Zilch
Innenausbau GmbH
Mainhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.833,00 |
6.206,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
633,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
14.200,00 |
6.206,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
129.256,56 |
133.191,89 |
| I.
Vorräte |
75.819,23 |
52.230,51 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
50.787,10 |
71.097,55 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.650,23 |
9.863,83 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
11.015,12 |
2.259,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
155.104,68 |
141.656,91 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
33.097,99 |
1.482,37 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
38.346,89 |
38.346,89 |
| III.
Verlustvortrag |
62.429,11 |
82.832,80 |
| IV.
Jahresüberschuss |
31.615,62 |
20.403,69 |
| B.
Rückstellungen |
4.736,33 |
8.268,72 |
| C.
Verbindlichkeiten |
117.270,36 |
131.905,82 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
117.270,36 |
131.905,82 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
155.104,68 |
141.656,91 |
Anhang
Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. HGB sowie nach den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des
Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben
wir einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang
gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem
gleichen Grunde wurden die Angaben zur
Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und davon-Vermerke
ebenfalls an dieser Stelle gemacht.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der
Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen (linear 3 Jahre)
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der
voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter mit einem Nettoeinzelwert
zwischen € 150,00 und € 1.000,00, die
bis zum 31. Dezember 2009 angeschafft wurden, werden
in einem Pool gesammelt und linear über 5 Jahre
abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem
Nettoeinzelwert bis EUR 410,00, die nach dem
31. Dezember 2009 angeschafft wurden, sind im
Jahr des Zugangs voll abgeschrieben worden, ihr sofortiger
Abgang wurde unterstellt. Die Abschreibungen auf
Zugänge des Sachanlagevermögens werden
zeitanteilig vorgenommen.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten
angesetzt.
Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten
ergeben, sind durch angemessene Abwertungen
berücksichtigt.
Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder
niedrigeren Marktpreisen bilanziert.
Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten
ergeben, sind durch angemessene Abwertungen
berücksichtigt.
Abgesehen von handelsüblichen
Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten
Dritter.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die
Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche
Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr
bestehen nicht.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste
aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr bestehen nicht.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Auf
fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten
bestehen nicht.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.
Vorräte
|
31.12.2010
|
|
31.12.2009
|
|
TEUR
|
|
TEUR
|
Unfertige Erzeugnisse
|
40
|
|
16
|
Waren
|
36
|
|
36
|
|
76
|
|
52
|
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
31.12.2010
|
|
31.12.2009
|
|
TEUR
|
|
TEUR
|
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen
|
45
|
|
66
|
davon Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr
|
0
|
|
0
|
Sonstige
Vermögensgegenstände
|
6
|
|
5
|
davon Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr
|
0
|
|
0
|
|
51
|
|
71
|
Bilanzverlust
Im Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag von
TEUR 62 enthalten; im Übrigen verweisen wir auf
den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns auf
Seite 3.
Übrige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden im
Wesentlichen für Gewährleistungsansprüche,
Jahresabschlusskosten und Urlaubsansprüche gebildet.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten umfassen solche gegenüber
Gesellschaftern oder nahe stehende Personen in Höhe
von EUR 72.328,95 und betreffen Lieferungen und
zahlungswirksame Transaktionen.
Die Verbindlichkeiten sind unbesichert.
Sonstige Angaben
Organe:
Geschäftsführung
Stefan Zilch, Schreinermeister
Gewinnverwendung/Gewinnverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Bilanzverlust von EUR 30.813,49 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Mainhausen, 27. Dezember 2011
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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