Stammdaten

Register
Amtsgericht Hannover HRB 57581
Vorher
Existenzgründungszentrum Hannover GmbH
Eingetragen
22.2.1999
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Zweck der Geellschaft ist die Bündelung, Koordinierung und Förderung kommunaler und regionaler Wirtschaftsförderungs-, Marketing-, Tourismusaktivitäten und aller sonstigen Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen und unternehmerischen Rahmenbedingungen in Stadt und Region Hannover im Wettbewerb mit anderen Kommunen und Regionen. Die Gesellschaft kann darüber hinaus alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie kann sich zur Aufgabenerfüllung an Unternehmen beteiligen, Gesellschaften gründen sowie sich mit anderen gleichartigen Gesellschaften zu Zweck- und Interessengemeinschaften zusammenschließen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Stephan Garbe
seit 1.11.2024
Prokura
Hartmut Dr. Selle
seit 29.12.2020
Prokura
Doris Petersen
seit 4.3.2020
Geschäftsführer
Katharina Nörthemann
seit 22.12.2014
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Landeshauptstadt Hannover
50.00%
Region Hannover
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Landeshauptstadt Hannover
Germany
25.000 €
50.00%
Region Hannover
Germany
25.000 €
50.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

hannoverimpuls GmbH

Hannover

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
EUR TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 116.991,15 74
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 11.168.609,00 3.733
2. technische Anlagen und Maschinen 44.361,00 49
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 91.669,50 91
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 7.702
11.304.639,50 11.575
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 28.603.649,06 28.604
2. Beteiligungen 100,00 0
28.603.749,06 28.604
40.025.379,71 40.253
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 447.563,03 345
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 4.110,27 7
3. Forderungen gegen Gesellschafter 200.907,58 133
4. sonstige Vermögensgegenstände 688.492,09 526
1.341.072,97 1.010
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.968.557,61 1.983
4.309.630,58 2.993
C. Rechnungsabgrenzungsposten 104.023,43 52
44.439.033,72 43.298

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
EUR TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50
II. Kapitalrücklage 32.948.539,79 32.949
III. Verlustvortrag 466.504,17 467
IV. Jahresfehlbetrag 434.267,00 0
B. Rückstellungen 32.097.768,62 32.532
1. Steuerrückstellungen 661,00 1
2. sonstige Rückstellungen 1.357.080,46 932
C. Verbindlichkeiten 1.357.741,46 933
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 6.786.250,00 6.871
2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 41.698,98 62
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 574.737,21 813
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.510.546,65 0
5. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 7.080,79 1
6. sonstige Verbindlichkeiten 2.033.710,83 2.084
10.954.024,46 9.830
D. Rechnungsabgrenzungsposten 29.499,18 3
44.439.033,72 43.298

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023 2022
EUR TEUR
1. Umsatzerlöse 3.108.630,20 2.483
2. sonstige betriebliche Erträge 9.547.730,94 9.138
3. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 3.519.744,39 3.354
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 725.044,13 653
4.244.788,52 4.006
4. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 439.730,06 226
5. sonstige betriebliche Aufwendungen 8.275.757,50 7.241
6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 10.589,71 1
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 99.970,53 94
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 15.071,80 20
9. Ergebnis nach Steuern -408.367,56 35
10. sonstige Steuern 25.899,44 35
11. Jahresfehlbetrag/-überschuss -434.267,00 0

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

1. Allgemeine Angaben

Die hannoverimpuls GmbH mit Sitz in Hannover wird beim Amtsgericht Hannover unter der Registernummer HRB 57581 geführt.

Die hannoverimpuls GmbH ist nach den in § 267 HGB bezeichneten Größenmerkmalen eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Von den Aufstellungserleichterungen gemäß §§ 276 und 288 Abs. 2 HGB für mittelgroße Kapitalgesellschaften wurde durch den Verzicht auf bestimmte Angaben im Anhang teilweise Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) in Euro aufgestellt.

Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger linearer Abschreibungen bilanziert. Den Abschreibungen liegen Nutzungsdauern von 3 - 10 Jahren zugrunde.

Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode. Den Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:

Nutzungsdauer
Grundstücksgleiche Rechte und Bauten auf fremden Grundstücken 30 - 33 Jahre
Außenanlagen 19 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 20 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 23 Jahre

Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet. Bei dauernden Wertminderungen werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Die Forderungen, sonstigen Vermögensgegenstände und liquiden Mittel sind zu Nominalwerten bilanziert worden. Forderungen in Fremdwährungen haben nicht bestanden. Zur Abdeckung erkennbarer Risiken werden in Einzelfällen Wertberichtigungen gebildet. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine pauschal ermittelte Wertberichtigung Rechnung getragen.

Rechnungsabgrenzungsposten werden für Einnahmen/Ausgaben, die Erträge/Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, angesetzt.

Das Eigenkapital ist zum Nennwert bewertet.

Rückstellungen werden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages ausgewiesen. Allen erkennbaren Risiken aus schwebenden Geschäften wird angemessen Rechnung getragen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr sind entsprechend abzuzinsen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen haben nicht bestanden.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagenspiegel, der als Anlage Bestandteil dieses Anhangs ist.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von T€ 201 (Vorjahr: T€ 133) betreffen Weiterberechnungen sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen T€ 4 (Vorjahr: T€ 7) und resultieren aus Dienstleistungsverträgen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr Restlaufzeiten von unter einem Jahr.

Eigenkapital

Das Stammkapital beträgt unverändert T€ 50 und ist vollständig eingezahlt.

Rückstellungen

Die Sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

2023 2022
T€ T€
Personalrückstellungen 390 421
Ausstehende Rechnungen, Übrige 213 144
Drohverlustrückstellung Halle 96 434 0
Projektrückstellungen 234 288
Jahresabschlusserstellung, - prüfung sowie Steuererklärung 54 50
Aufbewahrungsverpflichtung 32 29
1.357 932

Im Dezember 2023 wurde von den Gesellschafterinnen die Schließung der Halle 96 zum 30.04.2025 beschlossen. Da die Mieterträge sowie die weiterbelastbaren Betriebskosten den Mietaufwand und die Betriebskosten bis zur Schließung voraussichtlich nicht decken, wurde in Höhe des drohenden Verlustes eine Drohverlustrückstellung gebildet.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betragen:

(Werte in T€, Vorjahr in Klammern)

bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre über 1 Jahr Gesamt
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 133 1.111 5.542 6.653 6.786
(85) (961) (5.825) (6.786) (6.871)
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 42 42
(62) (62)
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 575 575
(813) (813)
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.511 1.511
(0) (0)
5. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 7 7
(1) (1)
6. Sonstige Verbindlichkeiten 1.794 81 158 239 2.034
(1.905) (0) (1/9) (1/9) (2.084)
4.062 1.192 5.700 6.892 10.954
(2.866) (961) (6.004) (6.965) (9.830)

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen Darlehen zur Finanzierung von TECH1 und TECH2. Diese sind in voller Höhe durch Grundschulden bzw. Bürgschaften besichert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern resultieren in Höhe von T€ 7 (Vorjahr: T€ 1) aus Lieferungen und Leistungen.

Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betrafen Verbindlichkeiten aus dem Cash- Management mit einer Tochtergesellschaft in Höhe von T€ 1.506 (Vorjahr: T€ 0), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 1 (Vorjahr: T€ 0) sowie sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 4 (Vorjahr: T€ 0).

Die sonstigen Verbindlichkeiten resultieren i. H. v. T€ 1.694 (Vorjahr: T€ 1.791) aus noch nicht verbrauchten - grundsätzlich nicht rückzahlbaren - Zuwendungsmitteln der Gesellschafterinnen, T€ 56 (Vorjahr: T€ 67) resultieren aus Steuern, T€ 3 (Vorjahr: T€ 22) aus Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern sowie T€ 2 (Vorjahr: T€ 5) aus Verbindlichkeiten aus Sozialversicherungsbeiträgen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen darüber hinaus i. H. v. T€ 239 (Vorjahr: T€ 179) Mietkautionen.

4. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:

T€ T€
Sponsoring 594
Gründungszentren
- HdW, Vahrenwalder Straße 7 52
- Halle 96, Hanomaghof 419
- TECH1, Hollerithallee 17 597
- TECH2, Hollerithallee 21 83 1.151
Holdingaktivitäten (Wissen TV u.a.) 95
Gründung & Entrepreneurship 267
Technologie & Innovation 122
Gründerinnen-Consult 31
Cross Innovation 70
aufhof 385
neu/wagen 201
Sonstige 193
Gesamt 3.109

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:

T€
Zuschüsse Gesellschafter 5.626
Holdingaktivität Zuschüsse Tochtergesellschaften 2.543
Zuschüsse Wissen und Technologietransfer und Sonstige 549
Gründerinnen-Consult 546
Auflösung von Rückstellungen 79
Sonstige 205
Gesamt 9.548

Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sind anderen Geschäftsjahren zuzurechnen.

Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung Hierin sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von T€ 23 (Vorjahr: T€ 23) enthalten.

5. Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen am Bilanzstichtag finanzielle Verpflichtungen aus nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften in Höhe von T€ 4.251.

Davon bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Miet-, Leasing- und Wartungsverträgen im Zusammenhang mit folgenden Objekten:

Hannover, Haus der Wirtschaft T€ 912
Hannover, Halle 96 T€ 808
Hannover, Technologiezentrum (TECH1) T€ 1.197
Hannover, Technologiezentrum (TECH2) T€ 781

Darüber hinaus bestehen finanzielle Verpflichtungen aus weiteren Vertragsverhältnissen in Höhe von T€ 553.

Zusammensetzung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat

Geschäftsführung:

Doris Petersen, Hannover

Die Angaben zu den Bezügen nach § 285 Nr. 9a und b HGB werden im Hinblick auf die Ausnahmeregelung gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterlassen.

Aufsichtsrat:

Mitglieder der Region Hannover

Steffen Krach, stellvertretender Vorsitzender, Regionspräsident

Claudia Görtzen, Regionsabgeordnete

Knud Hendricks, Regionsabgeordneter

Regina Hogrefe, Regionsabgeordnete

Barbara Konze, Regionsabgeordnete

Ulrike Krause, Regionsabgeordnete

Städtische Mitglieder

Belit Onay, Vorsitzender, Oberbürgermeister

Joachim Albrecht, Ratsherr (seit 23.02.2023)

Hülja Iri, Ratsfrau

Jesse Jeng, Ratsherr (bis 22.02.2023)

Iyabo Kaczmarek, Ratsfrau

Florian Spiegelhauer, Ratsherr

Christopher Steiner, Ratsherr

Wirtschaft und Wissenschaft

Marina Barth, stv. Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Hannover

Maike Bielfeldt, Hauptgeschäftsführerin IHK Hannover

Prof. Dr. Volker Epping, Präsident der Leibniz Universität Hannover

Johannes Grabbe, DGB-Region Niedersachsen-Mitte

Michael Kiesewetter, Vorstandsvorsitzender NBank

Thomas Voigt, Vorstandsvorsitzender VHV Gruppe

Die Aufsichtsratsvergütungen betrugen in 2023 T€ 24.

Zahl der Arbeitnehmer:

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 75 (Vorjahr: 74). Davon wurden 35 (Vorjahr: 37) in Vollzeit und 28 (Vorjahr: 26) in Teilzeit beschäftigt. Darüber hinaus wurden 12 (Vorjahr: 11) Aushilfskräfte beschäftigt.

Beteiligungsübersicht:

Zum Bilanzstichtag bestehen nachfolgende wesentliche (mittelbare und unmittelbare) Beteiligungen mit mindestens 20 % Anteil am Stammkapital:

Name und Sitz der Gesellschaft Anteil am Stammkapital Eigenkapital Jahresergebnis
% T€ T€
Hannover Marketing und Tourismus GmbH, Hannover * (31.12.2022) 50,0 863 51
Hannover Veranstaltungs GmbH, Hannover */** (31.12.2022) 50,0 109 14
Hannover Beteiligungsfonds GmbH, Hannover 100,00 21.339 -523
UZ Hannover GmbH, Hannover 100,00 159 0
Venture Villa Accelerator GmbH, Hannover ** 100,00 99 -27
Venture Villa Inkubator GmbH, Hannover ** 100,00 373 -9
B&S Media, Hannover ** (31.12.2022) 27,87 280 -383
Tixel GmbH, Hannover ** (31.12.2022) 52,53 -3.418 -137
Qnips GmbH, Hannover ** (31.12.2022) 39,19 -1.745 -132
mediaTest digital GmbH, Hannover ** (31.12.2022) 20,73 -307 -191
MaRVis Medical GmbH, Hannover ** (31.12.2014/Insolvenzverfahren) 29,73 210 -404
Qabel GmbH, Hannover ** (31.12.2018/Insolvenzverfahren) 25,00 15 -223
Grillson, Hannover ** (31.12.2017/Insolvenzverfahren) 29,19 1.208 -811

* wegen des Bestehens eigener Anteile bei der Beteiligungsgesellschaft ergibt sich per 31. Dezember 2023 ein rechnerischer Anteil gemäß § 285 Nr. 11 HGB von 59,8%

** mittelbare Beteiligungen

7. Ergebnisverwendung

Für die Ergebnisverwendung schlägt die Geschäftsführung vor, das Jahresergebnis zusammen mit dem Ergebnisvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Hannover, den 29. März 2024

hannoverimpuls GmbH, Hannover

Die Geschäftsführung

Doris Petersen

Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023

Anschaffungs-, Herstellungskosten 01.01.2023 Zugänge Abgänge Umbuchungen Anschaffungs-, Herstellungskosten 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 236.439,58 48.242,15 4.150,00 0,00 280.531,73
236.439,58 48.242,15 4.150,00 0,00 280.531,73
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 5.507.255,66 13.628,36 0,00 7.782.422,60 13.303.306,62
2. technische Anlagen und Maschinen 95.061,79 0,00 0,00 0,00 95.061,79
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 691.179,01 47.992,64 3.404,00 22.454,38 758.222,03
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 7.702.286,15 102.590,83 1 0,00 -7.804.876,98 0,00
13.995.782,61 164.211,83 3.404,00 0,00 14.156.590,44
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 29.103.649,06 0,00 0,00 0,00 29.103.649,06
2. Beteiligungen 100,00 0,00 0,00 0,00 100,00
29.103.749,06 0,00 0,00 0,00 29.103.749,06
43.335.971,25 212.453,98 7.554,00 0,00 43.540.871,23
kumulierte Abschreibung 01.01.2023 Abschreibung Geschäftsjahr Abgänge kumulierte Abschreibung 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 162.794,08 4.896,00 4.149,50 163.540,58
162.794,08 4.896,00 4.149,50 163.540,58
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.773.925,66 360.771,96 0,00 2.134.697,62
2. technische Anlagen und Maschinen 45.947,79 4.753,00 0,00 50.700,79
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 600.646,43 69.309,10 3.403,00 666.552,53
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
2.420.519,88 434.834,06 3.403,00 2.851.950,94
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 500.000,00 0,00 0,00 500.000,00
2. Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00
500.000,00 0,00 0,00 500.000,00
3.083.313,96 439.730,06 7.552,50 3.515.491,52
Buchwerte Geschäftsjahr 31.12.2023 Buchwerte Vorjahr 31.12.2022
EUR TEUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 116.991,15 74
116.991,15 74
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 11.168.609,00 3.733
2. technische Anlagen und Maschinen 44.361,00 49
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 91.669,50 91
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 7.702
11.304.639,50 11.575
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 28.603.649,06 28.604
2. Beteiligungen 100,00 0
28.603.749,06 28.604
40.025.379,71 40.253

1 In den Zugängen zu den Anschaffungs-, Herstellungskosten sind verrechnete Zuschüsse i.H.v. 3.193.616,14 € enthalten.

Bemerkung zur Feststellung

Der Jahresabschluss ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlungen vom 22. Oktober 2024 (LHH) und vom 22. Oktober 2024 (Region) festgestellt worden.

Lagebericht 2023

A. Grundlagen des Unternehmens

Aufgaben der hannoverimpuls GmbH

Gegenstand des Unternehmens

Zweck der hannoverimpuls GmbH (hannoverimpuls) ist die Bündelung, Koordinierung und Förderung kommunaler und regionaler Wirtschaftsförderungs-, Marketing-, Tourismusaktivitäten und aller sonstigen Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen und unternehmerischen Rahmenbedingungen in Stadt und Region Hannover im Wettbewerb mit anderen Kommunen und Regionen.

Die Gesellschaft kann darüber hinaus alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie kann sich zur Aufgabenerfüllung an Unternehmen beteiligen, Gesellschaften gründen sowie sich mit anderen gleichartigen Gesellschaften zu Zweck-und Interessengemeinschaften zusammenschließen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten.

Öffentlicher Zweck

Aufgabe und Ziel der hannoverimpuls ist es, die in privater Rechtsform wahrgenommenen Wirtschaftsförderungsaktivitäten der Landeshauptstadt Hannover und der Region Hannover durch ein einheitliches Vorgehen und Auftreten der Beteiligten zu koordinieren, zu steuern, abzustimmen und Synergieeffekte zu nutzen.

Durch die Förderung von Neugründungen, im Besonderen von Start-ups, die Akquisition von Ansiedlungen sowie durch Maßnahmen zur Steigerung der Innovationskraft und zur Marktexpansion bestehender Unternehmen entwickelt hannoverimpuls strategisch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Region Hannover und stärkt das unternehmerische Engagement der regionalen Unternehmen. Im Rahmen dessen werden Gründungs-, Ansiedlungs-, Expansions- und Innovationsvorhaben beraten, gefördert und vernetzt, nationale und internationale Geschäftsbeziehungen aufgebaut und die Eigeninitiativen der regionalen Akteure in Wirtschaft und Wissenschaft gestärkt. Ziel ist es, im Besonderen durch Initiierung innovativer Projekte mit Gründerinnen und Gründern, Unternehmen und der Wissenschaft, Verbänden, Kammern und Branchen- und Technologienetzwerken, die Region Hannover zu einem erstklassigen Wirtschaftsstandort weiterzuentwickeln.

Grundlage des Handelns von hannoverimpuls ist eine vertrauensvolle und verlässliche Kooperation mit ihren Partnereinrichtungen und ein aktiver Einsatz für Chancengleichheit im Unternehmen sowie bei der Leistungserbringung.

Geschäftsführung

Doris Petersen, seit 01.01.2020

Gesellschafterinnen der hannoverimpuls GmbH sind mit einem Anteil von je 50 % die Region und die Landeshauptstadt Hannover. Die Gesellschaft wird unternehmerisch geführt und durch den 18- köpfigen Aufsichtsrat kontrolliert. Dieser setzt sich aus je sechs Vertreter*innen der Regionsversammlung und des Rats der Stadt Hannover sowie der hannoverschen Wirtschaft und Wissenschaft zusammen. Der Aufsichtsratsvorsitz wechselt in zweijährigem Turnus zwischen dem Oberbürgermeister der Stadt Hannover und dem Regionspräsidenten. Bis zum 31.12.2023 hatte der Oberbürgermeister der Stadt Hannover, Herr Belit Onay, den Aufsichtsratsvorsitz inne. Der Vorsitz wurde zum 01.01.2024 vom Regionspräsidenten, Herrn Steffen Krach, übernommen.

B. Wirtschaftsbericht

Analyse der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Das Jahresergebnis stellt für die hannoverimpuls GmbH den bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikator dar. Die Eigenkapitalquote im Jahresabschluss der hannoverimpuls GmbH beträgt 72 % (Vorjahr 75 %). Mit T€ 40.025 (Vorjahr: T€ 40.253) beläuft sich das Anlagevermögen auf 90 % (Vorjahr 93 %) der Bilanzsumme. Davon entfallen T€ 28.604 (Vorjahr: T€ 28.604) auf das Finanzanlagevermögen und T€ 11.169 (Vorjahr: T€ 3.733) auf Grundstücke und Bauten. Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf die Inbetriebnahme der Erweiterung des Technologiezentrums zurückzuführen. Entsprechend werden keine Anlagen im Bau mehr ausgewiesen (Vorjahr: T€ 7.702).

Das Fremdkapital beträgt T€ 12.341 (Vorjahr: T€ 10.766) und ist i.H.v. T€ 6.892 mittel- und langfristig finanziert. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten i.H.v. T€ 1.694 (Vorjahr: T€ 1.791) nicht verbrauchte Gesellschafterzuschüsse. Die liquiden Mittel zum Bilanzstichtag belaufen sich auf T€ 2.969 (Vorjahr: T€ 1.983). Hier spiegelt sich der Liquiditätszufluss in Höhe von T€ 1.500 auf Basis des Cash-Management-Vertrags mit der Hannover Beteiligungsfonds GmbH wider.

Zur Finanzierung der laufenden Geschäftstätigkeit hat die hannoverimpuls GmbH im Jahr 2023 von den Gesellschaftern Zuschüsse in Höhe von T€ 5.530 erhalten, die unter den Sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen werden. Zusätzlich konnten Sponsoring-Einnahmen in Höhe von T€ 594 zur Kostendeckung für Projekte des Geschäftsjahres verwendet werden. Insgesamt wurden Umsatzerlöse in Höhe von T€ 3.109 (Vorjahr: T€ 2.483) erzielt.

Im Geschäftsjahr sind Personalaufwendungen i.H.v. T€ 4.245 (Vorjahr: T€ 4.006) angefallen. Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen T€ 8.276 (Vorjahr: T€ 7.241). Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Inbetriebnahme der Erweiterung des Technologiezentrums und dem damit verbundenen Anstieg der Betriebskosten sowie dem Aufwand für das Projekt aufhof. Im Zusammenhang mit beiden Sachverhalten werden entsprechend Erträge generiert. Darüber hinaus ist der Rückstellungsaufwand für einen Wasserschaden im Technologiezentrum sowie für die bis zur Schließung der Halle 96 zum 30.04.2025 auflaufenden Verluste enthalten.

Nach dem Finanzergebnis in Höhe von T€ -89 (Vorjahr: T€ -93) und dem überwiegend aus Rückstellungsauflösungen sowie Zuschüssen aus der Energiepreisbremse resultierenden neutralen Ergebnis ergibt sich vor Ertragsteuern ein Verlust in Höhe von T€ 419 (Vorjahr: T€ 20).

Die Gesellschaft hatte für das Geschäftsjahr ein ausgeglichenes Ergebnis geplant. Aufgrund der Drohverlustrückstellung für die Halle 96 wird abweichend von der Planung ein Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 434 (Vorjahr: T€ 0) ausgewiesen.

Rückblick

Das Jahr 2023 war das erste, das nicht mehr von den Nachwirkungen der COVID-19-Pandemie beeinflusst war. Messe- und Reiseaktivitäten fanden wieder in vollem Umfang statt, persönliche Kontakte mit Kund*innen und Partner*innen waren jederzeit möglich und wurden durch die weiterhin genutzten Online-Lösungen effektiv ergänzt.

Die in der Pandemie-Zeit umfangreich verwendeten Online-Plattformen sind nun Bestandteil der Arbeit der Wirtschaftsförderung. Sie ergänzen sinnvoll unsere in Präsenz durchgeführten Aktivitäten, sowohl bei der Beratung unserer Kund*innen wie auch bei Veranstaltungen und Messeaktivitäten. Dabei ist die größere Reichweite, die bei Online-Veranstaltungen erzielt werden kann, jeweils gegen die Austauschintensität, die bei persönlich geführten Gesprächen höher und nachhaltiger ist, abzuwägen.

Die neuen Formen der Online-Kommunikation ermöglichen es dem Unternehmen, dem Wunsch von Mitarbeitenden zu Arbeiten von daheim zu entsprechen. Es wurde eine Regelung getestet und implementiert, die diesem Wunsch entspricht, dabei aber auch den Erfordernissen von persönlichen Beratungen von Gründungsinteressierten und Unternehmer*innen in vollem Umfang Rechnung trägt.

Das Jahr 2023 zeigte, dass hannoverimpuls gut aufgestellt ist, um schnell und sachgerecht auf neue Situationen zu reagieren. Wir werden auch weiterhin neue Prozesse und Technologien auf eine nutzbringende Anwendung bei unseren Tätigkeiten sowie zur Nutzung durch unsere Gesellschafterinnen und Kund*innen prüfen. All dieses basiert auf dem engagierten Personal der Gesellschaft, und wir danken allen Mitarbeiter*innen für ihre außerordentliche Leistungsbereitschaft und ihren hohen Einsatz, ohne die die Erfolge der Gesellschaft nicht möglich waren und sind!

Ziele und Zielerreichung

Der Erfolg von hannoverimpuls wird neben den finanziellen Erfolgsindikatoren vor allem über die operativen Zielgrößen Kundenzufriedenheitsindex KZI und Volumen der Investitionsprojekte bewertet. Das Jahr 2023 konnte hannoverimpuls als Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt und Region Hannover operativ erfolgreich abschließen. Dies zeigt sich sowohl in der Erhebung des Kundenzufriedenheitsindex KZI, der in diesem Jahr wieder in einer Kundenzufriedenheitsbefragung durch ein externes Institut ermittelt wurde sowie im Volumen der initiierten und betreuten Innovationsprojekte:

Kundenzufriedenheitsindex KZI, der die Qualität der Arbeit von hannoverimpuls als Ganzes abbildet. Dieser wird im zweijährlichen Rhythmus durch ein unabhängiges Institut erhoben. Der dabei erhobene Wert wird für das Folgejahr fortgeschrieben. In den Zwischenjahren führt hannoverimpuls eine eigene Umfrage zur internen Erfolgskontrolle durch. In 2023 wurde ein Institut mit der Durchführung der Kundenbefragung beauftragt.

Volumen der initiierten und betreuten Innovationsprojekte beschreibt die Qualität der Projektinitiierung und des Antragsmanagements und quantifiziert die Ergebnisse dieser Aktivitäten der hannoverimpuls.

Ziele Soll 2023 Ist 2023 Zielerreichung
Kundenzufriedenheit (KZI) 80 87 109 %
Volumen der Innovationsprojekte (Mio. €) 10 15,1 151 %

Drei weitere Parameter, die in der Zeit 2019-2020 ebenfalls als Zielgrößen dienten, wurden als rein deskriptive Größen weiterhin erfasst und ausgewertet. Die Entwicklung aller Kenngrößen über die Zeit kann Entwicklungen bei der Wirksamkeit der Aktivitäten von hannoverimpuls und Ansatzpunkte für ein gezieltes Qualitätsmanagement aufzeigen.

Ziele 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
Anzahl betreuter Kund*innen 3365 3392 3050 3015 3354 3219 3784 1 3157 3058 3107
Gründungsprojekte Nicht erhoben Nicht erhoben Nicht erhoben Nicht erhoben Nicht erhoben 1012 1092 1054 946 966
Ansiedlungen und internationale Kooperationen Nicht erhoben Nicht erhoben 26 30 29 30 23 24 23 27

Es kann festgestellt werden:

Für 2023 wurden die Zielvorgaben erreicht.

Das Ergebnis für den KZI liegt in einem Bereich, in dem das Ergebnis laut des ausführenden Befragungsinstituts imug kaum noch durch unsere Tätigkeit positiv beeinflussbar ist. Offensichtliche Verbesserungsmaßnahmen lassen sich aus den Befragungsergebnissen nicht ableiten.

Das imug rät, den KZI als geeigneten Parameter für die Bewertung der Aktivitäten von hannoverimpuls beizubehalten, den Schwellenwert aber nicht weiter anzuheben.

Das Volumen von Innovationsprojekten liegt über dem Planwert. Es ist ebenso wie die Anzahl der betreuten Innovationsprojekte abhängig von verfügbaren Programmen, was die Schwankungen über den Betrachtungszeitraum erklärt.

Beide Parameter haben sich über Jahre bewährt und sollten auch weiterhin verwendet werden, um die Arbeit von hannoverimpuls zu bewerten.

Die ",deskriptiven" Kennzahlen liegen in ähnlicher Größenordnung wie in den Vorjahren. Die Anzahl der Gründungsprojekte ist gegenüber dem bislang niedrigsten Wert aus 2022 leicht angestiegen. Diese Zahlen werden auch in der Zukunft als mögliche Steuerparameter erhoben und ausgewertet.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 15.03.2024 beschlossen, dass künftig die Kundenbefragung im jährlichen Rhythmus durch hannoverimpuls, ohne Einbindung eines externen Dienstleisters, durchgeführt wird.

Die drei Kernbereiche: Gründung - Wachstum und Innovation - Internationalisierung

Gründungsbegleitung

Ein wesentliches Ziel der Arbeit von hannoverimpuls ist die bedarfsorientierte und zielgruppenspezifische Gründungsbegleitung und -förderung, um Gründungsinteressierte in der Region Hannover zu mobilisieren und die nachhaltige Entwicklung von Gründungen zu optimieren.

Im Bereich Gründung und Entrepreneurship bietet hannoverimpuls die intensive und individuelle Begleitung von Gründungsvorhaben an. Neben der allgemeinen Gründungsbegleitung werden vier Zielgruppen spezifisch adressiert: gründungsinteressierte Frauen (Gründerinnen-Consult), Gründer*innen mit einem anderen kulturellen Hintergrund (Gründung interkulturell), Start-ups aus Hochschulen (Starting Business) und arbeitslose Gründer*innen (Gründung kompakt). Insgesamt hat sich der Bereich Gründung und Entrepreneurship in den zurückliegenden Jahren auf ein gleichbleibend hohes Nachfrage-Niveau eingerichtet.

1 Starke Abweichung aufgrund der Beratungen zu Corona-Hilfen.

Das Projekt "Gründung kompakt", bei dem hannoverimpuls seit 2018 als Auftragnehmerin der Bundesagentur für Arbeit und mit finanzieller Unterstützung der Region Hannover ein passgenaues Beratungs- und Qualifizierungsangebot für Gründer*innen aus der Arbeitslosigkeit anbietet wurde in 2023 um zwei weitere Jahre verlängert.

Das Projekt "Female Health Incubator" endete 2022, und der Antrag für ein Nachfolgeprojekt "Future Health Lab" wurde 2023 positiv beschieden. Dieses Nachfolgeprojekt wurde im Bereich Trends und Innovation beim Projekt Digital Health City Hannover angesiedelt.

Ergänzend zu diesen Aktivitäten betreibt hannoverimpuls Technologie- und Gründerzentren: Das Technologiezentrum, mit dem in 2023 fertiggestellten Erweiterungsbau, bietet Raum für technologieorientierte Gründungen und die HALLE 96 für Kreativschaffende. Das durch die Tochterfirma UZ Hannover GmbH betriebene Unternehmerinnen-Zentrum Hannover (UZH) adressiert weibliche Unternehmer.

Im Mai 2023 wurde der Erweiterungsbau des Technologiezentrums offiziell eröffnet. Dieser wird als TECH2 und der bereits bestehende Komplex als TECH1 bezeichnet. Das TECH 2 bietet 6 Laboreinheiten, 6 Workstations und 77 Büros auf einer Mietfläche von insgesamt 3.166 m 2.

Aus wirtschaftlichen Erwägungen wurde in Abstimmung mit den Gesellschafterinnen beschlossen, die HALLE 96 zum 30. April 2025 zu schließen.

Wachstum und Innovation

Wachstum durch Innovationsunterstützung zu fördern, ist die zweite Säule von hannoverimpuls, die durch den Bereich Trends und Innovation getragen wird. Dabei wird der gesamte Prozess der Initiierung erfolgversprechender einzelbetrieblicher und/oder unternehmens- bzw. sektorenübergreifender Projektansätze verfolgt: Vom Trendscouting über die Sensibilisierung und die (Neu-)Vernetzung bis hin zur Projektinitiierung, Fördermittelakquisition und Projektabwicklung.

Der Bereich entwickelt und realisiert Projekte zur Stärkung der Wirtschaft in für die Region Hannover relevanten Handlungsfeldern: "Energie und Mobilität", "Digitale Wirtschaft und Produktionstechnik", "Life Sciences und Medizintechnik". Das Handlunsgfeld "Kreativwirtschaft und Multimedia" wird zusammen mit dem von hannoverimpuls mitbegründeten "kreHtiv Netzwerk Hannover e. V." betreut.

Die zunehmende Verflechtung der Wirtschaftszweige durch Querschnittsthemen und gesellschaftliche Herausforderungen wie Digitalisierung, künstliche Intelligenz (KI), Nachhaltigkeit oder die demografische Entwicklung zeigt sich besonders deutlich in dem Leuchtturmprojekt Digital Health City Hannover, das ein möglichst umfassendes Digital-Health-Ökosystem in der Region Hannover etabliert.

Ein zweites Tätigkeitsfeld des Bereichs Trends und Innovation konzentriert sich auf Innovationspotenziale der Unternehmen in der Region Hannover. Im Vordergrund steht der pragmatische und direkte Wissens- und Technologietransfer zur Qualifizierung von Produkt-, Prozess- und/oder Verfahrensinnovationen. Darüber hinaus akquiriert der Bereich eigene Förderprojekte durch erfolgreiche Antragstellungen.

Internationalisierung

Der Bereich Internationalisierung hat aufgrund globaler Vernetzung wirtschaftlicher Beziehungen und des wachsenden internationalen Wettbewerbsdrucks, dem sich die Unternehmen der Region stellen müssen, weiterhin an Bedeutung gewonnen. Die Internationalisierung steht für die Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen und Projekten zur Stärkung des Standorts Hannover auf internationaler Ebene. Dieses beinhaltet die Positionierung Hannovers im Rahmen des internationalen Standortmarketings, die Ansiedlung und die Betreuung von Unternehmen am Standort Hannover, wenn diese eine Marktexpansion in den deutschen oder europäischen Wirtschaftsraum oder in andere internationale Märkte anstreben.

Die Aktivitäten zur Ansiedlung von Unternehmen werden durch die Straffung und Optimierung der Dienstleistungen von externen Partnern unter der Marke "HIBS - Hannover International Business Services" befördert, wodurch auch die personellen Ressourcen bei hannoverimpuls entlastet werden. In 2023 wurde eine entsprechende Internet-Präsenz erarbeitet und online gestellt: www.hibs-hannoverimpuls.com.

C. Chancen- und Risikobericht

Durch Zuwendungsbescheid vom 31. März 2016 der Landeshauptstadt und Region Hannover wurden die hannoverimpuls GmbH und ein Tochterunternehmen mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (öffentliche Aufgaben) im Sinne des Art. 106 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union betraut. Demnach werden die Zuwendungsgeber alle drei Jahre (erstmals für die Geschäftsjahre 2016 und 2017) sowie am Ende des Betrauungszeitraums eine Kontrolle durchführen, ob eine Überkompensation vorliegt.

Liquide Mittel werden bei Kreditinstituten erstklassiger Bonität angelegt.

Die Entwicklung der Tochterunternehmen und insbesondere der Finanzanlagen, die vom Hannover Beteiligungsfonds (HBF) gehalten werden, können sich sowohl positiv in Form von Beteiligungserträgen als auch negativ in Form von notwendigen Abschreibungen auf Finanzanlagen auf hannoverimpuls auswirken. Die Fonds beteiligen sich vor allem in den frühen Phasen der Unternehmensentwicklung und sind daher mit nicht unerheblichen Risiken behaftet. Aufgrund des aktuell schwierigen Marktumfelds wurden einige Exits, die Anfang des Berichtsjahres geprüft wurden, verschoben. Ursachen für diese Marktentwicklung sind u.a. die noch immer hohen Energiepreise, die politische und wirtschaftliche Unsicherheit aufgrund des Kriegs auf dem Territorium der Ukraine in Verbindung mit den daraus resultierenden Sanktionen gegenüber Russland, eine aktuell schwache gesamtwirtschaftliche Lage sowie das in 2023 weiter gestiegene Zinsniveau. Hieraus ergibt sich eine Zurückhaltung von Investoren bei der Finanzierung von Start-ups.

Bei hannoverimpuls zeichnete sich mittelfristig eine Unterfinanzierung ab. Durch den Rückgriff auf noch nicht verwendete Gesellschafterzuschüsse konnten die Ergebnisse der Gesellschaft bislang ausgeglichen gestaltet werden. Um die Finanzsituation von hannoverimpuls auch langfristig abzusichern, beschlossen die Gesellschafterinnen in 2023 folgende Maßnahmen:

Dynamisierung der Gesellschafterzuschüsse ab 2024 in Höhe von jährlich 3 % vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses der Region Hannover

Aufgabe des Handlungsfelds Kreativwirtschaft. Dieses beinhaltet:

Einstellung des Betriebs der HALLE 96 und Beendigung des Mietvertrags zu Mai 2025

Streichung des hannoverimpuls-Anteils am Zuschuss für den kreHtiv e. V. ab 2025

Einhergehend mit dem Beschluss zur Schließung der Halle 96 wurde im Geschäftsjahr 2023 ein drohender Verlust aus den bestehenden Mietverhältnissen in Höhe von TEUR 434 realisiert und als Rückstellung bilanziert.

Nach Einschätzung der Geschäftsführung kann die wirtschaftliche Aktivität und die Liquiditätsdeckung durch die beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen und durch die Verwendung von nicht in Anspruch genommenen Zuschüssen aus Vorjahren in der Zukunft sichergestellt werden.

Aktuell ist noch nicht absehbar, ob sich durch diese Maßnahmen das Risiko reduzieren lässt, das sich mit Blick auf die Mitarbeitenden der hannoverimpuls ergibt, wenn die Gesellschaft die Entwicklung tariflicher Löhne im öffentlichen Dienst nicht annähernd spiegeln kann.

Im Zuge der Einigung der Gesellschafterinnen zur finanziellen Ausstattung der Gesellschaft wurde jedoch noch keine Einigung zur Aufgabenverteilung der Wirtschaftsförderaktivitäten in der Region Hannover ("Aufgabenkritik") getroffen. Diese hat zum Ziel Doppelstrukturen zu beseitigen, Aufgaben effizient zu verteilen und konkurrierende Aktivitäten abzubauen und zu vermeiden.

In den von hannoverimpuls betriebenen Technologie- und Gründerzentren wird der größte Teil der Flächen vermietet. Die hohen Energiekosten können so zu einem großen Teil an die jeweiligen Mieter*innen weiterbelastet werden, sodass das diesbezügliche direkte wirtschaftliche Risiko als beherrschbar eingeschätzt wird. Allerdings erhöht sich das Risiko, dass Mieter*innen aufgrund von Kostensteigerungen die Zentren verlassen. Dieses gilt besonders für die kostensensiblen Kre-ativschaffenden in der HALLE 96. Diese wird aus Kostengründen zum 30.04.2025 geschlossen und der Mietvertrag gekündigt. Aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen für die Mieter kann es daher zu zusätzlichen Kündigungen und einer damit verbundenen geringeren Auslastung kommen.

Die Auslastung des TECH2 ist zum Jahresende noch gering. Durch Verstärkung von Akquisitionsmaßnahmen sollen Auslastung und Mieteinnahmen erhöht werden. Eine Vollauslastung zum Jahresende 2024 ist allerdings noch nicht zu erwarten. Anderseits bietet diese Situation die Möglichkeit bei verbesserter Wirtschaftslage schnell auf wachsenden Bedarf reagieren zu können. Im TECH1 gab es einen größeren Wasserschaden. In dem hierzu erstellten Gutachten werden die Schäden auf verschiedene Mängel zurückgeführt. Daher besteht das Risiko, dass im Rahmen der Reparaturen weitere Mängel festgestellt werden.

D. Ausblick

Das Jahr 2024 wird für hannoverimpuls durch eine Reihe von internen und externen Entwicklungen und Faktoren geprägt sein:

1.

Die Sicherung der Finanzierung der Gesellschaft bleibt auch in 2024 eine der wesentlichen Herausforderungen. Aufgrund der Entscheidung der Gesellschafterinnen zur Dynamisierung der Zuschüsse an die Gesellschaft ist jedoch mittelfristig ein ausgeglichenes Ergebnis möglich.

2.

Die Umsetzung der strategischen Neuausrichtung der hannoverimpuls GmbH wird fortgesetzt. Dieses gilt besonders (1) für die Erschließung neuer Technologien und Trends und (2) für die Digitalisierung des Unternehmens wie auch der Strukturen und Einrichtungen in der Region Hannover.

3.

Aufgrund der aktuell schwachen gesamtwirtschaftlichen Lage und der Zurückhaltung bei Investitionen/Investoren wird hannoverimpuls weiterhin gefordert sein: Unternehmen befinden sich in einer noch immer wirtschaftlich herausfordernden Situation. Hier nimmt hannover-impuls eine besondere Rolle in der Beratung von Unternehmen und Start-ups, Selbständigen und Gründer*innen ein. Neben Maßnahmen zur Krisenbewältigung bietet hannoverimpuls Maßnahmen zur präventiven Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Unternehmen.

4.

Die hannoverimpuls wird einen gemeinsamen Hannover-Stand auf der Hannover Messe für Unternehmen aus der Region Hannover sowie Partnereinrichtungen und regionale Projekte organisieren und diesen für Standortmarketing, Vernetzung und Ansiedlungsakquisition nutzen.

5.

Eine weitere Chance liegt in der Beibehaltung digitaler Angebote, welche durch die Einschränkungen in den persönlichen Kontakten durch die Corona-Krise entstanden sind. Die hannoverimpuls wird in diesem Zusammenhang auch weiterhin ausgewählte interne als auch nach außen gerichtete Prozesse digitalisieren.

6.

Der Einfluss der kriegsbedingten wirtschaftlichen und politischen Situation auf die Aktivitäten der Gesellschaft im Bereich Internationalisierung konnte durch alternative Aktivitäten kompensiert werden. Verschiedene internationale Messen sollen besucht und auf ihre Eignung als (1) Plattform für Standortmarketing, (2) für Akquisition von Ansiedlungsprojekten und (3) zur internationalen Vernetzung und Präsentation von Startups aus der Region Hannover geprüft werden.

7.

Wichtige Zielländer der internationalen Aktivitäten waren China und Russland. Während sämtliche Aktivitäten in Russland eingestellt wurden, haben wir aufgrund der noch immer anhaltenden Abschottung Chinas entsprechende Aktivitäten eingeschränkt. Diese Einschränkungen werden durch verstärkte Aktivitäten in Skandinavien, der Türkei sowie Indien und Vietnam kompensiert.

8.

Die in 2023 begonnenen Maßnahmen zur Unterstützung wirtschaftlicher Aktivitäten in der Ukraine werden unverändert fortgesetzt.

9.

Vor dem Hintergrund der weltweiten Migration wird im Bereich der Gründungsbegleitung die interkulturelle Beratung durch digitale Aktivitäten, z. B. Videos, unterstützt, auch mit Blick auf Menschen, die aus der Ukraine zuwandern.

10.

Die Aktivitäten zur internationalen Vernetzung von Startups werden fortgeführt und diese Unternehmen darin bestärkt und begleitet, sich bereits frühzeitig international zu orientieren. Dieses wird durch die Aufstockung der personellen Ressource im Bereich Internationalisierung um eine Person auf nun drei Kolleginnen und Kollegen unterstützt.

11.

Nach der Fertigstellung des Erweiterungsbaus des TECH2 gehört auch die Auslastung der neuen räumlichen Kapazitäten zu den prioritären Zielen des laufenden Geschäftsjahres.

12.

Im TECH1 gab es einen größeren Wasserschaden. Hier gilt es die Schäden möglichst kurzfristig zu beheben.

13.

Der HBF als Beteiligungsinstrument für frühe Unternehmensphasen wird durch den Anfang 2023 operativ gestarteten Fonds Invest-Impuls Scale ergänzt, (Beteiligung hi in kleinem Umfang, Land Niedersachsen und private Investoren aus der Region) der Anschlussfinanzierungen in der Wachstumsphase von Startups sichert. In 2023 wurden bereits 5 Beteiligungen durch den neuen Fonds gezeichnet, darunter bei 4 Unternehmen aus dem "HBF-Ökosystem".

14.

Final Closing des Fonds Invest-Impuls Scale und Erhöhung des Fondsvolumens auf über 32 Mio. EUR sowie Zeichnung weiterer Beteiligungen.

15.

Bei einer positiven gesamtwirtschaftlichen Entwicklung strebt der Hannover Beteiligungsfonds erfolgreiche Exits sowie Investitionen in neue Start-ups an.

16.

Die Finanzierung der VentureVilla, also der beiden Gesellschaften VentureVilla Inkubator GmbH und VentureVilla Accelerator GmbH, ist sicherzustellen, um Early-Stage-Startups im Web- und Softwarebereich mit Gründungs-Know-how, starken Netzwerken und Finanzierungen in der Pre- Seed-Phase zu unterstützen und die Finanzierungspalette abzurunden.

Das Jahr 2024 wird für hannoverimpuls geprägt werden durch

die weiteren Erörterungen zur Aufgabenverteilung zwischen den verschiedenen Wirtschaftsfördereinrichtungen in der Region Hannover

die Entwicklung der Arbeitsbedingungen und Gehälter der Mitarbeitenden

Ausbau des betrieblichen Gesundheitswesens

die Auswirkungen der gut genutzten Möglichkeit zu "alternierender Telearbeit" auf die Raumsituation bei der Gesellschaft und das Vorhalten voll ausgestatteter Arbeitsplätze

die weitere Umsetzung der strategischen Neuausrichtung und des Leitbildprozesses

die Überprüfung bestehender Handlungsfelder und Strukturen, die ggf. angepasst und/oder neu zugeschnitten werden müssen mit Blick auf Querschnittsthemen (Digitalisierung, KI, Nachhaltigkeit)

die Sichtung neuer Entwicklungen und die Prüfung ihrer Relevanz für die wirtschaftliche Weiterentwicklung der Region Hannover und deren Verfügbarmachung für Unternehmen und wissenschaftliche Einrichtungen

die Maßnahmen zur Unterstützung von Start-ups und KMU in der auch 2024 anhaltenden schwachen gesamtwirtschaftlichen Situation

die Neukonzeptionierung der Aktivitäten auf der Hannover Messe und die Neuausrichtung des dort von hannoverimpuls organisierten Hannover-Stands

die Erschließung neuer Messen im In- und Ausland für das Standortmarketing und als Plattform zur Akquisition von Ansiedlungskandidaten

die von den Gesellschaftern gewünschte Organisation und Begleitung von Delegationsreisen.

Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten werden für deutsche Unternehmen und Institutionen auch im Jahr 2024 andauern und für hannoverimpuls besondere Herausforderungen mit sich bringen. Diesen werden wir flexibel, kreativ und mit Augenmaß begegnen, um nicht nur das eigene Unternehmen gut durch 2024 zu führen, sondern auch unserem Auftrag der Wirtschaftsförderung gerecht zu werden.

Der Aufsichtsrat hat bzgl. der Leistungsindikatoren KZI und Volumen der Innovationsprojekte die bisherige Zielvorgabe für das Geschäftsjahr 2024 fortgeschrieben. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass diese vollumfänglich erreicht werden können.

In der Budgetplanung ist die Geschäftsführung auch für 2024 noch von einem defizitären Jahresergebnis ausgegangen, das durch den Rückgriff auf bislang nicht verbrauchte Gesellschafterzuschüsse ausgeglichen werden sollte. Aufgrund der Bildung einer Drohverlustrückstellung im Zusammenhang mit der Schließung der Halle 96, mit der die Verluste der Jahre 2024 und 2025 aus dem Betrieb der Halle 96 in das Jahr 2023 vorgezogen wurden, geht die Geschäftsführung nun für das Jahre 2024 von einem moderat positiven Jahresergebnis aus. Nach dem Auslaufen dieses Sondereffekts wird die von den Gesellschafterinnen beschlossene Entwicklung der Zuschüsse es ermöglichen, das Aufgabenspektrum der Gesellschaft unverändert fortzuführen und mittelfristig wieder ein ausgeglichenes Ergebnis zu erreichen. Durch die Akquisition weiterer Fördermittel wird eine Erweiterung der Aktivitäten angestrebt.

 

Hannover, den 29. März 2024

hannoverimpuls GmbH, Hannover

Geschäführung

Doris Petersen

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die hannoverimpuls GmbH:

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der hannoverimpuls GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der hannoverimpuls GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hannover, den 31. Mai 2024

Nordwest Revision GmbH
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Meseberg, Wirtschaftsprüfer

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