TAS Rhein-Erft Generalübernehmer GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Holz, Baustoffen, Anstrichmitteln und Sanitärkeramik, ohne Spezialisierung auf eine der Produktgruppen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jaroslaw Tuminski seit 12.8.2009 | Geschäftsführer |
Carsten Preuss seit 17.12.2008 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Jaroslaw Tuminsk | 50.00% |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
UNI-SAN GmbHErftstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr 2007UNI-SAN GmbH Hochbau, Erftstadt(1) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung sind den gesetzlichen Gliederungs-vorschriften (§§ 266 und 275 Abs. 2 HGB) entsprechend erstellt. Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse und Leistungen erfolgte gemäß § 255 Abs. 2 HGB zu Herstellungskosten unter Einbeziehung der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen, die am Abschlußstichtag dem Grunde oder der Höhe nach ungewiß sind. Die Bewertung erfolgte nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung unter Berück-sichtigung von § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG. Eine Abzinsung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe 3) EStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG wurde ggf. aufgrund einer Laufzeit von weniger als 12 Monaten nicht vorgenommen. Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine Abzinsung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG wurde ggf. aufgrund einer Laufzeit von weniger als 12 Monaten nicht vorgenommen. (2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Restlaufzeiten der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Vermögensgegenstände liegen ausnahmslos unter einem Jahr. (3) Sonstige Rückstellungen In den sonstigen Rückstellungen sind Rückstellungen für Abschlußkosten (0,8 T€) und Buchführungskosten (0,2 T€) enthalten. (4) Verbindlichkeiten
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