gop04 UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseEntwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heinz Waldherr seit 8.1.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
profin Software Entwicklungs GmbHMünchenJahresabschluss zum 31. Dezember 2010Bilanz
Anhang§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB: Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen denen des Vorjahrs. Das Anlagevermögen wurde planmäßig abgeschrieben. Die Bestimmungen des BilMoG kamen zur Anwendung. Forderungen kamen zum Nennwert zum Ansatz. Es wurde sowohl eine Einzel- wie auch Pauschalwertberichtigung gebildet, um Ausfallrisiken, Skontiabzügen und Zinsverlusten zu begegnen. Rückstellungen wurden mit den voraussichtlichen Rückzahlungsbeträgen, die Verbindlichkeiten mit den Rückzahlungsbeträgen angesetzt. § 264 Abs. 2 HGB: Die Angabe-, Begründungs- und Erläuterungspflichten zum Jahresabschluss wurden dergestalt erfüllt, dass sich ein zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergibt. Die zahlenmäßige Unterbilanz wird durch Sicherheiten eines Gesellschafters nicht nur ausgeglichen. Diese Sicherheiten sind deutlich höher als die Unterbilanz. Die Gesellschaft kommt Ihren Zahlungsverpflichtungen laufend nach. § 268 Abs. 2 Satz 3 HGB: Die Abschreibungen des Geschäftsjahres lauten: Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 22.450,-- EUR. Technische Anlagen und Maschinen 257,48 EUR. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 198,30 EUR. § 268 Abs. 4 HGB: Bei Forderungen oder sonstigen Vermögensgegenständen waren keine Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr zu verzeichnen, ebenso nicht im Vorjahr. § 42 Abs. 3 GmbHG und 264 c Abs. 1 HGB: Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 244,-- EUR, im Vorjahr 3.413,-- EUR. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betrugen zum Bilanzstichtag 193.414,32 EUR, im Vorjahr 194.122,-- EUR. § 285 Nr. 1 HGB und § 268 Abs. 5 HGB: Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind in Höhe von 141.100,-- EUR (mittelfristig) zu verzeichnen. Auf die Erstellung eines Verbindlichkeitenspiegels wird daher verzichtet. Alle übrigen Verbindlichkeiten hatten eine Restlaufzeit von maximal einem Jahr. § 268 Abs. 1 HGB: Die Bilanz zum 31.12.2010 wurde unter Berücksichtigung der Ergebnisverwendung aufgestellt. Der Verlustvortrag zum 01.01.2010 betrug 427.934,71 EUR. § 285 Nr. 10 HGB: Alleinige Geschäftsführerin der Gesellschaft ist Frau Doris Ruhsam, Verlagskauffrau und M.A. Ethnologie. Sie ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. § 251 HGB, § 268 Abs. 7 HGB und Art. 28 Abs. 2 EGHGB: Pensions- und ähnliche Verpflichtungen sind nicht zu verzeichnen. Ebenso bestehen keine Bürgschafts- und ähnliche Verpflichtungen. § 285 Nr. 9 c HGB: Vorschüsse, Kredite und Ähnliches gegenüber dem Organ der Gesellschaft bestehen mit Ausnahme sich kurzfristig abwickelnder Gehaltsverbindlichkeiten nicht. § 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 HGB: Der Jahresabschluss ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23.12.2011 festgestellt worden. gez. Die Geschäftsführerin |
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