Sparkasse Altmark West

Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRA 597
Eingetragen
9.12.1999
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenBausparkassen
Gegenstand
Betreiber aller banküblichen Geschäfte im Sinne der Sparkassenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Christian Beck
seit 31.3.2025
Vorstandsmitglied
Hans-Jürgen Behr
seit 3.1.2020
Vorstandsmitglied

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Altmark West

Salzwedel

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

der Sparkasse Altmark West
Sitz Salzwedel
eingetragen beim Amtsgericht Stendal
Handelsregister-Nr. HRA 597

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 11.571.920,24 10.582
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 76.123.316,94 51.768
87.695.237,18 62.350
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 4.355.794,20 4.685
b) andere Forderungen 14.449.059,22 68.994
18.804.853,42 73.679
4. Forderungen an Kunden 706.235.414,10 706.097
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 198.658.629,49 EUR (191.009)
Kommunalkredite 94.092.592,05 EUR (96.202)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 97.188.492,48 95.029
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 97.188.492,48 EUR (82.220)
bb) von anderen Emittenten 163.643.149,94 112.995
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 160.614.051,58 EUR (109.966)
260.831.642,42 208.024
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR (0)
260.831.642,42 208.024
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 86.289.496,47 115.682
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 2.162.822,69 2.164
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 294.792,32 EUR (295)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
9. Treuhandvermögen 5.641.729,65 6.172
darunter:
Treuhandkredite 5.641.729,65 EUR (6.172)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 14.318,00 27
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
14.318,00 27
12. Sachanlagen 3.851.546,55 3.978
13. Sonstige Vermögensgegenstände 2.713.305,08 1.831
14. Rechnungsabgrenzungsposten 27.999,45 25
15. Aktive latente Steuern 0,00 0
16. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 0,00 0
Summe der Aktiva 1.174.268.365,01 1.180.029

Passivseite

31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 928.024,45 25
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 31.309.261,21 35.446
32.237.285,66 35.472
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 293.508.676,04 345.832
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 2.789.081,03 8
296.297.757,07 345.840
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 692.733.591,76 668.574
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 19.042.876,89 5.571
711.776.468,65 674.145
1.008.074.225,72 1.019.985
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 0,00 0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 EUR (0)
eigene Akzepte und Solawechsel im Umlauf 0,00 EUR (0)
0,00 0
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 5.641.729,65 6.172
darunter:
Treuhandkredite 5.641.729,65 EUR (6.172)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 403.361,22 240
6. Rechnungsabgrenzungsposten 5.678,64 8
6a. Passive latente Steuern 0,00 0
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 9.465.838,00 8.791
b) Steuerrückstellungen 37.500,00 155
c) andere Rückstellungen 4.310.182,96 4.626
13.813.520,96 13.572
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 1.324.000,00 685
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter:
vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 EUR (0)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 65.850.000,00 57.900
darunter:
Sonderposten nach § 340e Abs. 4 HGB 0,00 EUR (0)
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 45.996.653,89 45.978
cb) andere Rücklagen 0,00 0
45.996.653,89 45.978
d) Bilanzgewinn 921.909,27 19
46.918.563,16 45.997
Summe der Passiva 1.174.268.365,01 1.180.029
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 3.130.766,07 3.591
Über weitere, nicht quantifizierbare Eventualverbindlichkeiten wird im Anhang berichtet.
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
3.130.766,07 3.591
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 22.181.465,62 30.040
22.181.465,62 30.040

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

1.1.-31.12.2022
EUR EUR EUR TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 17.574.115,49 14.795
darunter:
abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR (20)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 0,00 EUR (0)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 3.733.031,85 1.602
darunter:
abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR (0)
21.307.147,34 16.397
2. Zinsaufwendungen 2.147.155,75 1.209
darunter:
abgesetzte positive Zinsen 225,32 EUR (236)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 0,00 EUR (0)
19.159.991,59 15.189
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 2.243.921,26 2.276
b) Beteiligungen 278.911,81 202
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0
2.522.833,07 2.478
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5. Provisionserträge 9.931.469,66 8.967
6. Provisionsaufwendungen 288.628,04 368
9.642.841,62 8.599
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 0
8. Sonstige betriebliche Erträge 601.554,55 583
darunter:
aus der Fremdwährungsumrechnung 0,00 EUR (0)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 9.395,20 EUR (4)
9. (weggefallen)
31.927.220,83 26.848
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 8.792.476,21 8.388
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 2.763.175,41 2.201
darunter:
für Altersversorgung 1.076.020,48 EUR (580)
11.555.651,62 10.589
b) andere Verwaltungsaufwendungen 6.141.987,82 5.692
17.697.639,44 16.281
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 473.623,52 582
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 360.437,41 619
darunter:
aus der Fremdwährungsumrechnung 0,00 EUR (3)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 163.734,12 EUR (166)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 2.252.498,51 0
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 1.421
2.252.498,51 1.421
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 970.808,17 9.703
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 0,00 0
970.808,17 9.703
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 7.950.000,00 0
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 2.222.213,78 1.085
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
darunter: Übergangseffekte aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 0,00 EUR (0)
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
darunter: Übergangseffekte aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 0,00 EUR (0)
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.275.959,69 1.044
darunter: Veränderung der Steuerabgrenzung nach § 274 HGB 0,00 EUR (0)
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 24.344,82 22
1.300.304,51 1.066
25. Jahresüberschuss 921.909,27 19
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
921.909,27 19
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
921.909,27 19
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) in andere Rücklagen 0,00 0
0,00 0
29. Bilanzgewinn 921.909,27 19

Anhang

0. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Sparkasse Altmark West wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt.

I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden ergänzenden Vorschriften (§§ 340 ff. HGB).

Forderungen

Forderungen an Kreditinstitute und Kunden (einschließlich Schuldscheindarlehen) wurden mit dem Nennwert zuzüglich anteiliger Zinsen bilanziert.

Bei Darlehen wird der Differenzbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag in die Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig. Im Fall von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung.

Bei den Forderungen an Kunden wurde dem akuten Ausfallrisiko durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Umfang der Einzelwertberichtigungen ist abhängig vom Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit). Sofern keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, wurde eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung wurde durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt.

Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken bei den Forderungen an Kunden und Kreditinstituten wurden Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7 in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Zeitraum von 12 Monaten (12-Monats Expected Loss) ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie gebildet (Bewertungsvereinfachungsverfahren), der sich im Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert orientiert. Grundlage für die Ermittlung mittels eines Kreditrisikomodells sind insbesondere die auf Basis der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Für die Eventualverbindlichkeiten und offenen Kreditzusagen, die ebenfalls einem latenten Adressenausfallrisiko unterliegen, wurden auf der Basis von IDW RS BFA 7 pauschale Rückstellungen nach dem vorgenannten Verfahren gebildet. Die bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigungen verwendeten Modelle und deren Parameter spiegeln basierend auf den durchgeführten Betrachtungen die Risikosituation zum Abschlussstichtag wider. Die Ausgeglichenheit von erwarteten Verlusten und Bonitätsprämien wurde im Zeitpunkt der Kreditausreichung durch eine Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert, sichergestellt. Diese Ausgeglichenheitsannahme wurde zum Bilanzstichtag anhand von Daten zur Entwicklung des Adressenausfallrisikos des betreffenden Kreditbestandes im Zeitablauf analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.

Soweit die Gründe für eine Wertberichtigung nicht mehr bestehen, sind Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis zu den Zeit- bzw. Nominalwerten vorgenommen worden.

Wertpapiere

Die Ermittlung der Anschaffungskosten der Wertpapiere erfolgte nach der Durchschnittsmethode. Teile des Anlagevermögens (Immobilienfonds) wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Bei Teilen der Wertpapiere des Anlagevermögens (verzinsliche Schuldverschreibungen und die direkt gehaltenen verzinslichen Wertpapiere innerhalb des Spezialfonds NORD/LB AM 93 SAW) wurden vor dem Hintergrund der Dauerbesitzabsicht nur Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen, soweit dieser voraussichtlich dauerhaft unter den Anschaffungskosten bzw. dem fortgeführten Buchwert lag.

Wertaufholungen wurden durch Zuschreibungen insoweit berücksichtigt, als der Wert des Wertpapiers, der sich aus dem Börsen- oder Marktpreis (bei einem aktiven Markt) bzw. aus dem gerechneten Kurs (bei einem inaktiven Markt) zum Bilanzstichtag ergibt, gegenüber dessen letztem Buchwert wieder gestiegen ist, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten.

Bei der Bewertung von Wertpapieren wurde der beizulegende Wert aus einem Börsen- oder Marktpreis bestimmt, soweit dieser auf einem aktiven Markt ermittelbar war. Für die Abgrenzung aktiver und inaktiver Märkte wurden die Kriterien zur Marktliquidität der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) herangezogen. Aufgrund der Einstufung als illiquides Wertpapier i. S. der MiFID II wurden Teile der festverzinslichen Wertpapiere zum Bilanzstichtag dem inaktiven Markt zugeordnet. In diesen Fällen wurde der beizulegende Wert anhand von gerechneten Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv bestimmt, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted-Cashflow-Modell zugrunde liegt.

Bei den Wertpapierleihegeschäften verbleibt das wirtschaftliche Eigentum der Wertpapiere beim Verleiher. Die verliehenen Wertpapiere werden unverändert in den originären Bilanzposten bilanziert.

Die Ermittlung des beizulegenden Werts erfolgte bei den Anteilen am Spezialfonds NORD/LB AM 93 SAW im Rahmen einer Durchschau auf die im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände (gemildertes Niederstwertprinzip für direkt gehaltenen verzinslichen Wertpapiere). Dabei wurde die Zusammensetzung und das Risikoprofil des Fonds am Abschlussstichtag sowie mögliche Ausgleichseffekte berücksichtigt.

Bei den weiteren im Bestand gehaltenen Investmentfonds ist für die Bewertung der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich. Bei Anteilen an offenen Immobilienfonds, die dem Anlagevermögen zugeordnet wurden, sind vertraglich geregelte Rückgabefristen zu beachten. Bei Nichtbeachtung dieser Fristen wird durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft ein Rückgabeabschlag erhoben.

Beteiligungen

Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Die Beteiligungsbewertung erfolgte grundsätzlich auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagevermögen

EDV-Software wurde nach den Vorgaben des IDW-Rechnungslegungsstandards "Bilanzierung von Software beim Anwender" (IDW RS HFA 11) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Anlagewerte" ausgewiesen. Immaterielle Anlagewerte sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt worden, wobei eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren zugrunde gelegt wurde.

Die planmäßigen Abschreibungen für Gebäude des Anlagevermögens wurden linear bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von 10 bis 51 Jahren vorgenommen.

Bei Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen des Anlagevermögens erfolgten die planmäßigen Abschreibungen linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer in Anlehnung an die amtlichen AfA-Tabellen. Bei Mieterein- und -umbauten erfolgte die Abschreibung nach der kürzeren voraussichtlichen Mietdauer oder der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Geringwertige Wirtschaftsgüter sowie Software mit Anschaffungskosten bis 800,00 EUR (zzgl. Umsatzsteuer) sind im Erwerbsjahr voll abgeschrieben worden.

Bei Gebäuden in Vorjahren vorgenommene Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften (z. B. Sonderabschreibungen nach dem FördG) wurden gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fortgeführt.

Die in früheren Geschäftsjahren vorgenommenen steuerrechtlichen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen wirken sich, unter Inanspruchnahme der Übergangsregelung des Artikel 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB, im vorliegenden Jahresabschluss in niedrigeren laufenden Abschreibungen aus; dies hat zu einem entsprechend höheren Steueraufwand geführt; der verbleibende Saldo hat das Jahresergebnis um 14 TEUR erhöht.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden nach dem strengen Niederstwertprinzip zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert worden. Die Disagien zu Verbindlichkeiten wurden in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen. Unterschiedsbeträge zwischen Ausgabe- und Erfüllungsbetrag bei Verbindlichkeiten werden auf die Laufzeit erfolgswirksam aufgelöst.

Rückstellungen

Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Von dem Abzinsungswahlrecht, bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abzuzinsen, wurde kein Gebrauch gemacht.

Rückstellungen für Pensionen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln RT 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,59 % sowie Rentensteigerungen von 2,59 % ermittelt.

Die Rückstellungen für Pensionen wurden mit einem auf das Jahresende prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Rechnungszinssatz für Pensionen beträgt 1,83 %.

Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurde der im letzten Geschäftsjahr zur Bilanzierung herangezogene Zinssatz auf die Pensionsrückstellung zu Beginn des Jahres, bei Rentenbeziehern reduziert um die halbe Jahresrente, bezogen.

Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst.

Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit wurden im operativen Ergebnis ausgewiesen.

Der Rückstellungsbetrag für die Verpflichtungen aus abgeschlossenen Altersteilzeitvereinbarungen wurde nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,47 % ermittelt und für eine durchschnittliche Restlaufzeit von 1,91 Jahren mit einem auf das Jahresende prognostizierten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre von 1,05 % abgezinst.

Die Bewertung der Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen erfolgte auf der Basis eines versicherungsmathematischen Gutachtens.

Rückstellungen wegen der aktuellen BGH-Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in S-Prämiensparverträgen (Aktenzeichen: XI ZR 234/20) wurden anhand von individuellen Merkmalen der bestehenden Verpflichtungen ermittelt und unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Den für die Ermittlung etwaiger Zinsansprüche der Kunden zugrunde gelegte Referenzzinssatz haben wir aufgrund der ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Dabei wurden die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Die Rückstellungshöhe entspricht damit der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags der Verpflichtungen zum Bilanzstichtag. Die bilanziellen Folgen des Urteils wurden bereits im Jahresabschluss 2021 berücksichtigt. Im aktuellen Geschäftsjahr erforderliche Anpassungen (Auflösungsbetrag von 138 TEUR) wurden im laufenden Ergebnis erfasst. Die Rückstellungen wurden fortgeschrieben.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Bei Restlaufzeiten von bis zu 15 Jahren ergaben sich Zinssätze zwischen 1,03 % und 1,74 %.

Für die unwiderrufliche Verpflichtung neben den jährlichen Beitragszahlungen zusätzliche Beiträge in den Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes gemäß den Grundsätzen der risikoorientierten Beitragsbemessung des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu leisten, wurden Rückstellungen gebildet. Die im Geschäftsjahr erforderlichen Anpassungen wurden im laufenden Ergebnis erfasst. Zum Bilanzstichtag wurde eine Rückstellung in Höhe von 580 TEUR ausgewiesen. Auf die weiteren Ausführungen unter Abschnitt "Sonstige finanzielle Verpflichtungen" (§ 285 Nr. 3a HGB) wird verwiesen.

Angaben zu nicht passivierten pensionsähnlichen Verpflichtungen

Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Altmark West Mitglied in der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt.

Die Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut.

Der Umlagesatz betrug im Geschäftsjahr 2023 1,5 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Zusatzbeitrag betrug im Geschäftsjahr 2023 vom 01.01. - 31.12. 4,8 %. Davon beträgt der Arbeitnehmeranteil 2,4 %. Dadurch vermindert sich der Gesamtbeitrag zur Kapitaldeckung um 2,4 %. Der Umlagesatz bleibt im Geschäftsjahr 2024 unverändert.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 7.920 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 310 TEUR.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 9.435 TEUR.

Die quantitative Ermittlung erfolgte nach einer bundesweit einheitlichen Methodik, die der Rechtsauffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) entspricht. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde danach in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln 2018 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt.

Da es sich nicht um ein entgeltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der Zusatzversorgungskasse Sachsen-Anhalt.

Fonds für allgemeine Bankrisiken

Es besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB.

Strukturierte Finanzinstrumente

Die strukturierten Finanzinstrumente im Sinne des IDW RS HFA 22 (Darlehen mit optionalen Sondertilgungsrechten, Schuldscheindarlehen und Unternehmensanleihen mit Sonderkündigungsrechten der Schuldner, Zuwachssparen) wurden einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte) bilanziert und bewertet.

Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuches (Zinsbuches)

Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus institutsindividuellen Daten und Annahmen abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

Währungsumrechnung

Die Währungsumrechnung erfolgt nach § 256a HGB. Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.

Die Aufwendungen und Erträge aus der Währungsumrechnung wurden in dem GuV-Posten ausgewiesen, in dem auch das übrige Bewertungsergebnis des entsprechenden Geschäfts ausgewiesen wird.

II. Erläuterungen zur Jahresbilanz

Aktivseite:

Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute

In diesem Posten sind enthalten:

Forderungen an die eigene Girozentrale 4.357 TEUR

Posten 4: Forderungen an Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht:

- Bestand am Bilanzstichtag 17.516 TEUR
- Bestand am 31.12. des Vorjahres 17.095 TEUR

Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind

börsennotiert 255.814 TEUR
nicht börsennotiert 5.018 TEUR

Nicht nach dem Niederstwertprinzip bewertet wurden Wertpapiere mit

Buchwert 176.305 TEUR
Beizulegender Zeitwert 166.947 TEUR

Es handelt sich bei den nicht mit dem Niederstwert bewerteten Wertpapieren des Anlagevermögens um festverzinsliche Wertpapiere im Investmentgrade, bei denen keine Hinweise auf bonitätsbedingte Wertverluste erkennbar sind und die zum Nennbetrag eingelöst werden. Eine Wertminderung aufgrund der bestehenden Marktlage (verändertes Zinsniveau durch Zinsanstieg) ist nicht als dauerhafte Wertminderung anzusehen, weil sich zwischenzeitliche Wertschwankungen bis zur Einlösung der Wertpapiere wieder ausgleichen.

Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Die Sparkasse hält an folgenden zwei Spezialfonds mehr als 10,0 % der Anteile:

Klassifizierung nach Anlagezielen Buchwert
-TEUR-
Marktwert/ Anteilswert
- TEUR-
Differenz zwischen Marktwert und Buchwert
-TEUR-
(Ertrags-) Ausschüttungen für das Geschäftsjahr
-TEUR-
Rentenfonds NORD/LB AM 93 SAW 53.386 50.423 -2.963 780
Immobilienfonds HIH Zukunft Invest 8.345 8.740 395 283

Mit einem Buchwert von 53.386 TEUR und einem beizulegenden Zeitwert von 50.423 TEUR wurde der Spezialfonds NORD/LB AM 93 SAW nicht zum Niederstwert bewertet. Aufgrund der bestehenden Marktlage (verändertes Zinsniveau durch Zinsanstieg) gehen wir davon aus, dass die Wertminderung der direkt vom Fonds gehaltenen verzinslichen Wertpapiere nicht von Dauer ist. Die vom Fonds direkt gehaltenen festverzinsliche Wertpapiere befinden sich im Investmentgrade und werden zum Nennbetrag eingelöst. Die zwischenzeitlichen Wertschwankungen, bei denen keine Hinweise auf bonitätsbedingte Kursverluste erkennbar sind, werden sich bis zur Einlösung dieser Wertpapiere wieder ausgleichen.

Zu den Anlagezielen zählen im Wesentlichen:

Erzielung eines ordentlichen Ertrages,

Nutzung eines professionellen Fondsmanagements,

Risikodiversifikation sowie

Erweiterung des Anlagespektrums.

Für den HIH Zukunft Invest kann eine Rückgabe der Anteile mit einer Frist von 6 Monaten erfolgen. Für den NORD/LB AM 93 SAW besteht keine Beschränkung in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe.

Posten 7: Beteiligungen

Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung einzelner Beteiligungen für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wurde mit Ausnahme der nachfolgend dargestellten Beteiligungen auf die Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB i. V. m. § 286 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 HGB verzichtet.

Name und Sitz Eigenkapital
TEUR
Beteiligungsquote
%
Ergebnis 2022
TEUR
Ostdeutscher Sparkassenverband, Berlin 180.212 0,78 -3.058
Sparkassenbeteiligungsverband Sachsen-Anhalt, Magdeburg 14.329 3,80 4

Die Sparkasse ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der DKE-GbR, Berlin. Die getätigte Einlage von 500 EUR wird vor dem Hintergrund des eng begrenzten Gesellschaftszwecks und der fehlenden dauerhaften Beteiligungsabsicht unter dem Aktivposten 13 "Sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen.

Posten 9: Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft jeweils in voller Höhe die Forderungen an Kunden.

Posten 12: Sachanlagen

Die für sparkassenbetriebliche Zwecke genutzten Grundstücke und Bauten haben einen Bilanzwert

in Höhe von 2.985 TEUR
Der Bilanzwert der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt 707 TEUR

Posten 14: Rechnungsabgrenzungsposten

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:

Unterschiedsbetrag zwischen Rückzahlungs- und niedrigerem Ausgabetrag bei Verbindlichkeiten 2 TEUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 3 TEUR

Posten 15: Aktive latente Steuern

Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum 31. Dezember 2023 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Die Steuerentlastungen resultieren im Wesentlichen aus bilanziellen Ansatzunterschieden bei der Bewertung von Forderungen an Kunden. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte bilanzpostenbezogen unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 28,6 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag). Aus Beteiligungen an Personengesellschaften resultierende, lediglich der Körperschaftsteuer und dem Solidaritätszuschlag unterliegende Differenzen, wurden bei den Berechnungen mit 15,825 % bewertet.

Mehrere Posten betreffende Angaben:

Der Gesamtbetrag der auf Fremdwährung lautenden Vermögensgegenstände beläuft sich auf 24 TEUR

Anlagenspiegel

Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben
in TEUR)
Entwicklung der Anschaffungs-/ Herstellungskosten
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am 31.12. des Geschäftsjahres
Schuldscheindarlehen - 10.000
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere + 78.016
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere - 29.393
Beteiligungen - 1
Immaterielle Anlagewerte 288 31 4 0 315
Sachanlagen 34.317 316 232 0 34.401
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben
in TEUR)
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres Abschreibungen im Geschäftsjahr Zuschreibungen im Geschäftsjahr
Schuldscheindarlehen - 10.000
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere + 78.016
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere - 29.393
Beteiligungen - 1
Immaterielle Anlagewerte 261 44 0
Sachanlagen 30.339 430 0
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben
in TEUR)
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Änderungen der gesamten Abschreibungen im Zusammenhang mit Stand am
Zugängen Abgängen Umbuchungen 31.12. des Geschäftsjahres
Schuldscheindarlehen - 10.000
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere + 78.016
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere - 29.393
Beteiligungen - 1
Immaterielle Anlagewerte 0 4 0 301
Sachanlagen 0 220 0 30.549
Entwicklung des Anlagevermögens (Angaben
in TEUR)
Buchwerte
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres Stand am 31.12. des Vorjahres
Schuldscheindarlehen 5.000 15.000
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 258.328 180.312
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 86.289 115.682
Beteiligungen 2.163 2.164
Immaterielle Anlagewerte 14 27
Sachanlagen 3.852 3.978

Es wurde von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht. Die Fortführung der Spalte Anschaffungskosten ist wegen der Anwendung von § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV nicht möglich.

Passivseite:

Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In diesem Posten sind enthalten:

Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 23.913 TEUR
Der Gesamtbetrag der als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten übertragenen Vermögensgegenstände beläuft sich auf 23.154 TEUR

Posten 4: Treuhandverbindlichkeiten

Die Treuhandverbindlichkeiten betreffen jeweils in voller Höhe die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten

Unterschiedsbeträge zwischen dem Auszahlungsbetrag bzw. den Anschaffungskosten von Forderungen gegenüber dem höheren Nominalwert sind enthalten in Höhe von 0 TEUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 1 TEUR

Posten 7: Rückstellungen

Der bilanzielle Ansatz der Pensionsrückstellungen i. H. v. 9.466 TEUR wurde nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ermittelt. Auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen 9.562 TEUR. Zum Bilanzstichtag ergibt sich hieraus ein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB i. H. v. 96 TEUR. Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die (Sicherheits-)Rücklage dotiert wurde.

Posten 9: Nachrangige Verbindlichkeiten

Für nachrangige Verbindlichkeiten sind im Berichtsjahr Zinsen in Höhe von 22 TEUR angefallen.

Die von der Sparkasse eingegangenen nachrangigen Verbindlichkeiten können im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der Sparkasse erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet werden. Sie sind für beide Vertragsparteien während der Laufzeit unkündbar. Eine Umwandlungsmöglichkeit in Kapital oder andere Schuldformen besteht nicht. Die Bedingungen der Nachrangigkeit bei diesen Mitteln entsprechen Art. 63 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR).

Die Mittelaufnahmen sind im Durchschnitt mit 2,27 % verzinslich. Die Ursprungslaufzeiten bewegen sich zwischen 5 und 10 Jahren. Im Folgejahr werden keine Mittelaufnahmen fällig.

Passiva unter dem Strich:

1. Eventualverbindlichkeiten

Im Zusammenhang mit der Unterbeteiligung des Ostdeutschen Sparkassenverbands an einer Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG hat der Hauptbeteiligte gegenüber dem Unterbeteiligten Anspruch auf Ersatz seiner Finanzierungskosten, sofern die von der Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG erzielten Erträge nicht ausreichen, die Finanzierungskosten zu begleichen. In einem solchen Fall hat die Sparkasse die Verpflichtung übernommen, anteilig für den anfallenden Aufwendungsersatz (Zinsen und Darlehensverbindlichkeiten) einzustehen. Die Sparkasse hat darüber hinaus die Verpflichtung übernommen, für anfallende Zinsen aus einer Darlehensschuld des Ostdeutschen Sparkassenverbands (Unterbeteiligter) einzustehen. Ein Betrag, zu dem die Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis künftig greifen kann, ist nicht quantifizierbar.

Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Sparkasse gehört dem institutsbezogenen Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe (Sicherungssystem) an, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft (freiwillige Institutssicherung). Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem basiert auf dem Prinzip der Institutssicherung. Ziel dabei ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen, die drohenden oder bestehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise schützt die Institutssicherung auch sämtliche Einlagen der Kunden.

Das Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt (gesetzliche Einlagensicherung). Unabhängig von der Institutssicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem jedenfalls einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen i. S. v. § 2 Absätze 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen gem. § 8 EinSiG (derzeit 100 TEUR pro Person).

Die Sparkassen-Finanzgruppe hat das bisherige System der freiwilligen Institutssicherung für alle deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen beibehalten. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des EinSiG.

Im Bedarfsfall entscheiden die Gremien der zuständigen Sicherungseinrichtungen darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen im Rahmen der freiwilligen Institutssicherung zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese ggf. geknüpft werden. Der Einlagensicherungsfall hingegen würde von der BaFin festgestellt. In diesem Fall hat das Sicherungssystem die Funktion der Auszahlungsstelle.

Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation besitzt ein effizientes Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung bei gleichzeitiger Ausweitung des Volumens der verfügbaren Mittel (Barmittel und Nachschusspflichten).

Zusätzlich wird das Sicherungssystem ab 2025 einen weiteren Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe i. S. v. Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") nach Maßgabe der durch die Mitgliederversammlung des DSGV am 26. Juni 2023 beschlossenen Grundsätze der Beitragsbemessung für den Zusatzfonds des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe aufbauen.

Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in ein nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ("Sicherungssystem") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 589 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2024 sind jährliche Beiträge zu entrichten. Für einen Betrag in Höhe von 580 TEUR wurden aufgrund einer im Geschäftsjahr 2023 erteilten unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen in den Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes Rückstellungen ausgewiesen. Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen in den ab 2025 zu bildenden zusätzlichen Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe i. S. v. Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 2.079 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2032 sind ab 2025 jährliche Beiträge zu entrichten. Auf die Ausführungen unter I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Rückstellungen wird verwiesen.

Restlaufzeitengliederung

Die gemäß § 9 RechKredV geforderte Gliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich für die folgenden Posten:

Posten der Bilanz Restlaufzeit bis zu 3 Monaten - mehr als 3 Monate bis zu 1 Jahr - mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren - mehr als 5 Jahre
Angaben
in TEUR
Aktiva 3 b)
andere Forderungen an Kreditinstitute 808 9.998 3.519 0
Aktiva 4
Forderungen an Kunden 13.773 43.514 238.598 392.202
Passiva 1 b)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 1.700 2.388 9.372 17.850
Passiva 2 a ab)
Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 0 0 2.789 0
Passiva 2 b bb)
andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 7.659 6.984 4.249 62

Anteilige Zinsen der jeweiligen Aktiv- und Passivposten werden gemäß § 11 RechKredV nicht nach Restlaufzeiten aufgegliedert.

Angabe der Beträge, die in dem auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr fällig werden (ohne anteilige Zinsen):

TEUR
Posten Aktiva 5
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 26.114

Im Posten Aktiva 4, Forderungen an Kunden, sind Forderungen in Höhe von 17.054 TEUR mit unbestimmter Laufzeit enthalten.

III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Posten 5: Provisionserträge

Die wesentlichen Provisionserträge für die für Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherung, Bausparverträge, Investmentzertifikate).

Posten 25: Jahresüberschuss

Der Jahresüberschuss soll nach Feststellung des Jahresabschlusses der Sicherheitsrücklage zugeführt werden.

IV. Sonstige Angaben

Den Organen der Sparkasse gehören an:

Verwaltungsrat:

Vorsitzender
Kanitz, Steve Landrat des Altmarkkreises Salzwedel
1. stellv. Vorsitzender
Borchert, Carsten Mitglied des Landtages
2. stellv. Vorsitzender
Ostermann, Hans-Jürgen Landrat des Altmarkkreises Salzwedel a. D.
Mitglieder
Itagaki, Gunnar Technischer Leiter bei EMI-Design
Lehmann, Henning bis 31.01.2023 Redakteur bei der Volksstimme Investigation Salzwedel GmbH
Lorek, Ferdinand ab 20.03.2023 Plant Controller bei der Sonae Arauco Deutschland GmbH
Massel, Thorsten Firmenkundenberater bei der Sparkasse Altmark West
Meinecke, Jana Baufinanzierungsberaterin bei der Sparkasse Altmark West
Truthe, Nico Abteilungsleiter Unternehmenssteuerung der Sparkasse Altmark West
Danicke, Sabine Oberbürgermeisterin a. D. der Hansestadt Salzwedel
Schmauch, Heinrich Maler i. R.
Ewertowski, Klaus selbstständiger Handelsvertreter i. R.
Krause, Hans-Jörg Mitglied des Landtages i. R.
Rieke, Michael selbstständiger Kundenberater der Vorwerk Deutschland Stiftung & Co. KG
Mastmeier, Gudrun Gruppenleiterin Servicecenter/Vertrieb der Sparkasse Altmark West
Thieme, Jens Gewerbekundenberater der Sparkasse Altmark West
stellv. Mitglieder
Genz, Thomas Teamleiter im kaufmännischen Bereich bei der Volkswagen Group Services GmbH
Wendlandt, René Geschäftsstellenleiter der Sparkasse Altmark West
Liedtke, Irene Fachkraft für Soziale Arbeit bei der Diakonie i. R.

Vorstand:

Vorsitzender Mitglied
Behr, Hans-Jürgen Störmer, Andreas

Der Mitarbeiter Marco Schulze (Abteilung Unternehmenssteuerung) ist stellvertretender Vorsitzender im Aufsichtsrat der Deutschen Cannabis AG, Hamburg und Verwaltungsratsvorsitzender der CryptoPlus SE, Hamburg.

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Vorstands betrugen im Geschäftsjahr 2023 574 TEUR, die Gesamtbezüge der Mitglieder des Verwaltungsrats 49 TEUR.

An frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr Versorgungsbezüge in Höhe von 244 TEUR gezahlt.

Die Pensionsrückstellungen für die früheren Mitglieder des Vorstands und für ihre Hinterbliebenen betragen am 31. Dezember 2023 6.235 TEUR.

Den Mitgliedern des Verwaltungsrats wurden Kredite in Höhe von 1.700 TEUR gewährt.

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

Vollzeitkräfte 83
Teilzeitkräfte 70
Insgesamt 153
nachrichtlich:
Auszubildende: 12

Im Geschäftsjahr wurde von dem Abschlussprüfer folgendes Gesamthonorar berechnet:

■ für die Abschlussprüfungsleistungen 218 TEUR
■ für andere Bestätigungsleistungen 29 TEUR
darunter:
Prüfungen gemäß § 89 WpHG 29 TEUR

 

Salzwedel, 17. Juni 2024

Der Vorstand

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023

("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Sparkasse Altmark West hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Altmark West besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Sparkasse Altmark West definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 31.927 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 143.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 2.222 TEUR.

Die Steuern auf den Gewinn betragen 1.276 TEUR. Die Steuern betreffen laufende Steuern.

Die Sparkasse Altmark West hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

3 Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:

"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse Altmark West

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Altmark West - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Altmark West für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Bewertung der Forderungen an Kunden

2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere / sowie der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere

Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

a) Risiko für den Jahresabschluss

b) Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

c) Verweis auf weitergehende Informationen

1. Bewertung der Forderungen an Kunden

a) Das Kundenkreditgeschäft ist ein bedeutendes Geschäftsfeld der Sparkasse. Durch die Bewertung der Forderungen an Kunden können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit), maßgeblich. Die Schwere eines Ausfalls wird insbesondere durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt. Bei der Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeit bestehen handelsrechtlich zulässige Ermessensspielräume.

b) Wir haben den von der Sparkasse eingerichteten Prozess zur Bewertung der Kundenforderungen gemäß den §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1 und 4 HGB geprüft. Den Bewertungsprozess haben wir auf der Basis der Organisationsrichtlinien beurteilt. Daneben haben wir Prüfungshandlungen zur Wirksamkeit des Prozesses vorgenommen. Bei einer unter anderem auf der Basis einer Datenanalyse risikoorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir auf der Grundlage von Kreditunterlagen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen und die dabei zugrunde gelegten Bewertungsparameter geprüft.

c) Weitere Informationen zum Bestand und zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zum Bilanzposten Aktiva 4 enthalten.

2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere

a) Das Wertpapiervermögen beeinflusst den Jahresabschluss der Sparkasse aufgrund seiner Höhe maßgeblich. Durch die marktpreisorientierte Bewertung der Wertpapiere können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Die Sparkasse hat Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Anteile an Investmentvermögen im Bestand, die sie dem Anlagevermögen zugeordnet hat. Für Zwecke der Bewertung der Wertpapiere gemäß §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1, 3 und 4 HGB wird der beizulegende Wert herangezogen. Hierfür untersucht die Sparkasse zunächst, ob für die Wertpapiere ein aktiver bzw. inaktiver Markt vorliegt. Unter Berücksichtigung dieser Einstufung legt die Sparkasse als beizulegenden Wert einen Markt- und Börsenwert bzw. den von einem Dienstleister theoretisch berechneten Preis zugrunde. Für die Bewertung der Anteile an Investmentvermögen ist der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich.

b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems zur Bewertung der Wertpapiere geprüft. Wir haben bei der Nutzung theoretischer Kurse für die Ermittlung des beizulegenden Werts von Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren die vorliegende Berichterstattung nach IDW PS 951 n. F. Typ 2 beim Auslagerungsunternehmen verwendet. Wir haben die ergänzenden Tätigkeiten der Sparkasse bei der Ermittlung der beizulegenden Werte anhand der Dokumentation der Sparkasse nachvollzogen. Daneben haben wir auf der Grundlage einer risikoorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl die Bewertung ausgewählter Einzelfälle nachvollzogen. Dabei beurteilten wir die Angemessenheit der vom Vorstand der Sparkasse vorgenommenen Zuordnung von Wertpapieren zum Anlagevermögen und der angewandten Bewertungsmethoden und -annahmen sowie die Vertretbarkeit der angesetzten beizulegenden Werte.

c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zu den Bilanzposten Aktiva 5 und 6 sowie zu den strukturierten Finanzinstrumenten enthalten.

Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand der Sparkasse ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes die Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat der Sparkasse ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten Internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Sparkasse abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben und, ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie etwaige bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat die Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die, sofern einschlägig, zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir sind nach § 340k Abs. 1 und 3 HGB in Verbindung mit § 26 Abs. 2 SpkG-LSA gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben die folgenden Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:

Prüfung des Antrags auf Berücksichtigung der Abzugsposten gemäß § 16j Abs. 2 FinDAG und

Prüfung nach § 35 Abs. 1 EinSiG gemäß einem Auftragsschreiben des geschäftsführenden Präsidenten des Ostdeutschen Sparkassenverbandes an die Prüfungsstelle vom 5. Juni 2023.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Gunther Weihmann.

 

Berlin, 20. Juni 2024

Sparkassenverband für die Sparkassen in den Ländern Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, im Freistaat Sachsen und im Land Sachsen-Anhalt (Ostdeutscher Sparkassenverband)
- Prüfungsstelle -

Weihmann, Wirtschaftsprüfer"

Vorlage für den Verwaltungsrat zur Sitzung am 16. September 2024

TOP: 4
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und Billigung des Lageberichtes

Der mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der Prüfungsstelle des Ostdeutschen Sparkassenverbandes versehene Jahresabschluss zum 31.12.2023

mit einer Bilanzsumme von 1.174.268.365,01 Euro
und einem Jahresüberschuss von 921.909,27 Euro

wird festgestellt.

Der Lagebericht wird gebilligt.

Beschlussbestätigung:

 

Vorsitzender des Verwaltungsrates

Mitglied des Verwaltungsrates

Lagebericht

der Sparkasse Altmark West

1 Grundlagen der Sparkasse

1.1 Geschäftsmodell

Die Sparkasse Altmark West (im Folgenden Sparkasse) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in der Hansestadt Salzwedel. Träger der Sparkasse ist der Altmarkkreis Salzwedel. Die Sparkasse ist Mitglied des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV) und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) angeschlossen.

Maßgebliche rechtliche Grundlagen für die Geschäftstätigkeit der Sparkasse sind das Kreditwesengesetz, das Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt, die Sparkassenverordnung sowie die Satzung der Sparkasse.

Die Sparkasse ist ein selbstständiges Wirtschaftsunternehmen mit der Aufgabe, in ihrem Geschäftsgebiet, dem Altmarkkreis Salzwedel, die Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen (Regionalprinzip). Sie erbringt ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft, insbesondere den Mittelstand, und die öffentliche Hand unter Berücksichtigung der Markterfordernisse. Sie fördert das Sparen und die allgemeine Vermögensbildung.

Als Teil der Sparkassenorganisation betreibt die Sparkasse im Sinne eines regional verankerten und kommunal gebundenen Kreditinstitutes Bankgeschäfte nach dem Kreditwesengesetz. Die Sparkasse erhält Kundeneinlagen und investiert diese in Vermögenswerte, um Margen zu erwirtschaften. Auch werden Mittel an Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen mit unterschiedlichen Ratings und einer differenzierten risikoorientierten Bepreisung ausgeliehen. Dieses Geschäft schließt nicht nur bilanzielle Transaktionen ein, sondern auch außerbilanzielle Transaktionen, wie Bürgschaften, Garantien und Kreditzusagen. Maßgabe der Sparkasse ist das nachhaltige Erzielen stabiler Erträge bei vertretbarem Risiko. Erzielte Gewinne werden vorrangig zur Stärkung des Eigenkapitals verwendet.

Die Sparkasse gehört dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe an (im Folgenden S-Finanzgruppe). Die S-Finanzgruppe unterhält ein nach dem Einlagensicherungsgesetz anerkanntes institutsbezogenes Einlagensicherungssystem, welches nach Maßgabe der Rahmensatzung durch die Sparkassenstützungsfonds der regionalen Sparkassen- und Giroverbände, die Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen und den Sicherungsfonds der Landesbausparkassen gebildet wird. Durch dieses Sicherungssystem, welches von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz anerkannt ist, sind die Einlagen der Kunden geschützt, sowohl privater als auch gewerblicher Einleger, mittelbar bis zu einer Höhe von 100.000 EUR.

Den Sparkassenstützungsfonds der regionalen Sparkassen- und Giroverbände gehören alle öffentlich-rechtlichen und freien Sparkassen an. Für die Sparkassenstützungsfonds haben die regionalen Sparkassen- und Giroverbände Satzungen erlassen, wobei zwischen den Sparkassenstützungsfonds ein überregionaler Ausgleich besteht.

1.2 Produkt- und Sortimentspolitik

Die Sparkasse setzt zur individuellen Kundenberatung einen ganzheitlichen Beratungsansatz nach Lebensphasen und Bedürfnissen über alle Familienmitglieder ein. Die Kernprodukte im Kundenkreditgeschäft sind die Sparkassen-Immobilienfinanzierung, der Sparkassen-Privatkredit sowie die gewerbliche Investitionsfinanzierung. Das Einlagengeschäft wird größtenteils durch Sichteinlagen und klassische Sparformen bestimmt, wie Normalspareinlagen, Festzinssparen, Ratensparverträge und Sparkassenbriefe. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden nach mehrjähriger Pause wieder die Sparprodukte Festgeld, normalverzinste Sparkassenbriefe und das Zuwachssparen aufgenommen.

Die Sparkasse arbeitet eng mit Verbundpartnern der S-Finanzgruppe zusammen. Hierzu gehören u. a. die LBS Landesbausparkasse NordOst AG, Potsdam, die ÖSA Versicherungen, Magdeburg, die DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main, die Norddeutsche Landesbank Girozentrale (NORD/LB), Hannover, die S-Kreditpartner GmbH, Berlin, sowie die Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG, Bad Homburg vor der Höhe. Über die genannten Verbundpartner ist es möglich, das Produktangebot zu erweitern und die Produktnutzung im Sinne einer ganzheitlichen Kundenberatung anzubieten.

1.3 Nutzenstiftung

Der gesellschaftliche Nutzen der Sparkasse basiert auf dem öffentlichen Auftrag und der daraus abgeleiteten Gemeinwohlorientierung. Neben der Begleitung von Investitionen im Landkreis erfolgte das gesellschaftliche Engagement der Sparkasse auch im Jahr 2023 durch Spenden- und Sponsoringaktivitäten für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke sowie durch die Begleitung wichtiger Investitionen im Altmarkkreis Salzwedel.

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das Jahr 2023 war weltweit nach 2022 erneut von hoher Inflation geprägt. Im zweiten Kriegsjahr nach dem russischen Angriff auf die Ukraine waren die Preissteigerungsraten zwar in den meisten Ländern nicht mehr ganz so hoch wie zu ihren Spitzenständen im Herbst 2022. Doch die Kaufkraft der Einkommen war weiterhin stark belastet. Der Internationale Währungsfonds beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,0 %. Der Euroraum, der sich 2022 noch sehr gut erholt hatte, verlor 2023 dagegen stärker an Wachstumsdynamik. Er erreichte gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 % realen Zuwachs. Deutschland ist am unteren Ende des europäischen Länderfeldes einzuordnen. Hierzulande ist die Stagnation schon länger offenkundig. Mit -0,8 % schrumpfte der private Verbrauch 2023 stärker als das Bruttoinlandsprodukt (-0,3 %). Die Kauflust und die Konsummöglichkeiten waren in diesem Umfeld stark gedämpft. Die Investitionen wurden stark von dem Zinsanstieg geprägt. Auch die Bautätigkeit wurde durch das einstweilen erhöhte Zinsniveau stark gebremst. Die Bauinvestitionen sanken im dritten Jahr in Folge, 2023 noch einmal preisbereinigt um 2,1 %. Am stärksten war der Rückgang im Wohnungsbau.

In Deutschland war im Jahresdurchschnitt die Entwicklung der Verfügbaren Einkommen mit 5,9 % nominalem Zuwachs genauso hoch wie der Anstieg der Verbraucherpreise.

Der Arbeitsmarkt ist weiter robust. Der Fachkräftemangel erweist sich als Wachstumsbremse. Die Arbeitslosenquote hat sich in 2023 nur moderat um vier Promillepunkte auf 5,7 % erhöht.

In Sachsen-Anhalt hat sich nach ersten vorläufigen Berechnungen ein BIP-Wachstum von -1,4 % gezeigt (Deutschland -0,3 %).

Im Vergleich zum Jahresdurchschnitt der Arbeitslosenquote des Bundes (5,7 %) stellt sich die Lage am Arbeitsmarkt in Sachsen-Anhalt mit einer Arbeitslosenquote von 7,5 % nach wie vor etwas schlechter dar.

Die Arbeitslosenquote im Geschäftsgebiet der Sparkasse lag im Jahresdurchschnitt mit 6,9 % (i. Vj. 6,3 %) über der bundesdeutschen, aber unter dem sachsen-anhaltischen Wert. Insgesamt ist die wirtschaftliche Lage im Geschäftsgebiet trotz Krise weiterhin als stabil einzustufen.

Finanzmärkte

Im Euroraum wurden die Leitzinsen aus dem noch bis Mitte 2022 herrschenden Negativzins heraus in nur gut einem Jahr bis zum Herbst 2023 um 450 Basispunkte erhöht. In diesem Ausmaß und in dieser Geschwindigkeit war die geldpolitische Entwicklung ohne Beispiel. Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte dieser Vorgabe weitgehend. In der Spitze erreichte die Umlaufsrendite der zehnjährigen Bundesanleihen fast die 3 %. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen allerdings wieder zurück, als die Inflationsraten sanken und damit die Erwartung aufkam, dass erste Leitzinssenkungen nicht mehr allzu fern sind.

Die Aktienkurse bewegten sich in diesem Umfeld verhalten, gingen vor allem zwischen August und Oktober deutlich zurück. Im November und Dezember setzte ein starker Aktienkursanstieg ein, der von der aufkommenden Zinssenkungsfantasie getrieben wurde. Mit einem Jahresschlussstand von 13.924 Punkten Ende 2022 und 16.752 Punkten Ende 2023 errechnet sich im DAX eine positive Jahresperformance von 20,3 %.

Im Vergleich zum Vorjahr war im Geschäftsgebiet ein leicht sinkender Trend bei den Preisen für Immobilien zu erkennen. Dies trifft vor allem auf gebrauchte Immobilien mit hohem Modernisierungsaufwand zu. Der für unsere Sparkasse wichtige Markt für Wohnimmobilien im Altmarkkreis Salzwedel wird weiterhin als stabil eingeschätzt.

Branchenbezogene Rahmenbedingungen (Finanzbranche)

Der Finanzsektor hat auch im Jahr 2023 durch die Sicherstellung vieler Finanzierungen zur Abfederung der vielschichtigen Krisen (Ukrainekrieg, Spannungen zwischen dem Westen und China) beigetragen.

Weiterhin fordert aber der Strukturwandel in der Kreditwirtschaft die Sparkassen bundesweit wegen ihres flächendeckenden Geschäftsstellennetzes besonders stark heraus. Neben den traditionellen Wettbewerbern, wie den Genossenschaftsbanken, der Postbank sowie den in den Mittelzentren noch vertretenen Großbanken, etablierten sich in den letzten Jahren zusätzliche Anbieter von Finanzdienstleistungen, wie beispielsweise in- und ausländische Direktbanken und Konsumbanken von Automobilkonzernen.

Zusätzlichen Druck auf die Ertragslage und damit auf das Geschäftsmodell der Sparkassen üben die Themen Demografie, Digitalisierung von Bankgeschäften, verändertes Kundenverhalten, Regulatorik und Verbraucherrecht aus. Der Zinsanstieg an den Kapitalmärkten war sowohl in der Höhe als auch in der Geschwindigkeit bislang einzigartig und wirkte sich in der Bewertung der Eigenanlagen negativ aus. Das höhere Zinsniveau bietet wiederum bessere Ertragschancen als die Niedrigzinsphase. Insgesamt waren die Herausforderungen der Zinswende und der gedämpften konjunkturellen Entwicklungen (starker Rückgang der Baufinanzierungen) weiterhin groß.

2.2 Geschäftsverlauf

Bilanzsumme und Geschäftsvolumen

Im Jahr 2023 reduzierte sich das Geschäftsvolumen (inklusive Kreditzusagen) der Sparkasse um 13,9 Mio. EUR auf 1.358,2 Mio. EUR. Die Bilanzsumme verringerte sich um 5,7 Mio. EUR bzw. 0,5 % auf 1.174,3 Mio. EUR. Die durchschnittliche Bilanzsumme lag mit 1.177,7 Mio. EUR geringfügig unter dem Planwert von 1.194,0 Mio. EUR.

Kundenkreditgeschäft

Die Forderungen an Kunden entwickelten sich stabil und lagen mit einem bilanziellen Wachstum von 0,1 Mio. EUR bzw. 0,0 % über den Erwartungen von -0,3 %. Insgesamt nehmen die Forderungen an Kunden einen Bilanzanteil von 706,2 Mio. EUR bzw. 60,1 % (i. Vj. 59,8 %) ein.

Im Kundenkreditgeschäft wurden neue Darlehen in Höhe von insgesamt 69,4 Mio. EUR zugesagt (i. Vj. 122,9 Mio. EUR). Diese entfielen überwiegend auf Privatpersonen (39,3 Mio. EUR) sowie auf Unternehmen und Selbstständige (24,5 Mio. EUR). Maßgeblicher Wachstumsträger war das Wohnungsbaukreditgeschäft mit insgesamt 35,4 Mio. EUR.

Die Erträge aus dem Kundenkreditgeschäft liegen mit 16,4 Mio. EUR aufgrund gestiegener Durchschnittsbestände und höherer durchschnittlicher Verzinsung von 2,2 % (i. Vj. 1,9 %) über dem Vorjahresniveau und über dem Planwert (15,9 Mio. EUR). Das Bewertungsergebnis im Kundenkreditgeschäft war mit -2,5 Mio. EUR schlechter als im Vorjahr (+0,6 Mio. EUR) und als der geplante Wert von -1,5 Mio. EUR.

Die Einschätzung der Auswirkungen der vielschichtigen Krisen (Ukrainekrieg, China-Spannungen) im Adressrisiko sind weiterhin mit einer gewissen Unsicherheit verbunden. Aktuell ist für unser Kundenkreditportfolio eine erhöhte Wertberichtigungsprognose zu erkennen.

Eigenanlagen (Wertpapier- und Interbankengeschäfte der Sparkasse)

Die Eigenanlagen stellen mit einem Bilanzanteil von 31,2 % (i. Vj. 33,7 %) eine wesentliche Vermögensposition dar. Die Gesamtsumme ist gegenüber dem Vorjahr um 31,5 Mio. EUR auf 365,9 Mio. EUR gefallen. Der Rückgang des Bestandes ist im Wesentlichen auf geringere Bestände auf den laufenden Konten zurückzuführen. Daneben wurde ein Wertpapierspezialfonds veräußert. Der Ausbau des Immobilienfondsvolumens wurde in 2023 aufgrund der geänderten Marktsituation nicht wie geplant abgeschlossen.

Bestand
in Mio. EUR
Veränderung
in
Eigenanlagen 31.12.2023 31.12.2022 Mio. EUR %
Forderungen an Kreditinstitute 18,8 73,7 -54,9 -74,5%
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 260,8 208,0 52,8 25,4%
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 86,3 115,7 -29,4 -25,4%
Summe 365,9 397,4 -31,5 -7,9%

In Folge des gestiegenen Zinsniveaus hat sich die Durchschnittsverzinsung der Eigenanlagen auf 1,7 % (i. Vj. 0,9 %) verbessert. Die Erträge liegen durch die höhere Verzinsung trotz geringerer Bestände mit 6,8 Mio. EUR (i. Vj. 4,3 Mio. EUR) über dem Vorjahresniveau und über dem Planwert (6,7 Mio. EUR). Aufgrund der stärker als erwartet gestiegenen Kapitalmarktzinsen fiel das Bewertungsergebnis im Wertpapierbereich mit -0,7 Mio. EUR (i. Vj. -12,3 Mio. EUR) schlechter als erwartet (-0,4 Mio. EUR) aus.

Beteiligungen

Die wesentlichen Beteiligungen der Sparkasse sind Anteile am Ostdeutschen Sparkassenverband (OSV), Berlin und am Sparkassenbeteiligungsverband Sachsen-Anhalt (SBV), Magdeburg. Der Beteiligungswert (2,2 Mio. EUR) blieb im Vorjahresvergleich nahezu konstant.

Einlagengeschäft

Bei den Kundeneinlagen war im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Rückgang in Höhe von 11,2 Mio. EUR bzw. 1,1 % auf 1.009,4 Mio. EUR zu verzeichnen. Der Bilanzanteil der Kundeneinlagen ging von 86,5 % (i. Vj.) auf 86,0 % zurück. In unseren Planungen sind wir von einem leichten Anstieg der Einlagen ausgegangen.

Ein Rückgang von 52,3 Mio. EUR war in den Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist zu verzeichnen. Wachstum ergab sich bei den Sichteinlagen (+24,2 Mio. EUR), bei den Einlagen mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist (+13,5 Mio. EUR) und den längerlaufenden Spareinlagen (+2,8 Mio. EUR). Es waren also verstärkt Umschichtungen innerhalb der Anlageformen festzustellen. Trotz des reduzierten Gesamtvolumens sind aufgrund der Entwicklung der Kapitalmarktzinsen die Zinsaufwendungen für Kundeneinlagen angestiegen, aber niedriger als erwartet ausgefallen.

Dienstleistungs- und Verbundgeschäft

Im Rahmen des Wertpapierdienstleistungsgeschäftes stiegen die Anlagewerte unserer Kunden im abgelaufenen Geschäftsjahr um 68,7 Mio. EUR bzw. 30,0 % auf 297,6 Mio. EUR. Der Nettoabsatz von Wertpapieranlagen hat sich um 21,7 Mio. EUR bzw. 65,8 % auf 54,7 Mio. EUR gesteigert. Die Provisionserträge aus dem Wertpapiergeschäft (inkl. Vermittlung von Investmentfonds) lagen leicht über unseren Erwartungen.

Das Verbundgeschäft mit der LBS Landesbausparkasse NordOst AG, der ÖSA Versicherungen und der Protect Versicherungs AG sowie das Vermittlungsgeschäft an die S-Kreditpartner GmbH entwickelte sich im abgelaufenen Jahr nahezu entsprechend unseren Erwartungen und ist unter Berücksichtigung des Marktumfeldes zufriedenstellend.

Daneben vermittelte die Sparkasse im Immobiliengeschäft mit 26 Objekten und Kaufpreisen in Höhe von 3,8 Mio. EUR weniger Geschäfte, als ursprünglich erwartet.

Besser als erwartet entwickelte sich im Berichtsjahr das Kreditkartengeschäft in Kooperation mit VisaCard und MasterCard. Zum Jahresende 2023 waren insgesamt 6.691 Kreditkarten im Bestand, was einem Zuwachs von 3,8 % entspricht.

Personalentwicklung

Zum Jahresdurchschnitt beschäftigte die Sparkasse 165 (i. Vj. 169) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne Vorstand). Davon waren 70 als Teilzeitkräfte (i. Vj. 73) und zwölf Auszubildende bzw. Studierende im dualen Studium (i. Vj. elf) angestellt.

Der Personalrückgang resultiert aus dem Übergang von Mitarbeitern in den Ruhestand und der geschäftsüblichen Mitarbeiterfluktuation. Betriebsbedingte Kündigungen wurden durch die Sparkasse nicht ausgesprochen. Es konnte allen auslernenden Auszubildende nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung ein unbefristetes Vollzeitbeschäftigungsverhältnis angeboten werden. Die Bemühungen um die Nachwuchskräftesicherung wurden gestärkt durch die Einstellung von einer weiteren Dualstudentin. Ebenso konnten 4 Ausbildungsverträge neu geschlossen werden. Parallel hat sich die Sparkasse weiter als bisher für einen berufliche Quereinstieg in das Sparkassenteam geöffnet.

Die anteilige Beschäftigung im Markt- und Stabsbereich der Sparkasse entwickelte sich 2023 leicht zu Gunsten der Marktbereiche.

Im Bildungsbereich war die Aus- und Fortbildung durch eine Vielzahl von Auffrischungs- und Aktualisierungsschulungen zur Sicherung der Fachkenntnisse geprägt. Daneben hat die Sparkasse Altmark West in die mittelfristige Personalentwicklung investiert und verschiedene Mitarbeitende in den Studiengängen Sparkassenfach- und Sparkassenbetriebswirt qualifiziert. Ein Mitarbeiter absolviert mit Unterstützung der Sparkasse ein Studium an der Sparkassenhochschule in Bonn. Die Nord-Ostdeutsche Sparkassenakademie hat sich weiterhin als verlässlicher Partner in der Personalentwicklung bewiesen. Für Erarbeitung einer neuen Vision, neuer Unternehmenswerte und daraus resultierende Grundsätze für Führung usw. arbeitet die Sparkasse Altmark West derzeit mit dem externen Partner Hamburger Berater Contor zusammen. In diversen Tagungen und Workshops sind hier Personalentwicklung und Unternehmensentwicklung eng miteinander verbunden.

Die Tarifsteigerungen spiegeln sich in einem gestiegenen Personalaufwand wider, welcher aber leicht unter den prognostizierten Werten liegt. Die bereits beschlossene Tarifsteigerung im Tarif für die Sparkasse greift erst zum 01.03.2024.

2.3 Vermögenslage

Die Bilanzstruktur der Sparkasse hat sich im abgelaufenen Geschäftsjahr in den wesentlichen Bilanzpositionen folgendermaßen entwickelt:

Bestand
in Mio. EUR
Veränderung
in
in % der Bilanzsumme
Aktiv 31.12.2023 31.12.2022 Mio. EUR % 31.12.2023 31.12.2022
Barreserve 87,7 62,4 25,3 40,6% 7,5% 5,3%
Forderungen an KI 18,8 73,7 -54,9 -74,5% 1,6% 6,2%
Forderungen an Kunden 706,2 706,1 0,1 0,0% 60,1% 59,8%
Schuldverschreibungen und andere festverz. WP 260,8 208,0 52,8 25,4% 22,2% 17,6%
Aktien und andere nicht festverz. WP 86,3 115,7 -29,4 -25,4% 7,3% 9,8%
Passiv
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 32,2 35,5 -3,3 -9,3% 2,7% 3,0%
Verbindlichkeiten ggü. Kunden (inkl. nachrangige) 1009,4 1020,7 -11,3 -1,1% 86,0% 86,5%
Rückstellungen 13,8 13,6 0,2 1,5% 1,2% 1,2%
Eigenkapital (inkl. Fonds für allg. Bankrisiken) 112,8 103,9 8,9 8,6% 9,6% 8,8%

Vorjahresvergleich der Bilanzstrukturanteile der größten Bilanzpositionen 2023 in %

Die Sicherheitsrücklage der Sparkasse betrug am Bilanzstichtag 46,0 Mio. EUR. Der Bilanzgewinn lag bei 0,9 Mio. EUR und soll entsprechend des Absichtsbeschlusses des Verwaltungsrates der Sparkasse in die Sicherheitsrücklage eingestellt werden. Der Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB wurde zum 31. Dezember 2023 um 8,0 Mio. EUR auf 65,9 Mio. EUR aufgestockt. Darüber hinaus verfügt die Sparkasse über weitere Vorsorgereserven nach § 340f HGB und gemäß § 26a KWG (a. F.). Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 wurde die aufsichtsrechtliche Zielquote der Gesamteigenmittel, bestehend aus der Säule 1-Anforderung, dem SREP-Zuschlag für Zinsänderungsrisiken und für weitere Risiken sowie den kombinierten Kapitalpuffer-Anforderungen in Höhe von 12,97 % der risikogewichteten Aktiva, mit einer Kernkapitalquote von 16,7 % und einer Gesamtkapitalquote von 18,1 % deutlich überschritten. Nach unserer Einschätzung ist die Vermögenslage der Sparkasse geordnet. Mit der vorhandenen Kapitalausstattung ist auch künftig eine risikobewusste Geschäftsausweitung möglich.

2.4 Finanzlage

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr durch eine geplante und ausgewogene Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Für die laufende Überwachung und Disposition der Liquidität sind Steuerungsinstrumente implementiert.

Die eingeräumte Kreditlinie bei der NORD/LB wurde im Verlaufe des Geschäftsjahres lediglich an zwei Tagen in Anspruch genommen.

Von dem Angebot der Deutschen Bundesbank, Refinanzierungsgeschäfte in Form von Offenmarktkrediten und ständigen Übernachtkrediten abzuschließen, wurde kein Gebrauch gemacht. Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden entsprechende Guthaben bei der zuständigen Zentralbank unterhalten. Aufgrund des externen Ratings für die S-Finanzgruppe rechnet die Sparkasse mit keiner signifikanten Veränderung ihrer Kreditkonditionen.

Zum Stichtag 31. Dezember 2023 betrug die aufsichtliche Kennzahl Liquidity Coverage Ratio 290,6 % (i. Vj. 201,3 %) und deutet nicht auf Liquiditätsengpässe hin. Der aufsichtlich geforderte Mindestwert beträgt 100,0 % und wurde somit deutlich überschritten. Auch die strukturelle Liquiditätsquote (NFSR) lag mit 150,6 % (i. Vj. 139,6 %) über der aufsichtlich geforderten Mindestquote von 100,0 %.

Der Anteil der refinanzierungsfähigen Eigenanlagen auf der Aktivseite in Verbindung mit dem hohen Anteil der Kundeneinlagen auf der Passivseite der Bilanz sind auch künftig wesentliche Säulen einer guten Liquiditätslage der Sparkasse.

Die Finanzlage der Sparkasse ist geordnet. Beeinträchtigungen der Liquiditätslage sind für die Zukunft nicht zu erwarten.

2.5 Ertragslage

Die Ertragslage des Jahres 2023 war unter Berücksichtigung des Marktumfeldes insgesamt zufriedenstellend.

Die Entwicklung der Ertragskomponenten wird nachfolgend im Vergleich zum Vorjahreswert und zum Landesdurchschnitt im Wesentlichen auf Basis der Kriterien des Betriebsvergleichs der S-Finanzgruppe erläutert:

31.12.2023 31.12.2022
Sparkasse Altmark West Land Sachsen-Anhalt Sparkasse Altmark West Land Sachsen-Anhalt
Position in Mio. EUR in % der DBS in % der DBS in Mio. EUR in % der DBS in % der DBS
Durchschnittliche Bilanzsumme 1.177,7 100 100 1.185,9 100 100
Zinsüberschuss 21,5 1,83 1,91 17,1 1,45 1,53
Provisionsüberschuss 9,6 0,82 0,75 8,6 0,72 0,72
Verwaltungsaufwendungen 17,0 1,44 1,39 16,2 1,37 1,31
Sonstiges ordentliches Ergebnis 0,2 0,02 0,03 0,1 0,01 0,02
Betriebsergebnis vor Bewertung 14,4 1,22 1,29 9,7 0,81 0,93
Bewertungsergebnis -3,2 -0,27 - -11,4 -0,96 -
Neutrales Ergebnis -1,0 -0,08 - -0,3 -0,03 -
Verfügbares Ergebnis (vor Steuern und Fonds für allgemeine Bankrisiken) 10,2 0,87 - -2,1 -0,17 -
Veränderung der Vorsorgereserven 0,0 0,00 3,1 0,26
Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken -8,0 -0,68 - 0,0 0 -
Ertragsteuern -1,3 -0,11 - -1,0 -0,09 -
Jahresergebnis 0,9 0,08 - 0,0 0 -
Cost-Income-Ratio 54,1 51,9 62,6 58,5

Bedeutendstes Ertragselement der Sparkasse ist der Zinsüberschuss.

Durch das gestiegene Zinsniveau hat sich der Zinsüberschuss gegenüber dem Vorjahr um 4,4 Mio. EUR auf 21,5 Mio. EUR bzw. von 1,45 % der DBS auf 1,83 % der DBS verbessert (Planwert 19,1 Mio. EUR bzw. 1,60 % der DBS) und liegt aber leicht unter dem Durchschnitt der Sparkassen im Land Sachsen-Anhalt. Das Zinsergebnis war dabei sowohl durch einen Anstieg der Zinserträge als auch der Zinsaufwendungen gekennzeichnet. Der Zinsüberschuss beinhaltet laufende Erträge aus Investmentfonds und Beteiligungen in Höhe von 2,5 Mio. EUR. Die Abweichung gegenüber dem Planwert resultiert zins- und bestandsbedingt insbesondere aus über den Plan liegenden Steigerungen im Kundenkreditgeschäft sowie einem gegenüber der Prognose höheren Zinsniveau. Des Weiteren blieben die Zinsaufwendungen aufgrund von Bestandsrückgängen bei den Spareinlagen deutlich unter dem Planwert.

Der Provisionsüberschuss ist im Vergleich zum Vorjahr um 1,0 Mio. EUR auf 9,6 Mio. EUR gestiegen und lag damit über unseren Planwert von 8,5 Mio. EUR. Die positive Planabweichung resultiert insbesondere aus höheren Erträgen im Bereich des Giro- und Barzahlungsverkehrs sowie des Wertpapierdienstleistungsgeschäfts.

Der Verwaltungsaufwand erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 0,8 Mio. EUR auf 17,0 Mio. EUR und fällt um 0,6 Mio. EUR günstiger aus als der Planwert. Gegenüber der Planung konnten insbesondere Sachaufwendungen aufgrund geringerer Aufwendungen für Investitionen, niedrigerer Preisanstiege gegenüber der Planung und der Verschiebung von angedachten Renovierungen eingespart werden. Der Personalaufwand lag geringfügig über dem Planwert.

Die Erfolgsspannenrechnung mündet in einem Betriebsergebnis vor Bewertung von 1,22 % der DBS bzw. 14,4 Mio. EUR. Das erreichte Ergebnis liegt damit über dem von der Sparkasse geplanten Wert von 10,1 Mio. EUR bzw. 0,84 % der DBS und 0,07 Prozentpunkte unter dem Vergleichswert für Sparkassen im Land Sachsen-Anhalt. Die Cost-Income-Ratio (ordentlicher Aufwand je 1,00 EUR ordentlicher Ertrag) lag mit 54,1 % (i. Vj. 62,6 %) über dem Landesdurchschnitt von 51,9 %, aber unter dem Planwert von 63,7 %.

Das saldierte Bewertungsergebnis fällt mit -3,2 Mio. EUR (i. Vj. -11,4 Mio. EUR) schlechter aus als geplant (-1,9 Mio. EUR). Es wurden Wertpapiere nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bewertet. Daraus resultieren vermiedene Abschreibungen zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 12,3 Mio. EUR (i. Vj. 21,7 Mio. EUR).

Das Bewertungsergebnis im Wertpapiergeschäft ist insbesondere durch Kursverluste (inkl. Fremdwährungsumrechnung) von insgesamt 1,0 Mio. EUR aus strategiebedingten Veräußerungen von Wertpapieren des Anlagevermögens beeinflusst. Im Kundenkreditgeschäft ergab sich ein Bewertungsaufwand von 2,5 Mio. EUR. Geplant war ein Bewertungsaufwand von 1,5 Mio. EUR. Alle erforderlichen Wertberichtigungsmaßnahmen wurden durch die Sparkasse im Berichtsjahr durchgeführt.

Das neutrale Ergebnis betrug saldiert -1,0 Mio. EUR und war damit um 0,7 Mio. EUR schlechter als im Vorjahr (-0,3 Mio. EUR) aber besser als der Planwert (-1,1 Mio. EUR). Wesentliche neutrale Erträge resultieren aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen (0,3 Mio. EUR). Die neutralen Aufwendungen betreffen insbesondere Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber dem Sparkassenstützungsfonds (0,5 Mio. EUR) sowie aperiodische Aufwendungen für Pensionsrückstellungen (0,8 Mio. EUR).

Es erfolgte eine Zuführung zum Fonds für allgemeine Bankrisiken in Höhe von 8,0 Mio. EUR.

Nach Abzug der Steuerzahlungen ergibt sich ein Jahresüberschuss von 0,9 Mio. EUR (i. Vj. 19 TEUR) bzw. 0,08 % der DBS (i. Vj. 0,00 %). Die Kapitalrendite gemäß § 26a Abs. 1 Satz 4 KWG, berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss und Bilanzsumme, beträgt 0,08 %.

Die Ertragslage der Sparkasse hat sich im Geschäftsjahr 2023 insgesamt besser als erwartet entwickelt.

2.6 Leistungsindikatoren

Die Sparkasse wird über wesentliche Leistungsindikatoren gesteuert. Diese werden regelmäßig erhoben und kommuniziert sowie überprüft und anlassbezogen angepasst.

Einerseits wird eine Aussage zur strategischen Zielgröße bzw. Kernaussage getroffen, andererseits werden zu diesen Leistungsindikatoren Aussagen bei der Jahresplanung getroffen.

Die Sparkasse hat folgende wesentliche Leistungsindikatoren definiert und im Berichtsjahr nachgehalten:

Leistungsindikator * Plan 2023 2023 2022
Gesamtkapitalquote 17,0 % 18,1 % 17,7 %
Angemessene Eigenkapitalrentabilität ** 6,77 % 11,93 % 1,41 %
Betriebsergebnis I (vor Bewertung) 0,84 % 1,22 % 0,81 %
Cost-Income-Ratio 63,7 % 54,1 % 62,6 %
Personalaufwand in % der DBS 0,92 % 0,93 % 0,88 %
Sachaufwand in % der DBS 0,55 % 0,51 % 0,49 %

* Der im Vorjahr aufgeführte Leistungsindikator "Gesamtkapitalquote im Risikoszenario" wird aufgrund der Umstellung der Risikotragfähigkeit auf die ökonomische Perspektive nicht mehr berechnet.
** Bilanzielle Eigenkapitalrentabilität: Verhältnis aus Ergebnis vor Steuern (nach Veränderung der Vorsorgereserven) und bilanziellem Eigenkapital (Sicherheitsrücklage + Fonds für allgemeine Bankrisiken)

Die Zielerreichung der Leistungsindikatoren war insgesamt zufriedenstellend.

2.7 Gesamtaussage und Beurteilung

Die Sparkasse ist gemessen am Giromarktanteil das führende Kreditinstitut in ihrem Geschäftsgebiet. Die rückläufigen Kundenverbindlichkeiten flossen überwiegend ins Wertpapiergeschäft. Die zur Verfügung stehenden Mittel konnten nachfragebedingt zu einem großen Teil als Kundenkredite ausgereicht werden. Weiterhin erfolgten zusätzliche Eigenanlagen in verzinsliche Wertpapiere.

Das operative Kerngeschäft der Sparkasse im Geschäftsjahr 2023 ist gut verlaufen. Dies wirkte sich insgesamt positiv auf die wirtschaftliche Lage der Sparkasse aus. Die geschäftliche Entwicklung im Jahr 2023 kann unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen und branchenspezifischen Entwicklung als zufriedenstellend bezeichnet werden. Zusammenfassend beurteilen wir die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ebenfalls als zufriedenstellend.

Die wirtschaftliche Lage der Sparkasse wird als ausreichend stabil eingeschätzt. Die Kapitalausstattung der Sparkasse wird als angemessen bewertet.

3 Prognosebericht

Die nachfolgenden Aussagen spiegeln die Prognose der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der aktuellen Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine wider. Die Prognosegüte kann durch die weiteren Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine und Nahost sowie weitere krisenhafte Entwicklungen beeinflusst werden. Prognosen sind naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet. Wir weisen darauf hin, dass die tatsächlichen Ergebnisse durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen wesentlich von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen können.

3.1 Rahmenbedingungen

Zum Jahreswechsel 2023/2024 bestand die Gefahr einer Rezession, wenn das Auftaktquartal 2024 eine negative Verlaufsrate aufweisen sollte. Im Januar wurde die Wirtschaftstätigkeit bereits durch einige sich addierende externe Einflüsse gebremst. Witterung und Streiks legten den Verkehr mehrere Tage lahm. Dazu kommen auf der weltwirtschaftlichen Bühne neuerliche Störungen der internationalen Lieferketten mit der weitgehend blockierten Schifffahrtsroute durch das Rote Meer und der dadurch verlängerten Transportwege um Afrika herum. Die meisten Prognosen für das Gesamtjahr 2024 gehen dann aber vom Einsetzen einer Erholung im weiteren Jahresverlauf aus. Sollte sich der Preisauftrieb weiter planmäßig abschwächen und die Entwicklung der Einkommen nun die nominale Dynamik des Vorjahres nachholen, dann wäre die Kaufkraft wieder entsprechend gestärkt und neues Wachstum wäre möglich. Als mittleres Szenario halten die Chefvolkswirte der S-Finanzgruppe 2024 ein BIP-Wachstum in Deutschland in Höhe von 0,3 % für möglich.

Getragen wird das Wachstum im laufenden Jahr vor allem von einer unterstellten Erholung des privaten Konsums. Er könnte bereits 2024 preisbereinigt um 1,0 % zulegen. Die Lage bei den Bauinvestitionen und im Außenhandel bleibt in der Prognose 2024 dagegen noch schwierig. Bei den Ausrüstungsinvestitionen gehen die Chefvolkswirte hingegen optimistischer von einer Fortsetzung der bereits 2023 zu verzeichnenden Sonderkonjunktur aus.

Der Arbeitsmarkt dürfte diese gesamtwirtschaftliche Entwicklung der Gütermärkte mit einer Seitwärtsbewegung bei der Erwerbstätigkeit begleiten.

Die NORD/LB geht in ihrem Konjunkturausblick für 2024 von einem realen BIP-Wachstum von -1,0 % für Sachsen-Anhalt aus.

Hinsichtlich des Kriegs in der Ukraine ist eine wesentliche Betroffenheit für die Altmark bzw. die Sparkasse Altmark West unter Berücksichtigung einer recht stabilen Arbeitsmarktsituation derzeit kaum zu verzeichnen. Im Hinblick auf die Unsicherheit bezüglich der weiteren Entwicklung und deren Einfluss auf den Wertberichtigungsbedarf im Kreditgeschäft sowie der Entwicklung an den Geld- und Kapitalmärkten kann zum aktuellen Zeitpunkt jedoch kaum eine belastbare Aussage getroffen werden.

Für unsere Einschätzung gehen wir von einer sich stabilisierenden gesamtwirtschaftlichen Lage aus, die anfällig bleibt. Die Orientierung erfolgt dabei eher an politischen Bestrebungen zu Friedensverhandlungen und den globalen Sanktionen als an der bisherigen eskalierenden Entwicklung.

Die technologischen Weiterentwicklungen im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung bringen weitere Veränderungen mit sich. Die klassische Bankverbindung mit der Betreuung durch einen persönlich bekannten Berater in der Filiale wird zunehmend von unseren Kunden als nicht mehr ausreichend und zeitgemäß angesehen, wobei die Berater-Kunden-Beziehung weiterhin wichtig bleibt. Auch eine verbesserte Erreichbarkeit, leicht zugängliche Informationen über alle Medienkanäle und die Möglichkeit der Online- oder Video-Kommunikation werden inzwischen immer mehr nachgefragt.

Steigende Anforderungen aus der Regulatorik werden zusätzliche finanzielle, organisatorische und personelle Ressourcen beanspruchen.

Die Sparkasse erwartet nach dem Ende des Zinssteigerungspfades in 2023 ab Ende 2024 deutlich sinkende Zinsen in den kurzfristigen Laufzeiten und leicht steigende Zinsen in den mittel bis langfristigen Laufzeiten, sodass sich die derzeit inverse Zinsstruktur wieder normalisiert.

Für den Immobilienmarkt gehen wir trotz veränderter Markt- und Finanzierungsbedingungen von weiterhin nahezu stabilen Marktverhältnissen im Geschäftsgebiet aus.

3.2 Geplanter Geschäftsverlauf

Auf Basis der Geschäfts- und Risikostrategie wird jährlich eine Erfolgsvorausschau erarbeitet sowie die Mittelfristige Unternehmensplanung fortgeschrieben. Der aktuelle Planungszeitraum der Sparkasse erstreckt sich bis zum Jahr 2028. In Anbetracht der Prognosegüte stehen die Erwartungen für das Geschäftsjahr 2024 im Fokus der Analysen des Lageberichtes.

Für das Jahr 2024 erwarten wir eine weiterhin hohe Wettbewerbsdynamik im Geschäft mit Privat- und Firmenkunden.

Nach unseren Planungen wird die DBS in 2024 auf 1.191,0 Mio. EUR ansteigen. Bei den Kundeneinlagen gehen wir für 2024 aufgrund der Zinsprognose unter Berücksichtigung von Bestandsverschiebungen von den Spareinlagen zu den Sicht- und Termineinlagen von einem nahezu konstanten Niveau aus. Ebenfalls gehen wir davon aus, dass unsere Kunden weiter Produkte aus dem Wertpapierbereich nachfragen.

Im Kundenkreditgeschäft erwarten wir für das Geschäftsjahr 2024 eine eher stabile Bestandsentwicklung von +0,1 %. Bei stabilen Darlehensbeständen an Privat- und Geschäftskunden werden im Kommunalkreditgeschäft tendenziell leicht rückläufige Bestände erwartet.

Bei den Eigenanlagen ist das Hauptziel der Sparkasse das Erwirtschaften von ordentlichen Erträgen, speziell von Zinserträgen. Hierbei wird auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Ertrag und Risiko der einzelnen Anlagen und innerhalb des Portfolios auf eine angemessene Diversifikation geachtet. Den wesentlichen Anteil der Eigenanlagen sollen weiterhin festverzinsliche Wertpapiere bilden. Es wird für das Geschäftsjahr 2024 ein Anstieg der Eigenanlagen von 5,6 % erwartet. Entsprechend unserer Planung werden Fälligkeiten wieder angelegt. Der Ausbau des Immobilienfondsvolumens ist weitestgehend erfolgt und wird durch die verbleibenden Abrufe abgeschlossen.

Der Zinsüberschuss wird sich im Jahr 2024 auf 1,78 % der DBS leicht verringern.

Ein weiterer wichtiger Erfolgsfaktor ist das Provisionsergebnis. Hier erwartet die Sparkasse für das Jahr 2024 eine leicht positive Entwicklung auf 0,84 % der DBS. Dies erfolgt maßgeblich durch die Provisionen und Gebühren im Rahmen des Giroverkehrs. Im Wertpapiergeschäft, bei Vermittlungsentgelte für Bausparen, Versicherungen und Immobiliengeschäfte erwarten wir nahezu konstante bis leicht rückläufige Erträge.

Aufgrund von notwendigen Investitionen (Umbaumaßnahmen und Renovierungen) sowie Preissteigerungen bei Dienstleistern wird für das Jahr 2024 ein Anstieg der Sachaufwendungen auf 0,62 % der DBS erwartet.

Der Personalaufwand wird in 2024 mit 0,95 % der DBS über dem Niveau des Vorjahres erwartet. Tariflohnsteigerungen in den Folgejahren sollen durch altersbedingtes Ausscheiden von Mitarbeitern, Ausbau von Teilzeitlösungen und Mitarbeiterfluktuation kompensiert werden, sodass für den Planungshorizont insgesamt eine Stabilisierung der Personalaufwendungen erwartet wird.

Das Betriebsergebnis vor Bewertung wird 2024 mit 12,7 Mio. EUR bzw. 1,06 % der DBS unter dem des Berichtsjahres erwartet. Die Ursache hierfür liegt im steigenden Bruttoaufwand. Die Cost-Income-Ratio wird im Jahr 2024 auf 59,8 % steigen.

Bei vorsichtiger Planung und unter Würdigung der benannten Unsicherheiten in der wirtschaftlichen Entwicklung erwartet die Sparkasse für das Jahr 2024 einen Bewertungsaufwand im Kundenkreditgeschäft in Höhe von 2,0 Mio. EUR bzw. 0,17 % der DBS. Hinsichtlich des Wertpapiergeschäfts prognostiziert die Sparkasse für das Geschäftsjahr 2024 aufgrund der Erwartung einer Normalisierung des Zinsniveaus einen Bewertungsaufwand von 0,6 Mio. EUR. Die Aufstockung der Sicherheitsrücklage aus dem Bilanzgewinn und des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB wird im Jahr 2024 möglich sein.

Wir sind uns aufgrund unserer mittelfristigen Finanz- und Liquiditätsplanung sicher, auch im Prognosezeitraum jederzeit über eine ausreichende Liquidität zu verfügen und die Zahlungsfähigkeit jederzeit zu gewährleisten. Die aufsichtsrechtlich geforderte Liquidity Coverage Ratio (LCR) werden wir auch weiterhin jederzeit erfüllen. Ebenso wird die Survival Period (SVP) - wie in der Risikostrategie definiert - größer als drei Monate sein.

Zur Vermeidung von unerwarteten Liquiditätsengpässen können wir auch künftig auf einen Bestand an frei verfügbaren und hochliquiden Wertpapieren zurückgreifen. Aufgrund der Ausrichtung des Geschäftsmodelles auf das Kundengeschäft verfügen wir auch weiterhin über Refinanzierungsquellen in Form von diversifizierten Kundeneinlagen. Über das Kundengeschäft hinaus hat die Sparkasse Zugang zu weiteren Refinanzierungsquellen innerhalb der S-Finanzgruppe.

3.3 Leistungsindikatoren

Für das Jahr 2024 erwartet die Sparkasse die Erreichung folgender wesentlicher Leistungsindikatoren. Planungsgrundlage sind sinkende Zinsen zum Jahresende an den Geldmärkten, ein leichter Anstieg der Bestände im Kundenkredit- und Eigenanlagengeschäft und das Eintreffen der Annahme von weiter steigenden Kundeneinlagen.

Leistungsindikator Plan 2024
Gesamtkapitalquote 19,3 %
Angemessene Eigenkapitalrentabilität * 7,89 %
Betriebsergebnis I (vor Bewertung) 1,06 %
Cost-Income-Ratio 59,8 %
Personalaufwand in % der DBS 0,95 %
Sachaufwand in % der DBS 0,62 %

* Bilanzielle Eigenkapitalrentabilität: Verhältnis aus Ergebnis vor Steuern (nach Veränderung der Vorsorgereserven) und bilanziellem Eigenkapital (Sicherheitsrücklage + Fonds für allgemeine Bankrisiken)

3.4 Gesamtaussage und Beurteilung

Die Auswirkungen der vielschichtigen Krisen (insbesondere des Kriegs in der Ukraine) auf die deutsche Wirtschaft sind nach den bisherigen Erkenntnissen schwer abzuschätzen. Dementsprechend sind die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse ebenfalls schwer absehbar. In der Folge des Kriegs in der Ukraine kann es zu erheblichen negativen Abweichungen bei den für die bedeutsamsten Leistungsindikatoren getroffenen Prognosen kommen. Bei einem anhaltenden Krieg und einer Verschärfung der aktuellen Krisen (z. B. Nahost-Konflikt und China-Spannungen) sind erhöhte Belastungen im Bewertungsergebnis Kreditgeschäft nicht auszuschließen. Eventuelle Marktverwerfungen sowie ein weiterer Anstieg des Zinsniveaus würden zudem zu erhöhten Abschreibungen im Bewertungsergebnis Wertpapiergeschäft führen.

Durch das gestiegene Zinsniveau wird trotz der steigenden risikogewichteten Aktiva in den nächsten Jahren eine stetig steigende Gesamtkapitalquote erwartet. Wir rechnen mit einem Anstieg der Gesamtkapitalquote von 19,3 % (2024) auf über 22,9 % (2028). Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen werden weiterhin vollständig eingehalten.

Die operative Liquidität ist gesichert. Auch mittelfristig zeigt der kumulierte Zahlungsstrom der Sparkasse in den maßgebenden Szenarien stets einen Liquiditätsüberschuss. Die Liquidity Coverage Ratio nach delegierter Verordnung erwarten wir in den nächsten fünf Jahren dauerhaft über 175,0 %.

Zusammenfassend werden, sofern sich die Rahmenbedingungen wie unterstellt entwickeln, für 2024 und die Folgejahre zufriedenstellende Ergebnisse erwartet, welche die Stärkung der Kapitalbasis ermöglichen.

4 Chancen und Risiken

Das Geschäftsmodell der Sparkassen, welches sich am Regionalprinzip und damit an den Bedürfnissen der Kunden vor Ort orientiert, hat sich bewährt und als robust erwiesen. Diesem Prinzip folgend, konzentrieren wir uns auf das regionale Privatkunden- und Firmenkundengeschäft.

Als Chancen im Sinne des Prognoseberichtes werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Als Risiken im Sinne des Prognoseberichtes werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Risiken sehen wir neben den in der Risikoberichterstattung dargestellten unternehmensspezifischen und banküblichen Gefahren in einer umfangreicheren Regulatorik sowie weiteren für die Sparkasse ungünstigen höchstrichterlichen Entscheidungen im Verbraucherrecht und den damit im Zusammenhang stehenden Kosten.

Daneben bestehen Risiken in einem veränderten Kundenverhalten durch die fortschreitende Digitalisierung sowie des zunehmenden Wettbewerbs um attraktive Zielgruppen und Geschäftsfelder.

Für unsere Kunden ist Sicherheit ein bedeutender Faktor bei den Geldanlagen. Durch das Angebot einer umfangreichen und persönlichen Beratung können Chancen in Form steigender Erträge aus der Nutzung der Vertriebspotenziale im Bestandsgeschäft, z. B. durch die Transformation von bilanziellen Kundeneinlagen in Wertpapier-, Bauspar- und Versicherungsprodukte, und aus der Gewinnung von Neukunden resultieren.

Um Kundenkontakte zukunftsfähig zu gestalten, erfolgen Investitionen in die technische Ausstattung der Geschäftsstellen sowie in ein wettbewerbsfähiges Multikanalangebot, um zukünftig die medialen Absatzwege z. B. Internetbanking oder Telefonberatung stärker zu nutzen und zusätzliche Erträge zu generieren, aber auch um Serviceprozesse zu vereinfachen und damit Kosten zu senken.

Das umfassende Filialnetz kann ein Vorteil für die Sparkasse sein, da sich Anbieter von Finanzdienstleistungen aus den ländlichen Regionen zurückgezogen oder einzelne Geschäftsstellen geschlossen haben. Hier besteht durch die Präsenz der Sparkasse die Möglichkeit, die Kunden zurückzugewinnen bzw. neu zu akquirieren. Das Geschäftsstellennetz beinhaltet aber gleichzeitig die Gefahr steigender Kosten infolge von Betriebs- und Instandhaltungsaufwendungen. Bei sinkender Kundenfrequenz in den Geschäftsstellen könnten die aktuellen Flächenbemessungen in den Geschäftsstellen nicht mehr wirtschaftlich sein.

Als eine zentrale Chance sehen wir auch den Zusammenschluss im Haftungsverbund. Durch den Verbundgedanken der S-Finanzgruppe ist es uns möglich, Kostendegression zu forcieren, insbesondere vor dem Hintergrund der weiter wachsenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen. Dabei wollen wir die Zusammenarbeit mit unseren Verbundpartnern weiter intensivieren. Die Bündelung von Unterstützungsaktivitäten in den Sparkassenverbänden und die Optimierung der Sachausstattung werden vor dem Hintergrund weiter zunehmender aufsichtsrechtlicher Anforderungen zentrale Themen bleiben.

Weitere Risiken können sich für die Sparkasse aus der demographischen Entwicklung im Geschäftsgebiet ergeben. Begründet wird diese Annahme durch die anhaltende Abwanderung junger Menschen sowie ein nachhaltiges Geburtendefizit und die damit einhergehende zunehmende Erhöhung des Durchschnittsalters der Bevölkerung. Bei einer möglichen Abschwächung der aktuellen Tendenzen ergeben sich für die Sparkasse wiederum Chancen.

Aufgrund des hohen Bestandes zinsabhängiger Wertpapieranlagen bestehen für die Sparkasse Chancen bei gegenüber der Planung sinkender Zinsen durch einen Anstieg von Kurswertreserven sowie im Einzelfall möglicher Zuschreibungen bis zu den Anschaffungskosten. Höhere Zinsen führen gegenüber der Planung zur Reduzierung von Kurswertreserven und zu höheren Aufwendungen aus der Bewertung von Wertpapieren, jedoch langfristig zu einem Anstieg des Zinsüberschusses. Eine stärkere oder schnell eintretende Verflachung der Zinsstrukturkurve mindert die Möglichkeiten der Sparkasse zur Generierung von Zinserträgen aus der Fristentransformation und verteuert die Refinanzierung. Chancen für die Sparkasse bestehen, wenn die Zinsstrukturkurve steiler wird.

Auch bei den Immobilienfondsbeständen der Sparkasse sind entsprechende Chancen und Risiken gemäß den jeweiligen Marktentwicklungen vorhanden.

Bei der Entwicklung der Bewertungsaufwendungen im Kreditgeschäft bestehen Zusammenhänge zur allgemeinen konjunkturellen Entwicklung. So könnte eine stärkere Abschwächung der Konjunkturentwicklung auch negative Folgen für die Sparkasse haben. Bei einer über der Erwartung liegenden Konjunkturentwicklung würden sich entsprechende positive Auswirkungen ergeben.

Daneben können sich weitere Risiken aufgrund der nicht verlässlich prognostizierbaren gesamtwirtschaftlichen, branchenbezogenen und regionalen Entwicklung infolge der vielschichtigen Krisen ergeben.

5 Risikobericht

5.1 Risikomanagementsystem

Unter dem Risikomanagement versteht die Sparkasse, dass Risiken frühzeitig und regelmäßig erkannt und analysiert, gesteuert und überwacht werden. Der Risikomanagementprozess unterlag im Jahr 2023 Veränderungen infolge der Umsetzung der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte und der am 29.06.2023 veröffentlichten 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement.

Der Risikomanagementprozess stellt sich wie folgt dar:

Die Risikotragfähigkeit umfasst die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt. Der Abschluss der Einführung der neuen Banksteuerungssysteme für die normativen Perspektive (Fortführung) ist zum 31. Mai 2024 vorgesehen.

In der Geschäftsstrategie haben wir die Ziele der Sparkasse für jede wesentliche Geschäftstätigkeit sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Unsere Risikostrategie umfasst die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele.

Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Nachhaltigkeitsrisiken wurden als Risikotreiber bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der Risiken qualitativ und quantitativ berücksichtigt. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen.

Um Nachhaltigkeitsrisiken abzudecken, betrachten wir auch einen langfristigen Horizont. Die strategische Relevanzbeurteilung erfolgt mittels Abschätzung der Auswirkungen auf Geschäftsmodell, Strategie, strategische Kennzahlen und Nachhaltigkeitsrisikoindikatoren.

Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenrisiko Kundengeschäft Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko Spreadrisiko Immobilienrisiko
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko Refinanzierungskostenrisiko
Operationelles Risiko -

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial (RDP) von 181,2 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit in Höhe von 60,0 % des RDP (108,8 Mio. EUR) wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden mindestens vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen und Spreads, Aktien und Währungen risikomindernde Diversifikationseffekte.

Das eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart Limit Limitauslastung
Mio. EUR % des RDP Mio. EUR %
Adressenrisiko 21,8 12,0 14,3 65,6
Marktpreisrisiko 72,5 40,0 35,7 49,2
Liquiditätsrisiko (Refinanzierungskostenrisiko) 5,4 3,0 2,1 38,9
Operationelles Risiko 9,1 5,0 6,6 72,5
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko 108,8 60,0 58,7 54,0

Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Sichtweise durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass die Risikotragfähigkeit gegeben ist.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem die harten Mindestkapitalanforderungen (Kapitalanforderungen gemäß CRR und SREP) zwingend einzuhalten sind. Als adverses Szenario wird ein schwerer konjunktureller Abschwung in Verbindung mit einem starken Zinsanstieg (Stagflation) betrachtet.

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden mindestens jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).

Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung. Hierzu gehört die Simulation der einzelnen Risikoabwehrmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung, um gezielt die geeignete Maßnahme auswählen zu können.

Die Risikofrüherkennung umfasst die Identifizierung möglicherweise neu aufgetretener Risiken und das Erkennen eines bekannten Risikos sowie die Kommunikation im Rahmen des Risikoreportings. Die Risikofrüherkennung bezieht sich dabei sowohl auf das Eintreten von Risiken als auch auf eine Reduzierung des Risikodeckungspotenzials. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten haben wir Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Die Risikokontrolle umfasst die Überprüfung der aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz sowie Effektivität und führt gegebenenfalls erneute Handlungen im Risikomanagementprozess herbei.

Durch das Risikoreporting wird die Risikosituation der Sparkasse abgebildet. Die Risikoberichterstattung an die Geschäftsleitung erfolgt vierteljährlich über einen Gesamtrisikobericht, einen Bericht zur Risikotragfähigkeit, Berichte zu den wesentlichen Risikoarten und zu Risikokonzentrationen. Aufgrund der Bedeutung der Eigenanlagen erfolgt zu den Marktpreisrisiken eine tägliche Berichterstattung. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt u. a. die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird durch die Mitarbeiter der Abteilung Unternehmenssteuerung wahrgenommen.

Die eigenständige Compliance-Funktion hat das Ziel, Risiken entgegenzuwirken, die sich aus der Nichteinhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben ergeben können. Die Interne Revision, die unmittelbar an den Vorstand berichtet, gewährleistet die prozessunabhängige Prüfung der Wirksamkeit und Angemessenheit der internen Regelungen.

Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

5.2 Wesentliche Risiken

5.2.1 Adressenrisiken

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfall eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.

Die wertorientierte Messung des Adressenrisikos erfolgt über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei werden mögliche makroökonomische Rahmenbedingungen (z. B. durch Branchenausfallwahrscheinlichkeiten, Korrelationen, Migrationsmatrizen) und die aktuelle Portfoliostruktur inklusive der Rating- und Sicherheiteninformationen sowie Konzentrationsrisiken berücksichtigt. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die erwartete Wertänderung und der Value-at-Risk abgeleitet wird. Auf Ebene der Risikoart Adressenrisiko erfolgt die Risikomessung additiv (Verzicht auf Nutzung von Diversifikationseffekte zwischen den Risikokategorien Adressenrisiko im Kundengeschäft und Adressenrisiko im Eigengeschäft).

Adressenrisiko im Kundengeschäft

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).

Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt auf Portfolioebene entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten. Daneben wurde Kreditvergabebedingungen auf Ebene der Kreditnehmer festgelegt, die sich insbesondere am Kreditvolumen und am Risikogehalt orientieren.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstands

regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung des Kapitaldienstes auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen

interne, bonitätsabhängige Richtwerte für Kreditobergrenzen, die unterhalb der Großkreditgrenzen des KWG liegen, dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio. Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung

regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das auf der Basis von quantitativen Kriterien (bspw. Rating-/Scoringnote oder Auffälligkeiten in der Kontoführung) und qualitativer Kriterien auf Ebene der Einzelkreditnehmer Risiken identifiziert und mit Hilfe einer Frühwarnliste kommuniziert

festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensivbetreuung oder Problemkreditbearbeitung

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell CPV

Ermittlung von Sicherheitenwerten auf Basis der Vorgaben der BelWertV bzw. der sparkassenrechtlichen Beleihungsgrundsätze

turnusmäßige bzw. anlassbezogene Überprüfung der hereingenommenen Sicherheiten und Garantien hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting

Zum 31. Dezember 2023 verteilt sich das Kundenkreditvolumen von 890,6 Mio. EUR zu 46,3 % auf Privatkunden, zu 39,8 % auf Unternehmen und zu 13,8 % auf öffentliche Haushalte.

Die Größenklassenstruktur zeigt insgesamt eine breite Streuung des Kundenkreditvolumens. Vom Kundenkreditvolumen entfallen 20,9 % auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen größer 5,0 Mio. EUR

Die Risikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich im Kundengeschäft folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse Volumenanteile
in %
1 bis 10 95,6
11 bis 15C 2,5
16 bis 18 1,9
Ungeratet 0,0

Konzentrationen bestehen im Kundenkreditportfolio aufgrund der regionalen Begrenzung des Geschäftsgebietes bei grundpfandrechtlichen Sicherheiten der Verwertungsklasse 3 (Objektlagen, bei welchen die Verwertungsquoten </= 82,8 % sind).

Zusammenfassend sind wir der Auffassung, dass unser Kundenkreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist.

Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand wurden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Die Entwicklung der Risikovorsorge in 2023 zeigt im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der vorsichtigen Bewertung weniger größerer Einzelfälle eine Steigerung um 1,7 Mio. EUR auf 5,8 Mio. EUR.

Adressenrisiko im Eigengeschäft

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft (Wertpapiere und Forderungen an Kreditinstitute) umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.

Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.

Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.

Adressenrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen.

Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Kreditnehmer (Emittenten- und Kontrahentenlimite) und für Produktgruppen

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Kreditnehmer anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell CPV

Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ein Volumen von 451,5 Mio. EUR. Wesentliche Positionen sind dabei Schuldverschreibungen und Anleihen, ein Wertpapierspezialfonds sowie Immobilienfonds. Das Kreditvolumen aus dem Eigengeschäft konzentriert sich mit 315,3 Mio. EUR auf Schuldner der Branche Kredit- und Versicherungswesen und mit 103,2 Mio. EUR auf inländische und ausländische öffentliche Haushalte.

Die gerateten Anlagen im Eigengeschäft befinden sich vollständig im Investmentgrade. Die nicht klassifizierten Kredite in Höhe von 32,5 Mio. EUR entfallen im Wesentlichen auf den Immobilienanteil in den Immobilienfonds.

Das Volumen des Eigengeschäfts an ausländischen Emittenten beträgt 157,8 Mio. EUR und betrifft im Wesentlichen Staaten und Kreditinstitute der Länder des EWR und der OECD.

Risikokonzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen an ausländische öffentliche Haushalte (insbesondere der Republik Italien) und bezogen auf Inter-Risikokonzentrationen (Adressen-, Marktpreis- und Beteiligungsrisiko) in der Branche Kreditinstitute.

Zusammenfassend sind wir der Auffassung, dass unser Kreditportfolio im Eigengeschäft auch unter Berücksichtigung der bestehenden Risikokonzentrationen gut diversifiziert ist.

5.2.2 Marktpreisrisiken

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren (Zinsen, Spreads und Immobilienpreise) ergibt. Optionen werden grundsätzlich innerhalb der betroffenen Risikokategorie abgebildet. Dabei beziehen sich implizite Optionen auf in Produkte eingebettete Rechte (z. B. Kündigungsrechte bei Darlehen und Sparprodukten).

Marktpreisrisiken aus den Spezialfondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen.

Die Marktpreisrisikomessung erfolgt im Rahmen der ökonomischen Perspektive mit dem Varianz-Kovarianz-Ansatz, dem eine Normalverteilungsannahme der einzelnen Risikofaktoren zugrunde liegt. Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt. Unter Berücksichtigung ihrer Portfoliostruktur wurde im Varianz-Kovarianz-Ansatz die Delta-Gamma-Variante ausgewählt. Bei der Risikoermittlung werden Diversifikationseffekte zwischen dem Zinsänderungs- und Spreadrisikos berücksichtigt.

Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung festgelegter Limite sowie einzuhaltender Kennzahlen und der vereinbarten Anlagerichtlinien für unseren Spezialfonds sowie der Immobilienfonds. Der vom Vorstand benannte Anlageausschuss der Sparkasse hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen.

Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt.

In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der vier Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung MPR

Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes. Der VaR wird mit einer Haltedauer von 250 Tagen mit einem Konfidenzniveau von 99,9 % berechnet. Anhand der der Cashflow-Struktur werden bei Bedarf Steuerungsmaßnahmen vorgenommen.

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019

Für Geschäfte mit unbestimmter Fälligkeit oder mit Kundenkündigungsrechten wurden für Messung der Zinsänderungsrisiken Annahmen (z. B. Bodensatz-, Zinsbindungsfiktion) getroffen. Die Cashflows variabel verzinslicher Produkte werden über das Konzept der gleitenden Durchschnitte abgebildet

Die Steuerung des Zinsänderungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage bereitgestellten Risikolimite. Als Risikotoleranz wurde eine Obergrenze für den Zinsrisikokoeffizienten in Höhe von 25,0 % der Eigenmittel festgelegt. Dieser wurde im Geschäftsjahr 2023 eingehalten.

Zur Steuerung und Absicherung von Zinsänderungsrisiken können neben bilanzwirksamen Instrumenten auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt werden.

Die Auswirkungen eines Zinsschocks ad hoc um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken Barwertveränderung
+200 Basispunkte -200 Basispunkte
Mio. EUR -17,0 18,5
in % der aufsichtlichen Eigenmittel (Zinsrisikokoeffizient) -15,3 16,6

Das Zinsänderungsrisiko beurteilen wir als vertretbar. Risikokonzentrationen bezüglich der Cashflows bestehen im Laufzeitband >1 Jahr bis 5 Jahre.

Spreadrisiko

Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zugrunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.

Die Steuerung des Spreadrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendung SimCorp Dimension

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk mittels der IT-Anwendung MPR

Risikokonzentrationen bestehen in den SR-Spreadklassen 16 (Staatsanleihen AA) und 18 (Staatsanleihen BBB). Das Spreadrisiko schätzen wir als vertretbar ein.

Immobilienrisiko

Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften).

In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.

Die Steuerung des Immobilienrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risiko- und Volumenslimite (Limitierung des Bestands an Immobilienfonds sowie Festlegung von Sektorallokationen).

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung caballito, wobei als Datenbasis für die Benchmarkzeitreihen die nach Land und Nutzungsart segmentierte IPD-Indizes mit einer Historie seit 2001genutzt werden, die vom Index-Anbieter MSCI erstellt und durch Property & Data Analytics GmbH bereitgestellt werden

Der Bestand der Immobilienfonds in Höhe von 39,6 Mio. EUR (Buchwert inkl. offener Zeichnungszusagen) beurteilen wir als überschaubar. Konzentrationen bestehen im Bereich deutscher Logistik-Immobilien. Besondere Risiken sind aus den Anlagen derzeit nicht erkennbar.

5.2.3 Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. Die Berechnung des Refinanzierungskostenrisikos erfolgt mit der von der SR entwickelten IT-Anwendung RKR über einen Varianz-Kovarianz-Ansatz mit den wesentlichen Annahmen der Normalverteilung und eines Erwartungswerts von Null und berücksichtigt ausschließlich den Refinanzierungsspreads. Die voraussichtliche Liquiditätsspreadbindungsdauer der variabel verzinslichen Geschäfte wird über Liquiditätsmischungsverhältnisse berücksichtigt.

In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.

Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage von Risikolimiten. Als Steuerungsgröße wird daneben das Risikomaß eines Überlebenshorizont (Survival Period) verwendet. Es wurde festgelegt, dass im Planszenario bzw. stärksten berechneten Stressszenario der Überlebenshorizont mindestens 24 Monate bzw. 3 Monate betragen soll. Daneben wurde festgelegt, dass sich die aufsichtlichen Liquiditätskennzahlen LCR und NSFR dauerhaft einen festgelegten Schwellwert nicht unterschreiten . Die LCR und die NSFR lagen im Jahr 2023 stets über der definierten Grenzen von 175,0 % bzw. 125,0 %.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der LCR und der NSFR

Regelmäßige szenariospezifische Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

Erstellung einer Refinanzierungsplanung (inkl. eines adversen Szenarios)

Regelmäßige Überwachung der Fundingkonzentration zur Ermittlung und Begrenzung des Anteils einzelner Kontrahenten an der Gesamtrefinanzierung

Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.

Der zum 31. Dezember 2023 ermittelte Überlebenshorizont der Sparkasse beträgt im in allen berechneten Szenarien über 60 Monate.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben. Risikokonzentrationen wurden nicht identifiziert.

5.2.4 Operationelle Risiken

Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie auf der Grundlage der bereitgestellten Risikolimite. Es werden die Risikoinventur (OpRisk) zur Erhebung von Ex-ante-Daten genutzt sowie eine Schadensfalldatenbank zur Erhebung von Ex-post-Daten eingesetzt. Zum Umgang der ermittelten operationellen Risiken nutzt die Sparkasse die Handlungsalternativen Risikoakzeptanz, -reduzierung und -transfer. Den operationellen Risiken wird u. a. auch im Rahmen der Gestaltung und Überwachung von Prozessen durch Kontrollmechanismen und Dokumentationen sowie durch Vorsorgemaßnahmen, Notfallkonzepte und den Abschluss von Versicherungen Rechnung getragen.

Die Sparkasse nutzt zur Messung der operationellen Risiken in der ökonomischen Perspektive das von der SR bereitgestellte OpRisk-Schätzverfahren. Die Methodik des OpRisk-Schätzverfahrens beinhaltet, dass die Sparkasse zunächst basierend auf ihrer eigenen Verlusthistorie den Median ihrer Gesamtjahresverlustverteilung schätzt. Dieser Median wird zusätzlich mit dem Median des OpRisk-Pools für Schadensfälle adjustiert. Der erwartete periodische Verlust für ein Jahr dient als Ausgangsbasis für die Berechnung des erwarteten barwertigen Verlustes, bei der weitere Faktoren (z. B. Bestandsgeschäftsfaktor, Nachlauffrist).

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Schätzung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "OpRisk-Szenarien"

systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren"

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT

Das operationelle Risiko der Sparkasse ist vertretbar. Risikokonzentrationen wurden nicht identifiziert.

5.3 Gesamtbild der Risikolage

Die Gesamtrisiken bewegten sich während des Geschäftsjahres jederzeit innerhalb des vorgegebenen Limits. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse beziehungsweise Marktentwicklungen durch das einsetzbare Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können. Die Risikotragfähigkeit war im Geschäftsjahr stets gegeben.

Das Gesamtbanklimit für das Jahr 2024 beträgt 60,0 % (entspricht per 31. Dezember 2023 108,8 Mio. EUR) des ökonomischen Risikodeckungspotenzials und ist zum Berechnungsstichtag 31. Dezember 2023 zu 54,0 % (58,7 Mio. EUR) ausgelastet. Die für die Risikoarten festgelegten Einzellimite sind eingehalten. Die Risikolage wird insgesamt als angemessen und vertretbar eingestuft.

Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt.

Die Risikotragfähigkeit der Sparkasse für das Jahr 2024 ist sowohl in der normativen als auch in der ökonomischen Perspektive gegeben.

Risiken der künftigen Entwicklung, die bestandsgefährdend sein könnten oder die einen wesentlichen nachhaltigen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage haben können, sind ausgehend von der Risikolage im Kreditgeschäft sowie der geplanten Zinsentwicklung nach den von uns durchgeführten Szenario-Analysen nicht ersichtlich.

Insgesamt schätzt die Sparkasse die Risikolage vor dem Hintergrund der getätigten Geschäfte und der Risikotragfähigkeit als vertretbar ein.

Die Auswirkungen der derzeitigen Krisen wie z.B. des Kriegs in der Ukraine können zu einer Veränderung der Risikolage der Sparkasse im Jahr 2024 führen.

 

Salzwedel, 17. Juni 2024

Sparkasse Altmark West

Der Vorstand

Vorlage für den Verwaltungsrat zur Sitzung am 16. September 2024

TOP: 5
Betreff: Verwendung des Jahresüberschusses

Der Verwaltungsrat hat festgestellt, dass der Jahresüberschuss 2023

921.909,27 Euro

beträgt. Dieser Betrag wird der Sicherheitsrücklage zugeführt.

Bereits in der Sitzung am 18. März 2024 fasste der Verwaltungsrat den Absichtsbeschluss, keine Gewinnausschüttung aus dem Jahresüberschuss 2023 vorzunehmen.

Beschlussbestätigung:

 

Vorsitzender des Verwaltungsrates

Mitglied des Verwaltungsrates

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