Teewerk Easytea International Ltd.Liquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dirk Stegmaier seit 9.8.2006 | Geschäftsführer |
Mirko Gosch seit 9.8.2006 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Teewerk Easytea International Ltd.LürschauJahresabschluss zum 31.12.2006Bilanz
AnhangAbweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Einfluss auf Vermögens-, Ertrags- und FinanzlageAnhang zum Jahresabschluss per 31. Dezember der Firma Teewerk Easytea International Seeberg 22 24850 Lürschau A. Organe der Gesellschaft Geschäftsführer: Zum Geschäftsführer der Firma Teewerk Easytee International wurde bestellt: - Herr Dirk Stegmaier Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG Gegenüber den Gesellschaftern bestehen zum 31. Dezember 2006 Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von EUR 90.000,00. Hiervon entfallen auf: - Gosch, Mirko EUR 90.000,00 B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anwendung fanden die allgemeinen Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagegüter wurden zu Anschaffungskostenangesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das abnutzbare sonstige Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen, angesetzt (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden gem. § 6 Abs. 2 EStG im Wirtschaftsjahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Zulässige Abschreibungen aufgrund steuerlicher Sondervorschriften wurden in Anspruch genommen. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips gem. § 253 Abs. 3 Satz 1 und 2 HGB angesetzt. Die Wertansätze des Warenbestandes wurden ungeprüft übernommen. Der Warenbestand zum 31. Dezember ist auskunftsgemäß durch eine durchgeführte körperliche Bestandsaufnahme erfasst worden. Die sonstigen Rückstellungen wurden für weitere ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken nach Rücksprache mit der Geschäftsführung hinreichend berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. C. Haftungsverhältnisse Nach Auskunft der Mandantin bestehen derartige Sachverhalte zum Bilanzstichtag nicht. D. Angaben zur Bilanz Fristigkeiten Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben sämtlich eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren liegen nicht vor. |
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