Beit Capital Advisors GmbH

Esplanade 40, 20354 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 150312
Eingetragen
15.2.2018
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die strategische Beratung von Unternehmen, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Beit & Compagnie GmbH
Germany
50.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Beit Capital Advisors GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2020

I. Grundlagen des Unternehmens

Die Beit Capital Advisors GmbH (BCA) wurde im Jahr 2018 gegründet und ist ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Anlagevermittlung zugelassenes Wertpapierinstitut (§ 2 Abs. 1 WpIG). Einschließlich zweier Geschäftsführer besteht die Gesellschaft derzeit aus fünf Mitarbeitern.

Die Beit Capital Advisors GmbH ist als sog. ",Placement Agent" spezialisiert auf die Vermittlung von institutionellen Investoren an Fondsinitiatoren, welche Alternative Investmentfonds auflegen und anbieten. Die Nutzung eines Placement Agents kommt für deutsche Fondsinitiatoren ohne Vertriebsarm wie für ausländische Anbieter in Betracht, die häufig über keine eigenen Strukturen zur Herstellung von Kontakten zu Investoren verfügen, um selbst Eigen- bzw. Beteiligungskapital in Deutschland und Europa einzuwerben. Die Gesellschaft verfügt somit über ein Netzwerk zu institutionellen Investoren sowie international agierenden Fondsinitiatoren und konzentriert sich auf solche Fondsinitiatoren, die den Bedürfnissen und Anforderungen ihrer Zielgruppe gerecht werden, ohne dass die Gesellschaft selbst in der Auswahl der Produkte auf einen bestimmten Anbieter beschränkt ist.

II. Wirtschaftsbericht

1. Geschäftsverlauf

Beit Capital Advisors GmbH (BCA) ist eine Beratungs- und Vertriebsgesellschaft, die sich auf den privaten Kapitalmarkt spezialisiert hat. Das Unternehmen berät alternative Investmentmanager bei der Vorbereitung und der Durchführung des Vertriebs von alternativen Investmentfonds.

BCA hat Zugang zu Investoren, die in Beteiligungs- und Kreditfonds der Assetklassen Immobilien, Infrastruktur und Private Equity investieren, insbesondere in Deutschland und Europa sowie ausgewählten Ländern in Übersee. Die Investorenbasis umfasst ausschließlich professionelle Investoren (Versicherungsgesellschaften, öffentliche und betriebliche Pensionskassen und Versorgungswerke, Banken, Asset Manager etc.) und semi-professionelle Investoren (Family Offices).

BCA wurde 2018 gegründet und sitzt in Hamburg.

Wie sich schon Ende 2022 angedeutet hatte, kam der globale Markt im Fundraising im Jahr 2023 nahezu zum Erliegen. Dies führte dazu, dass wir nicht wie zunächst erhofft die ausgefallenen Gewinne aus 2022 ausgleichen konnten. Erst ab November/Dezember hat sich neue Bewegung im Markt gezeigt und Investoren haben neues Interesse für das Jahr 2024 bekundet. Diese Entwicklung war marktübergreifend in allen Assetklassen zu beobachten, wobei Infrastruktur und Energie laut eines Mckinsey Reports (Februar 2024) mit den größten Einschnitten zu verbuchen hatten, mit einem Rückgang 53% verglichen mit 2022. Dies ist auf anhaltende Unsicherheiten zurückzuführen, weshalb viele Investoren einen Großteil ihrer neuen Allokationen auf 2024 verschoben haben. Ab Q4 2023 konnten wir allerdings neue Aktivität und wiederkehrendes Interesse bei unseren Investoren feststellen, weshalb wir mit erhöht Erträge in den Jahren 2024 und 2025 rechnen.

2. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die weltwirtschaftlichen Entwicklungen waren im Jahr 2023 geschwächt. Obwohl die Welt sich langsam von den Auswirkungen durch COVID-19 erholt und die Inflation abnimmt, schwächen der anhaltende Russland-Ukraine Konflikt, sowie die neue Eskalation im Nah-Ost Konflikt, die weltwirtschaftlichen Entwicklungen deutlich. Im Jahr 2023 wuchs die globale Wirtschaft voraussichtlich um 3,1% mit einer Prognose von ebenfalls 3,1% für 2024 und 3,2% für 2025 laut IMF (Januar 2024). Die Prognose für 2024 liegt 0,2 Prozentpunkte über der Prognose aus Oktober 2023, was auf eine stabilere Wirtschaftsentwicklung in den USA und einigen Entwicklungsländern zurückzuführen ist. Für Europa wird die Entwicklung 2023 auf 2,7% geschätzt und 2024 und 2025 auf 2,8% und 2,5% prognostiziert.

Die deutsche Wirtschaft ist 2023 voraussichtlich um 0,3% gesunken, jedoch wird für 2024 und 2025 ein Wachstum von 0,5% und 1,6% erwartet. Die durchschnittliche Inflation in Deutschland ist von 6,9% 2022 auf 5,9% 2023 gesunken, wobei sie gerade im zweiten Halbjahr 2023 deutlich zurückging. Im Dezember 2023 lag die Inflation noch bei 3,7%. Im Februar 2024 beträgt sie voraussichtlich nur noch 2,9%.

3. Rahmenbedingungen in der Branche für Alternative Investmentfonds

Die Vorsicht der Anleger im Private Equity Bereich aus dem letzten Jahr hält weiterhin an. Während Interesse an Erneuerbaren Energien relativ gleichbleibend war, hat vor allem die Nachfrage nach Kerninfrastruktur und Energietransition zuletzt deutlich zugenommen. Die Nachfrage nach Investitionen in Energietransition kommt von internationalen Investoren, die einen zunehmenden Schwerpunkt auf diese Thematik legen. Mit dem hohen Zinsniveau ist auch der Bereich Private Debt weiterhin sehr attraktiv und viel nachgefragt.

Hohe Unsicherheiten aufgrund internationaler Konflikte und erwarteter Lieferengpässe und Preisschwankungen führten 2023 dazu, dass nur deutlich weniger Allokationen als erwartet getätigt wurden und Investoren bereits bekannte GPs bevorzugt haben. Sehr viele Investitionsentscheidungen wurden auf 2024 verschoben. Für first-time Funds bleibt das Fundraising wohl auch im Jahr 2024 noch erschwert, allerdings ist zu erwarten, dass durch den Investitionsstau aus dem letzten Jahr vieles aufgeholt wird. In 2023 wurden zudem viele Investoren durch den aus sinkenden Immobilienpreisen und gefallenen Werten der liquiden Assets in Aktien und Bonds resultierenden Denominator-Effekt an Allokationen in Alternativen Investments gehindert. Dies ist auch 2024 noch ein Problem für einige Investoren, hat aber im Vergleich zu 2023 stark nachgelassen.

III. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Im Jahr 2023 konnte BCA Provisionserträge von TEUR 369 erzielen.

Die Aufwendungen betrugen TEUR 996 und sind im Vergleich zum Vorjahr leicht gestiegen. Die Aufwendungen unterteilen sich in Verwaltungsaufwendungen in Höhe von TEUR 641, Provisionsaufwendungen in Höhe von TEUR 288, Zinsaufwendungen von TEUR 64 sowie sonstige betriebliche Aufwendungen von TEUR 3.

Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Jahresfehlbetrag von TEUR 46 erwirtschaftet. Der Bilanzverlust zum Bilanzstichtag beträgt bedingt durch den Verlustvortrag aus dem Vorjahr (TEUR 159) TEUR 205.

Im Vergleich zum Vorjahr minderte sich die Bilanzsumme um TEUR 22 auf TEUR 1.110.

Die Minderung der Bilanzsumme ist auf der Aktivseite im Wesentlichen auf eine Reduzierung der Forderungen an Kunden (TEUR 117) zurückzuführen.

Auf der Passivseite resultiert die Veränderung der Bilanzsumme insbesondere aus einem Sinken des Eigenkapitals durch den Jahresfehlbetrag von TEUR 46. Teilweise konnte dies ausgeglichen werden durch die Auflösung einer Einzelwertberichtigung sowie die Aktivierung von Verzugszinsen gegenüber einem Kunden, wo ein positives Gerichtsurteil zu verzeichnen war.

Während des gesamten Geschäftsjahrs verfügte das Institut über eine jederzeit ausreichende Liquidität; die Geschäftskonten wiesen zusammen stets einen Guthabensaldo auf.

Die Eigenkapitalquote des Instituts betrug 19,8 % (Vorjahr 23,5%).

IV. Risikobericht

Im Rahmen der internen Kontrolle identifiziert die Geschäftsleitung laufend sämtliche wesentlichen Risiken.

Wesentlich sind Risiken, die Vermögenslage (inklusive Kapitalausstattung) und Ertrags- oder Liquiditätslage des Instituts wesentlich beeinträchtigen können. Risiken werden dabei unabhängig davon berücksichtigt, ob sie sich in der Rechnungslegung des Instituts unmittelbar niederschlagen.

Im Rahmen der internen Kontrolle identifiziert und beurteilt die Geschäftsleitung laufend sämtliche wesentliche Risiken und legt eine Risikostrategie fest. Diese enthält auch Vorkehrungen zur Vermeidung von Risikokonzentrationen.

a) Marktpreis- und Zinsänderungsrisiken

Auf Grund der Struktur der Geschäftstätigkeit der BCA sowie des Umstands, dass keine Eigengeschäfte getätigt werden, ist das Institut nicht anfällig für direkte Auswirkungen von Marktpreis- und Zinsänderungsrisiken.

b) Adressausfallrisiken

Adressausfallrisiken werden künftig aufgrund der Art der Geschäftstätigkeit von BCA lediglich aus ausstehende Honorarforderungen gegenüber Auftraggebern bestehen.

c) Operationelle Risiken

Risiken der zivilrechtlichen Inanspruchnahme durch Kunden, Auftraggeber und ggf. durch Mitarbeiter und/ oder sonstige Dritte werden ständig identifiziert (Reputations-, Personal- und Rechtsrisiken).

Soweit möglich, werden schriftliche vertragliche Grundlagen für die Tätigkeit des Instituts geschaffen. Dies gilt insbesondere für Verträge mit Auftraggebern im Bereich der Anlagevermittlung.

d) Ertragsrisiken

Das Hauptrisiko der BCA liegt im Bereich der Vermarktung. Wenn es der BCA nicht gelingt, führende Fonds für die Vermarktung unter Vertrag zu nehmen, dann hat die BCA das Risiko, weniger Provisionserträge zu generieren. Hiervon direkt betroffen sind dann die laufenden Kosten der BCA, also auch Löhne und Gehälter.

Die weiteren Risiken für BCA sind die gleichen Risiken, die die Kunden der BCA im Rahmen der Fonds tragen, die sie lancieren und vertreiben.

e) Liquiditätsrisiken

Das Institut hat sichergestellt, dass es seine fälligen oder fällig werdenden Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen kann.

Ob diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, wird laufend überprüft.

f) Währungsrisiken

Künftig kann ein Teil der Forderungen an Kunden in USD generiert werden. Dabei wird BCA Währungsrisiken bis zur Überweisung auf ein Euro-Konto ausgesetzt sein.

g) Nachhaltigkeitsrisiken

Nachhaltigkeitsrisiken werden für die BCA aufgrund des Geschäftsmodells und der Größe und organisatorischen Struktur der Gesellschaft nicht gesehen. Hieraus könnten lediglich Reputationsrisiken entstehen, wenn Anlagen vermittelt werden, die nicht den aktuellen Anforderungen zur Nachhaltigkeit entsprechen.

V. Prognosebericht

In der Planung für 2024 rechnet die BCA mit weiteren Kapitalplatzierungen und entsprechenden Provisionserträgen. Die Geschäftsführung sieht die Chancen der künftigen Entwicklung vor allem in der Wiederaufnahme der Investments in alternative Investment Fonds, sowie wachsende Nachfrage durch neue Regularien und Zielsetzungen die nachhaltige Fonds begünstigen. Hier werden weiterhin Fonds im Bereich Infrastruktur führend sein, da diese Fonds eine stabilere Wertentwicklung haben, als börsengehandelte Aktien und Bonds. Der Klimawandel und Impact Investing sind Themen, die verstärkt von Investoren im Real Asset Bereich gefragt werden, vor allem der Bereich Energietransition, in welchem BCA mehrere Mandate vertritt.

Genau in diesen Asset-Klassen wird die BCA tätig sein und wir erwarten, dass wir zukünftig gute Fonds in der Platzierung unterstützen können und dadurch gute Platzierungserlöse generieren können. Damit einhergehend rechnen wir mit einem positiven Jahresergebnis, um damit den Verlust der vergangenen zwei Jahre ausgleichen zu können.

Die direkten Auswirkungen von Covid-19 auf die Investitionstätigkeit haben aufgehört. Die Auswirkungen des Ukraine-Krieges, des Nah-Ost Konfliktes und die erhöhten Zinsen insbesondere auf Investorentätigkeit sind dagegen bemerkbar. Der Denominator-Effekt ist noch immer bemerkbar, jedoch wird weitgehend erwartet, dass seine Wirkung mit fallenden Leitzinsen spätestens ab dem zweiten Halbjahr 2024 nicht mehr relevant ist. Für 2024 rechnen wir grundsätzlich mit einer deutlichen Zunahme an Allokationen in Alternativen Investmentfonds und damit in unserer Zielgruppe.

 

Hamburg, 22. März 2024

Beit Capital Advisors GmbH

Philip Nissen

Robert Jividen

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVSEITE

31.12.2022
EUR TEUR
1. Forderungen an Kreditinstitute
täglich fällig 412.637,52 306
2. Forderungen an Kunden 520.124,96 637
3. Immaterielle Anlagewerte
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1,00 1
4. Sachanlagen 2.230,00 5
5. Sonstige Vermögensgegenstände 172.666,20 170
6. Rechnungsabgrenzungsposten 2.240,33 13
1.109.900,01 1.132

PASSIVSEITE

31.12.2022
EUR EUR TEUR
1. Sonstige Verbindlichkeiten 28.715,88 22
2. Rückstellungen
a) Steuerrückstellungen 570,00 0
b) andere Rückstellungen 56.000,00 39
56.570,00
3. Nachrangige Verbindlichkeiten 805.155,60 805
4. Eigenkapital
a) Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50
b) Kapitalrücklage 375.000,00 375
c) Bilanzverlust (Vj. Bilanzgewinn) -205.541,47 -159
219.458,53
1.109.900,01 1.132

Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023

2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Zinsaufwendungen 64.000,00 65
2. Zinserträge 167.461,70 0
2. Provisionserträge 369.189,23 455
3. Provisionsaufwendungen 288.000,00 336
4. Sonstige betriebliche Erträge 413.405,14 241
5. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 246.837,25 140
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung
darunter: für Altersversorgung: EUR 0,00 34.884,02 17
281.721,27
b) andere Verwaltungsaufwendungen 359.251,00 378
640.972,27
6. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 3.163,00 5
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 0,00 26
8. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 0
9. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit -46.079,20 -271
10. Steuern vom Einkommen und Ertrag 0,00 -21
11. Sonstige Steuern 0,00 0
12. Jahresfehlbetrag -46.079,20 -250
13. Verlustvortrag aus dem Vorjahr (Vj. Gewinnvortrag) -159.462,27 91
14. Bilanzverlust -205.541,47 -159

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Vorschriften zur Rechnungslegung

Der Jahresabschluss der Beit Capital Advisors GmbH ist gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Ergänzende Vorschriften aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben sich nicht.

Als Finanzdienstleistungsinstitut i. S. d. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 und 1a KWG sind gemäß § 340 Abs. 4 i. V. m. § 340a Abs. 1 HGB auf den Jahresabschluss sowie den Lagebericht die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften anzuwenden.

Die für einzelne Posten geforderten Zusatzangaben werden in den Anhang übernommen. Der Anhang wird um die nach RechKredV erforderlichen Angaben ergänzt.

Die Beit Capital Advisors GmbH mit Sitz in Hamburg wird beim Registergericht Hamburg unter der Nummer HRB 150312 geführt (§ 264 Abs. 1 a HGB).

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertungsgrundsätze wurden im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert.

Die Forderungen an Kreditinstitute werden zum Nennbetrag angesetzt.

Die Forderungen an Kunden werden zum Nennbetrag angesetzt. Allen risikobehafteten Posten wird durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Die immateriellen Anlagewerte sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und werden, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer auf der Grundlage anerkannter Höchstsätze abgeschrieben, wobei für die planmäßigen Abschreibungen die lineare Abschreibungsmethode angewandt wird. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert von EUR 250,00 bis EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten, soweit diese passivierungsfähig sind.

Fremdwährungspositionen wurden gemäß § 256 a HGB i. V. m. § 340 h HGB angesetzt.

B. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz

Die Forderungen an Kreditinstitute betreffen die laufenden Kontokorrentabwicklungskonten in Höhe von EUR 305.666,61 (Vj. TEUR 36), davon in Fremdwährung EUR 0,00 (Vj. TEUR 0).

Die Restlaufzeit der Forderungen an Kunden nach der Fristengliederung gemäß § 9 RechKredV gliedert sich wie folgt (Angaben in EUR):

Restlaufzeit 31. Dezember 2023 31. Dezember 2022
bis zu drei Monaten 17.579,19 31.858,63
mehr als drei Monate bis zu einem Jahr 502.545,77 605.051,75
mehr als ein Jahr bis zu fünf Jahren 0,00 0,00
mehr als fünf Jahre 0,00 0,00
Gesamt 520.124,96 636.910,38

Die Forderungen an Kunden lauten in Höhe von EUR 500 (Vj. TEUR 618) auf fremde Währung.

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt. Der Posten Sachanlagen entfällt vollständig auf die Betriebs- und Geschäftsausstattung.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten Steuererstattungen in Höhe von EUR 98.076,31 (Vj. TEUR 102) Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 72.124,96 (Vj. TEUR 67) und sonstige Forderungen in Höhe von EUR 1.853,78 (Vj. TEUR 1). Die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind Beiträge in Höhe von EUR 2.240,33 für 2023 ausgewiesen.

Die Restlaufzeit der sonstigen Verbindlichkeiten nach der Fristengliederung gemäß § 9 RechKredV gliedert sich wie folgt (Angaben in EUR):

Restlaufzeit 31. Dezember 2023 31. Dezember 2022
Verbindlichkeiten aus LuL 19.035,47 17.001,92
Verbindlichkeiten gg. Ges. 0,00 0,00
Darlehensverbindlichkeiten 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Steuern 6.700,34 4.998,96
Verb. sozialen Sicherheit 0,00 0,00
Andere Verbindlichkeiten 2.980,07 0,00
Gesamt 28.715,88 22.000,88

Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von EUR 28.715,88 (Vj. TEUR 22), mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von EUR 0,00 (Vj. TEUR 0) und mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren in Höhe von EUR 0,00 (Vj. TEUR 0).

Die anderen Rückstellungen werden im Wesentlichen für Rechtsanwalts-, Jahresabschluss-, Prüfungs- und Steuererklärungskosten gebildet.

Die nachrangigen Verbindlichkeiten resultieren aus einem Darlehen zur Finanzierung des Working Capital in Höhe von EUR 800.000,00. Der Darlehensvertrag über dieses Darlehen wurde im Vorjahr neugefasst und mit dem Darlehensgeber ein qualifizierter Rangrücktritt vereinbart. Der vereinbarte Rangrücktritt sieht folgende Regelungen vor:

Für den Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft oder der Liquidation des Darlehensnehmers außerhalb eines Insolvenzverfahrens treten sämtliche Ansprüche des Darlehensgebers aus und im Zusammenhang mit dem Darlehensvertrag im Rang hinter die Ansprüche gegen die Gesellschaft zurück, die im Rang gemäß § 39 Abs. 1 Nr. bis 5 InsO stehen.

Leistungen auf die im Rang zurückgetretenen Ansprüche kann die Gesellschaft nur aus einem etwaigen künftigen Jahresüberschuss, Liquidationsüberschuss oder sonstigem freien Vermögen, das nach Befriedigung alles anderen Gläubiger der Gesellschaft verbleibt, verlangen.

Das Darlehen wird mit einem Zinssatz von 8 % verzinst und hat eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Zinsen für das Darlehen belaufen sich auf EUR 64.000,00 €.

Von den nachrangigen Verbindlichkeiten entfällt ein Betrag von EUR 5.155,56 auf Zinsen auf nachrangige Verbindlichkeiten, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden.

Das Eigenkapital der Gesellschaft setzt sich zum 31.12.2023 aus EUR 50.000,00 Stammkapital, der Kapitalrücklage EUR 375.000,00 und dem Bilanzverlust EUR 205.541,47 zusammen.

C. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Provisionserträge in Höhe von EUR 454.810,17 (Vj. TEUR 1.570) resultieren aus Dienstleistungen.

Die Provisionserlöse gliedern sich nach geographischen Märkten wie folgt (Angaben in TEUR):

2023 2021
Deutschland 0 0
Europa 369 455
Nordamerika 0 0
Asien 0 0
Ostafrika 0 0
Gesamt 369 455

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von EUR 413.405,14 (Vj. TEUR 241) resultieren im Wesentlichen aus Währungsumrechnungen und Auflösungen von Rückstellungen und die Auflösung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen.

In den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen in Höhe von EUR 640.972,27 (Vj. TEUR 536) sind enthalten: Personalkosten EUR 281.721,27 (Vj. TEUR 157) und andere Verwaltungsaufwendungen in Höhe von EUR 359.251,00 (Vj. TEUR 378).

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beinhalten EUR 0,00 (Vj. EUR 20.421,00) Körperschaftsteuer, EUR 0,00 (Vj. EUR 1.123,15) Solidaritätszuschlag und EUR 0,00 (Vj. EUR 0,00) Gewerbesteuer aufgrund des Jahresfehlbetrags für 2023.

D. Sonstige Angaben

1. Angaben nach § 285 Nr. 3 a HGB

Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von EUR 61.763,00. Die im Folgejahr fälligen Verpflichtungen aus Mietverträgen belaufen sich auf EUR 61.272,00. Der Mietvertrag kann mit einer sechsmonatigen Frist auf den Schluss eines jeden Kalendervierteljahres gekündigt werden.

Aus dem Dienstleistungsvertrag mit der Beit & Compagnie GmbH über Beratungsleistungen, Personaldienstleistungen und Management-tätigkeiten bestehen jährliche finanzielle Verpflichtungen in Höhe von EUR 360.000,00.

2. Angaben nach § 285 Nr. 9 a), b) und Nr. 10 HGB

Geschäftsführer:

Herr Robert Charles Jividen, Kaufmann, Hamburg

Herr Philip Nissen, Kaufmann, Hamburg

Die Angaben über die Gesamtbezüge unterbleiben gemäß § 286 Abs. 4 HGB.

3. Angaben nach § 285 Nr. 7 HGB

Neben den Geschäftsführern beschäftigte die Berichtsgesellschaft 2023 im Jahresdurchschnitt noch drei Mitarbeiter.

4. Angaben nach § 285 Nr. 17 HGB

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar schlüsselt sich auf in

a) die Abschlussprüfungsleistungen EUR 17.500,00
b) andere Bestätigungsleistungen EUR 00,00

5. Angaben nach § 285 Nr. 33 HGB

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben.

6. Angaben nach § 285 Nr. 34 HGB

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag zum 31.12.2023 in Höhe von EUR 46.079,20 mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von EUR 159.462,27 in den Bilanzverlust einzustellen und den Bilanzverlust in Höhe von EUR 205.541,47 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Hamburg, den 22. März 2024

Philip Nissen

Robert Jividen

Anlagenspiegel zum 31.12.2023

Beit Capital Advisors GmbH, Hamburg

Anschaffungskosten
Stand 01.01.2023 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
IMMATERIELLE ANLAGEWERTE
entgeltlich erworbene Software 4.800,00 0,00 0,00 4.800,00
SACHANLAGEN
Betriebs- und Geschäftsausstattung 15.725,51 0,00 2.836,03 12.889,48
20.525,51 0,00 2.836,03 17.689,48
kumulierte Abschreibungen
Stand 01.01.2023 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
IMMATERIELLE ANLAGEWERTE
entgeltlich erworbene Software 4.000,00 799,00 0,00 4.799,00
SACHANLAGEN
Betriebs- und Geschäftsausstattung 11.131,51 2.364,00 2.8363,03 10.659,48
15.131,51 3.163,00 2.836,03 15.458,48
Buchwerte
31.12.2023 31.12.2022
EUR EUR
IMMATERIELLE ANLAGEWERTE
entgeltlich erworbene Software 1,00 800,00
SACHANLAGEN
Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.230,00 4.594,00
2.231,00 5.394,00

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Beit Capital Advisors GmbH, Hamburg

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Beit Capital Advisors GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Beit Capital Advisors GmbH, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtürmern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen und Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren.

Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Greven, 30. August 2024

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