Stammdaten

Register
Amtsgericht Augsburg HRB 15522
Vorher
All Consulting GmbHAl Consulting GmbH
Eingetragen
5.2.1997
Branche
UnternehmensberatungArchitekturbüros für HochbauErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Unternehmensberatung, insbesondere von Freiberuflern und mittelständischen Unternehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Stadtbergen
26.100 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hofmann Consulting GmbH

Augsburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011

Handelsbilanz zum 30. September 2011

Hofmann Consulting GmbH, Augsburg

AKTIVA

  EUR Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Anlagevermögen      
I. Sachanlagen 328,50   727,50
II. Finanzanlagen 1.775,25 2.103,75 5.449,79
B. Umlaufvermögen      
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.572,88   494,91
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.142,92 4.715,80 2.768,30
C. Rechnungsabgrenzungsposten   977,53 0,00
    7.797,08 9.440,50

PASSIVA

     
    Geschäftsjahr
EUR
Vorjahr
EUR
A. Eigenkapital      
I. Gezeichnetes Kapital   26.100,00 26.100,00
II. Verlustvortrag   -18.338,44 0,00
III. Jahresfehlbetrag   -2.634,84 0,00
IV. Bilanzgewinn   0,00 18.055,82
B. Rückstellungen   608,34 240,98
C. Verbindlichkeiten   1.858,85 1.155,34
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 1.858,85 (EUR 1.155,34)      
Sonstige Passiva   203,17 0,00
    7.797,08 9.440,50

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 930,18 Euro

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Verbindlichkeiten 1.131,84 Euro

E. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

Frau Verena Hofmann

 

Augsburg, den 23. November 2011

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