiesvorkommen, den Kiesgrundstücken und den Erschließungskosten wurden Abschreibungen für Substanzverzehr vorgenommen. Die Abschreibungen des übrigen Sachanlagevermögens wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bei den Finanzanlagen wurden die Anteilsrechte und Wertpapiere, soweit sie kein Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB darstellen, zu Anschaffungskosten oder den ihnen am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Werten und die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert oder den ihnen am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Werten angesetzt. Soweit erforderlich, wurden Zuschreibungen vorgenommen, wobei die Anschaffungskosten nicht überschritten wurden. Zur Bewertung der Wertpapiere des Finanzanlagevermögens, die Deckungsvermögen darstellen, wird auf die Angaben zu den Rückstellungen unter Punkt E verwiesen. Die Vorräte an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wurden teilweise mit einem Festwert bewertet. Der unter den Vorräten ausgewiesene Abraumvorrat wurde anhand des Aufmaßes zum Jahresende bilanziert. Die Bewertung des Abraums erfolgte auf Basis einer konkreten Kosten- und Leistungskalkulation. Die fertigen Erzeugnisse und Waren wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. In den Herstellungskosten sind neben Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten enthalten. Geleistete Anzahlungen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1 % Rechnung getragen. Die sonstigen Wertpapiere wurden zu Anschaffungskosten oder den ihnen am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Werten angesetzt. Soweit erforderlich wurden Zuschreibungen vorgenommen, wobei die Anschaffungskosten nicht überschritten wurden. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nominalwert bewertet. Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf der Aktivseite der Bilanz gebildet für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Abgrenzungsbeträge für aktive latente Steuern wurden für zu erwartende Steuerentlastungen zukünftiger Geschäftsjahre lediglich für latente Steuern im Zusammenhang mit § 306 HGB gebildet. Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Der Ausgleichsposten für Anteile nicht beherrschender Gesellschafter beinhaltet das anteilige Eigenkapital zu Buchwerten auf den Zeitpunkt der Erstkonsolidierung sowie die anderen Gesellschaftern zustehenden Ergebnisse. Zur Bewertung der Rückstellungen für Pensionen wird auf die Angaben zur Bilanz unter Punkt E verwiesen. Die Ermittlung der Rückstellung für Rekultivierung erfolgte anhand aktueller Betriebszahlen. Basis sind die mittels aktuellem Baupreisindex fortgeführten erwarteten Kosten. Dabei wurde eine durchschnittliche jährliche Kostensteigerung von 4,51 % bei Rückstellungen mit einer Laufzeit von über zehn Jahren und eine durchschnittliche jährliche Kostensteigerung von 6,03 % bei Rückstellungen mit einer Laufzeit von unter zehn Jahren zu Grunde gelegt. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Zur Bewertung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen siehe Angaben zur Bilanz unter Punkt E. Bei der Berechnung der unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Rückstellung für Abbruchkosten und Auflagen aus Planfeststellungsverfahren wurde eine durchschnittliche jährliche Kostensteigerung von 4,51 % bei Rückstellungen mit einer Laufzeit von über zehn Jahren und eine durchschnittliche jährliche Kostensteigerung von 6,03 % bei Rückstellungen mit einer Laufzeit von unter zehn Jahren zu Grunde gelegt. Die Rückstellungen für Rekultivierung und die sonstigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf der Passivseite der Bilanz gebildet für Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Fremdwährungen wurden - wenn vorhanden - gemäß § 256a HGB mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. E. Angaben zur Konzernbilanz Anlagevermögen Die Aufgliederung der Anlageposten und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr 2022 ist im beigefügten Konzernanlagenspiegel dargestellt. Guthaben bei Kreditinstituten Von den Guthaben bei Kreditinstituten ist ein Betrag in Höhe von TEUR 823 zu Gunsten der Kreditinstitute für gewährte Bürgschaften und ein Betrag in Höhe von TEUR 59 für Altersteilzeitverpflichtungen verpfändet. Aktive latente Steuern Die in der Konzernbilanz ausgewiesenen latenten Steuern resultieren ausschließlich aus der Zwischenergebniseliminierung. Der Berechnung der latenten Steuern liegt ein effektiver Steuersatz von 31,03 % zugrunde. Auf den Ansatz aktiver latenter Steuern in den Einzelabschlüssen aus Differenzen zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz des Mutterunternehmens sowie der einbezogenen Tochterunternehmen wurde gemäß § 274 Abs. 2 HGB verzichtet. Die Differenzen zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz der Gesellschaften betreffen vor allem die folgenden Bilanzposten: • Sachanlagevermögen • Beteiligungen • Ausleihungen an Beteiligungen • Wertpapiere des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens • Forderungen aus Lieferungen und Leistungen • Sonstige Vermögensgegenstände • Pensionsrückstellungen • Rückstellungen für Rekultivierung • Sonstige Rückstellungen Auf steuerliche Verlustvorträge von in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen, die in den folgenden 5 Jahren voraussichtlich verrechnet werden könnten, wurden aufgrund des Wahlrechts des § 274 Abs. 2 HGB keine latenten Steuern berechnet. Pensionsrückstellungen Die Pensionsrückstellungen wurden zum 31. Dezember 2022 unter Berücksichtigung der nach dem BilMoG geltenden Bewertungsvorschriften nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method) unter Anwendung der Richttafeln 2018 G Klaus Heubeck ermittelt. Dabei wurde den Pensionszusagen ohne Entgeltumwandlung und denen aus Entgeltumwandlung ein Zinssatz von 1,78 % zu Grunde gelegt. Den Pensionszusagen ohne Entgeltumwandlung wurden außerdem erwartete Gehaltssteigerungen von 2,5 % und Rentensteigerungen von 2,5 % zu Grunde gelegt. Bei den Pensionszusagen aus Entgeltumwandlung wurden keine Gehalts- und Rentensteigerungen unterstellt. In dem für die Pensionsrückstellung ausgewiesenen Betrag von TEUR 3.007 ist der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellung (TEUR 4.075) enthalten, der gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den aus dem Deckungsvermögen ermittelten beizulegenden Zeitwerten (TEUR 1.068) aus einer Rückdeckungsversicherung (TEUR 270) und aus Wertpapieren des Finanzanlagevermögens (TEUR 798) verrechnet wurde. Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens betragen zum Bilanzstichtag TEUR 270 bzw. TEUR 646. Damit in Zusammenhang stehende Aufwendungen in Höhe von TEUR 68 und Erträge in Höhe von TEUR 23 wurden gemäß §246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Der Unterschiedsbetrag i. S. d. § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB beträgt für das Geschäftsjahr TEUR 120. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Abbruchkosten, für Auflagen aus Planfeststellungsverfahren und für Personalrückstellungen gebildet. Die Rückstellung für die Altersteilzeitverpflichtungen wurde zum 31. Dezember 2022 unter Berücksichtigung der nach dem BilMoG geltenden Bewertungsvorschriften ermittelt. Dabei wurden Zinssätze von 0,43 % bis 0,59 % sowie erwartete Gehaltssteigerungen von 2 % zu Grunde gelegt. Der Erfüllungsbetrag der Altersteilzeitverpflichtungen (TEUR 190) wurde gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB in Höhe von TEUR 59 mit dem aus dem Deckungsvermögen ermittelten beizulegenden Zeitwert aus verpfändeten Guthaben bei Kreditinstituten verrechnet. Die Anschaffungskosten des Deckungsvermögens betragen zum Bilanzstichtag TEUR 59. Damit in Zusammenhang stehende Erträge, die gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den entsprechenden Aufwendungen zu verrechnen gewesen wären, wurden nicht erzielt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind im Einzelnen im folgenden Verbindlichkeitenspiegel dargestellt:
Im Vorjahr betrugen die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr TEUR 1.594 und die sonstigen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr TEUR 317. Alle anderen Verbindlichkeiten hatten im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Im Vorjahr bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEUR 14 (aktuelles Jahr: TEUR 0), die unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in Höhe von TEUR 348 durch Sicherungsübereignung von Wirtschaftsgütern und in Höhe von TEUR 1.470 durch Grundschulden gesichert. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind in Höhe von TEUR 250 durch Grundschulden gesichert. Darüber hinaus bestehen für die Verbindlichkeiten im üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetzes entstehende Sicherheiten. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten solche aus Steuern in Höhe von TEUR 1.071 (Vorjahr: TEUR 716) und solche im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 10 (Vorjahr: TEUR 11). Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 2a HGB Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Pacht- und Nutzungsentschädigungsverträgen von insgesamt TEUR 2.066. Der Planfeststellungsbeschluss im Zusammenhang mit der Abgrabung "Reeser Meer, Norderweiterung" sieht zudem bis zum Jahre 2023 jährliche Zahlungen für ökologisches Monitoring und Umweltbildung in Höhe von TEUR 35 vor. F. Angaben zur Konzerngewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 3 HGB Die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Sparten stellt sich wie folgt dar:
Die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Regionen stellt sich wie folgt dar:
Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 2.160 (Vorjahr: TEUR 54), sowie Gewinne aus dem Abgang von Anlagevermögen in Höhe von TEUR 133 (Vorjahr: TEUR 533). Darüber hinaus sind Erträge aus der Anpassung an die Betriebsprüfung in Höhe von TEUR 497 (Vorjahr: TEUR 0) enthalten. Personalaufwand Die sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung enthalten solche für Altersversorgung in Höhe von TEUR 464 (Vorjahr: TEUR 239). Finanzergebnis Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten solche aus der Abzinsung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 171 (Vorjahr: TEUR 130). Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten solche aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 50 (Vorjahr: TEUR 174). G. Sonstige Angaben Zahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 4 HGB
Davon entfallen auf nur anteilsmäßig in den Konzernabschluss einbezogene Unternehmen 11 angestellte Mitarbeiter. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und des Beirats gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB Geschäftsführung Geschäftsführer in 2022 war Herr Dipl.-Ing. Michael Hüging-Holemans, Rees. Beirat Am Bilanzstichtag gehören dem Beirat folgende Herren an: Klaus Kappe (Vorsitzender), Christian Hagemeier, Dirk Wegener. Die Bezüge des Beirats beliefen sich im Geschäftsjahr 2022 auf TEUR 70 (Vorjahr: TEUR 70). Gesamthonorar des Abschlussprüfers gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB Der Abschlussprüfer hat im Geschäftsjahr 2022 Honorare für Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von TEUR 35 erzielt. Unterlassen von Angaben Die Angabe der Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung des Mutterunternehmens für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben wird gemäß § 314 Abs. 3 HGB unterlassen.
Rees, den 6. Juni 2023 Michael Hüging-Holemans
KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2022HOLEMANS GMBH, REES
KONZERNEIGENKAPITALSPIEGEL ZUM 31. DEZEMBER 2022
Mit Pensionsverpflichtungen im Zusammenhang stehendes Deckungsvermögen wird zum Bilanzstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Der über die Anschaffungskosten hinausgehende Betrag in Höhe von EUR 152.582,67 ist gem. § 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrt. Der sich aus der Bewertungsänderung der Pensionsrückstellungen - Zugrundelegung des 10-Jahresdurchschnittszinsatzes statt des 7-Jahresdurchschnittszinsatzes - ergebende Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 119.891,00 ist gem. § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrt. Die Summe der ausschüttungsgesperrten Beträge im Geschäftsjahr 2022 beläuft sich auf EUR 272.473,67.
Rees, den 6. Juni 2023 Michael Hüging-Holemans Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Holemans GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Holemans GmbH und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Holemans GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Augsburg, 16. Juni 2023 O
& P GmbH & Co. KG
Wolfgang Leeb, Wirtschaftsprüfer Stefan Biechele, Wirtschaftsprüfer BILLIGUNG DES KONZERNABSCHLUSSESHOLEMANS GMBH, REESDer Konzernabschluss zum 31. Dezember 2022 der Holemans GmbH, Rees, wurde durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16. August 2023 gebilligt. |
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