Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 120206
Eingetragen
15.6.2009
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für WohngebäudeVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Gegenstand
Der Handel mit und die Verwaltung von Immobilien, die Errichtung und Modernisierung von Häusern (Genehmigungspflichte Tätigkeiten im Sinne des § 34c Gewerbeordnung werden nicht ausgeübt.), Ein- und Ausbau von Sanitär-, Heizungslüftungs- und Gasanlagen, Rohrreinigung, Rohrreinigungsnotdienst,Trockenbau, Malerarbeiten, Elektrikerarbeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Gediminas Versiackas
Berlin
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ReLo GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Umlaufvermögen

I. Vorräte

63.145,99

22.266,99

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

9.713,87

5.005,68

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

82,13

90,78

Summe Aktiva

72.941,99

27.363,45



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

546,19

368,84

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-79,83

159,35

B. Rückstellungen

2.717,26

1.817,26

C. Verbindlichkeiten

44.758,37

0,00

Summe Passiva

72.941,99

27.363,45

ANHANG

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr

davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr

Vorjahr

davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr

Forderungen Gesellschafter

0,00

0,00

4.784,92

0,00

Forderungen Steuern

6.278,78

0,00

206,60

0,00

Forderungen SV

0,00

0,00

14,16

0,00

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

3.435,09

0,00

0,00

0,00

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantieme- und Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr

davon Restlaufzeit bis 1 Jahr

davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

714,00

714,00

0,00

Sonstige Verbindlichkeiten

44.044,37

44.044,37

0,00

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei Herrn Swjatoslaw Regel.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Swjatoslaw Regel

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 14.11.2012

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