Borkowski
Handelsgesellschaft mbH
Braunschweig
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
34.794,00 |
115.357,89 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,50 |
4,50 |
| II.
Sachanlagen |
30.489,50 |
111.053,39 |
| III.
Finanzanlagen |
4.300,00 |
4.300,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.153.217,58 |
1.103.457,95 |
| I.
Vorräte |
156.210,80 |
124.879,06 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
990.497,94 |
970.517,25 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
290.080,00 |
285.050,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
15.352,06 |
153.497,28 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.508,84 |
8.061,64 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.500,00 |
2.400,00 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
747.330,79 |
640.074,66 |
| Aktiva |
1.937.842,37 |
1.861.290,50 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
100.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
740.074,66 |
546.978,66 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
107.256,13 |
193.096,00 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
747.330,79 |
640.074,66 |
| B.
Rückstellungen |
374.007,86 |
407.096,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.563.834,51 |
1.454.194,50 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.484.206,63 |
1.148.975,99 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
79.627,88 |
305.218,51 |
| Passiva |
1.937.842,37 |
1.861.290,50 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Borkowski Handelsgesellschaft mbH hat ihren Sitz
in Braunschweig. Das Unternehmen ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 2137 eingetragen.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der
Borkowski Handelsgesellschaft mbH ist nach den Vorschriften
des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff. HGB) unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
aufgestellt worden.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft erfüllt am Bilanzstichtag 31.
Dezember 2023 die Größenkriterien einer kleinen
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.
Von den ihr eingeräumten Erleichterungen wird
nur insoweit Gebrauch gemacht, als die
Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses dadurch keine
Einschränkung erfährt.
Die Bilanz ist gemäß § 266 HGB
gegliedert. Für die Bewertung werden die allgemeinen
Bewertungsgrundsätze der §§ 252 ff. HGB
angewendet. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben
sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Bilanzierung erfolgte unter der
going-concern-Prämisse.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zum
Festwert angesetzt.
Die fertigen Erzeugnisse und Waren wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Bewertung erfolgte grundsätzlich zum Nennwert. Der
Grundsatz der Einzelbewertung wurde beachtet.
Ausfallgefährdete Forderungen wurden wertberichtigt.
Zur Berücksichtigung des allgemeinen Ausfall-,
Erlösschmälerungs- und Verzögerungsrisikos
wurden Pauschalwertberichtigungen in Höhe von 1 % auf
den Nettoforderungsbestand gebildet.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennbetrag
angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags, berechnet nach dem
Barwertverfahren, bewertet.
Als Rechnungszins wurde gemäß
Rückstellungsabzinsverordnung ein Zinssatz von 1,82 %
angesetzt. Bei der Bestimmung dieses Zinssatzes wurde die
Vereinfachungsvorschrift zur Bestimmung der Restlaufzeit
mit 15 Jahren genutzt (RückAbzinsV, Stand Dezember
2023, 10-Jahres-Durchschnitt). Zur Ermittlung der
Ausschüttungssperre wurde der entsprechende Zinssatz
von 1,74 % verwendet, der sich bei einer
7-Jahres-Durchschnittsberechnung ergibt. (RückAbzinsV,
Stand Dezember 2023, 7-Jahres-Durchschnitt). Die
Ausschüttungssperre beträgt EUR 3.012,00.
Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie
Leistungsanpassungen wurden nicht berücksichtigt.
Als biometrische Rechtsgrundlagen wurden die
"Richttafeln 2018G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck (Aktiven-
und Rentnerbestand) verwendet.
Bezüglich der Anwartschaften auf
Hinterbliebenenleistungen an die Witwen wurden individuelle
Annahmen zu den Verheiratungswahrscheinlichkeiten und den
Altersdifferenzen der Ehegatten verwendet.
Als Pensionsalter wurde das vertragliche Alter zu
Grunde gelegt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Bewertung der Rückstellungen erfolgt in Höhe des
nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zu den Posten der Bilanz
Anlagevermögen
Die Aufgliederung der Anlageposten und die
Entwicklung im Geschäftsjahr 2023 ist in der Anlage
zum Anhang dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil des
Anhangs.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in
Höhe von EUR 1.610,65 (Vorjahr: EUR 158.890,65 EUR)
eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Im Übrigen
haben die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
haben in Höhe von EUR 697.959,08 (Vorjahr: EUR
723.231,17) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und in
Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 5.652,53) eine
Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren. Sie sind
wie im Vorjahr vollständig durch Grundpfandrechte bzw.
Sicherungsübereignungen besichert.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten haben insgesamt eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Im Vorjahr hatten sie
in Höhe von EUR 220.000,00 eine Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr und im Übrigen eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR
37.114,34 (Vorjahr: EUR 23.164,61) enthalten.
.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 33 (Vorjahr: 29).
Namen der Geschäftsführer
Zur Geschäftsführung ist berufen:
Herr Alexander Borkowski, Braunschweig, Kaufmann
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift der Geschäftsführung
Braunschweig, den 28.
Oktober 2024
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Ort, Datum
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Alexander Borkowski
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.11.2024
festgestellt.
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