Bauträger für Wohngebäude
VR Bank Rhein-Neckar eG
MannheimStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Konrad Dr. Braun seit 17.7.2024 | Vorstandsmitglied |
Christin Katharina Erna Stock seit 20.12.2023 | Prokura |
Matthias Höchst seit 20.12.2023 | Prokura |
Marcus Hertel seit 27.9.2023 | Prokura |
Bettina Trauth seit 13.12.2022 | Prokura |
Stephanie, geb. Rief Knapp seit 9.3.2022 | Prokura |
Jürgen Gärtner seit 17.1.2022 | Vorstandsmitglied |
Oliver Winkler seit 26.10.2015 | Prokura |
Tobias Szach seit 3.12.2014 | Prokura |
Tarek Aboud seit 3.12.2014 | Prokura |
Rolf Held seit 1.10.2012 | Prokura |
Claudia Striebinger seit 1.10.2012 | Prokura |
Michael Dr. Düpmann seit 8.2.2012 | Vorstandsmitglied |
Georg Heiler seit 2.1.2009 | Prokura |
Bernd Jochem Kortüm seit 23.11.2005 | Prokura |
Andreas Braun seit 23.11.2005 | Prokura |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VR Bank Rhein-Neckar eGMannheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Gliederung des Lageberichts A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen 2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage b) Finanzlage c) Vermögenslage 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage C. Risiko- und Chancenbericht D. Prognosebericht E. Erklärung zur Unternehmensführung - ungeprüft - F. Nichtfinanzielle Berichterstattung - ungeprüft - A. Grundlagen der Geschäftstätigkeit Die VR Bank Rhein-Neckar eG ist eine Universalbank mit Sitz in Mannheim, die ihre Kernaufgabe in der Förderung ihrer Mitglieder im Sinne der genossenschaftlichen Idee und dem Genossenschaftsgesetz sieht. Unsere Mitglieder und Kunden sind Privatpersonen, Freiberufler und Firmenkunden, die wir durch eine mitgliederorientierte und bedarfsgerechte Beratung mit allen Finanzdienstleistungen versorgen. Dabei arbeiten wir auch mit anderen Unternehmen der Genossenschaftlichen FinanzGruppe eng zusammen. Der Vertrieb findet sowohl in unseren Filialen als auch digital statt. Wir sind mit 33 Filialen und 4 SB-Standorten im Geschäftsgebiet vertreten, welches die Städte Mannheim und Ludwigshafen sowie deren Umfelder abdeckt. Die Hauptstelle befindet sich in der Augustaanlage 59-61 in Mannheim. Es bestehen keine Zweigniederlassungen. Die VR Bank Rhein-Neckar eG ist in Bezug auf die Bilanzsumme eine der großen Genossenschaftsbanken in Baden-Württemberg und beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich 355 Vollzeit-, 204 Teilzeitkräfte und 47 Auszubildende. Zum Ende des Geschäftsjahres 2023 hatte die Bank 82.195 Mitglieder. Die VR Bank Rhein-Neckar eG ist Mitglied im Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V. (BWGV), Karlsruhe, sowie im Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), Berlin. Als Mitglied des BVR sind wir dem Sicherungssystem der Genossenschaftlichen FinanzGruppe (BVR Institutssicherung GmbH) angeschlossen. Dieses institutsbezogene Sicherungssystem der Genossenschaftlichen FinanzGruppe ist als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der angeschlossenen Kreditgenossenschaften der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer durch das EinSiG gesicherten Einlagen gewährleistet wird. Außerdem praktiziert die BVR Institutssicherung GmbH den Institutsschutz, um präventiv mögliche wirtschaftliche Fehlentwicklungen bei den genossenschaftlichen Banken zu identifizieren. B. Geschäftsverlauf und Lage (Wirtschaftsbericht) 1. Rahmenbedingungen Im Jahr 2023 beeinträchtigten die Spätfolgen des russischen Angriffskriegs in der Ukraine und der Coronapandemie die konjunkturelle Entwicklung Deutschlands. Wegen dieser Belastungen sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt gegenüber dem Vorjahr leicht um 0,3 %, nachdem es 2022 noch merklich zugelegt hatte (+1,8 %). Die Inflationsrate verminderte sich zwar von 6,9 % im Jahresdurchschnitt 2022 auf 5,9 % in 2023. Der Preisauftrieb blieb damit aber weiterhin ausgesprochen hoch. Nach einem durch die Erholung von der Coronakrise getriebenen kräftigen Zuwachs im Vorjahr um 3,9 % gingen die privaten Konsumausgaben 2023 preisbereinigt um 0,7 % zurück. Hauptgrund war der kräftige Anstieg der Verbraucherpreise, der die Kaufkraft der Einkommen vieler Haushalte deutlich dämpfte. Vor allem in Bereichen, in denen die Preise auf dem hohen Stand des Vorjahres verharrten oder sogar weiter zulegten, kam es zu rückläufigen Ausgaben. Die staatlichen Konsumausgaben verminderten sich mit dem Wegfall von pandemiebedingten Sonderausgaben ebenfalls. Der Staatskonsum, der 2022 noch um 1,6 % gestiegen war, sank um deutliche 1,5 %. Insgesamt trugen die Konsumausgaben mit einem Beitrag von -0,7 Prozentpunkten wesentlich zum Rückgang des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts bei. Ähnlich wie im Vorjahr zeigte sich die Investitionskonjunktur gespalten. Einerseits legten die Investitionen in Ausrüstungen wie Fahrzeuge und Maschinen erneut zu, wenn auch schwächer als 2022 (+3,0 % nach +4,0 %). Andererseits gaben die Bauinvestitionen, die im Vorjahr um 1,8 % gesunken waren, abermals nach. Sie wurden noch stärker als die Ausrüstungsinvestitionen durch die rasant steigenden Leitzinsen ausgebremst und verminderten sich, trotz eines witterungsbedingt günstigen Jahresauftakts, um 2,7 %. Alles in allem gingen von den Bruttoanlageinvestitionen ein leicht negativer Impuls (-0,1 Prozentpunkte) für das preisbereinigte Wirtschaftswachstum aus. Die staatlichen Einnahmen expandierten 2023 mehr als die Ausgaben. Befördert wurde das unter anderem durch die Zurechnung der Umsätze der meisten Unternehmen des Öffentlichen Personennahverkehrs, die mit der Einführung des 49-Euro-Tickets zusammenhingen, zum Sektor Staat. Stärkste Treiber des Ausgabenwachstums waren Anpassungen bei den Renten und Pensionen sowie höhere Zinsaufwendungen. Hinzu kamen umfangreiche Mehrausgaben zur Abmilderung der Energiekrise, wie die Zahlungen für die Gas-, Fernwärme- und Strompreisbremsen der Bundesregierung. Das gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit gab in Relation zum normal kräftig gestiegenen Bruttoinlandsprodukt leicht von 2,5 % im Vorjahr auf 2,1 % nach. Die staatliche Schuldenquote, die 2022 noch bei 66,1 % lag, dürfte auf rund 65 % gesunken sein. Erste amtliche Angaben zur Schuldenquote im Jahr 2023 werden voraussichtlich Ende April 2024 veröffentlicht. Trotz der allgemeinen Konjunkturschwäche blieb der Arbeitsmarkt in einer soliden Grundverfassung. Zwar stieg die Arbeitslosenzahl in der Statistik, auch wegen der verstärkten Erfassung Geflüchteter, von 2,4 Millionen Menschen im Vorjahr auf 2,6 Millionen Menschen. Die Arbeitslosenquote befand sich mit 5,7 % aber nach wie vor auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau und nur leicht über dem Stand von 2022 (5,3 %). Zudem hielt der Beschäftigungsaufbau an. Die Erwerbstätigenzahl kletterte im Vorjahresvergleich um gut 300.000 auf einen neuen Rekordwert von rund 45,9 Millionen Menschen. Nachdem die jährliche Veränderungsrate des Verbraucherpreisindex 2022 mit 6,9 % den höchsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht hatte, ging sie 2023 etwas zurück. Im Jahresdurchschnitt lag die Inflationsrate bei 5,9 %, wobei die Monatswerte einen klar rückläufigen Trend zeigten. So ist die Inflationsrate ausgehend von den im Januar und Februar mit jeweils 8,7 % markierten Maximalwerten bis November und Dezember auf Jahrestiefstände von 3,2 % und 3,7 % gefallen. Generell haben sich die Triebkräfte der Inflation verschoben, weg von den Importpreisen hin zur Binnenteuerung. Verantwortlich für den Rückgang der Gesamtteuerung war in erster Linie der nachlassende Preisanstieg bei Energie. Angesichts staatlicher Entlastungsmaßnahmen und rückläufiger Notierungen für Energieträger verteuerten sich Energieprodukte 2023 um unterdurchschnittliche 5,3 %, nach einem enormen Anstieg um 29,7 % im Vorjahr. Bei Nahrungsmitteln hielt hingegen der hohe Preisauftrieb nahezu ungebremst an. Sie verteuerten sich um 12,4 %, nach einer Erhöhung um 13,4 % im Vorjahr. (Quelle: BVR-Rundschreiben "Hintergrundmaterial zur Erstellung der Geschäftsberichte der Volksbanken und Raiffeisenbanken" vom 04.03.2024) Die Wirtschaft in der Metropolregion Die vier IHKs in der Metropolregion Rhein-Neckar vertreten die Interessen von rund 160.000 überwiegend mittelständisch geprägten Unternehmen. Diese Unternehmen beschäftigen einen Großteil der rund 984.000 sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern in der Metropolregion. Die Bruttowertschöpfung in der Region liegt bei rund 95 Milliarden Euro. Für den gemeinsamen Konjunkturbericht der IHKs in der Metropolregion werden rund 2.100 Unternehmen in die Umfrage einbezogen. Laut diesem Bericht sind 20 Prozent der Unternehmen mit der aktuellen Geschäftslage unzufrieden, jedes zweite Unternehmen spricht von lediglich befriedigenden Geschäften. Weiterhin an der Spitze der Risiken für die weitere wirtschaftliche Entwicklung liegen die Energie- und Rohstoffpreise. Die zunehmende Unzufriedenheit mit der Wirtschaftspolitik äußert sich im sprunghaften Anstieg des Risikos schlechter wirtschaftspolitischer Rahmenbedingungen (45 Prozent der Nennungen, Zuwachs um 17 Prozentpunkte). (Quelle: "Konjunkturbericht, Jahresbeginn 2024" für die Metropolregion Rhein-Neckar; Herausgeber: IHKs Darmstadt, Pfalz, Rheinhessen und Rhein-Neckar) Volksbanken und Raiffeisenbanken in Baden-Württemberg im Geschäftsjahr 2023 Die 129 Volksbanken und Raiffeisenbanken in Baden-Württemberg verzeichneten trotz konjunktureller Unsicherheiten und einer hohen Inflationsrate sowohl bei den Kundenforderungen (+3,6 Mrd. Euro bzw. 2,7 Prozent) als auch bei den Kundeneinlagen (+1,9 Mrd. Euro bzw. 1,2 Prozent) weitere Zuwächse. Bei einer addierten Bilanzsumme auf Vorjahresniveau von 208,8 Mrd. Euro haben die Genossenschaftsbanken ein operatives Ergebnis von 1,69 Mrd. Euro erzielt (+17,1 Prozent). (Quelle: Pressemitteilung "Gutes Jahresergebnis: Volksbanken und Raiffeisenbanken in Baden-Württemberg stehen für Finanzierung der Transformation bereit", https://www.wir-leben-genossenschaft.de/de/Gutes-Jahresergebnis-Volksbanken-und-Raiffeisenbanken-in-Baden-Wuerttemberg-stehen-fuer-16030.htm) 2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Über unsere strategische Eckwert- und Kapitalplanung planen und steuern wir die Entwicklung unseres Institutes auf Grundlage von Kennzahlen und Limiten. Dabei verwenden wir die folgenden für uns bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren, die sich auch aus unserer Geschäfts- und Risikostrategie ableiten lassen und die wir mithilfe unseres internen Berichtswesens regelmäßig überwachen: Als ersten bedeutsamsten Leistungsindikator für die Rentabilität der Bank wird das Betriebsergebnis vor Bewertung festgelegt. Dazu zählen wir das Zins- und Provisionsergebnis, die Ergebnisse aus Gewinngemeinschaften, die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen, die Abschreibungen auf Sachanlagen, die sonstigen Steuern und das sonstige betriebliche Ergebnis. Als Zielgröße haben wir hier einen Wert von 30 Mio. Euro festgelegt. Als bedeutsamsten Leistungsindikator für die Wirtschaftlichkeit bzw. Effizienz unseres Instituts wurde die Cost Income Ratio im engeren Sinne (nachfolgend: "CIR") bestimmt. Sie stellt das Verhältnis der Verwaltungsaufwendungen inklusive der Abschreibungen zum Zins- und Provisionsergebnis dar. Hier streben wir an, mindestens den Mittelwert aller angeschlossenen Kreditinstitute gemäß dem jährlich durchgeführten BVR Betriebsvergleich zu erreichen. Als weiteren bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikator identifizieren wir für uns unsere angemessene Risikopolitik, die wir konsequent weiter verfolgen wollen. Die Beurteilung der Angemessenheit machen wir an der Gesamt-Risikotragfähigkeitsauslastung (in Prozent) fest. Eine angemessene Risikopolitik ist für uns dann nicht mehr gegeben, wenn die Gesamtauslastung der Risikotragfähigkeit im Risikoszenario "Standard - 12 Monate" über einen Zeitraum von 3 Monaten in Folge einen Wert von größer 85 % ausweist. Die Darstellung, Analyse und Beurteilung der einzelnen finanziellen Leistungsindikatoren erfolgt in den nächsten Abschnitten. Daneben haben wir folgende bedeutsamste nichtfinanzielle Leistungsindikatoren definiert, die uns für die Entwicklung unserer Bank wesentlich erscheinen. Wir sehen eine kontinuierliche Personalarbeit als einen wichtigen Erfolgsindikator an. Im Rahmen unserer hauseigenen VR-Akademie bieten wir interne Personalentwicklungsmaßnahmen an. Das betriebliche Gesundheitsmanagement spielt für uns ebenfalls eine große Rolle. Die Messung dieser beiden Indikatoren erfolgt sowohl in Bezug auf die dafür aufgewendeten Tage als auch das jeweils dafür verwendete Budget. 3. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs Die Entwicklung der von uns definierten bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren im Geschäftsjahr 2023 stellt sich wie folgt dar: Unser Betriebsergebnis vor Bewertung gemäß unserer Definition als bedeutsamster Leistungsindikator für die Rentabilität der Bank verminderte sich von 38.373 TEUR auf 28.411 TEUR. Die CIR lag im Geschäftsjahr 2023 bei 76,96 % (Vorjahr 64,08 %) und damit schlechter als unsere Planung, der Vergleichswert des Berichtsjahres liegt aktuell noch nicht vor. Die Gesamtauslastung der Risikotragfähigkeit drückte im Berichtsjahr unsere angemessene Risikopolitik aus. Der Wert lag im Berichtsjahr durchgehend unter dem Zielwert von 85,0 %. Die Entwicklung der bedeutsamsten Leistungsindikatoren "Betriebsergebnis vor Bewertung" und "CIR" liegt jeweils unter unseren Erwartungen. Ursächlich für diese Entwicklung waren insbesondere die außerplanmäßigen Abschreibungen auf bankeigene Immobilien. Die angestrebte "angemessene Risikopolitik" erreichten wir erwartungsgemäß. Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements fanden im Berichtsjahr 24 Maßnahmen statt, an denen 263 Mitarbeitende teilnahmen. Unsere interne Personalentwicklung führten wir ebenfalls fort und boten über unsere hauseigene VR-Akademie 87 Personalentwicklungsmaßnahmen an. In interne und externe Schulungsmaßnahmen investierten wir im Berichtsjahr rund 726 TEUR, was über unserer Planung lag, und unsere Mitarbeitenden nahmen an 2.474 Tagen an Schulungen, Seminaren und Trainings teil.
*) Hierunter fallen die Posten unter dem Bilanzstrich 1 (Eventualverbindlichkeiten), 2 (Andere Verpflichtungen) und Derivatgeschäfte. Der Rückgang der Bilanzsumme ist in erster Linie auf den Rückgang der Kundenverbindlichkeiten zurückzuführen. Die außerbilanziellen Geschäfte liegen aufgrund von geringeren unwiderruflichen Kreditzusagen (-44,5 Mio. Euro) und reduzierten Zins-Derivaten zu Absicherungszwecken (-59,1 Mio. Euro) bei etwas höheren Eventualverbindlichkeiten (+0,5 Mio. Euro) unter dem Vorjahresniveau.
Im Geschäftsjahr konnte das Kundenkreditgeschäft um rund 108 Mio. Euro ausgebaut werden, was in etwa dem Planwert von 3,5 % entspricht. Der Schwerpunkt unseres Kreditgeschäftes liegt im Bereich der Privatkunden insbesondere auf privaten Immobilienfinanzierungen, die rund 63 Prozent der gesamten Kundenforderungen ausmachen und im Berichtsjahr um rund 104 Mio. Euro gesteigert werden konnten. Die Wertpapieranlagen liegen mit rund 1.603 Mio. Euro um rund 87 Mio. Euro unter dem Vorjahreswert, da nicht alle Fälligkeiten reinvestiert wurden. Insgesamt beträgt der Anteil der Wertpapieranlagen an der Bilanzsumme 30,3 Prozent und liegt damit niedriger als im Vorjahr (31,4 Prozent). Die Forderungen an Kreditinstitute gingen um rund 138 Mio. Euro zurück, was in erster Linie auf eine geringere Nutzung der Einlagenfazilität bei der Deutschen Bundesbank zurückzuführen ist.
Die Steigerung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultiert aus einer Veränderung der Refinanzierungsstruktur der Bank. Die Refinanzierungsmöglichkeiten bei der EZB wurden um 190 Mio. Euro reduziert und im Gegenzug verschiedene Refinanzierungsmöglichkeiten innerhalb der Genossenschaftlichen FinanzGruppe in Höhe von insgesamt 235 Mio. Euro genutzt. Die Kundeneinlagen gingen im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 131,1 Mio. Euro bzw. 3,1 Prozent zurück, geplant war ein Halten des Bestands. Dabei nahmen einerseits täglich fällige Einlagen um rund 502,7 Mio. Euro ab und Einlagen mit vereinbarter Laufzeit nahmen um rund 433,7 Mio. Euro zu. Damit hat die maßgebliche Refinanzierungsquelle der Bank einen Anteil von 78,0 Prozent an der Bilanzsumme (Vorjahr 79,2 Prozent). Die täglich fälligen Einlagen stellen mit 67,1 Prozent weiterhin den größten Anteil unserer Kundeneinlagen dar. Die nicht in der Bilanz enthaltenen Kundeneinlagen bei Verbundpartnern (inkl. Wertpapiere in Kundendepots) belaufen sich auf ca. 2,51 Mrd. Euro. Unser betreutes Kundenvolumen beziffert sich damit auf 6,64 Mrd. Euro (Vorjahr 6,45 Mrd. Euro).
Die Erträge aus dem Wertpapierdienstleistungs- und Depotgeschäft stiegen gegenüber dem Vorjahr um 1.393 TEUR und lagen damit unter unseren Planungen. Die Vermittlungserträge gingen im Berichtsjahr um 409 TEUR zurück. Damit lagen wir unter unseren Planwerten für 2023. Die Erträge aus dem Zahlungsverkehr steigerten sich gegenüber dem Vorjahr um 545 TEUR. Damit haben wir unsere Planung erreicht. 4. Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage a) Ertragslage Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Genossenschaft haben sich im Vorjahresvergleich wie folgt entwickelt:
1) GuV-Posten 1 abzüglich GuV-Posten 2 zuzüglich GuV-Posten 3 2) GuV-Posten 5 abzüglich GuV-Posten 6 3) Saldo aus den GuV-Posten 1 bis 12 sowie abzüglich GuV-Posten 17 4) Saldo aus den GuV-Posten 13 bis 16 Im Berichtsjahr hat sich der Zinsüberschuss um 11.328 TEUR bzw. 15,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr erhöht und liegt damit über dem von uns geplanten Niveau. Dieser Anstieg ist in erster Linie auf die allgemeine Zinsentwicklung und eine gegenüber unserer Planung erhöhte Ausschüttung aus unserem Spezialfonds zurückzuführen. Der Provisionsüberschuss stieg im Berichtsjahr um 1.287 TEUR bzw. 4,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr und liegt damit auf dem geplanten Niveau. In den Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich die Personalaufwendungen um 3.807 TEUR bzw. 10,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr und lagen damit unter unserer Planung. Die anderen Verwaltungsaufwendungen steigerten sich um 3.003 TEUR bzw. 12,8 Prozent. Die Steigerung gegenüber dem Vorjahr ist im Wesentlichen auf höhere Aufwendungen für Dienstleistungen der Rechenzentrale und Grundstücksaufwendungen zurückzuführen. Damit lagen wir hier über unseren Planwerten. Das Betriebsergebnis vor Bewertung liegt um 9.765 TEUR bzw. 25,3 Prozent unter dem Vorjahr. Das ist in erster Linie auf außerplanmäßige Abschreibungen bei drei bankeigenen Gebäuden in Höhe von rd. 13 Mio. Euro zurückzuführen, die wir in den letzten beiden Jahren erworben haben. Aufgrund des Rückgangs der Marktwerte durch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung und der bisher geringen Planabschreibungen sind diese außerplanmäßigen Abschreibungen notwendig geworden. Außerdem wurde eine außerplanmäßige Abschreibung für ein Gebäude notwendig, das wir nicht mehr wirtschaftlich nutzen und mittelfristig einen Neubau planen. Diese Abschreibungen sind in der obigen Tabelle nicht separat ausgewiesen. Das negative Bewertungsergebnis verbesserte sich um 11.734 TEUR gegenüber dem Vorjahr. Anders als im Vorjahr steht im Berichtsjahr nicht das Wertpapierergebnis im Fokus. Das Ergebnis aus der Bewertung der Eigenanlagen war entgegen dem Vorjahr positiv, während nunmehr hohe Aufwendungen aus der Forderungsbewertung angefallen sind. Das Kreditergebnis wurde durch die Verwendung von Vorsorgereserven positiv beeinflusst. Aufgrund der Bedeutung der offen ausgewiesenen Eigenkapitalbestandteile wurde im Jahresabschluss 2023 eine weitere Dotierung von 4,0 Mio. Euro eigenmittelwirksam in den Fonds für allgemeine Bankrisiken eingestellt. Unser Jahresüberschuss liegt mit 5.907 TEUR auf Vorjahresniveau. Da wir uns in unserer Planung mehr vorgenommen hatten, sind wir mit diesem Ergebnis nicht zufrieden. b) Finanzlage Kapitalstruktur Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden stellen mit 78,0 Prozent der Bilanzsumme weiterhin die maßgebliche Refinanzierungsquelle der Bank dar. Innerhalb dieser Position sind wiederum die täglich fälligen Einlagen mit 67,1 Prozent der Gesamtsumme die wichtigste Größe. Im Berichtsjahr hat die Bank weiterhin die Möglichkeiten zur Refinanzierung bei der EZB genutzt und die "gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte" (sog. GLRGs) in Höhe von 159,3 Mio. Euro im Bestand. Investitionen Im Geschäftsjahr 2023 wurden die geplanten Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen vollständig durchgeführt. Der Großteil der Investitionen erfolgte im Bereich der Gebäude. Zur Steigerung unserer Mieterträge wurden zwei Objekte erworben und es erfolgten Modernisierungsmaßnahmen bei Bestandsobjekten. Neben den Investments im Immobilienportfolio wurde in Haustechniksysteme und Sicherheitsanlagen in unseren Geschäftsstellen investiert. Liquidität Die Zahlungsfähigkeit unseres Instituts war im abgelaufenen Geschäftsjahr nach Art, Höhe und Fristigkeit gegeben. Die Liquidity Coverage Ratio (LCR) haben wir eingehalten. Die monatlichen Meldungen wiesen im Berichtszeitraum einen Wert von mindestens 130,2 Prozent aus. Zum Bilanzstichtag lag die Stresskennzahl bei 130,4 Prozent. Bei Liquiditätsschwankungen kann die Bank auf hochliquide Aktiva in Form von ausreichenden Liquiditätsreserven und auch in Form von Bankguthaben zurückgreifen. Durch die Einbindung in die Genossenschaftliche FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken und den genossenschaftlichen Liquiditätsverbund und die Refinanzierungsfazilitäten der EZB bestehen weitere Refinanzierungsmöglichkeiten. Wir gehen daher davon aus, dass auch in den kommenden Jahren nicht mit einer Beeiträchtigung der Zahlungsbereitschaft zu rechnen ist. c) Vermögenslage Die Eigenkapitalstruktur der Bank ist geprägt von Geschäftsguthaben der Mitglieder und erwirtschafteten Eigenkapitalbestandteilen. Im Geschäftsjahr wurde das Eigenkapital durch Zuführung zu den Rücklagen (5,1 Mio. Euro) und zum Fonds für allgemeine Bankrisiken (+4,0 Mio. Euro) weiter gestärkt. Die Geschäftsguthaben stiegen dabei um 2,8 Mio. Euro. Der Anteil des bilanziellen Eigenkapitals an der Bilanzsumme hat sich im Vorjahresvergleich auf 7,87 Prozent leicht erhöht (Vorjahr 7,51 Prozent), ist jedoch nach wie vor unterdurchschnittlich. Nach den vertraglichen sowie satzungsmäßigen Regelungen erfüllen die angesetzten Kapitalinstrumente die Anforderungen der CRR zur Anrechnung als aufsichtsrechtlich anerkanntes Kern- und Ergänzungskapital. Die relevanten Vorgaben des KWG sowie der CRR wurden im Berichtsjahr stets eingehalten. Die Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG beläuft sich auf 0,11 % (Vorjahr 0,11 %). Nach unserer Unternehmensplanung ist von einer Einhaltung der Kapitalquoten bei dem erwarteten Geschäftsvolumenszuwachs sowie durch die geplanten Rücklagenzuführungen (Gewinnthesaurierungen) auch zukünftig auszugehen. Das bilanzielle Eigenkapital sowie die Eigenmittelausstattung und Kapitalquoten stellen sich gegenüber dem Vorjahr wie folgt dar:
1) Hierzu rechnen die Passivposten 11 (Fonds für allgemeine Bankrisiken) und 12 (Eigenkapital). Die Wertpapieranlagen der Genossenschaft entwickelten sich wie folgt:
Der gesamte Wertpapierbestand reduzierte sich um 87,2 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr. Das Nominalvolumen an Credit Linked Notes beträgt zum Bilanzstichtag 160 Mio. Euro (Vorjahr 172 Mio. Euro), das komplett der Liquiditätsreserve zugeordnet ist. Von den Wertpapieranlagen entfällt ein Anteil von 84,7 % auf Schuldverschreibungen und festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 5) bzw. von 15,3 % auf Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere (Aktivposten 6). Der Gesamtbestand ist mit einem Anteil von 69,8 Prozent dem Anlagevermögen zugeordnet und nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Dadurch wurden Abschreibungen in Höhe von 79,9 Mio. Euro vermieden. Die übrigen 30,2 % sind der Liquiditätsreserve zugegliedert und nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Es bestehen stille Lasten in den Eigenanlagen, die andererseits durch stille Reserven in den Zinsderivaten überkompensiert werden. Der Aktivposten 6 beinhaltet ausschließlich Anteile an unserem Spezialfonds, welcher der Liquiditätsreserve zugeordnet ist. Direktanlagen in Aktien bzw. Fremdwährungen sind nicht im Bestand. Wir investieren ausschließlich im Investment Grade Bereich und hier hauptsächlich in Kreditinstitute. Als weitere Asset-Klassen sind Unternehmens- und Staatsanleihen zu nennen. Unser Spezialfonds investiert global in Aktien, Renten, Immobilien und Rohstoffe. Mit einem Anteil von 61,5 % an der Bilanzsumme stellen die Forderungen an Kunden ebenfalls einen wichtigen Aktivposten dar. Innerhalb der Position liegt der Schwerpunkt mit rund 55 % im Bereich der Privatkunden. In Bezug auf das gesamte Portfolio ist mit einem Anteil von 48,9 % ein großes Volumen in der Größenklasse bis 500 TEUR zu finden. Die Sicherheitenstruktur der Gesamtposition ist mit 58,2 % geprägt von Grundpfandrechten. Zum Bilanzstichtag waren 99,9 % (nach Volumen) mit einem VR Rating geratet. Mit einem Anteil von 95,5 % ist ein Großteil des Volumens den Bonitätsgruppen 1 bis 3 zuzuordnen. Zur Steuerung bzw. Absicherung unserer langfristigen Cashflows auf Gesamtbankebene werden Zinsderivate, insbesondere Festzinszahlerswaps, eingesetzt. Daneben bestehen Zinssicherungspositionen für einzelne vergebene langfristige Darlehen. 5. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Insgesamt beurteilen wir die Geschäftsentwicklung und die wirtschaftliche Lage unseres Hauses als nicht zufriedenstellend. Aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Immobilienkrise und allgemeine wirtschaftliche Unsicherheiten) zeigten sich für uns Sondereffekte in den Abschreibungen auf eigene Gebäude und in Form von erhöhten Aufwendungen in der Forderungsbewertung. Das Wachstum des für die Bank wichtigsten Geschäftsbereichs, dem Geschäft mit Kunden überwiegend aus der Region, setzte sich weitgehend plangemäß fort. Beim Kreditgeschäft wurden die Erwartungen aus der Eckwertplanung erfüllt, im Kundeneinlagengeschäft verzeichneten wir einem leichten Rückgang. Finanzlage und Liquiditätsausstattung entsprechen den aufsichtsrechtlichen und betrieblichen Erfordernissen. Die Vermögenslage der Bank ist unterdurchschnittlich, zeichnet sich jedoch unverändert durch eine angemessene Eigenkapitalausstattung aus, da die aufsichtsrechtlichen Anforderungen sowohl im Vorjahr als auch im Geschäftsjahr eingehalten wurden. Für erkennbare und latente Risiken in den Kundenforderungen sind Einzel- und Pauschalwertberichtigungen in angemessener Höhe gebildet. Daneben bestehen auch Vorsorgereserven nach § 340f HGB. Es bestehen stille Lasten in den Eigenanlagen, die andererseits durch stille Reserven in den Zinsderivaten überkompensiert werden. C. Risiko- und Chancenbericht Risikomanagementsystem und -prozess Unsere Geschäfts- und Risikostrategie basiert auf einem Strategieprozess und ist ausgerichtet auf das Kundengeschäft mit Mitgliedern und Kunden aus unserer Region. Wesentliche Bestandteile der Geschäftsstrategie sind die aus der Risikotragfähigkeit der Bank abgeleiteten Teilstrategien für die wesentlichen Geschäftsaktivitäten mit den Mitgliedern und Kunden. Konsistent zu unserer Geschäfts- und Risikostrategie wurde eine Unternehmensplanung entwickelt, die eine langfristige und umfassende Begleitung unserer Mitglieder und Kunden im Hinblick auf Finanzierungswünsche, Vermögensanlagen und Dienstleistungen rund um den Zahlungsverkehr sicherstellt. Mit Hilfe einer strategischen Eckwert- und Kapitalplanung für einen Zeitraum von 5 Jahren steuern wir die Entwicklung unseres Instituts. Die Annahmen für die Markt- und Volumenentwicklungen erfolgen hierbei auf Basis von internen Einschätzungen und Marktprognosen. Die abgeleiteten Ertrags- und Vermögenswirkungen werden anhand von Simulationsrechnungen mit Unterstützung der Steuerungssoftware VR-Control ermittelt. Die Geschäfts- und Risikostrategie sowie die Teilstrategien werden im Rahmen des von uns festgelegten Strategieprozesses regelmäßig überprüft. Das von der Bank verwendete Strategiemodell zeigt den organisatorischen Rahmen für die Strategieüberprüfung und für die Vernetzung der strategischen und operativen Gesamtbanksteuerung auf. Ziel unserer Risikostrategie ist nicht die vollständige Vermeidung von Risiken, sondern die Wahrung eines angemessenen Chancen-Risiko-Profils unserer Risikopräferenz entsprechend sowie die Begrenzung von Risiken aus Geschäften. Dabei beachten wir die folgenden Grundsätze:
Wir haben ein System zur Früherkennung von Risiken implementiert. Vor dem Hintergrund wachsender Komplexität der Märkte im Bankgeschäft sehen wir dies als eine zentrale Aufgabe an. Die zuständigen Organisationseinheiten berichten unmittelbar an den Vorstand. In diesem Rahmen ist ein Risikocontrolling- und Managementsystem mit entsprechenden Instrumenten eingerichtet, um bei Bedarf gegensteuernde Maßnahmen einleiten zu können. Unsere Entscheidungsträger werden durch das interne Berichtsystem über die Geschäfts- und Risikoentwicklung frühzeitig informiert, um Maßnahmen zur Gegensteuerung ergreifen zu können. Ziel des Risikomanagements unserer Bank ist es, Risiken, die den Erfolg wesentlich beeinflussen oder gar den Fortbestand gefährden können, frühzeitig zu erkennen sowie umfassend zu messen, zu überwachen und zu steuern. Integraler Bestandteil ist dabei die fortlaufende Sicherstellung der Risikotragfähigkeit. Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgt auf Basis der Risiko- und Liquiditätstragfähigkeit der Bank unter Berücksichtigung der Geschäfts- und Risikostrategie. Risikoinventur Als Risiko definieren wir die negative Abweichung vom erwarteten Ergebnis bzw. Planwert aufgrund von Unsicherheit. Zur Beurteilung der Wesentlichkeit von möglichen Risiken verschafft sich unsere Geschäftsleitung, einmal im Jahr im Rahmen der Risikoinventur sowie anlassbezogen, einen Überblick über die Risiken unserer Bank auf Gesamtinstitutsebene. Dabei werden auch übergreifende Risiken wie das Modell-, Reputations- und Nachhaltigkeitsrisiko sowie Risikokonzentrationen in der Wesentlichkeitsbewertung der einzelnen Risikoklassen berücksichtigt. Zum Abschlussstichtag werden das Kreditrisiko, das Marktrisiko, das operationelle Risiko, das Liquiditätsrisiko, das Immobilienrisiko sowie das Beteiligungsrisiko als wesentliche Risiken bewertet. Für unsere Risikobeurteilung zum Abschlussstichtag legen wir konsistent zum Prognosezeitraum einen Zeitraum von einem Jahr zu Grunde, in dem auch das Vorliegen von bestandsgefährdenden Risiken beurteilt wird. In der Risikoidentifizierung werden die relevanten Risikoarten identifiziert, bei der Beurteilung werden die wesentlichen Risikoarten anhand der drei Dimensionen (Vermögenslage, Ertragslage, Liquiditätslage) bestimmt und im letzten Prozessschritt werden die Dokumentation der Ergebnisse sowie deren Kommunikation erfasst. Eine wesentliche Beeinträchtigung unterstellen wir dann, wenn eine potentielle Auswirkung die Wesentlichkeitsgrenze von 13,0 Mio. Euro (Vermögenslage) oder 6,0 Mio. Euro (Ertragslage) oder 60 Mio. Euro (Liquiditätslage) überschreitet. Das auf Basis der Risikotragfähigkeit ermittelte Gesamtbankrisikolimit verteilen wir auf Adressrisiken, Marktpreisrisiken, Operationelle Risiken, Liquiditätsrisiken (Refinanzierungskosten), Beteiligungsrisiken und Immobilienrisiken. Die Liquiditätsrisiken im engeren Sinne (Zahlungsunfähigkeit) können nicht sinnvoll mit Kapital unterlegt werden, daher wird die Liquiditätstragfähigkeit durch die Vorhaltung ausreichender Liquidität als strenge Nebenbedingung im Rahmen der mengenorientierten Liquiditätssteuerung mit VR-Control unmittelbar überwacht. Darüber hinaus wird die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Bank aufgrund der Einbindung in die genossenschaftliche Finanz-Gruppe sichergestellt. Bestandsgefährdende Risiken (wesentliche Risiken mit hohen Auswirkungen) liegen für den hier zugrunde gelegten Beurteilungszeitraum von einem Jahr nicht vor. Risikotragfähigkeit Zur Bestimmung unserer Risikotragfähigkeit haben wir zum 1. Januar 2023 auf die normative und ökonomische Perspektive als komplementäre, sich ergänzende Ansätze umgestellt. Unsere zur Risikotragfähigkeitssteuerung eingesetzten Methoden und Verfahren berücksichtigen somit das Ziel der Fortführung unseres Instituts (normative Perspektive), als auch den Schutz unserer Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht (ökonomische Perspektive). Die Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive, die einen periodischen Steuerungskreis darstellt, zielt auf die Fortführung der operativen Geschäftstätigkeit. In der normativen Perspektive betrachten wir die Einhaltung regulatorischer Anforderungen. Diese umfassen insbesondere die Kapitalgrößen wie Kapitalanforderungen sowie Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, wie beispielsweise die Höchstverschuldungsquote und die Großkreditgrenzen. Die Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, sofern der ermittelte Kapitalbedarf die Einhaltung der geforderten Kapitalquoten bewirkt und sämtliche Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals erfüllt werden. Die normative Perspektive bilden wir ausgehend von der Gesamtbankplanung über einen Zeithorizont von 5 Jahren ab. In dieser wird die Entwicklung des regulatorischen Kapitalbedarfs im Rahmen einer mehrjährigen Kapitalplanung bestimmt. Neben einem Planszenario werden mögliche abweichende Entwicklungen, wie Bonitätsverschlechterungen im Kundenkreditgeschäft, in einem adversen Szenario berücksichtigt. Die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive zielt auf den Schutz der Gläubiger ab. In der ökonomischen Perspektive, die barwertig ermittelt wird, werden das Risikodeckungspotenzial und die konsistent dazu ökonomisch ermittelten Risiken gegenübergestellt. Die ökonomische Risikotragfähigkeit ist demnach gegeben, wenn die barwertigen Risiken durch das Risikodeckungspotenzial laufend gedeckt sind. Die Bewertung des Risikodeckungspotenzials erfolgt unabhängig von Rechnungslegungskonventionen und aufsichtlichen Eigenmittelanforderungen. Ausgangspunkt bei der barwertigen Ermittlung des Risikodeckungspotenzials ist der Barwert (Marktwert) sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Dabei werden auch außerbilanzielle Größen berücksichtigt. Auf Basis des ermittelten Risikodeckungspotenzials legen wir im Rahmen unseres Strategie- und Limitierungsprozesses einmal im Jahr unser Gesamtbankrisikolimit fest. Wir stellen dabei sicher, dass genügend freies Risikodeckungspotenzial zur Verfügung steht, um zukünftige Wertschwankungen aufzufangen. Die Risikomessung für die in der ökonomischen Perspektive der Risikotragfähigkeit berücksichtigten Risikoklassen erfolgt mithilfe geeigneter Value-at-Risk (VaR)-Modelle mit einem Konfidenzniveau von 99,9% bei einem Risikobetrachtungshorizont von einem Jahr. Bei den Risikoklassen, für die kein statistisches Verlustverteilungsmodell verwendet wird, erfolgt eine expertenbasierte Risikoeinschätzung, die dem Ausmaß nach dem 99,9%-Quantil entspricht. Die Risikoaggregation erfolgt ohne Berücksichtigung von Korrelationen zwischen den einzelnen Risikoarten additiv. Die Ermittlung der Liquiditätstragfähigkeit erfolgt ebenfalls in einer normativen und einer ökonomischen Perspektive anhand von aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennzahlen sowie einer Überwachung des Überlebenshorizonts. In der normativen Perspektive wird das Ziel verfolgt, kurzfristig und in unserer mehrjährigen Geschäftsplanung die aufsichtsrechtlichen Liquiditätsanforderungen einzuhalten. Dazu werden hochliquide Vermögenswerte den aufsichtsrechtlichen Nettomittelabflüssen gegenübergestellt. Für die Steuerung der normativen Liquiditätstragfähigkeit verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebene Kennzahl Liquidity Coverage Ratio (LCR). Das bankintern festgelegte Mindestniveau der LCR beträgt 110%. Die LCR betrug zum Berichtsstichtag 130,44%. Zusätzlich wird die Net Stable Funding Ratio (NSFR) als normative Mindestgröße in der Banksteuerung berücksichtigt. Diese zeigt das Verhältnis von verfügbarer zur erforderlichen stabilen Refinanzierung auf. Die NSFR betrug zum Berichtsstichtag 114,64%. In der ökonomischen Perspektive werden neben der Plan-Liquiditätsablaufbilanz Stress-Liquiditätsablaufbilanzen vierteljährlich erstellt. Diese berücksichtigen die Liquiditätsauswirkungen von institutseigenen und marktweiten Ursachen sowie eine Kombination daraus. Wir haben einen Mindest-Überlebenshorizont von 3 Monaten für die Plan-Liquiditätsablaufbilanz sowie die Stress-Liquiditätsablaufbilanzen definiert. Dieser wurde im Berichtszeitraum nicht unterschritten. Die Risikomanagementziele und -strategien werden dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben und mit diesem erörtert. Die eingerichteten Systeme und Verfahren des Risikomanagements sind dem Profil und der Geschäfts- und Risikostrategie der Bank sowie ihrer Größe angemessen und entsprechen den Anforderungen der MaRisk. Der Vorstand hat zum Bilanzstichtag ein Gesamtrisikolimit in Höhe von 405,0 Mio. Euro festgelegt, das per 31. Dezember 2023 mit 82,1 Prozent ausgelastet war. Die Einzelrisikolimite und Auslastungen per 31. Dezember 2023 stellen sich wie folgt dar:
Die eingerichteten Systeme und Verfahren des Risikomanagements sind dem Profil und der Geschäfts- und Risikostrategie der Bank sowie ihrer Größe angemessen und entsprechen den Anforderungen der MaRisk. Risiken Kreditrisiken Das Kreditrisiko bezeichnet die Gefahr einer möglichen negativen Abweichung vom Erwartungs- bzw. Planwert einer Position, die durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich Ausfall oder durch eine Spreadveränderung einer Adresse verursacht wird. Das Kreditrisiko umfasst die Risikoklassen Ausfallrisiken, Migrationsrisiken, Spreadrisiko, Kontrahenten-, Abwicklungs- und Lieferrisiko, Besicherungsrisiko sowie die sonstigen Kreditrisiken. Das Kreditrisiko beschreibt die Gefahr, dass Verluste oder entgangene Gewinne aufgrund des Ausfalls von Geschäftspartnern, der Ratingmigration oder der adressbezogenen Spreadveränderung entstehen. Es umfasst das Kreditrisiko im Kundengeschäft sowie im Eigengeschäft sowie weitere Kreditrisiken, wie beispielsweise das Kontrahentenrisiko. Das Kreditrisko Kundengeschäft stufen wir als relevant und aufsichtsrechtlich wesentlich ein. Zur Steuerung des Kreditrisikos setzen wir im Kundengeschäft Ratingsysteme zur Beurteilung der Bonität einzelner Engagements ein (im Wesentlichen VR-Rating). Zur Bestimmung der Ausfallwahrscheinlichkeiten verwendet die Bank vorrangig die Verfahren der Genossenschaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Um die Spezifika der einzelnen Kundensegmente abbilden zu können, sind für unterschiedliche Kundensegmente separate Ratingverfahren im Einsatz. Bei den Eigenanlagen nutzen wir für Wertpapiere die Ratinginformationen der DZ BANK AG auf Basis externer Ratingagenturen und bei den Fonds die Risikoinformationen der Fondsgesellschaft Union Investment. Auch hier werden die Risikoentwicklungen im Rahmen von VR-Control über ein Portfoliomodell überwacht. Turbulenzen an den Finanzmärkten begegnen wir durch eine breite Streuung der Eigenanlagen, Diversifikation in viele Anlageklassen und Beschränkung auf gute Bonitäten. Gemäß unseren Grundsätzen zur Risikosteuerung nehmen wir zur Absicherung von Kreditrisiken werthaltige Sicherheiten herein. Ratingnoten und Sicherheiten fließen in alle relevanten Kreditprozesse ein - von der Kreditvergabe bis zur Kreditüberwachung. Neben der Steuerung von Kreditrisiken auf Kundenebene nehmen wir die Steuerung auch auf Portfolioebene vor. Zu diesem Zweck ist ein Limitsystem, unter anderem bezogen auf die Risikokonzentration in Branchen, implementiert. Im Rahmen der Kreditrisikosteuerung wird das Portfolio sowohl nach Bonitätsklassen, Größenklassen, Branchen, Sicherheiten und weiteren Risikotreibern sowie deren Entwicklung analysiert und die Einhaltung des Limitsystems überwacht. Zur Begrenzung der Einzelemittentenrisiken werden vom Vorstand kombinierte Kontrahenten- und Emittentenlimite ("Geschäftspartnerlimite") beschlossen. Vorstand und Aufsichtsrat werden monatlich über die Entwicklung des Portfolios sowie über die Auslastung der Einzel- und Strukturlimite informiert. Um mögliche Kreditrisiken zu beschränken, haben wir einen konservativen Sicherheitenansatz. Die Sicherheitenstruktur ist geprägt von Grundpfandrechten mit einem Anteil von 58,2 % am Risikovolumen. Darüber hinaus haben wir bonitätsabhängige Kreditvergabelimite, die sich am Blankoanteil orientieren. Mögliche Überschreitungen dieser internen Kreditvergabelimite werden regelmäßig im Kreditrisikobericht dargestellt. Daneben stellen die Mindestanforderungen an die Kreditvergabe risikobegrenzende Maßnahmen beim Einzelgeschäft dar. Kreditentscheidungen werden in Abhängigkeit vom Risikogehalt über unterschiedliche Kompetenzstufen getroffen. Die Bewertung der Kreditengagements und gegebenenfalls die Bildung einer Risikovorsorge erfolgen in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften. Als zentrales Kriterium für die Prüfung der akuten Ausfallrisiken wird die Nachhaltigkeit der Kapitaldienstfähigkeit herangezogen. Die Bank prüft die Bildung von Risikovorsorge bei Vorliegen von Frühwarnsignalen und Ausfallkriterien. Sanierungsbedürftige und notleidende Engagements werden in einem marktunabhängigen Bereich betreut bzw. überwacht. Wir ermitteln monatlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Kundengeschäfte (KPM-KG) barwertig unter VR-Control einen unerwarteten Verlust (Credit-Value-at-Risk) aus dem Kundenkreditgeschäft. Die Berechnung erfolgt auf Basis von Kreditrisikoprämien in einem mehrstufigen Verfahren, dem sowohl die modellierten Verluste auf Basis des LGD-Modells als auch Ausfallwahrscheinlichkeiten und Sektorparameter zugrunde liegen. Auf dieser Basis ergibt sich zum 31. Dezember 2023 ein Credit-Value-at-Risk (CVaR) für die nächsten 12 Monate in Höhe von 25,6 Mio. Euro. Das entspricht einer Limitauslastung von 85,3 %. Das Kreditrisiko bei Eigenanlagen wird im Rahmen der Risikotragfähigkeitskonzeption der Bank monatlich mit Hilfe des Kreditportfoliomodells für Eigengeschäfte (KPM-EG) ermittelt. Grundlage der Berechnungen sind verschiedene Marktpartnersegmente, die differenzierte Spread- und Ratingmigrationen, Spreadverteilungen sowie Migrationsmatrizen aufweisen. Die Ermittlung des in der Risikomessung angesetzten unerwarteten Verlustes (Risikoszenario) basiert auf einer Haltedauer von 250 Tagen. Für das Eigengeschäft ergibt sich auf dieser Basis zum 31. Dezember 2023 ein CVaR für die nächsten 12 Monate in Höhe von 82,6 Mio. Euro. Dies entspricht einer Limitauslastung von 78,7 %. Adressenausfallrisiken aus Fonds werden mittels einer von der Kapitalanlagegesellschaft ermittelten Ex-ante-Value-at-Risk-Kennziffer berücksichtigt, die nur das Adressenausfallrisiko abbildet. Das Marktpreisrisiko des Fonds berücksichtigen wir mittels einer separaten Ex-ante-Value-at-Risk-Kennziffer. Marktrisiken Das Marktrisiko beschreibt die Gefahr, dass aufgrund nachteiliger Veränderungen von Marktpreisen oder preisbeeinflussenden Parametern Verluste entstehen können. Marktrisiken umfassen Zins-, Aktien- und Währungsrisiken sowie sonstige Marktrisiken. Das Marktrisiko stuft die Bank anhand der Risikoinventur als relevant und aufsichtsrechtlich wesentlich ein. Im Rahmen der ökonomischen Risikomessung des Zinsrisikos berechnen wir monatlich einen Value-at-Risk, der auf einem historischen Zeitraum basiert. Als Szenariotechnik verwenden wir eine Skalierung über eintägige Verbarwertungen mittels Resampling. Die Ermittlung erfolgt mit Hilfe des Moduls ZINSMANAGEMENT unter VR-Control. Ergänzend werden weitere barwertige Berichtsgrößen als zusätzliche Informationen bei geschäftspolitischen Entscheidungen berücksichtigt. Der damit zum 31. Dezember 2023 ermittelte Value-at-Risk beläuft sich auf 101,9 Mio. Euro mit einer Limitauslastung von 81,5 %. Für die barwertige Steuerung hat die Bank entsprechende Portfolios definiert. Die Kriterien für die Abgrenzung der Bücher sind neben der Risikoart die mit dem einzelnen Buch verfolgte Strategie. Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit liegt in der Bank im Bereich des strategischen Zinsbuchs sowie des Fondsbuchs. Die Ermittlung des Zinsrisikos erfolgt auf Basis von Gesamtbank-Zahlungsströmen (Cashflows), deren Barwert sowie der Veränderung des Gesamtbank-Barwerts im Falle von Zinsveränderungen. Dabei werden die variablen Kundengeschäfte über Ablaufdefinitionsprofile auf der Grundlage gleitender Durchschnitte in den Cashflow der Festzinsgeschäfte integriert. Die Ablaufdefinitionen werden so errechnet, dass sie einem möglichen Zinsanstieg in der Zukunft standhalten können. Zusätzlich werden Erwartungen zum zukünftigen Kundenverhalten mit in die Festlegung der Ablaufprofile eingebunden. Als Berechnungsmodell der Zinsrisiken setzen wir die historische Simulation auf Basis langjähriger Kursbeobachtungen ein (Value-at-Risk-Ansatz mit Resampling). Darüber hinaus erfolgt auf dieser Basis auch die Berechnung der aufsichtlich vorgegebenen Zinsschocks unter Einbezug der zinssensitiven Bestände in Fonds und der Pensionsrückstellungen. Dabei werden Zinsveränderungen um +/- 200 Basispunkte simuliert. Der Zinskoeffizient (aufsichtlicher Standardtest) aus dem maßgeblichen Schockszenario +200 Basispunkte beträgt zum 31. Dezember 2023 -16,97 Prozent. Bei der Ermittlung des Fondsrisikos kommen Risikokennzahlen zum Einsatz, die zentral von unserem Partner Union Investment ermittelt werden. In dieser Kennzahl werden alle wesentlichen Risikofaktoren innerhalb der Fonds (z.B. Schwankungen von Aktien, Zinsen, Spreads) berücksichtigt. Daneben erfolgt die Überwachung und Begrenzung von Risikokonzentrationen auf einzelne Asset-Klassen innerhalb der Fonds mittels eines Limitsystems. Die Steuerung des Zinsrisikos erfolgt semiaktiv. Hierzu orientiert sich die Bank grundsätzlich an einer definierten Benchmark-Struktur. Zu diesem Zweck werden strategische Zins-Swaps im Rahmen der Aktiv/Passiv-Steuerung abgeschlossen. Die Geschäfte zur Aktiv/Passiv-Steuerung haben wir nach IDW RS BFA 3 berücksichtigt. Es ergab sich keine Notwendigkeit zur Bildung einer Drohverlustrückstellung aus dem Zinsgeschäft. Zur Absicherung von Zinsrisiken bei Einzelgeschäften werden gegebenenfalls auch Swaps abgeschlossen. Diese Micro-Hedge-Geschäfte werden zusammen mit den entsprechenden Grundgeschäften bewertet. Währungsrisiken im Aktiv- und Passivgeschäft mit Kunden werden über Gegengeschäfte abgesichert und sind daher von untergeordneter Bedeutung. Eine Überprüfung findet dabei jährlich im Rahmen der Risikoinventur statt. Liquiditätsrisiken Liquiditätsrisiken können grundsätzlich in der Form des Zahlungsunfähigkeitsrisikos, des Refinanzierungsrisikos und des Marktliquiditätsrisikos auftreten. Zahlungsunfähigkeitsrisiken treten ein, wenn Zahlungsverpflichtungen nicht fristgerecht oder nicht in ausreichender Höhe erfüllt werden können. Refinanzierungsrisiken entstehen, wenn die Liquidität nicht zu den erwarteten Konditionen beschafft werden kann oder die Refinanzierungsmittel nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Marktliquiditätsrisiken treten ein, wenn Anlagen nicht zum gewünschten Zeitpunkt oder in der geplanten Höhe liquidiert werden können. Die Bank stuft das Liquiditätsrisiko insgesamt als relevant und wesentlich im Sinne des Aufsichtsrechts ein. Die Berücksichtigung des Refinanzierungskostenrisikos in der ökonomischen Perspektive erfolgt monatlich unter Berücksichtigung historischer Schwankungen des Refinanzierungsspreads mit Hilfe des Moduls ZINSMANAGEMENT unter VR-Control. Durch das Liquiditätsrisikomanagement ist sichergestellt, dass wir Liquiditätsbedarf rechtzeitig erkennen und somit jederzeit den Zahlungsverpflichtungen in voller Höhe nachkommen können. Darüber hinaus werden alle wesentlichen Geschäftsvorfälle im Vorfeld ihrer Umsetzung auf ihre Auswirkungen hinsichtlich der aufsichtsrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Liquidität überprüft. Für die Übernahme der operativen Steuerung der Liquidität in Krisensituationen ist eine Liquiditätsmanagementfunktion, die mit entsprechenden Durchgriffsrechten ausgestattet ist, eingerichtet. Darüber hinaus besteht ein Notfallplan für den Fall eines Liquiditätsengpasses, in dem auch mögliche Refinanzierungsquellen aufgeführt sind. Operationelle Risiken Operationelle Risiken betreffen die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unzulänglichkeit oder des Versagens von internen Prozessen, Menschen oder Systemen oder infolge externer Ereignisse eintreten. Diese Definition schließt Rechtsrisiken ein. Das strategische Risiko, als Teil des Geschäftsrisikos, und das Reputationsrisiko sind nicht Teil des Operationellen Risikos und werden in der Risikoinventur separat betrachtet. Anhand der Risikoinventur stufen wir das operationelle Risiko als relevant und aufsichtsrechtlich wesentlich ein. Die Bank hat eine einheitliche Festlegung und Abgrenzung der operationellen Risiken zu den anderen betrachteten Risikokategorien vorgenommen und diese in den Organisationsrichtlinien fixiert und kommuniziert. Die Abgrenzung umfasst auch den Umgang mit nicht eindeutig zuordenbaren Schadensfällen, Beinaheverlusten und damit zusammenhängenden Ereignissen. Wesentliche operationelle Risiken werden jährlich identifiziert und analysiert. Hierzu wird auf eine Schadensfalldatenbank zurückgegriffen, in die eingetretene Schäden oberhalb einer Aufgriffsgrenze von 1.000 Euro eingestellt werden. Das IT-Risiko stellt ein spezielles operationelles Risiko dar. Hier betrachten wir insbesondere die Teilbereiche "Zentrales Rechenzentrum" und "IT-Risiken Bank". Über die IT-Risiken, die das Rechenzentrum betreffen, erhalten wir regelmäßige Berichte vom lT-Dienstleister einschließlich Darstellung der eingeleiteten Maßnahmen bei Problemen. Über die Beseitigung der im Rahmen von Sonderprüfungen durch die Finanzaufsicht ermittelten Mängel beim IT-Dienstleister wurde zeitnah an Vorstand und Aufsichtsrat berichtet. Die vereinbarte Meilensteinplanung wurde eingehalten. Für alle wesentlichen Schadensereignisse in Bezug auf bankinterne IT-Risiken besteht ein umfassender Versicherungsschutz. Betriebliche Notfallplanungen wurden insbesondere auf die Anforderungen aus dem lT-Bereich abgestimmt. Rechtlichen Risiken begegnen wir durch die Verwendung der im Verbund entwickelten Formulare sowie die Inanspruchnahme juristischer Beratung im Fall von Rechtsstreitigkeiten. Im Rahmen der ökonomischen Perspektive wird für die operationellen Risiken jährlich ein Value-at-Risk (VaR) mit einem Konfidenzniveau von 99,9% mit Hilfe von VR-Control ORM berechnet. Das zum 31. Dezember 2023 ermittelte gesamte operationelle Risiko beläuft sich auf 4,7 Mio. Euro (Limitauslastung 94,2%). In das Management für Operationelle Risiken sind der Vorstand, das Controlling sowie die OpRisk-Verantwortlichen eingebunden. Das Management Operationeller Risiken stellt einen kontinuierlichen Prozess dar. Die Analyse der dokumentierten Schadensfälle, die fortlaufend in einer Schadensdatenbank erfasst werden, bilden die Grundlage für die Erarbeitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Risikosteuerung. Daneben trägt das interne Berichtswesen dazu bei, dass entscheidungsorientierte Informationen zu den Operationellen Risiken zusammengestellt werden und den zuständigen Mitarbeitern zur Verfügung stehen. Beteiligungsrisiken Das Beteiligungsrisiko liegt in der nachteiligen Abweichung zwischen einer geplanten bzw. erwarteten Performance der Beteiligung gegenüber einer nachteilig modellierten Größe. Die Beteiligungsrisiken wurden in der Risikoinventur als relevant und aufsichtsrechtlich wesentlich eingestuft. Die Beteiligungspositionen bestehen zu überwiegenden Teilen aus strategischen Beteiligungen innerhalb der genossenschaftlichen Finanzgruppe. Die Risikobewertung erfolgt auf Basis eines Risikomessverfahrens (Value-at-Risk) auf Einzelpositionsebene unter impliziter Annahme einer vollständigen Korrelation (=1). Hierbei finden Risikofaktoren sowie Stellvertreterregelungen Anwendung. Das zum 31. Dezember 2023 ermittelte gesamte Beteiligungsrisiko beläuft sich auf 21,2 Mio. Euro (Limitauslastung 84,7%). Daneben werden regelmäßig die aktuellen Beteiligungswerte überwacht und auf Abschreibungsbedarfe geprüft. Immobilienrisiken Das Immobilienrisiko entsteht aus einer nachteiligen Entwicklung des Objektwerts und Erträgen von Immobilienpositionen (d.h. Direktanlagen, Fonds und eigengenutzte Immobilien) in Bezug zu ihrem Erwartungs- bzw. Planungswert. Das Immobilienrisiko teilt sich in die Komponenten (1) Wertänderungsrisiko, (2) Ertragsrisiko und (3) Mietausfallrisiko auf. Die Immobilienrisiken wurden in der Risikoinventur als relevant und aufsichtsrechtlich wesentliches Risiko eingestuft. Die Immobilienpositionen bestehen zu überwiegenden Teilen aus gewerblich genutzten Objekten. Neben den weiterhin überwiegend eigengenutzten Objekten werden zunehmend fremdgenutzte Immobilien zur Generierung von Mieterträgen erworben. Das zum 31. Dezember 2023 ermittelte gesamte Immobilienrisiko Risiko beläuft sich auf 14,9 Mio. Euro (Limitauslastung 59,7%). Die Risikobewertung erfolgt auf Basis eines Risikomessverfahrens (Value-at-Risk) mittels Faktormodell unter Einbezug von Wertschwankungs-, Mietausfall- und Ertragsrisiken. Daneben werden regelmäßig die aktuellen Immobilienwerte fremdgenutzter Objekte überwacht und auf Abschreibungsbedarfe geprüft. Weitere Risiken Unter dieser Kategorie analysieren wir alle nicht bankspezifischen Risiken. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir dabei potenziellen strategischen Risiken (Geschäftsrisiko) sowie Pensions- und Kapitalabzugsrisiken. Die Wesentlichkeit dieser Risiken überprüfen wir regelmäßig und anlassbezogen. Aktuell stufen wir alle sonstigen Risiken als aufsichtsrechtlich unwesentlich ein. Verfahren und Prozesse Die Identifikation, Bewertung und Quantifizierung aller wesentlichen Risiken obliegt dem Controlling im Bereich Banksteuerung. Die Berichterstattung erfolgt direkt an den Vorstand. Es besteht ein monatlicher Reportingzyklus, der durch Ad hoc-Berichterstattungen bei Eintritt definierter Ereignisse ergänzt wird. Für die einzelnen Risikoklassen findet in regelmäßigen Abständen eine Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden in Form von Backtestings und Validierungen statt. In diesem Kontext erfolgt auch eine Auseinandersetzung mit den Annahmen und Grenzen der verwendeten Modelle. Durch Funktionstrennungen in den Arbeitsabläufen und die Tätigkeit der Revision ist die Zuverlässigkeit der Steuerungsinformationen sichergestellt. Gesamtbild der Risikolage Auf Grundlage unserer Verfahren des Risikomanagements zur Ermittlung der Risiken sowie des Risikodeckungspotenzials ist die Risikotragfähigkeit in beiden Perspektiven (ökonomisch und normativ) unter den von uns definierten Risikoszenarien gegeben. Die internen Simulationen kommen darüber hinaus zum Ergebnis, dass die Liquidität sichergestellt und die Eigenmittelanforderungen erfüllt werden. Zum 31. Dezember 2023 ist das Gesamtrisikolimit der Bank zu 82,1% ausgelastet, der Anteil des Gesamtrisikos am gesamten Risikodeckungspotenzials beträgt 71,7%. Bestandsgefährdende Risiken sind aus der aktuellen Situation und aufgrund der Zugehörigkeit zur kreditgenossenschaftlichen Sicherungseinrichtung nicht erkennbar. Nach dem derzeitigen Planungsstand ist die Risikotragfähigkeit angesichts der laufenden Ertragskraft und der Vermögens-/Substanzsituation des Instituts auch im Berichtszeitraum 2024 gegeben. Die dargestellten Risiken werden die künftige Entwicklung unserer Bank nicht wesentlich beeinträchtigen. Insgesamt hat sich die Risikolage im Vergleich zum Vorjahr nicht signifikant verändert. Insgesamt zeigt sich mit Blick auf das Jahr 2023 eine normale Risikosituation, die durch Wertaufholungseffekte gestützt wird. Mit Blick auf die GuV ist keine Drohverlustrückstellung nach BFA 3 erforderlich. Zweitrundeneffekte aus dem Zins- und Inflationsumfeld haben sich nur im Bereich des Immobilienportfolios materialisiert. Im Hinblick auf die normative Perspektive (Eckwert- und Kapitalplanung incl. adverses Szenario) zeigt sich, dass die Handlungsfähigkeit der Bank im Rahmen der aufsichtlichen Leitplanken (Gesamtkapitalquote TCR, Kernkapitalquote) gegeben ist. Die aufsichtsrechtlich einzuhaltenden Kennziffern waren im Berichtszeitraum eingehalten. Erkennbare Risiken wurden in vollem Umfang durch Einzelwertberichtigungen abgedeckt. Den Risiken im Bereich der Eigenanlagen wurde durch Abschreibungen Rechnung getragen. Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Die latenten Risiken im Kreditgeschäft werden durch vorhandene stille Reserven sowie Eigenmittel überdeckt. Neben den dargestellten Risiken sehen wir Ertragspotentiale in einer Fortsetzung des Kreditwachstums sowie Reduzierungen der Credit Spreads bei den im Bestand befindlichen Wertpapieren (Performance) als Chancen an. Ebenfalls ordnen wir der fortschreitenden Digitalisierung Chancenpotential auf der Kostenseite zu. Sollten die tatsächlichen Abschreibungen im Kreditgeschäft unter den modellhaft hochgerechneten Werten bleiben, ergibt sich hieraus weiteres Chancenpotential. Grundsätzlich wird die weitere Entwicklung von der Zins- und Inflationsentwicklung beeinflusst. Während die hohe Inflation wie auch die Zinsen rückläufig sind, besteht die Möglichkeit von Zinssteigerungen durch Korrekturen der Markterwartung bzgl. der Leitzinsentwicklung. D. Prognosebericht Sofern nichts anderes vermerkt ist, beziehen sich unsere Prognosen auf das Geschäftsjahr 2024. Wir gehen davon aus, dass auch im kommenden Geschäftsjahr 2024 die geldpolitischen Entscheidungen der EZB und der FED sowie die politischen Bestimmungsfaktoren das Geschehen an den Geld- und Kapitalmärkten beeinflussen werden. Die weitere Entwicklung der Leitzinsen bleibt abzuwarten. Nach wie vor hat der Russland-Ukraine-Konflikt Auswirkungen auf die wirtschaftliche und politische Lage in Deutschland und der EU, ebenso spielt die zukünftige Entwicklung am Immobilienmarkt eine wichtige Rolle. In welchem Umfang sich alle diese Faktoren explizit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bank niederschlagen werden, ist nur schwer abzuschätzen. Wir werden daher unsere getroffenen Prognosen in einem kontinuierlichen Überwachungsprozess beobachten und Korrekturen vornehmen, soweit dies erforderlich ist. Aktuell halten wir aufgrund der wieder niedrigeren Inflationsrate weitere Schritte der EZB in Richtung Zinserhöhung (Leitzins) für unwahrscheinlich. Seit September 2023 liegt der Hauptrefinanzierungssatz unverändert bei 4,5 Prozent. Wir gehen für das Geschäftsjahr 2024 von moderaten Zinssenkungen am kurzen Ende aus, die bis Mitte des Jahres vollzogen sein sollten. Wir erwarten eine Beibehaltung der Zinsinversion, wenngleich auch auf flacherem Niveau. Insofern haben wir unsere Zinsprognose gegenüber dem Vorjahr angepasst. Die Immobilienkrise und der damit verbundene Rückgang der Nachfrage nach wohnwirtschaftlichen Finanzierungen wird sich unserer Meinung nach in der ersten Jahreshälfte 2024 zunächst fortsetzen, dann jedoch abschwächen. Die Gründe für diese Fortsetzung liegen insbesondere im gestiegenen Zinsniveau und weiterhin in der aufgrund der angezogenen Energiepreise angespannteren Liquiditätslage privater Haushalte. Dennoch wird das Finanzierungsgeschäft ein wichtiger Ertragsfaktor bleiben, wir gehen auch im Jahr 2024 von weiter stabilen Margen aus. Im passivischen Kundengeschäft planen wir, dass sich bedingt durch das veränderte Zinsniveau ein Umgliedern von kurzfristigen Geldanlagen hin zu längeren Laufzeiten einstellen wird. Wir halten unsere Geschäftsstrategie weiterhin für zukunftsfähig und beabsichtigen, diese auch künftig beizubehalten. Wir werden auch in Zukunft unser Handeln risiko- und ertragsorientiert ausrichten. Das bedeutet, dass wir Kreditgeschäfte wie bisher auch nur dann eingehen werden, wenn die dabei generierten Margen unsere Risikokosten decken. Insgesamt erwarten wir für 2024 einen Zuwachs des originären Kundenkreditvolumens von circa 4,3 Prozent. Bei den Kundeneinlagen hingegen planen wir für das Jahr 2024 ein moderates Abschmelzen des Einlagenbestandes um circa 3,2 Prozent. Der Zinsüberschuss wird sich leicht negativ entwickeln (-2,1 Prozent). Sowohl im Eigen- als auch im Kundengeschäft können zwar auslaufende Kreditpositionen aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus mit höheren Renditen reinvestiert werden. Im Gegenzug sind jedoch auf der Passivseite bei den Eigen- und Kundeneinlagen, abgeleitet aus unserer Zinsprognose, ebenfalls steigende Verzinsungen eingeplant. Benötigte Refinanzierungen zur Sicherstellung der Liquidität sind berücksichtigt. Im Provisionsgeschäft erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024 mit einem geschätzten Ertragswachstum von 0,5 Prozent eine Seitwärtsentwicklung. Erzielte hohe Steigerungsraten im Zahlungsverkehr (z.B. Kreditkarten-/Geldautomatenumsätze) sowie den Wertpapierumsätzen werden fortgeschrieben und kompensieren erwartete Rückgänge im Vermittlungsgeschäft (z.B. im Bereich private Konsumfinanzierungen und Bauspargeschäft). Im Sachaufwandsbereich gehen wir aufgrund von allgemeinen Kostensteigerungen (Energiepreise, Rechenzentrum) und regulatorischen Abgaben von steigenden Aufwendungen im Prognosezeitraum aus (+1,2 Prozent). Die Personalaufwendungen planen wir für 2024 mit 43,0 Mio. Euro (+5,0 Prozent). Hierin sind tarifliche Steigerungen sowie freiwillig geleistete Zahlungen (Inflationsausgleichsprämie) basierend auf den prognostizierten Mitarbeiterkapazitäten berücksichtigt. Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen werden mit 5,9 Mio. EUR geplant. Für das Jahr 2024 erwarten wir ein Betriebsergebnis vor Bewertung in Höhe von circa 42,1 Mio. Euro und damit einen Zuwachs von 48,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Hier ist im Vergleich mit dem Vorjahr 2023 der Tatbestand der hohen Abschreibungen auf eigene Immobilienbestände nicht mehr als belastender Sonderfaktor zu nennen. Aufgrund unserer Zinserwartung in Verbindung mit unserer geplanten Volumenentwicklung im Depot A rechnen wir mit einem moderaten Zuschreibungsbedarf (Planansatz +2,8 Mio. Euro) für unsere eigenen Wertpapierbestände. Beim Bewertungsaufwand im Kreditgeschäft erwarten wir im Geschäftsjahr 2024 einen Wert von 13,0 Mio. EUR, was eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Vorjahr darstellt. Dennoch werden wir auch weiterhin unter dem sogenannten "erwarteten Verlust" bleiben. Das Betriebsergebnis nach Bewertung wird sich daher deutlich auf 31,9 Mio. EUR verbessern. Aus der Kapitalplanung für das kommende Geschäftsjahr ergeben sich für das geplante Wachstum im Kreditgeschäft unter der Prämisse von Rücklagenzuführungen und der Einwerbung von Geschäftsguthaben derzeit keine zwingend erforderlichen Erkenntnisse für zusätzlichen Kapitalbedarf. Dabei wurde angenommen, dass die aktuellen bekannten aufsichtsrechtlichen Anforderungen im Jahr 2024 und den Folgeperioden gültig bleiben. Die für 2024 prognostizierte Gesamtkapitalquote soll mit 14,8 Prozent im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 geringfügig sinken. Für unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren erwarten wir eine positive Entwicklung. Das Betriebsergebnis vor Bewertung wird wie erwähnt steigen und die gesetzte Grenze in Höhe von 30,0 Mio. Euro wird aller Voraussicht nach überschritten werden. Die finale Beurteilung der CIR i.e.S.-Prognose bleibt abzuwarten, aber auch dieser Indikator wird sich unter Einbezug der Planungsprämissen tendenziell auf 66,7 Prozent reduzieren. Jedoch kann ohne Einblick in die geschäftliche Entwicklung der Vergleichsinstitute eine Bewertung dieser Verbesserung nicht seriös erfolgen. Der dritte finanzielle Leistungsindikator, die Beibehaltung unserer angemessenen Risikopolitik, der durch das wiederholte Nicht-Überschreiten einer Auslastungsgrenze innerhalb eines 3-Monats-Zeitraums quantifiziert wird, bleibt nach unserer Einschätzung für das kommende Geschäftsjahr stabil innerhalb des gesteckten Zielrahmens. Bei den bedeutsamsten nicht finanziellen Leistungsindikatoren planen wir, unser betriebliches Gesundheitsmanagement fortzusetzen. Zudem setzen wir für die Weiterentwicklung und Fortbildung unserer Mitarbeiter ein Budget in Höhe von 835 TEUR an (Steigerung von +22,6 Prozent gegenüber Vorjahresplanung). Für den Leistungsindikator Nachhaltigkeitsleitbild der gFG (Ambitionsstufe 3) wird für das Geschäftsjahr 2024 ein Wert von 2,2 bis 2,5 auf der Reifegradskala des BVR erwartet, was einer Steigerung von mindestens 22,2 Prozent bezogen auf den bereits erreichten Wert zum Ende des Vorjahres entspricht. E. Erklärung zur Unternehmensführung - ungeprüft - Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft (Festlegung von Zielgrößen nach dem 12. August 2021) Wir fördern im Rahmen der regional bestehenden Möglichkeiten den Einsatz von qualifizierten Frauen in Führungspositionen der Bank. Sämtliche in der Folge beschriebenen Zielgrößen sind bis zum 30.06.2027 zu erreichen. Diese wurden in einer gemeinsamen Sitzung von Vorstand und Aufsichtsrat wie folgt festgelegt: Der Vorstand hat gemäß § 9 Abs. 3 GenG für die Besetzung der ersten Führungsebene mit Frauen Zielgrößen von 30,77 Prozent festgelegt. Lediglich diese Ebene ist dem Vorstand direkt unterstellt, übernimmt Managementaufgaben und ist mit Prokura ausgestattet. Insoweit wurde auf die Festlegung einer Zielgröße für die zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands verzichtet. Der Anteil der weiblichen Führungskräfte der zweiten Führungsebene (Abteilungsleiter) lag zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bei 11,1 Prozent. Der Aufsichtsrat hat gemäß § 9 Abs. 4 GenG für die Besetzung des Vorstands mit Frauen eine Zielgröße von 33 Prozent und für die Besetzung des Aufsichtsrats von 33 Prozent festgelegt. Die festgelegten Zielgrößen für den Aufsichtsrat entsprechen dem Status quo und den erwarteten Möglichkeiten zur Besetzung des Aufsichtsrats mit Frauen. F. Nichtfinanzielle Berichterstattung - ungeprüft - Wir werden den gesonderten nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2023 auf unserer Internetseite (abrufbar unter www.vrbank.de/Nachhaltigkeitsbericht_2023) veröffentlichen. Eine nichtfinanzielle Erklärung ist daher nicht abzugeben. Der gesonderte nichtfinanzielle Bericht ist durch den Abschlussprüfer nicht inhaltlich geprüft.
Mannheim, 21. März 2024 VR Bank Rhein-Neckar eG Der Vorstand: Dr. Michael Düpmann Jürgen Gärtner Michael Mechtel 1. Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023VR Bank Rhein-Neckar eG, MannheimGenossenschaftsregisternummer 3 beim Amtsgericht MannheimAktivseite
2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
3. Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden
Barreserve
Forderungen an Kreditinstitute und an Kunden
Wertpapiere
Derivative Finanzinstrumente
Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs
Strukturierte Finanzinstrumente
- eine Zinsobergrenze (Cap) - eine Zinsuntergrenze (Floor) - ein Kündigungsrecht des Schuldners bei fixem Kupon - ein Kündigungsrecht des Schuldners bei steigendem Kupon - ein Mehrfachkündigungsrecht des Schuldners - ein Mehrfachkündigungsrecht des Schuldners bei steigendem Kupon Beteiligungen und Geschäftsguthaben bei Genossenschaften sowie Anteile an verbundenen Unternehmen
Treuhandvermögen
Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen
Sonstige Vermögensgegenstände
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Aktive latente Steuern
Verbindlichkeiten
Treuhandverbindlichkeiten
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Passive latente Steuern
Rückstellungen
Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen
Währungsumrechnung
C. Entwicklung des Anlagevermögens 2023
D. Erläuterungen zur Bilanz Barreserve
Forderungen an Kreditinstitute
Forderungen an Kunden
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 6 HGB sind für marktpreisbezogene Wertveränderungen unterblieben, da Störungen der Zins- und Tilgungsleistungen bei den betreffenden Wertpapieren nach unserer derzeitigen Einschätzung nicht zu erwarten sind. Anzeichen für eine Bonitätsbeeinträchtigung des jeweiligen Emittenten oder andere dauernde Wertminderungen sind nicht erkennbar. Forderungen an verbundene Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Investmentvermögen mit einem Anteil von mehr als 10 Prozent
Beschränkungen in der täglichen Rückgabemöglichkeit bestehen nur für den Fall außergewöhnlicher Umstände, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger erforderlich erscheinen lassen. Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen
Mit der Immobiliengesellschaft mbH der VR Bank Rhein-Neckar eG, Mannheim, der Herz & Grund GmbH, Mannheim und der LebensWert GmbH, Mannheim besteht ein Konzernverhältnis. Ein Konzernabschluss wurde nicht erstellt, weil aufgrund untergeordneter Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 269 Abs. 2 HGB) auf die Aufstellung verzichtet werden konnte. Zwischen der VR Bank Rhein-Neckar eG und der Immobiliengesellschaft mbH der VR Bank Rhein-Neckar eG besteht seit 1978 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Die Ergebnisabführung beläuft sich auf TEUR 514 (siehe GuV-Posten 4). Zwischen der VR Bank Rhein-Neckar eG und der Herz & Grund GmbH besteht seit 2023 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Die Ergebnisabführung beläuft sich auf TEUR -312 (siehe GuV-Posten 17).
Treuhandvermögen
Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen
Sonstige Vermögensgegenstände
Nachrangige Vermögensgegenstände
Fremdwährungsposten
Restlaufzeitenspiegel für Forderungen
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Restlaufzeitenspiegel für Verbindlichkeiten
Anteilige Zinsen, die erst nach dem Bilanzstichtag fällig werden, wurden nicht nach den Restlaufzeiten gegliedert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
Treuhandverbindlichkeiten
Sonstige Verbindlichkeiten
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Passive latente Steuern
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Eigenkapital
Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen
Akute und latente Risiken einer Inanspruchnahme aus den unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Haftungsverhältnissen sind durch Rückstellungen gedeckt. Die ausgewiesenen Verpflichtungen betreffen überwiegend breit gestreute Bürgschafts- und Gewährleistungsverträge für bzw. offene Kreditzusagen gegenüber Kunden sowie im geringen Umfang Haftungsverhältnisse aus getrennt bilanzierten eingebetteten Credit Default Swaps. Die Risiken wurden im Zuge einer Einzelbewertung der Bonität dieser Kunden beurteilt. Die unter Posten 1b) unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Beträge zeigen nicht die zukünftig aus diesen Verträgen zu erwartenden tatsächlichen Zahlungsströme, da die überwiegende Anzahl der Eventualverbindlichkeiten und anderen Verpflichtungen nach unserer Einschätzung ohne Inanspruchnahme auslaufen werden. Durch Übertragung von Vermögensgegenständen gesicherte Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten
Fremdwährungsposten
Termingeschäfte und derivative Finanzinstrumente
(Angaben in TEUR):
E. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Erträge
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Periodenfremde Erträge bzw. Aufwendungen
Hiervon entfallen auf:
F. Sonstige Angaben Vorstand und Aufsichtsrat
Ausschüttungsgesperrte Beträge
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Personalstatistik
Außerdem wurden durchschnittlich 47 Auszubildende beschäftigt. Mitgliederbewegung im Geschäftsjahr
Name und Anschrift des zuständigen Prüfungsverbandes
Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. Am Rüppurrer Schloss 40 76199 Karlsruhe Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats
Düpmann, Dr. Michael, - Vorsitzender - , Geschäftsleiter Steuerungsbank Gärtner, Jürgen, Geschäftsleiter Vertriebsbank Mechtel, Michael, Geschäftsleiter Produktionsbank
Büttner, Walter, - Vorsitzender - , selbständiger Rechtsanwalt Kollmar, Annette, - stellvertretende Vorsitzende - , geschäftsführende Partnerin der Rochade Anwälte Recht Wirtschaft Aichele, Christine, geschäftsführende Gesellschafterin der bkb audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ewald, Sabine, Assistenz des Betriebsrats der VR Bank Rhein-Neckar eG Hensel, Mathias, geschäftsführender Gesellschafter der Hensel Projekt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH Herold, Dr. Inge, stellvertretende Direktorin / Kuratorin der Kunsthalle Mannheim Hofrichter, Prof. Dipl.-Ing. Linus, geschäftsführender Gesellschafter der sander.hofrichter architekten GmbH Klein, Alexander, Abteilungsleiter Privates Kundencenter der VR Bank Rhein-Neckar eG Lewin, André, Betreuer institutioneller Kunden der VR Bank Rhein-Neckar eG Lochbühler, Andreas, geschäftsführender Gesellschafter der Lochbühler Aufzüge GmbH Riewe, Michael, Teamleiter Datawarehouse-Management der VR Bank Rhein-Neckar eG Schmidt, Andreas, geschäftsführender Gesellschafter der Odenwald-Quelle GmbH & Co. KG Angaben gemäß § 340a Abs. 4 HGB
Vorschlag für die Ergebnisverwendung
Mannheim, 21. März 2024 VR Bank Rhein-Neckar eG Der Vorstand Dr. Michael Düpmann Jürgen Gärtner Michael Mechtel Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die VR Bank Rhein-Neckar eG, Mannheim Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der VR Bank Rhein-Neckar eG, Mannheim (im Folgenden "Genossenschaft") - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Genossenschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir im Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Im Lagebericht wird auf die Veröffentlichung des gesonderten nichtfinanziellen Berichts nach § 289b bis 289e HGB auf der Internetseite der Genossenschaft verwiesen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich unsere Prüfung nicht auf diesen gesonderten nichtfinanziellen Bericht. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Genossenschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt "Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Lageberichts. Unser Prüfungsurteil erstreckt sich auch nicht auf den Inhalt des oben genannten gesonderten nichtfinanziellen Berichts. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Genossenschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO i. V. m. §§ 55 Abs. 2, 38 Abs. 1a GenG, dass alle bei uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Bewertung der Kundenforderungen: 2. Fremd genutzte Immobilien im Eigenbestand: Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert: a) Sachverhalt und Problemstellung b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse c) Verweis auf weitergehende Informationen zu 1.a) Die Forderungen an Kunden, saldiert mit den gebildeten Risikovorsorgen, belaufen sich auf 3.248,4 Mio. EUR. Dies entspricht 61,4 % der Bilanzsumme. Zudem bestehen Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 45,1 Mio. EUR und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von 169,6 Mio. EUR. Die Identifizierung und die Ermittlung von Einzelwertberichtigungen sowie die Bemessung von Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten und unwiderrufliche Kreditzusagen unterliegen wesentlichen Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräumen. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass Wertberichtigungsbedarf nicht rechtzeitig identifiziert wird bzw. die Höhe der Wertberichtigung von der wirtschaftlichen Lage und Entwicklung der jeweiligen Kreditnehmer sowie von der Bewertung der Kreditsicherheiten beeinflusst wird. Daher ist die zutreffende Einzelbewertung der Kundenforderungen für den Jahresabschluss und insbesondere die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und stellt nach unserer Einschätzung einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar. zu 1.b) Wir haben zunächst beurteilt, ob die für die Bewertung der Kundenforderungen relevanten Prozesse der Genossenschaft derart ausgestaltet sind, dass akute Risiken mit hinreichender Sicherheit rechtzeitig erkannt werden und gegebenenfalls eine Risikovorsorge in ausreichendem Umfang gebildet wird. In der Folge haben wir uns von der Funktionsfähigkeit der Regelungen bzw. Prozesse durch Prüfung in Stichproben überzeugt. Hierbei haben wir insbesondere auf die eingerichteten relevanten Kontrollen der Bank abgestellt. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung haben wir zunächst die Angemessenheit des relevanten internen Kontrollsystems der Genossenschaft zur Bewertung von Kundenforderungen beurteilt. Dabei haben wir Kontrollmaßnahmen in den zur Bewertung der Kundenforderungen relevanten Prozessen der Genossenschaft identifiziert. Für die relevanten Kontrollmaßnahmen haben wir deren Aufbau bzw. Ausgestaltung gewürdigt und uns vergewissert, dass diese Kontrollen eingerichtet sind. In Folge haben wir die Wirksamkeit der eingerichteten relevanten Kontrollen der Genossenschaft stichprobenhaft geprüft. Des Weiteren haben wir analytische Prüfungshandlungen durchgeführt. Dabei wurde der Datenbestand der Genossenschaft im Hinblick auf vordefinierte Prüfkriterien ausgewertet. In diesem Zuge wurden neben den Ratingeinstufungen insbesondere die Höhe der ungesicherten Kreditteile berücksichtigt. Aufbauend auf den vorstehend genannten verschiedenen Prüfungshandlungen haben wir bewusst ausgewählte Kreditengagements hinsichtlich der Notwendigkeit und - soweit erforderlich - der Angemessenheit einer Risikovorsorge einer Einzelfallprüfung unterzogen. zu 1.c) Weitere Angaben der Bank zur Bilanzierung und Bewertung von Forderungen im Kreditgeschäft sind im Anhang im Abschnitt Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden enthalten. Im Lagebericht sind Ausführungen zu den Kreditstrukturen enthalten. zu 2.a) In den Sachanlagen (Aktivposten 12) sind in erheblichem Umfang fremd genutzte Immobilien enthalten, die nach dem Ertragswertverfahren zu bewerten sind. Hierbei spielt der risikoadäquate Liegenschaftszinssatz, mit dem die prognostizierten finanziellen Überschüsse über die voraussichtliche Nutzungsdauer einer Immobilie diskontiert werden, für die Ermittlung des beizulegenden Werts eine entscheidende Rolle. Der Bewertung fremd genutzter Immobilien einschließlich der hierbei zugrundeliegenden Annahmen und Parameter liegen in einem hohen Ausmaß Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter mit entsprechenden Ermessensspielräumen zugrunde. Das Risiko für den Jahresabschluss liegt darin, dass wesentliche Annahmen und Parameter nicht sachgerecht berücksichtigt werden bzw. Ermessenspielräume nicht sachgerecht genutzt werden. Daher waren diese Sachverhalte für den Jahresabschluss und insbesondere für die Ertragslage von entscheidender Bedeutung und waren aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung für unsere Prüfung. zu 2.b) Die Bewertung des fremd genutzten Immobilienvermögens haben wir anhand der einfließenden wesentlichen Annahmen und Parameter, insbesondere des zugrunde gelegten Liegenschaftszinssatzes, beurteilt. Im Rahmen der Prüfung des Lageberichtes haben wir beurteilt, ob die Ausführungen mit dem geprüften Jahresabschluss und den Erkenntnissen aus der Prüfung im Einklang stehen. zu 2.c) Weitere Angaben der Genossenschaft zur Bilanzierung und Bewertung der Sachanlagen sind im Anhang im Abschnitt "B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Umrechnungsmethoden" enthalten. Dem Lagebericht sind Ausführungen unter den Abschnitten B.3. "Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs" und B.4. "Darstellung, Analyse und Beurteilung der wirtschaftlichen Lage" zu entnehmen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts: - die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), Die sonstigen Informationen umfassen zudem: - den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b bis 289e HGB - die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitere Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen - wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder - anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter der Genossenschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditgenossenschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Genossenschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Genossenschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 53 Abs. 2 GenG, §§ 340k, 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Genossenschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Genossenschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Genossenschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Genossenschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir sind als zuständiger Prüfungsverband gesetzlicher Abschlussprüfer der Genossenschaft. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit unserer Berichterstattung an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO i. V. m. § 58 Abs. 3 GenG (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Bei uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht der geprüften Genossenschaft angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die geprüfte Genossenschaft bzw. für die von dieser beherrschten Unternehmen erbracht: - Sonstige separate Bestätigungsleistungen gegenüber der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. - Sonstige separate Bestätigungsleistungen im genossenschaftlichen Finanzverbund - Prüfung des Depot- und Wertpapierdienstleistungsgeschäftes nach § 89 Abs. 1 Satz 1 und 2 WpHG - Begutachtung WEG-Finanzierung - Einreichung rechnungslegungsbezogener Informationen beim Betreiber des Unternehmensregisters Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Karl-Heinz Krauß.
Stuttgart, 22. Mai 2024 Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e. V. Karl-Heinz Krauß, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrats für den gesetzlichen Jahresabschluss 2023Am 15.05.2023 wurden die turnusgemäß ausscheidenden Mitglieder Herr Walter Büttner, Frau Dr. Inge Herold und Herr Andreas Lochbühler durch die Vertreterversammlung wieder in den Aufsichtsrat gewählt. Während der konstituierenden Sitzung am 22. Juni 2023 bestimmte der Aufsichtsrat erneut Herrn Walter Büttner zum Aufsichtsratsvorsitzenden. Frau Annette Kollmar wurde wieder als Stellvertreterin bestätigt. Der Aufsichtsrat erfüllte im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben. Er nahm seine Überwachungsfunktion wahr und fasste die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Beschlüsse. Dies beinhaltete auch die Befassung mit der Prüfung nach § 53 GenG. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers überwacht. Insbesondere beinhaltete die Überprüfung, dass keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen von Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, erbracht wurden. Bei zulässigen Nichtprüfungsleistungen lagen die erforderlichen Genehmigungen vor. Der Aufsichtsrat bildete keine Ausschüsse gemäß KWG, da die VR Bank Rhein-Neckar weder ein bedeutendes Institut gemäß aufsichtsrechtlicher Definition ist noch nach ihrer Selbsteinschätzung hinsichtlich Größe, der internen Organisation sowie der Art, des Umfangs, der Komplexität und des Risikogehalts der Geschäfte die Notwendigkeit hierzu festgestellt hat. Unabhängig davon bildete der Aufsichtsrat aus seiner Mitte unverändert einen Risiko- und Investitionsausschuss sowie einen Ausschuss für Vorstands- und Personalangelegenheiten. Beide Gremien besaßen beschließende Funktion und berichteten in den Sitzungen des Gesamtgremiums über ihre Tätigkeit. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat und die Ausschüsse des Aufsichtsrates in mindestens vierteljährlich stattfindenden Sitzungen über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz-, Ertrags- und Risikolage sowie über relevante Ereignisse. Darüber hinaus stand der Aufsichtsratsvorsitzende in einem engen Informations- und Gedankenaustausch mit dem Vorstand. Den Jahresabschluss nebst Anhang, den Lagebericht und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses hat der Aufsichtsrat geprüft und für in Ordnung befunden. Der Vorschlag für die Verwendung des Jahresüberschusses - unter Einbeziehung des Gewinnvortrages - entspricht den Vorschriften der Satzung. Weiter hat der Aufsichtsrat den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach § 289b HGB geprüft und für in Ordnung befunden. Der genossenschaftliche Förderauftrag sowie die genossenschaftlichen Grundprinzipien wurden auch im Jahr 2023 bei der VR Bank Rhein-Neckar gelebt und erfüllt. Der vorliegende Jahresabschluss 2023 mit Lagebericht wird vom Baden-Württembergischen Genossenschaftsverband e.V. geprüft. Über das Prüfungsergebnis wird in der Vertreterversammlung berichtet. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Vertreterversammlung, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2023 festzustellen und die vorgeschlagene Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Durch turnusgemäßen Ablauf der jeweiligen Amtszeiten scheiden in diesem Jahr Frau Annette Kollmar sowie die Herren Prof. Linus Hofrichter und Andreas Schmidt aus dem Aufsichtsrat aus. Ihre Wiederwahl ist zulässig und wird vom Aufsichtsrat vorgeschlagen. Herr Walter Büttner scheidet nach Erreichen der Altersgrenze gem. § 24 Abs. 6 der Satzung aus dem Aufsichtsrat aus. Für die Ersatzwahl schlägt der Aufsichtsrat Herrn Dr. Peter Uebel vor. Der Aufsichtsrat spricht dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seinen Dank für die geleistete Arbeit aus.
Mannheim, den 18.04.2024 Für den Aufsichtsrat Walter Büttner, Vorsitzender Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023("Länderspezifische Berichterstattung")Die VR Bank Rhein-Neckar eG hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Kreditgenossenschaft in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der VR Bank Rhein-Neckar eG besteht darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren. Die VR Bank Rhein-Neckar eG definiert den Umsatz aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 TEUR 119.978. Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt 507,3. Der Gewinn vor Steuern beträgt TEUR 21.484. Die Steuern auf Gewinn betragen TEUR 11.222 und betreffen laufende Steuern. Die VR Bank Rhein-Neckar eG hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten. Feststellung des Jahresabschlusses und Beschlussfassung über die ErgebnisverwendungDie Vertreterversammlung vom 03.06.2024 hat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt und die Verwendung des Jahresüberschusses in Höhe von EUR 5.906.767,76 - unter Einbeziehung eines Gewinnvortrages in Höhe von EUR 41.502,83 - wie vom Vorstand vorgeschlagen beschlossen. |
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