VDV
European Technologies GmbH
Kirchberg
an der Jagst
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
43.264,57 |
48.397,57 |
| I.
Sachanlagen |
43.264,57 |
48.397,57 |
| B.
Umlaufvermögen |
370.905,83 |
380.162,55 |
| I.
Vorräte |
13.620,56 |
53.597,90 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
229.794,54 |
258.087,16 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
127.490,73 |
68.477,49 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
139,99 |
1.779,56 |
| D.
Aktive latente Steuern |
75.268,00 |
60.749,00 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
350.527,15 |
92.913,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
840.105,54 |
584.001,92 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
90.000,00 |
90.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-23.000,00 |
-23.000,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
67.000,00 |
67.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
32.812,00 |
32.812,00 |
| III.
Bilanzverlust |
450.339,15 |
192.725,24 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
350.527,15 |
92.913,24 |
| B.
Rückstellungen |
5.072,00 |
8.248,53 |
| C.
Verbindlichkeiten |
835.033,54 |
575.753,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
840.105,54 |
584.001,92 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der VDV European Technologies
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Die Debitoren wurden grundsätzlich mit Ihrem
Nennbetrag angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde
mit einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Die Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs.
3 GmbHG) betragen EUR 128.359,88 (Vorjahr: EUR 87.188,34).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 835.033,54
(Vorjahr: EUR 575.753,79).
Zum Bilanzstichtag besteht eine buchmäßige
Überschuldung von 350.527,15 Euro. Auf Basis der
betriebswirtschaftlichen Auswertung 2012 und der Planzahlen
für 2013 wird davon ausgegangen, dass die
buchmäßige Überschuldung im
Geschäftsjahr 2013 vollständig beseitigt werden
kann.
Latente Steuern
Von dem Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB
wurde Gebrauch gemacht. Die latenten Steuern ermitteln sich
wie folgt:
aus körperschaftsteuerlichem
Verlustvortrag
per 31.12.2011 in Höhe von 271.479,00
Euro: 42.962,00
aus gewerbesteuerlichem Verlustvortrag
per 31.12.2011 in Höhe von 271.479,00
Euro:
32.306,00
Euro: 75.268,00
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt EUR
75.268,00.
Geschäftsführer dieser Gesellschaft ist:
Herr Vitaly Wenkeler, Maschinenbautechniker
Kirchberg/Jagst, den 22. Februar 2013
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Vitaly Wenkeler, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.02.2013 festgestellt.
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