Stammdaten

Register
Amtsgericht Wittlich HRB 40101
Eingetragen
9.2.2006
Branche
Sonstige Caterer und Erbringung sonstiger VerpflegungsdienstleistungenVermittlungstätigkeiten für gastronomische DienstleistungenErbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Gegenstand
Betrieb eines Hotel- und Gastronomiegewerbes, Cateringservice sowie die Vornahme aller mit einem Beherbergungsbetrieb und einem Gaststättengewerbe im Zusammenhang stehender Maßnahmen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Markus Schröder
seit 9.2.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Markus Schröder
54293 Trier Am Gillenbach 3
30.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

HG Gastro GmbH

Trier

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 166.963,00 174.198,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 14.769,00 16.770,00
II. Sachanlagen 142.194,00 154.928,00
III. Finanzanlagen 10.000,00 2.500,00
B. Umlaufvermögen 1.190.964,49 1.269.830,95
I. Vorräte 7.700,00 8.678,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.001.332,10 569.962,94
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 470.439,05 444.000,00
davon gegen Gesellschafter 951.485,62 542.451,65
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 181.932,39 691.190,01
C. Rechnungsabgrenzungsposten 4.108,31 2.000,00
Aktiva 1.362.035,80 1.446.028,95

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 818.828,85 705.245,04
I. Gezeichnetes Kapital 30.000,00 30.000,00
II. Gewinnvortrag 675.245,04 343.264,55
III. Jahresüberschuss 113.583,81 331.980,49
B. Rückstellungen 297.659,99 475.397,00
C. Verbindlichkeiten 245.546,96 265.386,91
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 215.825,88 226.822,85
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 29.721,08 38.564,06
Summe Passiva 1.362.035,80 1.446.028,95

Anhang zum Jahresabschluss 2023

A. ALLGEMEINE HINWEISE
Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274 a und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Gliederungen sind unverändert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz in diesem Anhang gemacht.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schuldposten erfolgte nach den Vorschriften der §§ 252 - 256a HGB. Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu den Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um die planmäßigen Abschreibungen vermindert (§§ 246 Abs. 1 S. 4, 253 Abs. 1 und 3 HGB).
Das Sachanlagenvermögen ist zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um die planmäßige Abschreibung vermindert. In den Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen (§§ 253 Abs. 1, 255 HGB).
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgaben der voraussichtlichen Nutzungsdauer um die planmäßige Abschreibung auf der Grundlage handelsrechtlicher anerkannter Höchstsätze vermindert (§ 253 Abs. 3 HGB).
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt (§ 253 Abs. 1 und 3 HGB).
Die Vorräte werden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Für bestimmte Vorräte werden die Werte mit Hilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt (§§ 253 Abs. 1 und 4, 255, 256 HGB).
Die Anschaffungskosten werden zu durchschnittlichen Einstandspreisen ermittelt. Niedrigere Marktwerte wurden beachtet (§§ 253 Abs. 4, 255 Abs. 1 HGB).
Bei der Ermittlung der Herstellungskosten wurden neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen entsprechend berücksichtigt (§ 255 Abs. 2 S. 1 und 2 HGB).
Kosten der allgemeinen Verwaltung, der betrieblichen Altersversorgung, der freiwilligen sozialen Leistungen sowie Fremdkapitalzinsen wurden nicht in Ansatz gebracht. Ein Aktivierungsverbot gilt für Vertriebskosten, Forschungskosten, die sonstigen Fremdkapitalzinsen sowie den Gewinn (§ 255 Abs. 1 S. 3 und 4, Abs. 3 HGB).
In den Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten und angemessenen Gewinn vorgenommen.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt (§ 253 Abs. 4 HGB).
Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abgezinst (§§ 253 Abs. 1 und 4 HGB).
Die Rückstellungen wurden in der Höhe gebildet, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist.
Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
C. SONSTIGE ANGABEN
§ 285 Nr. 1 a und 1 b HGB


Gesamtbetrag

Restlaufzeit bis zu 1 Jahr

Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre

Restlaufzeit über 5 Jahre

Verbindlichkeiten
201.884,44
86.445,66
115.438,78
0,00
davon abgesichert
201,884,44
 
 
 


§ 285 Nr. 10 HGB - Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch folgende Person wahrgenommen:
Schröder, Markus, Am Gillenbach 12, 54293 Trier
Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Vorschriften des § 181 BGB befreit.

sonstige Berichtsbestandteile


Unterschrift des Jahresabschlusses 2023: 54293 Trier, den 11. Februar 2025, gez. Markus Schröder, Geschäftsführer


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.02.2025 festgestellt.

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