Bauträger für Wohngebäude
Audcon GmbHLiquidiert
Erlenweg 30, 65812 Bad Soden am Taunus, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gerhard Knoll seit 22.9.2017 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Audcon GmbHBad Soden am TaunusJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.08.2017BILANZ
ANHANGfür das Rumpfgeschäftsjahr 2017 I. Erläuterungen zum Jahresabschluss Die Audcon GmbH wurde am 29. Juni 2006 durch notariellen Vertrag gegründet. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bad Soden am Taunus. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts der Stadt Königstein im Taunus unter der Nummer HRB 9391 eingetragen. Mit Gesellschafterbeschluss vom 22. August 2017 wurde die Auflösung der Audcon GmbH mit Wirkung zum 31. August 2017 beschlossen. Die Eintragung der vorgenannten Auflösung in das Handelsregister des Amtsgerichts der Stadt Königstein im Taunus erfolgt am 22. September 2017. Für den Zeitraum vom 1. Januar bis einschließlich 31. August 2017 wurde entsprechend ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet. Mit dem 1. September 2017 tritt die Gesellschaft in die Liquidationsphase ein. Der Gegenstand des Unternehmens bestand während des Berichtszeitraums in der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Verwaltung von Immobilien- und Wohneigentum. Die Gesellschaft erfüllt die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Rumpfgeschäftsjahr 2017 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Anlagevermögen Der Ansatz des Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige und - soweit erforderlich - außerplanmäßige Abschreibungen. Vom Wahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden nach Maßgabe der steuerlichen Vorschriften angesetzt und bewertet. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert angesetzt. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Ihre Restlaufzeit liegt unter einem Jahr. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sie sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig. Währungsumrechnung Geschäftsvorfälle in Fremdwährung liegen nicht vor. Derivative Finanzinstrumente Geschäftsvorfälle mit derivativen Finanzinstrumenten wurden nicht getätigt. III. Erläuterungen zur Bilanz Sachanlagen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens während des Rumpfgeschäftsjahres ist im Anlagenspiegel dargestellt.
Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Aufwendungen in Zusammenhang mit der Erstellung des Jahresabschlusses sowie dessen Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger. Für Aufwendungen in Zusammenhang mit der Auflösung der Gesellschaft wurden soweit zum Aufstellungszeitpunkt bekannt entsprechend Rückstellungen dotiert. IV. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Es bestehen keine Haftungsverhältnisse. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Mitarbeiter Die Gesellschaft hatte im Rumpfgeschäftsjahr 2017 keine Mitarbeiter. Geschäftsführung Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Als Geschäftsführerin war im gesamten Rumpfgeschäftsjahr 2017 allein Frau Dr. med. dent. Sigrid Knoll, Wiesbaden, bestellt. Mit Wirkung zum 1. September 2017 wurde Herr Gerhard Knoll, Erlenweg 30, 65812 Bad Soden am Taunus zum Liquidator der Gesellschaft bestellt. Die Geschäftsführer können durch Beschluss der Gesellschafterversammlung von der Beschränkung des § 181 BGB befreit werden. Frau Dr. med. dent. Sigrid Knoll wurde diese Befreiung erteilt. Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsleitung wird unter Anwendung von § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Bad Soden am Taunus, den 12. November 2017 gez. Gerhard Knoll Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 13. November 2017 |
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