FFT Products GmbHLiquidiert

36041 Fulda, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Fulda HRB 8030
Vorher
Scherwo-Steuerungstechnik GmbH
Eingetragen
25.1.1989
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit MotorantriebHerstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung, Planung, Konstruktion, Simulation, Herstellung und der Vertrieb von Systemtechnologien, Maschinen und Standardprodukten für Produktionsanlagen, Steuerungen und Zubehör, die Erbringung von Service- und Wartungsleistungen für Fertigungstechnik sowie der Betrieb aller damit in Zusammenhang stehender Geschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Hagen Dickert
seit 2.1.2025
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
FFT Holdings (Lux) S.à r.l.LUX
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
256.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Scherwo-Steuerungstechnik GmbH

Gauting

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

AKTIVA   31.12.2019   31.12.2018
  EUR   EUR
A. Anlagevermögen      
  I. Sachanlagen 1.789,00   3.105,00
B. Umlaufvermögen      
  I. Vorräte      
    1. Roh-Hilfs- und Betriebsstoffe 86.696,09   55.968,18
  II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände      
    1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 39.295,25   34.883,44
    2. Forderungen gegen verbundende Unternehmen 13.262,13   374.304,28
    3. Sonstige Vermögensgegenstände 12.043,15   7.860,27
        64.600,53   417.047,99
  II. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 221.957,13   24,07
C. Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten 1.520,15   1.520,17
        376.562,90   477.665,41
PASSIVA   31.12.2019   31.12.2018
        EUR   EUR
A. Eigenkapital        
  I. Gezeichnetes Kapital   255.645,94   255.645,94
  II. Gewinnrücklage   137.829,43   137.829,43
  III. Verlustvortrag   -35.586,46   -90.586,60
  IV. Jahresüberschuss   -69.100,50   55.000,14
        288.788,41   357.888,91
B. Sonstige Rückstellungen   48.155,00   62.422,50
C. Verbindlichkeiten        
  1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 20.824,52   6.094,07
  2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 0,00   40.439,55
  3. Sonstige Verbindlichkeiten   18.794,97   10.820,38
        39.619,49   57.354,00
        376.562,90   477.665,41

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Die Scherwo-Steuerungstechnik GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 23.11.1988 gegründet. Die Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts München erfolgte unter HRB 86 498.

Der Sitz der Gesellschaft ist 82121 Gauting.

Mit Gesellschafterbeschluss vom 20. Oktober 1999 wurde die Satzung der Gesellschaft gefasst.

Der Jahresabschluss der Scherwo-Steuerungstechnik GmbH zum 31. Dezember 2019 wurde unter Beachtung der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes sowie der ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes erstellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden.

Die Gesellschaft wird beim Finanzamt Fürstenfeldbruck unter der Steuernummer 117 138 3005 geführt und ist bis einschließlich 2018 veranlagt. Die Gesellschaft ist hinsichtlich Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und gesonderter Feststellungen nach §§ 27 (2), 28 (1) KStG abschließend bis 2013 geprüft.

Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 2 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff, 264 ff HGB, sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Erleichterungen im Anhang teilweise in Anspruch genommen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Der Vorjahresabschluss wurde am 06.05.2019 durch den Gesellschafterbeschluss festgestellt.

Die FFT Produktionssysteme GmbH & Co. KG hat mit notariell beurkundetem Geschäftsanteilskaufvertrag vom 23.04.2020 sämtliche Geschäftsanteile der Herren Dieter Scherübl und Thomas Wobbe übernommen und ist damit Alleingesellschafterin der Gesellschaft Scherwo-Steuerungstechnik GmbH. Die Übertragung der Anteile erfolgte rückwirkend zum 01.01.2020.

II. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich, bis auf Ausnahme bezüglich Wertgrenzen zur Behandlung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter, gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.

Von dem Wahlrecht nach § 248 Abs. 2 HGB, selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte zu aktivieren, wird kein Gebrauch gemacht.

Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anla-gevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsindividuell geschätzte Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter € 250; diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam erfasst. Soweit die beizulegenden Werte einzelner immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ihren Buchwert unter-schreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Zugänge im Geschäftsjahr werden linear abgeschrieben. Eine degressive Abschreibung gem. § 7 Abs. 2 EStG wurde nur für bewegliche Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens mit Anschaffungsdatum vor dem 1. Januar 2010 durchgeführt, sofern dies steuerrechtlich zulässig war.

Dem Abschreibungsplan liegen überwiegend folgende betriebsindividuell geschätzte Nutzungsdauern zugrunde:

Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Vermögens-gegenständen des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Geschäftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage in voller Höhe als Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für den einzelnen Vermö-gensgegenstand € 800 nicht übersteigen.

Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.

Die Ermittlung der Anschaffungskosten bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen erfolgt anhand des Durchschnittswertverfahrens.

Die fertigen und unfertigen Leistungen und Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Die erhaltenen Anzahlungen werden offen von den Vorräten abgesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit den Anschaf-fungskosten bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert ange-setzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung von 1% auf die nicht einzelwertberichtigten Nettoforderungen gebildet.

Die flüssigen Mittel sind zu Anschaffungskosten am Bilanzstichtag angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden bei der Ermittlung berücksichtigt. Die Bewertung der Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften erfolgt unter Berücksichtigung der aus der Abwicklung der Geschäfte zu erwartenden Erlöse und der bis zur Erlösrealisierung noch anfallenden Kosten auf Vollkostenbasis. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst.

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Fremdwährungsumrechnung

Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden mit dem historischen Kurs zum Zeit-punkt der Erstverbuchung erfasst.

Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weni-ger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremd-währungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Nach den Vorschriften des HGB besteht das Wahlrecht, verschiedene Bilanzposten entweder im Anhang oder direkt in der Bilanz zu erläutern. Im vorliegenden Jahresabschluss wird dieses Wahlrecht in allen zulässigen Fällen zugunsten des Anhangs ausgeübt.

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Gesellschafterin FFT Produktionssysteme GmbH & Co.KG. Im Vorjahr beinhaltete diese Position noch die Forderung aus Cashpool in Höhe von T€ 366 mit der Gesellschafterin. Der Cashpoolvertrag wurde zum 30.11.2019 aufgelöst

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Das Grundkapital in Höhe von € 255.645,94 ist voll einbezahlt.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten Personalrückstellungen in Höhe von T€ 37 (Vj. T€ 40) und Rückstellungen für Abschluss- und Prüfkosten in Höhe von T€ 8 (Vj. T€ 14).

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Steuerverbindlichkeiten in Höhe von T€ 6 (Vj. T€ 8).

Alle Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr und sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

IV. Sonstige Angaben

Beschäftigte

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres 2019 beschäftigten Mitarbeiter beträgt 7 (Vj. 12).

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestehen nicht.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzen sich wie folgt zusammen:

Dabei wurde, soweit es sich um befristete Verträge handelt, der für die Gesamtlaufzeit anfallende Aufwand berücksichtigt; bei unbefristeten Verträgen wurde der Aufwand des folgenden Geschäftsjahres in die Bewertung einbezogen.

Konzernbeziehungen

Die Gesellschaft ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der FFT GmbH & Co. KG, Fulda (HRA 1593).

Geschäftsführung

Im Geschäftsjahr waren zum Geschäftsführer bestellt:

·         Dieter Scherübl, Gauting (bis 24.04.2020)

·         Thomas Wobbe, Starnberg (bis 24.04.2020)

Sie haben die Gesellschaft gemeinsam vertreten.

Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsleitung wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Mit Gesellschafterbeschluss vom 25.05.2020 wurden die beiden Herren als Geschäftsführer abberufen und Herr Tristan Pfurr, Großenlüder, zum Geschäftsführer bestellt. Herr Pfurr vertritt die Gesellschaft satzungsgemäß und ist von der Beschränkung des §181 BGB befreit.

Gewinnverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, das Jahresergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

Fulda, 28. Mai 2020

Tristan Pfurr

Geschäftsführer

Der Jahresabschluss 2019 wurde am 09. September 2020 festgestellt.

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