EAM Sammel- und Vorschalt 5 GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Robert Haastert seit 30.4.2024 | Geschäftsführer |
Maria Bax seit 23.1.2024 | Prokura |
Sebastian Dr. Breker seit 30.11.2022 | Geschäftsführer |
Armin Schülbe seit 13.6.2014 | Prokura |
Olaf Alm seit 13.6.2014 | Prokura |
Marco Müller seit 13.6.2014 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
EAM Netz GmbHEigenbeteiligung | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EAM Netz GmbHKasselJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023der EAM Netz GmbHI. Die EAM Netz GmbH (EAM Netz)1. Geschäftstätigkeit Die EAM Netz mit Sitz in Kassel betreibt vor allem Verteilnetze für Strom (44.875 km Gesamtlänge) und Erdgas (4.903 km) in weiten Teilen Hessens, in Südniedersachsen, Teilen von Ostwestfalen, Westthüringen und in Teilen des Landkreises Altenkirchen in Rheinland-Pfalz. Die Verteilnetze decken eine Fläche von etwa 12.000 km 2 mit rund 1,4 Mio. Einwohnern ab. Im Versorgungsgebiet der EAM Netz werden 280 Städte und Gemeinden unmittelbar oder mittelbar über Beteiligungen an Netzeigentumsgesellschaften mit Strom und Erdgas versorgt. Von der gesamten Stromnetzlänge stellt das Niederspannungsnetz bis 1 kV den größten Teil, der Rest entfällt hauptsächlich auf das Mittelspannungsnetz mit 20 kV. Die EAM Netz ist an insgesamt 20 Standorten tätig. Neben dem Betrieb von Verteilnetzen für Strom und Erdgas erbringt die EAM Netz ein breites Spektrum energienaher Dienstleistungen, beispielsweise im Bereich der Planung und Betriebsführung von Versorgungsnetzen sowie bei der Wasserver- und Abwasserentsorgung. Außerdem stellt die EAM Netz die IT-Dienstleistungen für die EAM-Gruppe bereit. Als Infrastrukturanbieter übt die EAM Netz folgende Tätigkeiten im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und des Messstellenbetriebsgesetzes aus:
2. Kommunale Gesellschafter und regionale Verbundenheit Über die EAM Beteiligungen GmbH (EAMB) und die EAM GmbH & Co. KG (EAM) sowie über kommunale Sammel- und Vorschaltgesellschaften ist die EAM Netz ein zu 100 % kommunales Unternehmen. Seit der Gründung im Jahr 1929 befindet sich der Sitz der EAM-Gruppe mit der Leitung und den zentralen Funktionen in Kassel. Die EAM hatte zum Bilanzstichtag insgesamt 127 mittelbare Anteilseigner. Dies sind zum einen zwölf Landkreise aus Hessen, Südniedersachsen, Ostwestfalen und Westthüringen sowie die Stadt Göttingen, welche zusammen über 61,90 % der Anteile verfügen. Die restlichen 38,10 % der mittelbaren EAM-Anteile halten insgesamt 113 Städte und Gemeinden sowie ein Zweckverband, dem 30 Ortsgemeinden aus Rheinland-Pfalz beigetreten sind. Da somit alle EAM-Anteile in den Händen von Kommunen und Landkreisen liegen, ist die EAM tief mit der Region verbunden. II. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Die Inflationsrate in Deutschland ist, ausgehend von ihren Höchstständen von fast 9 % zu Beginn des Jahres 2023, im weiteren Verlauf gesunken; dennoch blieb der Jahreswert mit 5,9 % (Vorjahr: 6,9 %) hoch. Die dadurch ausgelöste Schwächung des Konsums und der weitere deutliche Anstieg des Zinsniveaus trugen dazu bei, dass nach dem Corona-Einbruch 2020 wieder eine Rezession eingetreten ist. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte im abgelaufenen Jahr um 0,3 %, nachdem es im Jahr 2022 noch um 1,8 % gewachsen war. 2. Energiepolitisches Umfeld Die Energiepolitik blieb stark im öffentlichen Fokus. Die Gaslieferstopps für die Jamal- und Nord Stream-Pipelines sowie weitere Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ließen insbesondere für das erste Quartal 2023 eine europäische Energiemangellage befürchten. Durch eine Vielzahl von Maßnahmen wurde diese aber abgewendet. Nach den vorherigen Rekordmarken sanken daraufhin ab Ende 2022 die Börsenpreise für Erdgas und Strom deutlich; sie sind jedoch - auch für Endkunden - noch spürbar höher als vor den Verwerfungen der letzten Jahre. Erhalten blieben auch die Sorgen um die Stabilität unserer kritischen Infrastruktur. Die Bundesregierung will den Energieverbrauch senken und den Umstieg auf erneuerbare Energieträger erheblich beschleunigen. Der Umstieg zielt nicht nur auf den Strom, sondern auch auf die übrigen und mengenmäßig sogar noch größeren Energiesektoren, das heißt Wärme und Verkehr. Zentrale Wegmarken waren das Energieeffizienz- und das Wärmeplanungsgesetz, die Änderung des Gebäudeenergiegesetzes ("Heizungsgesetz") sowie das sog. Solarpaket I. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts musste die Ampelkoalition jedoch viele Vorhaben ihres Klima- und Transformationsfonds streichen und weitere sind durch den aktuellen Bundeshaushalt nicht gedeckt. Der Zuwachs an Photovoltaik-Anlagen beschleunigte sich deutlich; bei der Windkraft blieb er aber erneut hinter den Zielen zurück aufgrund der langwierigen Verfahren und weil der Zubau in großen Teilen Süddeutschlands bei Null lag. Schließlich endete das Atomzeitalter in der deutschen Stromerzeugung mit der Abschaltung der letzten Kernkraftwerke im April 2023. In der Nationalen Wasserstoffstrategie wurde das Ziel verankert, bis zum Jahr 2032 ein deutschlandweites Kernnetz für klimafreundlich und teils im Inland produzierten Wasserstoff aufzubauen. Es soll zu 60 % aus umgerüsteten Erdgasleitungen bestehen und langfristig durch Netzentgelte bezahlt werden. Die Energiewende stellt wegen der Abnahme grundlastfähiger Stromerzeuger und der deutlichen Zunahme volatiler Stromerzeuger völlig neue Anforderungen an die Strominfrastruktur. Damit diese auch künftig zuverlässig funktioniert, müssen die Netze schnell ausgebaut und modernisiert werden. Für einen bemerkenswerten Paradigmenwechsel stehen zudem der Erwerb von Anteilen an TransnetBW sowie die beabsichtigte Übernahme von Tennet Deutschland durch die Bundesregierung, was wir nicht zuletzt als Bestätigung für die Rekommunalisierung der EAM im Jahr 2013 sehen. Zum Ausblick verweisen wir auf unseren Prognosebericht (Abschnitt V.1). 3. Branchensituation (Regulatorisches Umfeld) Die Netzentgelte von Netzbetreibern wie der EAM Netz unterliegen der gesetzlichen Anreizregulierung. Die von den Regulierungsbehörden genehmigten Erlösobergrenzen für den Betrieb von Strom- und Gasversorgungsnetzen werden Effizienzanforderungen unterworfen, die eine jährliche Absenkung der beeinflussbaren Anteile an den Erlösobergrenzen zur Folge haben. Diese und weitere Effekte der Anreizregulierung führen zu dauerhaften Erlöseinbußen und erhöhen den Kostensenkungsdruck. Die Branchensituation der Strom- und Gasnetzbetreiber wird dabei einerseits durch die regulatorischen Rahmenbedingungen definiert - hierzu zählen insbesondere die Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) bezüglich der Eigenkapitalzinssätze, der generellen und sektoralen Produktivitätsfaktoren sowie der individuellen Effizienzwerte. Darüber hinaus wirken große externe Faktoren wie die Energiewende, die zunehmende Digitalisierung und die Entwicklung der Material- und Dienstleistungsmärkte. Für weitere Details wird auf unseren Prognosebericht (Abschnitt V.2) verwiesen. 4. Geschäftsverlauf und Ertragslage 4.1 Technologie, Innovation und Nachhaltigkeit 4.1.1 Strategie und Vorausschau Entsprechend der zunehmenden Veränderungsdynamik analysiert die EAM-Gruppe kontinuierlich die Markt- und Technologietrends. Daraus leiten wir Implikationen für das Bestandsgeschäft sowie Chancen ab, die unter Mitwirkung unseres Innovationsmanagements in Geschäftsmodelle und Produkte übersetzt werden. Die EAM-Gruppe verfolgt dabei in Abstimmung mit ihren Anteilseignern eine konsequent auf Nachhaltigkeit fokussierte Unternehmensstrategie und setzt ihren Weg zur Umsetzung der Energiewende sowie zur Steigerung der eigenen Nachhaltigkeitsleistung fort. 4.1.2 Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme (Smart Meter) Als grundzuständiger Messstellenbetreiber führt die EAM Netz den gesetzlich vorgeschriebenen Rollout moderner Messeinrichtungen (mME) in ihrem Netzgebiet durch. Bis zum Jahr 2032 werden so nach und nach alle Stromzähler mit einem Jahresverbrauch unter 6.000 kWh oder mit einer Einspeiseleistung kleiner 7 kW auf digitale Zähler umgerüstet. Alle Zähler für Strombezug oder -einspeisung über diesen Werten werden bis Ende 2032 sukzessive mit intelligenten Messsystemen (iMSys) ausgestattet. Hinzu kommt ab dem Jahr 2025 die Möglichkeit für alle Kundinnen und Kunden, den Einbau eines iMsys beim zuständigen Messstellenbetreiber zu beauftragen. IMSys bestehen aus einer oder mehreren mME, die durch ein zusätzliches Smart-Meter-Gateway eine Datenfernübertragung sowie künftig auch die Steuerung von Verbrauchern und Einspeisern ermöglichen. Sie sind damit zentraler Baustein für die Digitalisierung des Energiesystems und der Energiewende. Mit dem "Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende" vom Mai 2023 wurden nun rechtssichere Rahmenbedingungen für den deutschen iMSys-Rollout geschaffen. Neu ist vor allem ein Fahrplan mit verbindlichen Zielmarken in den Jahren 2025 bis 2032. Zudem sollen mit iMSys ausgerüstete Stromkunden spätestens ab 2025 dynamische Tarife nutzen können. 4.1.3 Stabilisierung des Stromnetzbetriebs durch Redispatch 2.0 Seit Oktober 2021 gelten deutlich erweiterte Vorschriften für Netzbetreiber zur Stabilisierung der Stromnetze. Anstelle des rein reaktiven Einspeisemanagements wird nun anhand von Last- und Einspeiseprognosen der künftige Zustand der Stromnetze analysiert und im Fall von Engpässen durch Steuerungen von Erzeugungsanlagen ab 100 kW stabilisiert. Die EAM Netz musste dazu in ihrem Netzgebiet Stromerzeugungsanlagen in eine neue IT-Systemlandschaft integrieren. Dies erforderte unter anderem neue Schnittstellen zu bestehenden Systemen, einen umfangreichen Datenaustausch mit anderen Netzbetreibern und Marktpartnern sowie zusätzliches Personal. Die Komplexität der Anforderungen führte bei fast allen Teilnehmern zu Umsetzungsverzögerungen. Daraufhin verabschiedete die BNetzA eine Übergangsregelung für wesentliche Teile des Regelwerks. Nachdem zum 1. August 2023 alle Pilotprojekte beendet wurden, führen alle deutschen Netzbetreiber nun wieder die Prozesse des Übergangsszenarios durch. In einer Taskforce unter Beteiligung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW), der BNetzA sowie von Netzbetreibern und Direktvermarktern werden die Prozesse des Redispatch 2.0 derzeit überarbeitet mit dem Ziel, die Komplexität zu verringern. Der Endzeitpunkt der Übergangsregelung ist aktuell offen. Die EAM Netz sieht sich auf einem sehr guten Weg, auch die künftigen Anforderungen erfüllen zu können. 4.1.4 Umgestaltung des Niederspannungsnetzes zum Smart Grid Damit die Stromnetze dem Wachstum bei Einspeisung, Verbrauch und Komplexität standhalten, findet ein erheblicher Netzausbau statt. Der Ausbau des Niederspannungsnetzes wird jedoch nicht überall mit der enormen Dynamik bei der Elektromobilität und den Wärmepumpen Schritt halten können. Daher wurde den Verteilnetzbetreibern durch eine Änderung des § 14a EnWG seit 1. Januar 2024 die Möglichkeit eingeräumt, bei drohender Netzüberlastung neue steuerbare Verbraucher wie zum Beispiel Wallboxen und Wärmepumpen zu drosseln. Die Netzbetreiber müssen dazu den Netzzustand mithilfe von iMSys und anderer Messwerte ermitteln sowie Messstellenbetreiber bei Bedarf anweisen, Steuersignale an die Anlagen durchzuleiten. Die BNetzA geht davon aus, dass die Eingriffe nur ausnahmsweise erfolgen und keine wesentlichen Komforteinbußen auslösen. Zudem erfordern die neuen Regeln spätestens ab dem Jahr 2029 eine hoch automatisierte Netzführung in Echtzeit. Dies stellt einen großen Wendepunkt dar, weil im Niederspannungsnetz auf eine solche Mess- und Steuerungstechnik bislang gänzlich verzichtet werden konnte. Im Projekt "unIT-e 2 " entwickelt EAM Netz gemeinsam mit rund 30 Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft Lösungen, um die E-Mobilität netzdienlich in das Gesamtsystem der Stromversorgung zu integrieren und neue Geschäftsmodelle zu erschließen. Besonders im Fokus steht die Erforschung des Ladeverhaltens sowie dessen Beeinflussbarkeit. Dazu läuft bis Anfang 2025 ein regionaler Feldversuch in Baunatal (Landkreis Kassel) und Umgebung mit fast 70 E-Autos. 4.1.5 Zukunft der Gasnetze Die Transformation der Gasversorgung zum Betrieb mit klimaneutralen Gasen bis zum Jahr 2045 wird hierzulande von einem klaren politischen Willen gestützt. Die EAM Netz ist an allen relevanten Wasserstoff-Initiativen beteiligt und entwickelte zusammen mit fast 50 weiteren Unternehmen sowie Branchenverbänden einen Transformationspfad für die regionale und sichere Versorgung. Hinzu kommt ein intensiver Austausch mit vorgelagerten Netzbetreibern und großen Industriekunden; zudem engagieren wir uns in regionalen HyExpert-Initiativen. Gemeinsam mit der LandesEnergieAgentur Hessen erstellen wir eine Grobplanung für ein nord- und mittelhessisches Kernnetz. Mit diesem könnten wir und andere Unternehmen ausgewählte Kunden in der Region - ausgehend von dem überregionalen Kernnetz - künftig mit klimafreundlichem Wasserstoff beliefern. Für Stahl- und Polyethylen-Rohre, die bei der EAM Netz über 99 % der Erdgasleitungen ausmachen, ergaben Forschungen eine nahezu vollständige Tauglichkeit für den Wasserstoffbetrieb und somit auch für eine Beimischung von Wasserstoff. EAM Netz analysiert nun Einbauteile wie Schieber und Ventile auf ihre Verträglichkeit. Unabhängig davon müssen Netzbetreiber wie wir für einen Wasserstoffbetrieb zum Teil auch neue Netze bauen. 4.1.6 Nachhaltigkeit Schon seit Jahren haben wir uns einer nachhaltigen Entwicklung verschrieben und gestalten diese aktiv, weshalb wir auch ein integriertes Nachhaltigkeitsmanagement aufbauen. Dieses hat zudem den Vorteil, sich besser auf Vorgaben von Banken, Kunden und Gesetzen einzustellen sowie unsere Position in verschiedenen Wettbewerben zu stärken. Die EAM-Gruppe hat im Jahr 2023 die dritte Phase zum Aufbau ihres Nachhaltigkeitsmanagements begonnen, in der unter anderem Prozesse und Verantwortlichkeiten etabliert werden. Schließlich wurde das erste Nachhaltigkeitsmagazin veröffentlicht, das auch als Ergänzung zu unserem im Internet veröffentlichten Nachhaltigkeitsbericht nach DNK-Standard zu verstehen ist. Bei den Verwaltungsgebäuden der EAM-Gruppe liegt der Fokus aktuell auf der Bewertung und priorisierten Verbesserung der jeweiligen energetischen Situation. Auf den Liegenschaften der EAM Netz sollen zudem weitere PV-Anlagen installiert werden. Im Fuhrpark verfolgen wir eine kontinuierliche Verbrauchssenkung und einen Umstieg auf E-Mobilität; hinzu kommt eine Ausrüstung aller Unternehmensstandorte mit Wallboxen. In der Wärmeversorgung für Gebäude der EAM-Gruppe wird mittelfristig ein Anteil der erneuerbaren Energien von mindestens 65 % angestrebt. Dafür werden in den nächsten Jahren hohe Ressourcen an Kapital und Personal benötigt. Im Dezember 2023 haben die Unternehmen der EAM-Gruppe das dritte Energieaudit nach dem Energiedienstleistungsgesetz abgeschlossen, das alle vier Jahre verpflichtend ist. Infolge des neuen Energieeffizienzgesetzes wird die EAM Netz absehbar auch ein zertifiziertes Energiemanagementsystem aufbauen. Für das Erdgasnetz verfolgte das Forschungsvorhaben "EffGas" seit dem Jahr 2017 das Ziel, erneuerbare Energien wie die Solarenegie in Gasdruckregelanlagen einzusetzen und zudem die in solchen Anlagen notwendige Gasvorwärmung effizienter zu gestalten. Deutschlandweit könnten damit potenzielle Einsparungen des Erdgasverbrauchs von über 700 GWh pro Jahr erreicht werden. Neben der EAM Netz sind die Universität Kassel und weitere lokale Unternehmen als Partner beteiligt. Das Forschungsvorhaben ebnete den Weg für die erhofften Einsparungen wurde im Dezember 2023 planmäßig abgeschlossen. 4.2 Informationssicherheit und Informationstechnologie Die EAM Netz hat als systemrelevanter Netzbetreiber für Strom und Erdgas die gesetzliche Verpflichtung, ihre IT- und Telekommunikationssysteme gegen Sabotage und Nicht-Verfügbarkeit zu schützen. Das Informations-Sicherheits-Management-System (ISMS) der EAM Netz wird jährlich auditiert und entspricht den Anforderungen des IT-Sicherheitskatalogs gemäß § 11 Absatz 1a EnWG. Die letzte Rezertifizierung wurde im vierten Quartal 2023 mit hervorragendem Ergebnis abgeschlossen. Zur Erhöhung der IT-Sicherheit führt die EAM Netz ein Security-Information-Event-Management-Systems (SIEM) ein. Im Bereich der kritischen Infrastruktur wurden bereits Systeme zur Angriffserkennung implementiert und gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachgewiesen. Die Fertigstellung des Gesamtprojekts ist für 2024 geplant. Wir beobachten die Entwicklungen zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zum KRITIS-Dachgesetz, um kommende gesetzliche Anforderungen an die Cybersicherheit zu berücksichtigen und den eigenen Sicherheitsstandard weiter zu heben. Die Anforderungen aus der Datenschutz-Grundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz sind in die betrieblichen Abläufe aller Unternehmensbereiche implementiert. Im Geschäftsjahr 2023 haben wir das IT-Programm "EMMA" gestartet unter anderem mit dem Ziel, unsere Systemlandschaft zu konsolidieren und zu optimieren. Das Vorprojekt zum SAP S/4HANA-Releasewechsel wurde abgeschlossen und die Umsetzung der Migration gestartet, welche bis Mitte 2025 dauern soll. Schließlich wurde das bislang durch einen externen Anbieter betriebene Personalwirtschaftssystem SAP HCM erfolgreich in unsere Cloud-Landschaft migriert; es wird nun vom Personalbereich und vom zentralen IT-/Cloud-Dienstleister der EAM-Gruppe betreut. 4.3 Strom- und Gasnetzbetrieb Die EAM Netz stellt allen Lieferanten und Transportkunden das Strom- und Gasverteilnetz diskriminierungsfrei zur Nutzung zur Verfügung. Im Jahr 2023 waren 445 Lieferanten für Strom und 286 für Gas im Netz der EAM Netz und in den gepachteten Netzen aktiv. In unserem Stromnetz lag die statistische Ausfallzeit durch ungeplante Unterbrechungen - inklusive durch Wetter und Dritte - im Jahr 2022 mit 9,7 Minuten wieder deutlich unter dem bundesweiten Durchschnittswert von 12,2 Minuten laut BNetzA. Damit belegte die EAM Netz bei der Versorgungsqualität erneut einen sehr guten Platz unter den deutschen Netzbetreibern, obwohl sie ein überwiegend großräumiges Verteilnetz im ländlichen Raum betreibt. Aus regenerativen Energiequellen wurden im Jahr 2023 insgesamt 3,38 Terawattstunden (TWh; Vorjahr: 2,98 TWh) ins Stromnetz der EAM Netz eingespeist, wovon der Großteil aus Windkraft und Photovoltaik stammte. Der Strom aus regenerativen Anlagen hatte einen Anteil von 51,3 % (Vorjahr: 43,2 %) an der ingesamt verteilten Strommenge. Die Zahl der im Netzgebiet der EAM Netz neu angemeldeten Photovoltaik-Anlagen ist erneut stark gestiegen. Wir unternehmen erhebliche Anstrengungen, um bei dieser bislang beispiellos hohen Anzahl von Anfragen zum Anschluss jede neue Anlage schnellstmöglich zu bearbeiten, zu genehmigen und an das Netz anzuschließen. Das nach den anerkannten Standards zertifizierte Technische Sicherheitsmanagement (TSM) der EAM Netz gewährleistet eine sichere und zuverlässige Versorgung mit Strom und Erdgas. Das TSM für Biogas-Einspeiseanlagen wurde zuletzt im Jahr 2022 erfolgreich rezertifiziert. Die Ergebnisse bestätigen, dass die EAM Netz über eine qualifizierte personelle und technische Ausstattung sowie eine professionelle Organisation verfügt. 4.4 Die anderen Geschäftsfelder der Gesellschaft Zu den wichtigsten Tätigkeiten zählten hier - wie in den Vorjahren - die technischen und kaufmännischen Energieversorgungsdienstleistungen für Stadtwerke und Kommunen sowie für Industrie und Gewerbe. Der Bau und Anschluss sowie die Erweiterung elektrischer Energieversorgungsanlagen für industrielle und gewerbliche Kunden bildet dabei den größten Bereich. In der Trinkwasserver- und der Abwasserentsorgung war EAM Netz Kooperations- und Dienstleistungspartner für zehn Kommunen in den Landkreisen Hersfeld-Rotenburg und Kassel sowie im Werra-Meißner-Kreis. Zudem erbringen wir netztechnische und netzwirtschaftliche Dienstleistungen, unter anderem für nachgelagerte Netzbetreiber. Die übrigen Geschäftsfelder umfassten im Wesentlichen die Vermietung von Infrastruktur und von Telekommunikationsanlagen. Künftig bietet EAM Netz auch Leistungen für die EAM EnergiewendePartner GmbH (EWP) an zur Erstellung von Konzepten für kommunale Gesellschafter der EWP. 4.5 Konzessionsmanagement Der Betrieb der Verteilnetze für Strom und Erdgas ist an die Erteilung einer Konzession durch die jeweilige Kommune gebunden, welche eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren hat. Bei den laufenden Verfahren zur Neuvergabe von Bestandskonzessionen der EAM Netz gab es im Geschäftsjahr 2023 keine Entscheidungen. Um Wachstumschancen zu nutzen, beteiligten wir uns zudem außerhalb des eigenen Stammnetzgebiets an Konzessionsverfahren; bei diesen ist der Ausgang noch offen. Abgaben oder Übernahmen bei unseren Netzen gab es im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht. Wir arbeiten permanent daran, die Partnerschaft mit unseren Konzessionskommunen zu pflegen und auslaufende Konzessionen wieder zu erlangen. Die Kommunalbetreuung erfolgt über lokale, persönliche Ansprechpartner sowie über einen festen Austausch in verschiedenen Gremien. EAM Netz unterstützt in ihrem Netzgebiet rund 200 Kommunen jährlich mit einer Energiemengenbilanzierung zur Erstellung einer CO 2 -Bilanz. Im Zuge der neuen Wärmeplanung in den Kommunen haben wir zudem mit der Lieferung von Verbrauchsdaten begonnen. 4.6 Ertragslage Die Umsatzerlöse der EAM Netz in der Sparte Strom beinhalteten im Wesentlichen Nutzungsentgelte für das Stromverteilnetz sowie Erlöse aus der Wälzung (Weiterbelastung) von Aufwendungen aus dezentraler Stromeinspeisung an die Übertragungsnetzbetreiber. Sie betrugen im Geschäftsjahr 2023 insgesamt 871,5 Mio. € (Vorjahr: 750,9 Mio. €). Der Anstieg der Umsatzerlöse resultierte hauptsächlich aus den gestiegenen Netzentgelten. Über das Stromnetz der EAM Netz wurde im Jahr 2023 eine Energiemenge von 6,59 TWh (Vorjahr: 6,89 TWh) verteilt. Der Anstieg der Netzentgelte konnte den Mengenrückgang überkompensieren. Die Umsatzerlöse in der Sparte Gas, die vor allem aus Netznutzungsentgelten bestanden, beliefen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 146,2 Mio. € (Vorjahr: 94,9 Mio. €). Über das Gasnetz wurde dabei eine Energiemenge von 6,16 TWh (Vorjahr: 6,87 TWh) verteilt. Der Umsatzanstieg resultierte im Wesentlichen aus erwartungsgemäß gestiegenen Netzentgelten. Die Umsatzerlöse Strom und Gas enthielten zudem hohe Mehr- und Mindermengen aufgrund des volatilen und gestiegenen Marktpreisniveaus. Die übrigen Umsatzerlöse lagen mit 53,3 Mio. € um 0,7 Mio. € über Vorjahresniveau. Zu ihrer Herkunft wird auf die anderen Geschäftsfelder im vorstehenden Kapitel 4.4 verwiesen. Die sonstigen betrieblichen Erträge lagen mit 9,7 Mio. € deutlich unter dem Vorjahreswert (16,9 Mio. €). Grund hierfür waren im Vorjahr höhere Erträge aus der Auflösung sonstiger Rückstellungen. Der Materialaufwand beinhaltete hauptsächlich Vergütungen für dezentrale Stromeinspeisungen sowie Aufwendungen (Entgelte) für vorgelagerte Netze und stieg von 611,5 Mio. € auf 796,0 Mio. €. Der Anstieg war überwiegend auf höhere Aufwendungen für das vorgelagerte Netz zurückzuführen. Der Personalaufwand des Geschäftsjahres 2023 betrug 125,6 Mio. € und lag damit deutlich über dem Vorjahreswert von 83,8 Mio. €. Der Anstieg resultierte vor allem aus höheren Zuführungen zu Pensionsrückstellungen sowie der gestiegenen Mitarbeiterzahl. Die Abschreibungen summierten sich auf 52,1 Mio. € nach 49,6 Mio. € im Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken von 68,8 Mio. € auf 66,6 Mio. €. Das Zinsergebnis im Geschäftsjahr 2023 war mit einem Saldo von 21,4 Mio. € positiv (Vorjahr: -50,3 Mio. €). Wesentlicher Grund für die Verbesserung des Zinsergebnisses war der aus der Marktbewertung des CTA-Fonds (Deckungsvermögen für Pensionszusagen) stichtagsbedingt resultierende Ertrag von 22,3 Mio. € (Vorjahr: Aufwand von 35,3 Mio. €). Der Zinsaufwand aus der Pensionsrückstellung hingegen war mit 6,5 Mio. € gegenüber dem Vorjahr (15,5 Mio. €) deutlich gesunken. Darüber hinaus bestanden Zinserträge aus dem Cash-Pooling von 5,7 Mio. €. Das Ergebnis nach Steuern belief sich im Geschäftsjahr auf + 76,1 Mio. €. Das Ergebnis lag insgesamt erwartungsgemäß um rund 15,0 Mio. € über dem Vorjahr, was im Wesentlichen auf gestiegene Netzentgelte im Strom- und Gasnetzbereich zurückzuführen ist. Die Gewinnabführung der EAM Netz an die EAMB für das Geschäftsjahr 2023 betrug 60,6 Mio. € nach 86,5 Mio. € im Vorjahr. Daraus resultierte schließlich ein Jahresüberschuss von 14,9 Mio. € (Vorjahr: Jahresfehlbetrag von 26,0 Mio. €), den die EAM Netz ihren Gewinnrücklagen zugeführt hat. Die Einstellung erfolgte entsprechend dem Gewinnabführungsvertrag aufgrund vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit Zustimmung der Gesellschafterin (Vorjahr: Entnahme von 26,0 Mio. €). 5. Investitionen Das Investitionsvolumen der EAM Netz betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 108,1 Mio. € und lag damit um 6,0 Mio. € über Plan. Die Aufteilung auf die einzelnen Bereiche ergibt sich aus den folgenden Absätzen. 5.1 Strom- und Gasversorgungsanlagen Die Investitionen der EAM Netz in Stromversorgungsanlagen beliefen sich auf 82,8 Mio. € (Vorjahr: 59,4 Mio. €) und entfielen auf den konventionellen Ausbau und die Modernisierung der Stromversorgungsanlagen sowie auf energiewendebedingte Verstärkungsmaßnahmen. Wir haben in die Erschließung von Wohn- und Gewerbegebieten investiert sowie gealterte Netz- und Anlagenteile erneuert. Zudem wurden Netze und Anlagen für den Anschluss dezentraler Erzeugungsanlagen sowie für den Hochlauf bei der E-Mobilität und den Wärmepumpen ertüchtigt. Es wurden 1.999 (Vorjahr: 2.194) neue Strom-Hausanschlüsse erstellt. Im Mittelspannungsbereich wurden alte Freileitungen und Massekabel durch neue Kunststoffkabel ersetzt und so der Anteil der weniger störanfälligen Erdverkabelung erhöht. Zudem haben wir Umspannwerke umfangreich erneuert und erweitert, um gestiegene Last- und Einspeiseanfragen zu decken; ebenso wurden Ortsnetzstationen modernisiert. In den Niederspannungsnetzen wurden im Zuge von Straßenbaumaßnahmen alte Kabel ersetzt und insbesondere im Landkreis Altenkirchen weitere Freileitungen auf Erdkabel umgestellt. In den Ausbau und die Erneuerung der Erdgasversorgungsanlagen investierte die EAM Netz 6,0 Mio. € (Vorjahr: 7,5 Mio. €), wobei der Großteil auf Erneuerungsmaßnahmen im Bestandsnetz entfiel. Wir haben Erdgasleitungen und Gasdruckregelanlagen saniert sowie letztere auch modernisiert. Außerdem wurden gemäß eichrechtlicher Vorgaben Zähler ersetzt und gealterte Netzanschlüsse erneuert. Die Zahl neuer Gas-Netzanschlüsse sank erneut stark auf nunmehr 171 (Vorjahr: 636). 5.2 Intelligenter Messstellenbetrieb In diesem Bereich beliefen sich die Investitionen auf 7,3 Mio. € (Vorjahr: 3,7 Mio. €). 5.3 Übrige Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände In Wasser- und Abwasseranlagen, in Straßenbeleuchtung (Masten und Leuchten), in die Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie in immaterielle Vermögensgegenstände investierte die EAM Netz im Jahr 2023 insgesamt 10,6 Mio. € (Vorjahr: 9,8 Mio. €). 5.4 Finanzanlagen Die Investitionen in das Finanzanlagevermögen betrugen 1,3 Mio. € (Vorjahr: 4,0 Mio. €). Im Vorjahr war ein Sondereffekt aus dem Erwerb der restlichen Anteile einer Netzeigentumsgesellschaft zwecks Reintegration in die EAM Netz enthalten. 6. Finanzlage Die Finanzlage der EAM Netz ist geprägt durch das Cash-Pooling der EAM-Gruppe. Die Forderungen der Gesellschaft aus dem Cash-Pooling sanken im Geschäftsjahr von 171,5 Mio. € auf 133,8 Mio. €. Aus der laufenden Geschäftstätigkeit ergab sich ein Mittelzufluss von 81,5 Mio. €. Die Liquidität war im Berichtsjahr jederzeit gesichert. 7. Vermögenslage Die Bilanzsumme der EAM Netz stieg zum Bilanzstichtag auf 998,5 Mio. € (Vorjahr: 921,8 Mio. €), wovon mit 736,3 Mio. € der Großteil wiederum auf das Anlagevermögen entfiel. Damit lag der Anteil des Anlagevermögens am bilanziellen Gesamtvermögen nahezu unverändert bei 73,7 % (Vorjahr: 73,8 %). Bei der Analyse der Bilanzstruktur ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der Personalrückstellungen, insbesondere die Pensionsrückstellungen, mit den dafür vorhandenen Finanzanlagen (CTA-Planvermögen) saldiert wurden. Die Saldierung umfasste einen Betrag von 325,0 Mio. € (Vorjahr: 351,7 Mio. €). Das Sachanlagevermögen einschließlich der immateriellen Vermögenswerte stieg um 54,3 Mio. € auf 726,7 Mio. €. Der Anstieg entfiel wie in Vorjahren zum Großteil auf Investitionen in Strom- und Gasversorgungsanlagen. Die Finanzanlagen haben sich hauptsächlich aufgrund der Ausgabe von Ausleihungen an verbundene Unternehmen um 1,3 Mio. € erhöht. Das Umlaufvermögen von 256,2 Mio. € (Vorjahr: 239,8 Mio. €) betraf unverändert im Wesentlichen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände. Bei diesen handelte es sich vor allem um die bereits beschriebenen Forderungen aus dem gruppeninternen Cash-Pooling (133,8 Mio. €; Vorjahr: 171,5 Mio. €) sowie aus Lieferungen und Leistungen (96,0 Mio. €; Vorjahr: 49,0 Mio. €). Das Eigenkapital der EAM Netz ist im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der Einstellung in die Gewinnrücklagen um 14,9 Mio. € gestiegen. Dies führte bei ebenfalls gestiegener Bilanzsumme zu einem Rückgang der Eigenkapitalquote von 46,2 % auf 44,1 %. Die passivierten Ertragszuschüsse beinhalten Baukostenzuschüsse für Netzanschlüsse. Die Zugänge überstiegen die Auflösungen und Abgänge des laufenden Jahres und führten somit zu einem Anstieg von 131,5 Mio. € auf 141,6 Mio. €. Die Rückstellungen haben sich zum Bilanzstichtag von 258,2 Mio. € auf 307,7 Mio. € erhöht. Ursächlich war vor allem der Anstieg der Pensionsrückstellungen um 40,0 Mio. €. Dieser Anstieg resultiert zum einen aus höheren Zuführungen und zum anderen aus einem im Geschäftsjahr durchgeführten Netting und somit einem gesunkenen saldierungsfähigen Deckungsvermögen. Die Erhöhung der sonstigen Rückstellungen ist auf den Anstieg der energiewirtschaftlichen Verpflichtungen sowie der ausstehenden Rechnungen zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten haben sich gegenüber dem Vorjahr von 106,6 Mio. € leicht auf 108,8 Mio. € erhöht. 8. Finanzielle Leistungsindikatoren Als wesentlicher Leistungsindikator ist das Jahresergebnis vor Gewinnabführung an die EAM Beteiligungen GmbH und vor Rücklagenveränderungen anzusehen. Investitionen haben einen großen Einfluss auf die regulierten Erlösobergrenzen und sind daher ebenfalls ein wichtiger finanzieller Indikator der EAM Netz. III. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter1. Personalentwicklung und Ausbildung Die EAM Netz beschäftigte im Jahr 2023 durchschnittlich 1.048 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 968). Dazu erbringt die EAM Netz die Berufsausbildung für nahezu die gesamte EAM-Gruppe und bildete im Jahresdurchschnitt 91 (Vorjahr: 88) Auszubildende aus. Zum fünften Mal in Folge wurde die EAM-Gruppe von dem Magazin Focus Money mit dem Siegel "Deutschlands beste Ausbildungsbetriebe" ausgezeichnet. 2. Arbeitssicherheit Die Arbeitssicherheit besitzt bei uns einen sehr hohen Stellenwert, wodurch Unfälle von Beschäftigten der EAM-Gruppe und von Partnerfirmen vermieden werden sollen. Eine EAM-Unternehmensrichtlinie definiert Arbeitssicherheit und Umweltschutz neben dem wirtschaftlichen Erfolg als gleichrangige Ziele. Unternehmensübergreifende Themen in diesem Bereich werden zweimal jährlich in einem Lenkungskreis besprochen. IV. Erklärung zur Unternehmensführung über den Frauenanteil in Führungspositionen (Dieser Abschnitt ist gemäß IDW PS 350 n.F. nicht geprüft)Die EAM Netz hat sich gemäß § 36 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung gesetzt; die Zielgrößen betragen jeweils 15 %. Die Gesellschafterversammlung der EAM Netz hat zudem gemäß § 52 Abs. 2 GmbHG die Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat auf 10 % und in der Geschäftsführung auf 0 % fixiert. Als spätester Umsetzungszeitpunkt wurde der 30. Juni 2027 festgelegt. Die Zielgröße für den Aufsichtsrat nach § 52 Abs. 2 GmbHG wurde bereits in den Vorjahren erreicht. Der Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung überschreitet seit Anfang 2023 den Zielwert von 15 %. V. Prognosebericht1. Energiewende und regenerative Energien In den Stromnetzen bedeuten die Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien, die E-Mobilität und die CO 2 -neutrale Wärmeversorgung einen starken Leistungszuwachs und eine ebenfalls stark steigende Zahl von Einspeise- und Verbrauchsstellen. Die Beschleunigung der Energiewende und des Ausbaus der Infrastruktur stellen daher hohe Anforderungen an die EAM Netz und verlangen deutlich erhöhte Investitionen sowie wesentlich größere Ressourcen an Material und Fachkräften. Die Engpässe in beiden Bereichen erweisen sich als enorme Herausforderungen für die gesamte Branche. Der Aufbau des deutschen Wasserstoff-Kernnetzes soll im Jahr 2024 beginnen. "Grüner" Wasserstoff wird hierzulande auf längere Sicht knapp und relativ teuer bleiben, was seinen Einsatz auf ausgewählte Sektoren begrenzt. Die zugehörigen Szenarien unterliegen jedoch einer hohen Wandlungsdynamik, weshalb wir die Entwicklung intensiv beobachten und mitgestalten. Unabhängig davon besteht unsere Versorgungspflicht beim Erdgas vorerst weiter. Für die kommenden Jahrzehnte rechnen wir mit einem Gasnetz, das zwar kürzer als das heutige Erdgasnetz der EAM Netz, für die Versorgung aber weiter relevant sein wird. Im Februar 2024 einigte sich die Bundesregierung auf Kernpunkte ihrer lang erwarteten Kraftwerksstrategie. Dazu gehört der Bau neuer Gaskraftwerke, welche die Schwankungen der Wind- und Solarenergie ausgleichen und ab 2035 auf Wasserstoffbetrieb umgestellt werden sollen. 2. Regulierung Die wirtschaftliche Lage der EAM Netz wird auch künftig durch die von der BNetzA festgelegen Erlösobergrenzen für die Netzentgelte geprägt. Wichtigste Bestandteile der Erlösobergrenzen sind der Kostenersatz und die Eigenkapitalverzinsung für die Netzinvestitionen. Beim Kostenersatz werden nur für sog. dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten wie z. B. vorgelagerte Netzkosten tatsächliche Jahreswerte berücksichtigt. Für die übrigen Betriebskosten (u. a. Dienstleistungen, Personal) erfolgen Anpassungen lediglich im 5-Jahres-Rhythmus der Regulierungsperioden. Die Kombination aus Zeitversatz und hoher Inflation führt zu einer starken wirtschaftlichen Belastung. Zudem sank die Eigenkapitalverzinsung aufgrund der vergangenen Niedrigzinsphase an den Kapitalmärkten erneut in der 4. Regulierungsperiode ab dem Jahr 2023 (Gas) bzw. 2024 (Strom), was die Wirtschaftlichkeit der Investitionen vor allem bei Bestandsanlagen deutlich verschlechtert. Zumindest für Neuinvestitionen ab 2024 hat die BNetzA eine Erhöhung angekündigt. Nach aktuellem Stand ist diese allerdings zeitlich begrenzt und bildet die Entwicklung am Kapitalmarkt zudem nur anteilig ab. Im Kern ist das Regulierungsmodell darauf ausgelegt, einen effizienten Netzbetrieb in einem statischen Umfeld anzureizen. Angesichts der heutigen energiepolitischen Ziele besteht ein solches Umfeld jedoch nicht mehr - weder bei den Stromnetzen (langfristig hoher Ausbaubedarf) noch bei den Gasnetzen (Rückgang Erdgasabsatz, Einsatz klimaneutraler Gase). Hinzu kommt die Dynamik außergewöhnlicher Preissteigerungen für Kapital, Fremdleistungen und Material. In ihrem Eckpunktepapier aus 2024 erkennt die BNetzA die hohe Versorgungssicherheit, aber auch die enormen Herausforderungen für die Netzbetreiber an. Auf die obigen Kritikpunkte reagierte sie u.a. mit dem Vorschlag, die Regulierungsperioden künftig von fünf auf drei Jahre zu verkürzen sowie den Regulierungsrahmen zu modernisieren und zu vereinfachen. Die Folgen können aber erst nach einer weiteren Konkretisierung bewertet werden. 3. Wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens im Jahr 2024 3.1 Ergebnisentwicklung Für das Geschäftsjahr 2024 plant die EAM Netz einen Gewinn vor Gewinnabführung und Rücklagenveränderungen von etwa 87 Mio. €, der damit über dem des abgelaufenen Geschäftsjahres liegen würde. Die Umsatzerlöse werden in der Größenordnung von 980 Mio. € erwartet. 3.2 Investitionen Die im Jahr 2024 vorgesehenen Investitionen von rund 115 Mio. € liegen über dem Niveau des abgelaufenen Geschäftsjahres. Davon entfallen 83 Mio. € auf den Ausbau und die Erneuerung von Stromversorgungsanlagen, 6 Mio. € auf Gasversorgungsanlagen sowie 6 Mio. € auf den intelligenten Messstellenbetrieb. Große Herausforderungen sind allerdings der Kapitalbedarf aus den wachsenden Investitionen sowie die Engpässe und Preissteigerungen bei Material, Personal und Dienstleistungen. 4. Allgemeine Prämissen sowie Unsicherheiten Unseren Prognosen und Planungen liegen Prämissen zugrunde, die mit Unsicherheiten verbunden sind. So haben wir beispielsweise unterstellt, dass sich aus den militärischen Konflikten insbesondere in der Ukraine sowie um Israel und den Gazastreifen keine wesentlichen Beeinträchtigungen für die wirtschaftliche Entwicklung ergeben. VI. Internes Kontrollsystem sowie Risiko- und ChancenberichtFür die Unternehmen der EAM-Gruppe besteht ein rechnungslegungsbezogenes Internes Kontrollsystem, dessen Wirksamkeit unter anderem im Rahmen der Jahresabschlussprüfung geprüft wird. Die EAM Netz ist in das formalisierte Risikofrüherkennungssystem der EAM-Gruppe nach § 91 Abs. 2 Aktiengesetz eingebunden. Dabei werden eventuelle Risiken zweimal jährlich im Rahmen von Risikomanagementsitzungen bewertet und berichtet. Geschäftsführung und Aufsichtsrat werden frühzeitig, regelmäßig und bei Bedarf ad hoc über wesentliche Risiken informiert. Die größten Risiken ergeben sich für die EAM Netz im finanzwirtschaftlichen Bereich aus der Regulierung des Netzgeschäfts, aus dem Fondsrisiko in Form von marktbedingten Wertschwankungen im Deckungsvermögen für Pensionszusagen (CTA-Fonds) sowie aus Forderungsausfallrisiken. Weiterhin bestehen IT-Risiken, denen die EAM-Gruppe unter anderem durch den Einsatz qualifizierter Dienstleistungsunternehmen und die Umsetzung angemessener Sicherheitsvorschriften entgegenwirkt. Außerdem bestehen allgemeine Risiken hinsichtlich der Material-, Dienstleistungs- und Personalbeschaffung. Durch den regulatorischen Rahmen, der die Refinanzierung der EAM Netz über das Regulierungskonto zulässt, werden einige dieser Risiken jedoch abgemildert. Nach den aktuell vorliegenden Erkenntnissen bestehen für die EAM Netz unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeiten keine bestandsgefährdenden Risiken. Chancen für das Geschäft sehen wir in weiteren Effizienzsteigerungen sowie in der Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen für andere Energieversorger. In dem immer komplexer werdenden technischen und rechtlichen Umfeld ist die EAM Netz durch ihre Kompetenz und Leistungsfähigkeit gut aufgestellt, was Wege für neue Partnerschaften und Dienstleistungsangebote eröffnet.
Kassel, den 23. Februar 2024 Die Geschäftsführung Bilanz zum 31. Dezember 2023der EAM Netz GmbHAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023der EAM Netz GmbH
Anhang 2023A. Allgemeine Angaben(1) Jahresabschluss Die EAM Netz GmbH (EAM Netz) hat ihren Sitz in Kassel und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Kassel (HRB 14608). Der Jahresabschluss der EAM Netz ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des GmbH-Gesetzes (GmbHG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt worden. Die EAM Netz ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. Im Interesse der Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und GuV anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in Bilanz bzw. GuV oder im Anhang zu machen sind, insgesamt im Anhang gemacht. Soweit einzelne Posten in der Bilanz oder GuV zusammengefasst werden, erfolgt eine Aufgliederung im Anhang. Das Gliederungsschema wurde in der Bilanz um die Position "Ertragszuschüsse" und in der GuV um die Position "Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn" erweitert. Soweit nicht anders vermerkt, sind die Werte in den tabellarischen Aufstellungen in Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Berichtsjahr fortgeführt. EAM Netz ist nach § 3 Nr. 38 EnWG ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen. Danach ist die EAM Netz zur rechtlichen Entflechtung ihres Energieverteilungsnetzes gemäß § 7 EnWG verpflichtet. Darüber hinaus ist der Messstellenbetrieb nach § 3 Abs. 4 MsbG buchhalterisch zu entflechten. Zwischen EAM Netz und EAM Beteiligungen GmbH (EAMB), Kassel, besteht ein Gewinnabführungsvertrag. Rundungsdifferenzen können aus rechentechnischen Gründen zu Abweichungen führen. (2) Konzernzugehörigkeit EAM Netz ist gemäß § 291 HGB von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss sowie einen Konzernlagebericht gem. §§ 290 ff. HGB aufzustellen, befreit. Mutterunternehmen ist die EAMB, die mit ihren Tochterunternehmen in den befreienden Konzernabschluss der EAM GmbH & Co. KG (EAM), Kassel (Amtsgericht Kassel, HRA 17324) einbezogen wird. Die EAM ist das Mutterunternehmen im Sinne des § 285 Nr. 14 HGB, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden nach § 325 HGB bei der das Unternehmensregister führenden Stelle elektronisch eingereicht und dort bekannt gemacht. Diese Unterlagen sind im Internet unter www.unternehmensregister.de zugänglich. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze(1) Aktiva Anlagevermögen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Neben der linearen findet auch die degressive Abschreibungsmethode Anwendung. Für Sachanlagen, die bereits zum 1. Januar 2010 vorhanden waren und degressiv abgeschrieben wurden, wird das Beibehaltungswahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB ausgeübt und die degressive Abschreibung fortgeführt. Neuzugänge werden zeitanteilig linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen bei voraussichtlich dauernder technischer oder wirtschaftlicher Wertminderung. Geleistete Anzahlungen werden mit ihrem Nennbetrag angesetzt. In den Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den direkt zurechenbaren Fertigungs- und Materialeinzelkosten auch angemessene Teile der Material-, Fertigungs- und der allgemeinen Verwaltungsgemeinkosten enthalten.
Abnutzbare Vermögensgegenstände mit Zugang und Anschaffungskosten von mehr als 250 € und bis zu 800 € werden im Jahr des Zugangs in der Regel in voller Höhe abgeschrieben. Abnutzbare Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 € nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr grundsätzlich voll aufwandswirksam berücksichtigt. Das Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten, bei Ausleihungen zum Nennbetrag, oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt, wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist. Bei Wegfall der Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen werden entsprechend Zuschreibungen vorgenommen. Umlaufvermögen Vorräte Unter den Vorräten sind die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie die Emissionszertifikate zu durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Marktpreisen bewertet. Unfertige Leistungen werden zu Herstellungskosten verlustfrei bewertet. In den Herstellungskosten sind neben den direkt zurechenbaren Fertigungs- und Materialeinzelkosten auch angemessene Teile der Material-, Fertigungs- und der allgemeinen Verwaltungsgemeinkosten enthalten. Bestehenden Risiken wird durch angemessene Abschläge (Abschreibungen) Rechnung getragen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt; erkennbare Risiken sind durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt worden. Niedrig verzinste oder unverzinsliche langfristige Forderungen sind abgezinst. Forderungen für noch nicht in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen werden mittels anerkannter branchenüblicher Schätzverfahren zum Bilanzstichtag abgegrenzt und mit erhaltenen Abschlagszahlungen verrechnet. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Ausgaben des Geschäftsjahres, die Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen, sind als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Vermögensgegenstände des Deckungsvermögens Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung, Vorruhestandsvereinbarungen sowie Lebensarbeitszeitkonten der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel zum Bilanzstichtag in treuhänderisch verwalteten Fondsanteilen angelegt. Die Fondsanteile werden von der Helaba Pension Trust e.V., Frankfurt am Main (Helaba Pension Trust) treuhänderisch für die EAM Netz verwaltet und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Die Bewertung dieses Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wird gemäß §§ 168 und 169 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV) durch die zuständige Verwahrstelle unter Mitwirkung der Kapitalanlagegesellschaft ermittelt. Der ermittelte Zeitwert wird mit den jeweils zugrunde liegenden Verpflichtungen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus Zinseffekten und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren. Ein sich ergebende Verpflichtungsüberhang wird unter den Rückstellungen erfasst. Ein die Verpflichtungen übersteigender beizulegender Zeitwert des Deckungsvermögens wird als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. (2) Passiva Eigenkapital Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Kapitalrücklage wurde nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB dotiert. Der Gewinn wird entsprechend dem Gewinnabführungsvertrag unter Berücksichtigung von zulässigen Zuführungen und Entnahmen von Gewinnrücklagen abgeführt. Ertragszuschüsse Der Posten beinhaltet die von Netzkunden vereinnahmten Baukostenzuschüsse. Bei der Auflösung der Baukostenzuschüsse wird grundsätzlich eine Gesamtdauer von 20 Jahren unterstellt. Die Auflösung wird hierbei linear über die Gesamtdauer bzw. über die verbleibende Restdauer zugunsten der Umsatzerlöse vorgenommen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Bewertung der Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Nach diesem Verfahren errechnet sich die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen wird unverändert der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt (1,82 % p.a.; Vorjahr: 1,78 % p.a.). Der Ermittlungszeitraum für den durchschnittlichen Marktzinssatz gemäß § 253 Abs. 2 S. 1 HGB wurde im Geschäftsjahr 2016 von sieben auf zehn Jahre verlängert; ohne diese Verlängerung hätten sich zum Bilanzstichtag ein durchschnittlicher Marktzinssatz von 1,74 % (Vorjahr: 1,44 %) und ein um 47,6 Mio. € (Vorjahr: 26,9 Mio. €) höherer Rückstellungsbetrag ergeben. Abweichend zum Vorjahr wird aufgrund der tatsächlichen Rentenerhöhung ein Rententrend für Renten ohne garantierte Anpassungen von 3,00 % p.a. (Vorjahr: 2,00 % p.a.) angenommen. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die "Heubeck-Richttafeln 2018 G" der Heubeck-Richttafeln-GmbH zugrunde; darüber hinaus wurde der Langlebigkeitstrend durch einen pauschalen Zuschlag berücksichtigt. Als Bewertungsendalter wurden grundsätzlich die frühestmöglichen Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Regelungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20. April 2007 herangezogen. Für Mitarbeiter mit abgeschlossenen Vorruhestandsvereinbarungen wird das vertraglich vereinbarte Endalter berücksichtigt. Des Weiteren werden gruppenbezogene Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet. Jubiläumsrückstellungen Die Berechnung der Jubiläumsverpflichtungen erfolgt ebenfalls nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Für die Abzinsung der Jubiläums- und Treueurlaubsverpflichtungen sowie für Sterbegeldverpflichtungen wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre bei einer angenommenen Laufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt (1,74 % p.a.; Vorjahr: 1,44 % p.a.). Ferner wird unverändert ein Gehaltstrend von 2,50 % p.a. berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die "Heubeck-Richttafeln 2018 G" der Heubeck-Richttafeln-GmbH zugrunde. Rückstellung für Vorruhestandsverpflichtungen Die Berechnung der Vorruhestandsverpflichtungen erfolgt ebenfalls nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) und es wird unverändert von einer Duration von 1,0 Jahren ausgegangen. Der für diese Duration maßgebliche Zins (0,99 % p.a., Vorjahr: 0,43 % p.a.) wurde mittels linearer Interpolation aus den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssätzen der vergangenen sieben Jahre abgeleitet. Ferner wird unverändert ein Gehaltstrend von 2,50 % p.a. berücksichtigt. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die "Heubeck-Richttafeln 2018 G" der Heubeck-Richttafeln-GmbH zugrunde. Andere sonstige Rückstellungen Die anderen sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags. Langfristige Rückstellungen werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Sieben Jahres-Marktzins abgezinst. Die Abzinsung wird auch für ursprünglich langfristige Rückstellungen vorgenommen, deren Restlaufzeit am Bilanzstichtag ein Jahr nicht überschreitet. Erträge und Aufwendungen aus der Ab- und Aufzinsung von Rückstellungen sowie aus Änderungen der Zinssätze werden gesondert unter den Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" sowie "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag ausgewiesen. Verbindlichkeiten für noch nicht in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen werden mittels anerkannter branchenüblicher Schätzverfahren zum Bilanzstichtag abgegrenzt und mit geleisteten Abschlagszahlungen verrechnet. C. Angaben zur Bilanz(1) Anlagevermögen
* Im Geschäftsjahr fanden keine Umbuchungen statt.
(2) Finanzanlagen Anteilsbesitz
(3) Vorräte
(4) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen gliedern sich wie folgt auf:
(5) Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Der Posten betrifft im Wesentlichen Portokassen sowie Guthaben bei Kreditinstituten. Enthalten sind mit 1,3 Mio. € Gelder, die für fremde Rechnung vereinnahmt wurden. In gleicher Höhe ist eine Verbindlichkeit bilanziert. Die EAM Netz ist in das Cash-Pooling der EAM-Gruppe einbezogen. (6) Rechnungsabgrenzungsposten Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen vor allem vorausgezahlte Dienstleistungsentgelte. (7) Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Aus der Verrechnung des Deckungsvermögens im Zusammenhang mit arbeitnehmerfinanzierten Versorgungs-, Vorruhestands- und Lebensarbeitszeitverpflichtungen ergibt sich ein aktiver Unterschiedsbetrag, der sich wie folgt zusammensetzt:
Die arbeitnehmerfinanzierten Versorgungs-, Vorruhestands- und Lebensarbeitszeitverpflichtungen sind zum Bilanzstichtag durch Fondsanteile besichert, die vom Helaba Pension Trust treuhänderisch verwaltet werden. Die angelegten Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Verpflichtungen und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Sie sind gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen zu verrechnen. Im ausgewiesenen Deckungsvermögen sind Anteile an Sondervermögen im Sinne des § 1 Abs. 10 KAGB bzw. vergleichbares EU-Investmentvermögen von mehr als dem zehnten Teil enthalten.
(8) Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Das Stammkapital der Gesellschaft ist voll eingezahlt und wird von der Alleingesellschafterin EAMB gehalten. Andere Gewinnrücklagen Im Geschäftsjahr wurden den Gewinnrücklagen 14.900.000,00 € zugeführt. Im Vorjahr wurden den Gewinnrücklagen 26.000.000,00 € entnommen. Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung und ähnlichen Verpflichtungen sind entsprechende Mittel zweckgebunden und insolvenzgeschützt in Fondsanteilen angelegt. Sie sind in Anwendung des § 253 Abs. 1 HGB zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser beläuft sich zum Abschlussstichtag auf 329,9 Mio. € (Vorjahr: 352,2 Mio. €) und liegt insgesamt um 43,7 Mio. € (Vorjahr: 24,5 Mio. €) über den Anschaffungskosten. Ihm stehen ausreichend frei verfügbare Rücklagen gegenüber. Eine Beschränkung auf die Gewinnabführung des Jahresüberschusses besteht daher nicht. In Bezug auf die Nicht-Anwendung der Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB für Gewinnabführungsverträge folgt die EAM Netz der Ansicht des Erlasses des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. Dezember 2016. (9) Ertragszuschüsse In den Ertragszuschüssen stehen den Zugängen von 21,3 Mio. € (Vorjahr: 28,8 Mio. €) erfolgswirksame Auflösungen in Höhe von 11,2 Mio. € (Vorjahr: 10,5 Mio. €) gegenüber. (10) Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Pensionsrückstellungen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und noch tätigen Mitarbeitern ab. Die Finanzierung erfolgt teils durch den Arbeitgeber und im Rahmen von Gehaltsumwandlungen teils durch die Arbeitnehmer. Versorgungsverpflichtungen wurden, sofern gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB Deckungsvermögen besteht, mit diesem saldiert.
* Im Geschäftsjahr wird die Verpflichtung unter dem "Aktiven Unterschiedsbetrag" ausgewiesen, da das Deckungsvermögen die Verpflichtung übersteigt. Im ausgewiesenen Deckungsvermögen sind Anteile an Sondervermögen im Sinne des § 1 Abs. 10 KAGB bzw. vergleichbares EU-Investmentvermögen von mehr als dem zehnten Teil enthalten.
* Grundsätzlich ist aufgrund des hohen Anteiles an illiquiden Vermögensklassen dieser Fonds eine tägliche Rückgabe nicht möglich. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt auf:
(11) Verbindlichkeiten
(12) Haftungsverhältnisse Es besteht eine gesetzliche gesamtschuldnerische Haftung gem. § 15 des Gesetzes über den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG). Durch Schuldbeitrittsvereinbarungen mit Erfüllungsübernahme ist die EAMB einzelnen ungewissen Verbindlichkeiten der EAM Netz von derzeit 11,1 Mio. € beigetreten. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen wird als gering eingeschätzt. Diese Einschätzung beruht vor allem auf den Bonitätsbeurteilungen der Primärverpflichteten sowie auf Erkenntnissen vergangener Geschäftsjahre. (13) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf 289,6 Mio. € (Vorjahr: 242,5 Mio. €). Davon betreffen 49,3 Mio. € (Vorjahr: 48,3 Mio. €) verbundene Unternehmen und 11,2 Mio. € (Vorjahr: 12,6 Mio. €) assoziierte Unternehmen. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen haben Laufzeiten bis zum Jahr 2032 und bestehen aus Leasing- und Mietverträgen, Bestellobligo sowie aus Investitionssachverhalten im Netzbereich, die auf den Aufgaben als Netzbetreiber beruhen. Des Weiteren besteht eine gesetzliche Verpflichtung aus der Beschaffung der benötigten Energie zur Deckung von Netzverlusten, für welche die Gesellschaft als Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verantwortlich ist. EAM Netz ist Mitglied bei der KVK ZusatzVersorgungsKasse der Gemeinden und Gemeindeverbände des Regierungsbezirks Kassel (KVK), Kassel. Für 82 (Vorjahr: 83) Mitarbeiter sind an die KVK Umlagen von 0,4 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €) zur betrieblichen Altersvorsorge geleistet worden. Der Umlagesatz beträgt 6,5 % der umlagepflichtigen Gehälter (5,9 Mio. €; Vorjahr: 5,8 Mio. €) zuzüglich einer pauschalen Sonderumlage (1,0 Mio €; Vorjahr: 0,9 Mio. €) und einem pauschalen Sanierungsgeld (0,5 Mio. €, Vorjahr: 0,4 Mio. €). Zur Höhe dieser nach Art. 28 Abs. 1 EGHGB mittelbaren Versorgungsverpflichtungen kann die EAM Netz mangels Informationen seitens der KVK keine Angaben machen. Aus mitarbeiterfinanzierten Pensionsverpflichtungen besteht eine Nachdotierungsverpflichtung, sobald die Verpflichtung das Deckungsvermögen überschreitet. D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung(1) Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse betreffen im Wesentlichen Netznutzungsentgelte für das Stromverteilnetz sowie Erlöse aus der Wälzung von Aufwendungen aus dezentraler Stromeinspeisung an die Übertragungsnetzbetreiber und werden im Inland erzielt. In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Mehrerlöse in Höhe von 3,6 Mio. € (Vorjahr: 15,6 Mio. €) enthalten. (2) Andere aktivierte Eigenleistungen Unter diesem Posten werden die im Anlagevermögen zu aktivierenden Eigenleistungen erfasst. Es handelt sich insbesondere um aktivierte Personal- und Materialkosten des Geschäftsjahres. (3) Sonstige betriebliche Erträge
(4) Materialaufwand
Der Materialaufwand betrifft hauptsächlich Einspeisevergütungen sowie Kosten für vorgelagerte Netze. Im Materialaufwand sind periodenfremde Erträge aus Endabrechnungen für Vorjahre von 10,7 Mio. € (Vorjahr: periodenfremde Aufwendungen 15,2 Mio. €) enthalten. (5) Personalaufwand
Die Beträge, die sich aus der Aufzinsung (einschließlich Zinssatzänderung) der langfristigen Personalrückstellungen - insbesondere der Pensionsrückstellungen - ergeben, werden im Zinsergebnis ausgewiesen. Im Durchschnitt hat sich die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EAM Netz wie folgt entwickelt:
Daneben wurden durchschnittlich 91 (Vorjahr: 88) Auszubildende beschäftigt. (6) Abschreibungen Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind im Anlagenspiegel einzeln dargestellt. In den Abschreibungen sind 6,2 Mio. € degressive Abschreibungen enthalten, die aus dem angewandten Beibehaltungswahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB resultieren. (7) Sonstige betriebliche Aufwendungen
(8) Ergebnis aus Finanzanlagen
(9) Zinsergebnis
Die Nettoerträge aus Deckungsvermögen ergeben sich aus der Aufzinsung von Pensions- und langfristigen Personalrückstellungen (6,5 Mio. €; Vorjahr: 15,5 Mio. €) sowie den Erträgen von 22,3 Mio. € (Vorjahr: Aufwendungen von 35,3 Mio. €) aus dem entsprechenden Deckungsvermögen. (10) Sonstige Steuern Die sonstigen Steuern betreffen wie im Vorjahr im Wesentlichen die Grundsteuer. Darin sind 7 T€ periodenfremde Steueraufwendungen (Vorjahr: 39 T€ Steueraufwendungen) enthalten. (11) Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn Im Geschäftsjahr wurden 60.609.590,26 € gemäß Gewinnabführungsvertrag an die Gesellschafterin EAMB abgeführt (Vorjahr: 86.492.989,43 €). (12) Geschäfte größeren Umfangs gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Folgende Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen sowie assoziierten Unternehmen sind zu nennen:
Die Leistungen wurden zu marktüblichen Konditionen erbracht. E. Ergänzende Angaben(1) Honorar des Abschlussprüfers Auf die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers wird verzichtet, da diese im Konzernanhang der EAM angegeben werden. (2) Organe der Gesellschaft Die Organe der Gesellschaft sind in der Anlage 1 zum Anhang aufgeführt. (3) Sonstige Angaben Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern der Geschäftsführung und ihren Hinterbliebenen bestehen Rückstellungen in Höhe von 16,0 Mio. € (Vorjahr: 15,0 Mio. €); ihre Bezüge betrugen 1,0 Mio. € (Vorjahr: 1,1 Mio.€). Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrates belaufen sich im Geschäftsjahr auf 230 T€ (Vorjahr: 241 T€). (4) Nachtragsbericht Ergebnisse nach dem Abschlussstichtag, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken, haben sich nicht ergeben.
Kassel, den 23. Februar 2024 Die Geschäftsführung Dr. Sebastian Breker Jörg Hartmann Anlage 1 zum Anhang der EAM Netz GmbH 2023 Organe der Gesellschaft 2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die EAM Netz GmbH, Kassel VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRES ABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der EAM Netz GmbH, Kassel, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der EAM Netz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) als nicht inhaltlich geprüften Bestandteil des Lageberichts. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWGund § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "Messstellenbetrieb" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Kassel, den 28. März 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Markus Küfner, Wirtschaftsprüfer ppa. Matthias Schwarze-Gerland, Wirtschaftsprüfer Tätigkeitsabschlüsse der EAM Netz GmbH zum 31. Dezember 2023Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Anlagenspiegel der Tätigkeitsbereiche "Elektrizitäts- und Gasverteilung" sowie den Tätigkeitsbereich für den "modernen und intelligenten Messstellenbetrieb" für das Geschäftsjahr 2023 Erläuterungen der gemäß § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG abzubildenden Tätigkeiten der EAM Netz GmbH für 2023 Bilanz zum 31. Dezember 2023der EAM Netz GmbHfür die Tätigkeit ElektrizitätsverteilungAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung der EAM Netz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 für die Tätigkeit Elektrizitätsverteilung
Anlagenspiegel der EAM Netz GmbH für die Tätigkeit Elektrizitätsverteilung
Bilanz zum 31. Dezember 2023der EAM Netz GmbHfür die Tätigkeit GasverteilungAktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung der EAM Netz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 für die Tätigkeit Gasverteilung
Anlagenspiegel der EAM Netz GmbH für die Tätigkeit Gasverteilung
Bilanz zum 31. Dezember 2023der EAM Netz GmbHfür die Tätigkeit "Moderner und intelligenter Messstellenbetrieb"Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung der EAM Netz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 für die Tätigkeit "Moderner und intelligenter Messstellenbetrieb"
Anlagenspiegel der EAM Netz GmbH für die Tätigkeit "Moderner und intelligenter Messstellenbetrieb"
Erläuterungen der gemäß § 6b EnWG abzubildenden Tätigkeiten der EAM Netz GmbH für 2023Grundlage Nach § 6b Abs. 3 EnWG haben vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen getrennte Konten für jede ihrer Tätigkeiten in den nachfolgend aufgeführten Bereichen so zu führen, wie dies erforderlich wäre, wenn diese von rechtlich selbständigen Unternehmen ausgeführt würden. Darüber hinaus besteht für Betreiber von Energieversorgungsnetzen nach Maßgabe von § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG die Verpflichtung zur Sicherstellung der Unabhängigkeit des grundzuständigen Messstellenbetriebs (i.S.v. § 2 Nr. 4 MsbG) von anderen Tätigkeitsbereichen der Energieversorgung über die buchhalterische Entflechtung. Definitionen der Unternehmensaktivitäten Die EAM Netz GmbH (EAM Netz) ist nach dieser Definition in folgende sechs Tätigkeiten zu segmentieren:
Als Betreiber von Strom- und Gasverteilnetzen führt die EAM Netz gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG von den genannten Tätigkeiten die Elektrizitätsverteilung und die Gasverteilung mit den entsprechenden Netzerlösen und Netzaufwendungen durch. Darüber hinaus hat die EAM Netz für ihr Netzgebiet die zum Juli 2017 durch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) eingeführte neue Marktrolle des grundzuständigen Messstellenbetreibers für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme (gMSB) übernommen, wodurch die Tätigkeit "Moderner und intelligenter Messstellenbetrieb" hinzugekommen ist. Die Tätigkeit "Andere Tätigkeiten im Elektrizitätssektor" beinhaltet im Wesentlichen Erträge und Aufwendungen aus Fremdbau und Netzdienstleistungen sowie Contracting (Straßenbeleuchtung). Die Tätigkeit "Andere Tätigkeiten im Gassektor" umfasst im Wesentlichen Tätigkeiten im Bereich von Biogasanlagen und Fremdbau. In der Tätigkeit "Andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors" werden alle Geschäftstätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors der EAM Netz abgebildet, dazu gehören im Wesentlichen das Wassergeschäft sowie das Beteiligungsgeschäft. Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des GmbH-Gesetzes (GmbHG) sowie des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) aufgestellt. Die Systematik zur Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für die Elektrizitäts- und die Gasverteilung sowie Messstellenbetrieb sind im Folgenden erläutert. Erläuterungen zur BilanzAllgemein Ausgehend von der handelsrechtlichen Bilanz wurden die Tätigkeiten "Elektrizitäts- und Gasverteilung", "Andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors", "Andere Tätigkeiten innerhalb des Gassektors", "Moderner und intelligenter Messstellenbetrieb" und "Andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors" abgebildet. Wenn die direkte Zuordnung der Konten nicht möglich ist oder mit nicht vertretbarem Aufwand verbunden wäre, wird anhand eines sachgerechten Schlüssels eine Verteilung des entsprechenden Kontos auf die verschiedenen Tätigkeiten vorgenommen. Anteile an verbundenen Unternehmen werden ebenso wie Beteiligungen den anderen Tätigkeiten außerhalb der Sektoren Strom und Gas zugeordnet. In Einhaltung der relevanten Verlautbarungen des IDW (u. a. IDW RS ÖFA 2) wird in den Tätigkeitsbilanzen die entstehende Residualgröße aus der direkten und indirekten Zuordnung von Aktiva und Passiva mit dem retrograd zugeordneten Eigenkapital saldiert und in Summe als sogenanntes "Zugeordnetes Eigenkapital" ausgewiesen. Die Tätigkeitsbilanz hat aufgrund des Vollständigkeitsgebotes gemäß § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB "sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge" zu enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Durch Zuordnungsdifferenzen entstehende Ausgleichsposten sind keine Bilanzposten im Sinne des § 246 HGB. Zudem verweist der IDW RS ÖFA 2 Tz. 48 darauf, dass die in den §§ 266, 268 und 275 HGB enthaltenen Regeln über den Ausweis des Eigenkapitals nur für das Gesamtunternehmen von Bedeutung sein können, sodass es sachgerecht erscheint, dass den einzelnen Tätigkeiten zugeordnete Eigenkapital unter einem Posten zusammen zu fassen. Die Zuordnung des Ausgleichspostens im Eigenkapital (als geborene Residualgröße gemäß § 247 Abs. 1 HGB), führt somit zu einer verbesserten Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäß § 264 Abs. 2 HGB. Erläuterungen zu einzelnen Bilanzpositionen Die in den sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen Steuerforderungen, die rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag entstehen, gliedern sich wie folgt auf:
Die Verbindlichkeiten der einzelnen Tätigkeitsfelder haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Haftungsverhältnisse Durch Schuldbeitrittsvereinbarungen mit Erfüllungsübernahme ist die EAM Beteiligungen GmbH, Kassel, einzelnen ungewissen Verbindlichkeiten der EAM Netz von derzeit 11,1 Mio. € beigetreten. Ferner besteht eine gesetzliche gesamtschuldnerische Haftung gem. § 15 des Gesetzes über den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG). Das Risiko einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen wird als gering eingeschätzt. Diese Einschätzung beruht vor allem auf den Bonitätsbeurteilungen der Primärverpflichteten sowie auf Erkenntnissen vergangener Geschäftsjahre. Erläuterungen zu der Gewinn- und VerlustrechnungAusgangspunkt für die Erstellung der Tätigkeiten-Ergebnisrechnung bildet der Jahresabschluss der EAM Netz. Die wesentlichen Aufwendungen und Erträge werden den Unternehmenstätigkeiten direkt zugeordnet. In den Fällen, in denen dies nicht möglich oder mit nicht vertretbarem Aufwand verbunden ist, erfolgt grundsätzlich eine Verrechnung nach sachgerechten Schlüsselungen, die eine möglichst verursachungsgerechte Zuordnung gewährleistet. Hierbei wurde im Wesentlichen ein Anlagen- und Personalschlüssel verwendet. Erläuterungen zu einzelnen GuV-Positionen Zinsergebnis
Die Nettoerträge aus Deckungsvermögen ergeben sich aus der Aufzinsung von Pensions- und langfristigen Personalrückstellungen (5,4 Mio. €; Vorjahr: 12,9 Mio. €) sowie den Erträgen von 18,6 Mio. € (Vorjahr: Aufwendungen von 29,2 Mio. €) aus dem entsprechenden Deckungsvermögen.
Die Nettoerträge aus Deckungsvermögen ergeben sich aus der Aufzinsung von Pensions- und langfristigen Personalrückstellungen (1,0 Mio. €; Vorjahr: 2,5 Mio. €) sowie den Erträgen von 3,4 Mio. € (Vorjahr: Aufwendungen von 5,6 Mio. €) aus dem entsprechenden Deckungsvermögen.
Die Nettoerträge aus Deckungsvermögen ergeben sich aus der Aufzinsung von Pensions- und langfristigen Personalrückstellungen (0,0 Mio. €; Vorjahr: 0,1 Mio. €) sowie den Erträgen von 0,2 Mio. € (Vorjahr: Aufwendungen von 0,3 Mio. €) aus dem entsprechenden Deckungsvermögen.
Kassel, den 23. Februar 2024 Die Geschäftsführung Dr. Sebastian Breker Jörg Hartmann Bericht des Aufsichtsrats 2023der EAM Netz GmbHDie Amtszeit des letzten Aufsichtsrats der EAM Netz GmbH endete am 13. Juni 2023. Mit dem Ende der Amtszeit sind die Mitglieder Karl-Friedrich Frese, Susanne Glombitza, Reiner Pilgram und Bernd Stallmann aus dem Gremium ausgeschieden. Als Mitglieder des Aufsichtsrats der EAM Netz GmbH hat die Gesellschafterversammlung der EAM Netz GmbH mit Wirkung zum 14. Juni 2023 bis zur Beendigung der Gesellschafterversammlung der EAM Netz GmbH, die über die Entlastung des Geschäftsjahr 2027 beschließt, folgende Personen gewählt: Nicolas Aisch, Hans-Werner Bender, Christoph Felkl, Dr. Werner Henning, Melanie Hobein, Bernd Kalbfleisch, Karsten Lenz, Tobias Lohre, Manfred Ludewig, Ralf Lüdeke, Berno Neuhoff, Burkhard Nix, Marcèl Pritsch, Marcel Riethig, Thomas Rohrbach, Hans-Hinrich Schriever, Carsten Sievers, Susanne Simmler, Michael Stickeln, Jürgen van der Horst und Jens Womelsdorf. Der Aufsichtsrat der EAM Netz GmbH hat sich am 28. Juni 2023 neu konstituiert: Zum Aufsichtsratsvorsitzenden wählte der Aufsichtsrat der EAM Netz GmbH Hans-Hinrich Schriever. Zu den stellvertretenden Vorsitzenden wurden Hans-Werner Bender und Karsten Lenz gewählt. Der Aufsichtsrat der EAM Netz GmbH hat sich während des Geschäftsjahres 2023 von der Geschäftsführung der EAM Netz GmbH regelmäßig mündlich und schriftlich über die Lage des Unternehmens und dessen Strategie sowie die wesentlichen geschäftlichen Ereignisse und Vorhaben unterrichten lassen. Insgesamt wurden zwei Aufsichtsratssitzungen sowie ein schriftliches Beschlussverfahren zur Neukonstituierung des Aufsichtsrats der EAM Netz GmbH durchgeführt. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat in Gesprächen mit der Geschäftsführung Fragen der Geschäftspolitik, strategische Ziele sowie wichtige Einzelvorgänge erörtert. Schwerpunkte der Aufsichtsratssitzungen waren der Jahresabschluss, Regulierungsthemen inkl. Netzentgelte 2024, die Umsetzung der Energiewende (insbes. EEG-Antragsprozess), die Weiterentwicklung der Organisation, die Herstellung des Netzanschlusses Redtec, NePla - Ausschreibung für netzwirtschaftliche Dienstleistungen - und steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG. Weitere Themen waren die EAM Netz Krisenprävention, die Umwidmung des Straßenbeleuchtungsnetzes als Multifunktionsnetz, der Sachstand bei den Konzessions- und Netzabgabeverfahren, das Störungsgeschehen und die Entwicklungen der dezentralen Einspeiser. Beschlüsse wurden insbesondere getroffen zur Jahresplanung 2024 sowie zu den Eckdaten der Mittelfristplanung 2025-2026, zu den Aufsichtsratswahlen 2023, zur Anpassung des Geschäftsverteilungsplans ab 1. März 2024 und zur Erteilung einer Prokura. Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sowie das Überwachungssystem in Analogie zu § 91 Abs. 2 AktG wurden von der zum Abschlussprüfer bestellten PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, Niederlassung Kassel, geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Des Weiteren wurden die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG und der hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen veröffentlichte Prüfungsstandard "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung" beachtet. Der Bericht des Abschlussprüfers wurde den Mitgliedern des Aufsichtsrats zur Verfügung gestellt. Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts durch den Aufsichtsrat ergaben keinerlei Beanstandungen. Der Aufsichtsrat spricht der Geschäftsführung, dem Betriebsrat sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der EAM Netz GmbH für die im abgelaufenen Geschäftsjahr geleistete erfolgreiche Arbeit Dank und Anerkennung aus.
Kassel, im Mai 2024 Der Aufsichtsrat Hans-Hinrich Schriever, Vorsitzender Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 5.6.2024 festgestellt. |
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