Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 35625
Eingetragen
15.7.2016
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzVermittlung von Krediten
Gegenstand
Vermittlung von Geschäftskontakten. Weiterhin erbringt die Gesellschaft gemäß § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO die Anlagenvermittlung und die Anlageberatung in Bezug auf Anteile oder Aktien an Investmentvermögen im Rahmen des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist das Unternehmen nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Anteile oder Aktien an Hedgefonds im Sinne von § 283 KAGB werden nicht vermittelt.

Historie

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Management

NameRolle
René Heinze
seit 12.8.2016
Prokura
Michael Walter
seit 15.7.2016
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

60.00% identifiziert40.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
51.00%
R*** H*****
9.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
pro augmentum GmbHEigenbeteiligung
40.00%

Gesellschafter
Beta

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Michael Walter
Stollberg/Erz.
33.150 €
51.00%
pro augmentum GmbH
Germany
26.000 €
40.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
40.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

pro augmentum GmbH

Dresden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
1.6.2016
EUR
A. Umlaufvermögen 9.319,53 0,00
I. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 9.319,53 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 9.319,53 0,00

Passiva

   
  31.12.2016
EUR
1.6.2016
EUR
A. Eigenkapital 9.319,53 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 0,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 0,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 0,00
II. Jahresfehlbetrag 3.180,47 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 9.319,53 0,00

Anhang zum Geschäftsjahr 2016

A. Allgemeine Angaben zur Gesellschaft

Die pro augmentum GmbH in Dresden erfüllt die Kriterien einer kleinen Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs.1 HGB. Demnach wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2016 nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB aufgestellt und dabei ergänzend die Vorschriften des GmbH - Gesetzes beachtet.

Geschäftsführer Die Geschäftsführung wird von den Herren Michael Walter und Ralph Jahn ausgeübt.

B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1.) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2.) In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahre angegeben.

3.) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

4.) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5.) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6.) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Positionen sind aus D) II ersichtlich.

7.) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

8.) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragsgrundlagen.

C. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1.) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist.

2.) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.

3.) Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet.

Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4.) Rechnungsabgrenzungsposten wurden im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.

5.) Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II. Bewertungsmethoden

1.) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.

2.) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3.) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4.) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5.) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6.) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurden von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurden ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.

Vermögensgegenstände im Einzelwert unter EUR 150,00 werden im Zugangsjahr nach § 6 (2) EStG sofort bis zu einem Restwert i. H. v. 0,50 € abgeschrieben.

Vermögensgegenstände im Einzelwert über EUR 150,00 aber unter EUR 1.000,00 werden ab dem Zugangsjahr und den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel abgeschrieben §6 (2a) EStG.

7.) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Erforderliche Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch eine ausreichende Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

8.) Das gekennzeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9.) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.

10.) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

11.) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

III. Sonderposten mit Rücklageanteil

Von dem Wahlrecht gem. § 273 HGB i.V.m. § 7 g Abs. 3 EStG für künftige Investitionen einen Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, wurde kein Gebrauch gemacht IV. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

E. Angaben zu G.u.V.- Posten

I. Steuerliche Sonderabschreibungen

Im Geschäftsjahr wurden keine Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 1 EStG i.V.m. § 254 HGB vorgenommen.

F. Sonstige Angaben

I. Anteilsbesitz

Die Gesellschaft hält keine weiteren Beteiligungen.

II. Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2018 festgestellt.

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