B + S
Engineering GmbH
Rheine
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.354.115,28 |
2.238.003,34 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
27.297,00 |
824,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.326.818,28 |
2.237.179,34 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.892.252,91 |
3.185.617,58 |
| I.
Vorräte |
1.164.396,95 |
1.120.819,64 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
948.974,50 |
1.099.219,95 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
714.323,04 |
1.223.831,10 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
13.532,92 |
840.966,84 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
41.043,21 |
49.921,33 |
| Aktiva |
4.287.411,40 |
5.473.542,25 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
872.658,47 |
563.616,64 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
822.658,47 |
513.616,64 |
| davon
Gewinnvortrag |
513.616,64 |
348.498,39 |
| B.
Rückstellungen |
446.668,10 |
324.872,87 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.968.084,83 |
4.585.052,74 |
| Passiva |
4.287.411,40 |
5.473.542,25 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die B+S Engineering GmbH hat ihren Sitz in Rheine,
Kanalstraße 63. Sie ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 11069 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften sowie des GmbHG aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des
Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.
Bei der Offenlegung des Jahresabschlusses wurde von den
Erleichterungen gemäß § 326 HGB Gebrauch
gemacht.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten
Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, linear abgeschrieben.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände wurden nach der linearen
Methode abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert
von 800,00 € wurden gemäß § 6 Abs. 2
EStG vollständig abgeschrieben.
Die Vorräte wurden gemäß § 255
HGB zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.
Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erfolgte zu
Herstellungskosten. Die Bewertungsgrundsätze des
strengen Niederstwertprinzips wurden beachtet.
Für die erhaltenen Anzahlungen wurde das
Wahlrecht gem. § 268 Abs. 5 HGB ausgeübt und der
offene Absatz der erhaltenen Anzahlungen auf der Aktivseite
von den Vorräten vorgenommen, soweit den einzelnen
Zahlungen aktivierte Herstellungskosten für die
unfertigen Erzeugnisse gegenüberstanden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wurden erkennbare Risiken
durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und
Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
Rechnung getragen.
Da sich zwischen der Handels- und Steuerbilanz der
Gesellschaft unterschiedliche Wertansätze ergeben,
sind grundsätzlich latente Steuern zur
berücksichtigen. Die Gesellschaft hat das Wahlrecht
für kleine Kapitalgesellschaften gemäß
§ 274a Nr. 5 HGB ausgeübt und auf den Ansatz von
latenten Steuern verzichtet.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle bis zur Jahresabschlusserstellung
bekannt gewordenen ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind gemäß §
253 Abs. 1 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
IV. Erläuterungen zur Bilanz
Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt 2.598,2
T€ (Vorjahr: 3.400,6 T€). Die Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit über einem Jahr belaufen sich
auf 1.146,4 T€ (Vorjahr: 1.184,4 T€). Darin
enthalten sind Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von
über fünf Jahren in Höhe von 377,3 T€
(Vorjahr 524,2 T€).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen zum Abschlussstichtag 504,1 T€ (Vorjahr:
497,8 T€).
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die jährlichen Verpflichtungen aus
Mietverträgen belaufen sich auf 132,0 T€.
V. Sonstige Pflichtangaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 50 Personen.
sonstige Berichtsbestandteile
Rheine, 4. Juli 2024
gez.
Stephan Sehliger
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.07.2024
festgestellt.
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