Anton
Fischer Transport GmbH
Furth im
Wald
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
26.998,00 |
39.381,00 |
| I.
Sachanlagen |
26.998,00 |
39.381,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.753.441,38 |
1.725.812,76 |
| I.
Vorräte |
95.139,00 |
82.969,14 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.225.752,71 |
984.663,91 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
432.549,67 |
658.179,71 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.252,60 |
12.869,89 |
| Aktiva |
1.792.691,98 |
1.778.063,65 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.253.012,55 |
1.200.031,76 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.175.031,76 |
929.912,65 |
| III.
Jahresüberschuss |
52.980,79 |
245.119,11 |
| B.
Rückstellungen |
146.259,47 |
199.639,47 |
| C.
Verbindlichkeiten |
392.074,46 |
373.646,92 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
392.074,46 |
373.646,92 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.345,50 |
4.745,50 |
| Passiva |
1.792.691,98 |
1.778.063,65 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma Anton Fischer Transport
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Ergänzend waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Die Buchführung wurde durch unser Büro auf
Grund der uns übergebenen und nicht vorkontierten
Buchungsbelege erstellt. Kontierung und die Auswertung
erfolgte nach dem DATEV-Kontenrahmen SKR 04.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Sachanlagen
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt bei Wirtschaftsgütern, die bis
zum 31.12.2007 und vom 01.01.2009 bis 31.12.2010
angeschafft wurden, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 800 wurden im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben. In den Wirtschaftsjahren 2009 und 2010
wurden bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 150,00 bis Euro 1.000,00 netto
(sog. Geringwertige Wirtschaftsgüter) in einem
Sammelposten eingestellt, der auf fünf Jahre
abgeschrieben wird.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Im Übrigen wird auf die Entwicklung des
Anlagevermögens verwiesen.
Vorräte
Die angegebenen Inventurwerte wurden ungeprüft
übernommen. Nach Angaben wurden sie zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennwert
bewertet.
Eine Einzelwertberichtigung von Forderungen wurde
anhand der vorgelegten Unterlagen und der erteilten
Auskünfte vorgenommen.
Als Pauschalwertberichtigung wurden 0,5 % der nicht
einzelwertberichtigten Nettoforderungen zugrunde gelegt.
Kassen- und Bankbestände
Der Kassenbestand stimmt zum Bilanzstichtag mit dem
Kassenbericht überein.
Die ausgewiesenen Banksalden stimmen mit den
Tagesauszügen der Kreditinstitute zum Bilanzstichtag
überein.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die
Bewertung erfolgt mit dem vorrausichtlichem
Erfüllungsbetrag und wurde, soweit erforderlich, mit
dem von der Deutschen Bundesbank bekanntgegebenen
durchschnittlichem Zinssatz der letzten sieben Jahre
abgezinst.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag zum Bilanzstichtag angesetzt.
Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Latente Steuern
Bezüglich der Abgrenzung von latenten Steuern
wurde von der Vereinfachungsregelung für kleine
Kapitalgesellschaften gem. § 274a Nr. 5 HGB Gebrauch
gemacht.
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt Euro 0.
Angaben nach dem GmbHG
Die Position "Sonstige
Vermögensgegenstände" beinhaltet Darlehen in
Höhe von insgesamt 421.178,88 Euro (Vorjahr
238.300,72 Euro), welche Gesellschafterforderungen nach
§ 42 Abs. 3 GmbHG darstellen.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Anton Fischer (Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.05.2024
festgestellt.
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