Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 759789
Eingetragen
7.2.2017
Branche
Private Wach- und Sicherheitsdienste für VeranstaltungenSonstige private Wach- und SicherheitsdiensteSicherheitsdienste a. n. g.
Gegenstand
Der Personenschutz, der Objektschutz und der Werkschutz sowie alle sonstigen Dienstleistungen des Bewachungsgewerbes, sowie das Facilitymanagement.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Georgios Capalis
seit 1.6.2022
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Georgios Capalis
Ofterdinger Str. 19, 72147 Nehren
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

DGC-Security GmbH

Nehren

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 73.187,00 20.843,00
I. Sachanlagen 73.187,00 20.843,00
B. Umlaufvermögen 856.028,97 922.087,39
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 595.731,51 689.845,58
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 260.297,46 232.241,81
C. Rechnungsabgrenzungsposten 706,66 2.547,61
Summe Aktiva 929.922,63 945.478,00

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 510.682,18 591.623,33
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 366.623,33 424.197,37
III. Jahresüberschuss 119.058,85 142.425,96
B. Rückstellungen 108.417,00 38.486,91
C. Verbindlichkeiten 310.823,45 315.367,76
Summe Passiva 929.922,63 945.478,00

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung erfolgte gemäß § 266 HGB und von den größenabhänigen Erleichterungen wurde Gebraucht gemacht. Der Grundsatz der Darstellungstätigkeit wurde beachtet.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden im Veranlagungszeitraum nicht angeschafft.

2. Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen überwiegend zunächst degressiv und später linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden sofort abgeschrieben.

3. Vorräte

Vorräte an Materialien usw. lagen am Bilanzstichtag keine vor.

4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

6. Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

7. Pensionsrückstellungen

Pensionsverpflichtungen lagen nicht vor.

IV. Betriebsaufspaltung

Damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende Angaben zu beachten:

Das von der Gesellschaft pachtweise genutzte Anlagevermögen ist Eigentum von Georgios Capalis.

Steuerrechtlich besteht deshalb eine so genannte Betriebsaufspaltung zwischen der Gesellschaft als so genanntes Betriebsunternehmen und dem Einzelunternehmen Gerogios Capalis als so genannte Besitzgesellschaft.

Umsatzsteuerlich besteht außerdem ein Organschaftsverhältnis mit der Gesellschaft als Organtochter und dem Einzelunternehmen Gerogios Capalis als Organträger (= Umsatzsteuerschuldner).

B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

I. Allgemeines

Es sind keine Angabe der Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen bzw. Schulden zu anderen Bilanzpositionen (§ 265 Abs. 3 S. 1 HGB) zu machen.

II. Aktivposten

Am Bilanzstichtag bestand eine Forderungen an Gesellschafter i. H. v. € 2.504,04 (§ 42 Abs. 3 GmbHG).

III. Eigenkapital und Sonderposten mit Rücklagenanteil

Das Stammkapital gem. § 5 GmbHG ist vollständig einbezahlt.

IV. Rückstellungen

Rückstellungen wurden nach § 249 HBG gebildet und die Bewertung erfolgte nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag.

V. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden keine (§ 42 Abs. 3 GmbHG).

Angaben nach § 385 Nr. 1a und 1b HGB sind nicht zu machen.

VI. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

C. Ergänzende Angaben

I. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

(1) Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Jelastopulos Fotakis GF Allein bis 31.05.22

(2) Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Capalis Gerogios GF Allein ab 01.06.22

D. Sonstige Verpflichtungen

Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 15.01.2025 wird der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 genehmigt und festgestellt. Dem Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 15.1.2025.

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