Rendler Estrichbau GmbH
Unter den Weiden 15, 56472 Dreisbach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Rendler seit 7.3.2008 | Geschäftsführer |
Ilona Rendler seit 8.8.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rendler Estrichbau GmbHDreisbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der Rendler Estrichbau GmbH, Dreisbach, für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften, insbesondere §§ 242 256a und §§ 264 ff. HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinien Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Es gelten gemäß § 267 HGB die Vorschriften für kleine Gesellschaften. Die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften nach § 288 HGB werden in Anspruch genommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. 1.1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
1.2. Geschäftszweigtypische Ergänzung der Gliederung Es wurden gegenüber den Gliederungsvorschriften nach HGB keine Ergänzungen vorgenommen. 1.3. Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB zusammengefassten Posten Es wurden in der Bilanz als auch Gewinn- und Verlustrechnung keine in der Gliederung vorgegebenen arabischen Zahlen zusammengefasst. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.1. Bilanzierungsmethoden Zum Bilanzstichtag sind die bilanzierungspflichtigen Vermögensgegenstände und Schulden unter den gesetzlich vorgeschriebenen Posten ausgewiesen. Unter den Finanzanlagen ist ein besonderer Posten für Genossenschaftsanteile enthalten. Die Aktivwerte von Rückdeckungsversicherungen für Altersversorgungsverpflichtungen sind entsprechend der Bestimmung des § 246 Abs. 2 HGB saldiert mit den Rückstellungswerten aktivisch als "aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" ausgewiesen. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind, soweit vorhanden, als solche in der Bilanz gesondert vermerkt, bzw. in Ergänzung in den Angaben des Anhanges aufgeführt. Das Wahlrecht zur Aktivierung latenter Steuern ist ausgeübt. Der Ausweis der Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB erfolgt im Anhang. Ansonsten sind Ansatzwahlrechte und Ausweiswahlrechte nicht in Anspruch genommen worden. 2.2. Bewertungsmethoden Die Bewertung erfolgt auf dem Grundsatz der Unternehmensfortführung ("going-concern"). Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, und soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen linear oder degressiv. Der Abschreibungszeitraum entspricht der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens werden die Regelungen des § 6 Abs. 2 EStG auch handelsrechtlich angewandt. In Arbeit befindliche Aufträge werden, soweit vorhanden, mit den zum Bilanzstichtag angefallenen Herstellungskosten aus Material- und Lohnkosten zuzüglich Einzelkosten durch retrograde Berechnung ermittelt. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Bewertung einbezogen. Die Gegenstände des übrigen Vorratsvermögens sind zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips, § 253 Abs. 1 und 4 HGB, bewertet. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden erkennbare Einzelrisiken durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für die unzweifelhaften Forderungen ist wegen des allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko eine Pauschalwertberichtigung gebildet worden. Im Übrigen werden die Posten des Umlaufvermögens zu Nominalwerten angesetzt. Aktive latente Steuern sind auf den Unterschiedsbetrag zwischen handels- und steuerrechtlichem Wertansatz gebildet. Rückstellungen sind grundsätzlich mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bemessen. Wegen Unwesentlichkeit erfolgt bei Laufzeiten von über einem Jahr keine Abzinsung. Zur Erläuterung der gesonderten gesetzlichen Regelung der Bewertung und des Ausweises von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen sowie damit verbundenen Rückdeckungsversicherungen wird auf die Anhangposition "Pensionsrückstellungen / Angabe der nicht ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen" verwiesen. Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt. Wegen ihrer Kurzfristigkeit und unbedeutenden Verzinslichkeit entfallen Abzinsungen. 2.3. Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten Es wurden keine auf etwaige Herstellungsvorgänge entfallende Zinsen in die Herstellungskosten einbezogen. 2.4. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 3. Angaben zur Bilanz 3.1. Mitzugehörigkeitsvermerke Über die bei einzelnen Bilanzpositionen gegebenen Erläuterungen bestehen keine weiteren berichtspflichtigen Sachverhalte. 3.2. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Es bestehen aus verschiedenen Rechtsgeschäften Forderungen und Verbindlichkeiten ggü. Gesellschaftern. 3.3. Ausschüttungssperre Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt EUR 158.443,- (Vj. EUR 139.284,-).
Der Betrag, der gem. § 253 Abs. 6 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt EUR 0,- (Vj. EUR 2.751,-). 3.4. Pensionsrückstellungen / Angabe der nicht ausgewiesenen Pensionsverpflichtungen Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnun Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag, § 253 Abs. 6 HGB, im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 0,-€ (VJ. 2.751,-€). Die Bewertung erfolgte unter Anwendung von IDW RH FAB 1.021. Die Aktivwerte der Rückdeckungsversicherungen für die Pensionsverpflichtungen sind nach den ertragsteuerlichen Bestimmungen ermittelt.
3.5. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden: Sicherungsübereignung von Gegenständen des Anlagevermögens, Fahrzeuge 3.6. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden Haftungsverhältnisse zu vermerken:
3.7. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten sonstigen finanziellen Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von, gerundet, EUR 89.000,- p.a. sonstige finanzielle Verpflichtungen. Gemäß § 285 Abs. 3a HGB sind davon gesondert anzugeben (gerundet):
4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 4.1. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen 4.2. Erläuterung der Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung 5. Sonstige Angaben 5.1. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 11. 5.2. Gewährte Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer Es wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Vorschüsse bzw. Kredite an den Geschäftsführer als solche gewährt. 5.3. Angaben zu Organen der Gesellschaft Die Geschäftsführung oblag im Wirtschaftsjahr den alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführern
5.4. Vorschlag bzw. Beschluss zur Ergebnisverwendung................
Dreisbach, den 13. November 2024 gez. Ilona Rendler gez. Daniel Rendler sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 13.11.2024 festgestellt. |
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